Zum Inhalt springen
IGNORED

Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung


Ebert79

Empfohlene Beiträge

4 minutes ago, Fussel_Dussel said:


Wie @Sachbearbeiter hier eingestellt hat, kommt es auf das Bundesland drauf an. Pauschal ist die Aussage oben so nicht richtig. 

 

Richtig. Aber für BW definitiv und für andere Bundesländer müsst ihr dort mal nachschauen. Trotzdem verlangen einige Behörden in BW Geld für die anlasslosen Kontrollen ohne Befund und das ist definitiv ILLEGAL!

 

Und da hilft dann auch nicht das Argument, aber in anderen Bundesländern ..., aber die Behörden sind doch soooo lieb ..., aber mit meinem Sachbearbeiter komme ich soooo gut zurecht ..., aber die werden schon gute Gründe habe ..., aber der Bürger kann das doch ohne Anwalt gar nicht verstehen ..., aber wir sollten doch die Kirche im Dorf lassen ..., aber die Verbände werden das schon regeln ..., aber das hat sicher alles seine Richtigkeit ..., aber ...,  aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., ...

 

ES IST ILLEGAL!!! SO WIE IN LEGAL, ILLEGAL, SCHEISSEGAL!!!!!!

Bearbeitet von drummer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 54 Minuten schrieb Homi:

So mal aus dem praktizierten Verwaltungshandeln:

Wenn nach einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelbar ist, besteht die gern genutze Möglichkeit eine Fahrtenbuchauflage anzuorden.

Gebührenrahmen: Bis knapp 200.- Euro, also oft ein Vielfaches des nicht eingetriebenen Bußgeldes, gerne so angeordnet und wohl in den seltensten Fällen dem Aufwand geschuldet. (Hier muss ja der Aufwand der Fahrtenbuchauflage der Maßstab sein, nicht voran gegangene, erfolglose Ermittlungen)

Bei Verwarnungen und Bußgeldern bewegen wir uns im Ordnungswidrigkeitengesetz - ganz andere Baustelle als Anordnungen, das ist Verwaltungsverfahrensgesetz. Darum von den Kosten, die der Bürger zu zahlen hat nicht vergleichbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

Trotzdem verlangen einige Behörden in BW Geld für die anlasslosen Kontrollen ohne Befund und das ist definitiv ILLEGAL!!!

 

wenn die jeweilige stadt/gemeinde/kommune diesen "verwaltungsakt" in ihre gebührenverordnung aufgenommen hat eben nicht!

Bearbeitet von HangMan69
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber...aber..., aber..., aber..., aber...aber..., aber..., aber..., aber...

 

Nein, die jeweilige Behörde kann das in BW nicht einfach so selbst entscheiden. Es ist Landesrecht und das wird nunmal nicht von jeder Behörde selbst gemacht. Und damit ist und bleibt es I L L E G A L ! ! !

 

Da sucht @Sachbearbeiter extra das entsprechende Landesrecht raus und dann sowas?!

 

Stockholm Syndrom mag ja für manche eine ganz tolle Sache sein, aber in geballter Form organisierte Kriminalität zu relativieren ist sowas von einfach zum 🤮

Bearbeitet von drummer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb JuppW:

Bei Verwarnungen und Bußgeldern bewegen wir uns im Ordnungswidrigkeitengesetz - ganz andere Baustelle als Anordnungen, das ist Verwaltungsverfahrensgesetz. Darum von den Kosten, die der Bürger zu zahlen hat nicht vergleichbar.

Die Fahrtenbuchauflage ist eine Maßnahme der Verwaltung und hat mit OWiG nichts zu tun.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb HangMan69:

 

wenn die jeweilige stadt/gemeinde/kommune diesen "verwaltungsakt" in ihre gebührenverordnung aufgenommen hat eben nicht!

 

Die können in ihre Gebührenverordnung viel aufnehmen...

Die entscheidende Frage ist, ob für eine anlasslose, ohne Beanstandung gebliebene Kontrolle nach dem Landesgebührengesetz eine ausreichende Erhebungs-Grundlage besteht. Also, ob nach den dortigen Vorgaben eine Gebührenschuld dafür entstehen kann. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 30.11.2022 um 09:07 schrieb karlyman:

 

Die anlasslosen Aufbewahrungskontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG (oder meintest du andere?) sind keine Regelüberprüfung.

Die Regelüberprüfung kostet in Berlin alle drei Jahre 61,-- €, die anlasslose Lagerstättenkontrolle beim ersten Mal 103,-- €, jede folgende Kontrolle innerhalb von drei Jahren 51,-- €.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Flohbändiger:

die anlasslose Lagerstättenkontrolle beim ersten Mal 103,-- €, jede folgende Kontrolle innerhalb von drei Jahren 51,-- €.

Gibt es dafür - bereits - eine Begründung? Wie "der servierte Kuchen war so gut, wir finden den Parkplatz für das Dienstfahrrad jetzt schneller, wir kennen jetzt den Fahrplan der BVG vom Dienstgebäude zur Wohnung des bewaffneten polizeilichen Gegenübers beim n-ten mal besser, ..." ? :confused: 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Monate später...

Aus aktuellem Anlass (30. Januar 2023):

 

Die Kreispolizeibehörde Olpe wird als örtlich zuständige Waffenbehörde im Bereich des Kreises Olpe die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in den Wohnräumen der Waffenbesitzenden zukünftig noch intensiver.

 

https://olpe.polizei.nrw/presse/ueberpruefung-der-waffenaufbewahrung-vor-ort-kontrollen-auch-unangekuendigt

 

Das ist scheinbar eine aktuelle Weisung vom Ministerium für das ganze Land NRW. Letzte Woche wurde in unserem Verein einer morgens um 0800 kontrolliert in Köln. Die standen da angeblich mit 2 Schutzpolizisten in Uniform und einem Mitarbeiter der Waffenbhehörde und haben um Einlass gebeten.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Ebert79:

Letzte Woche wurde in unserem Verein einer morgens um 0800 kontrolliert in Köln. Die standen da angeblich mit 2 Schutzpolizisten in Uniform und einem Mitarbeiter der Waffenbhehörde und haben um Einlass gebeten.

Cool da liege ich eh noch im Bett

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

In seinem aktuellen YouTube-Video beschreibt der Waffenhändler Jörg Sprave, dass dieser von Dritten beim polizeilichen Staatsschutz diffamiert wurde, und es darauf eine "Fake"-Kontrolle der Waffenbehörde an seiner Anschrift gab:

 

 

 

Den Sachverhalt beschreibt er in seinem verlinkten Dokument genauer:

https://drive.google.com/file/d/1FdIUcMJnUt8ou9puwVkAhILPsMO2d8SM/view

 

1.png


2.png

 

Es ist einfach unfassbar! Die Polizei hat in diesem Fall eine waffenrechtliche Aufbewahrungskontrolle vorgetäuscht, um sich ohne richterlichen Beschluss Zutritt auf das Grundstück zu verschaffen.

Soviel zu dem Thema: 2 Sachbearbeiter von der Waffenbehörde und 2 Kriminalbeamte als "Begleitschutz".

 

Er sollte nach DSGVO eine kostenlose Akteneinsicht in seine Waffenakte beantragen:

 

 

 

Vermutlich findet sich dort ein Anforderungsschreiben des polizeilichen Staatsschutzes mit weiteren Details.

Über dieses Aktenzeichen könnte er dann über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht in die polizeiliche Akte nehmen, um ggf. herauszufinden wer ihn diffamiert hat.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde sagen: Hamburg lässt grüßen!

 

Da hat wohl jemand in der Berichterstattung über Hamburg erfahren das man so Leute ärgern bzw sich revanchieren kann und wollte das mal ausprobieren. Das er allerdings an den Namen der Person kommt mag ich bezweifeln da dies vermutlich anonym gemacht wurde und selbst wenn nicht bestimmt wieder irgendwelche V-Mann regelungen greifen so das der Name nicht veröffentlicht wird. 

Die reaktion darauf finde ich aber wieder recht gut, da ist er mal nicht auf krawall gebürstet und hat sauber reagiert!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Ich habe es schon im Faeser-Faden verlinkt, aber weil es auch hier zum Thema paßt - der VDB packt das Thema der Aufbewahrungskontrollen an und begleitet in Niedersachsen eine entsprechende Klage:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14062023_aufbewahrungskontrollen_-_packen_wir_es_an.html

 

Daneben gibt es eine Umfrage zum Vorgehen bei Aufbewahrungskontrollen:

 

https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdi3OvlMPT8ff0iJFu24Iz5C_mplQskpsUfbEsH0qexwr-JOg/viewform?usp=sf_link

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich verweise hier nochmal auf die Anbringung von Videoüberwachung vom Eingang bis zum Waffentresor und explizite Kamera die in den Schrank filmt.

 

Bei Kontrolle vor Eintritt Hinweis auf die Videoüberwachung. Möchten die Personen nicht gefilmt werden, sollen Personen kommen die bereit sind eine Kontrolle unter Videoüberwachung durchzuführen.

Dient der Sicherheit aller beteiligten.

 

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Ebert79

 

Ich habe zwei Beiträge vorher verlinkt, daß der VDB das Thema Aufbewahrungskontrollen anpackt und dazu auch eine Umfrage läuft.

 

Ich hatte ähnliches schon mal vor einem Jahr vorgeschlagen - wenn Du nun vor dem aktuellen Hintergrund etwas für die LWB über den Kreis des PP Köln hinaus tun willst, dann stell bitte dem VDB den entsprechenden Schriftverkehr und ggf. vorhandene Hintergrundinformationen zur Verfügung und informiere auch andere Betroffene über diese Möglichkeit.

Man kann Dokumente ja anonymisieren und/oder mit dem VDB Modalitäten zur Verwendung vereinbaren.

Wichtig ist allerdings, daß diese Dokumente vollständig sind, damit eine fundierte Einschätzung möglich ist.

Es ist meines Wissens das erste Mal, daß eine bundesweite Bestandsaufnahme versucht wird, wir sollten alle die Chance nutzen, dafür unsere Erfahrungen zur Verfügung zu stellen.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 27.4.2023 um 11:14 schrieb Ebert79:

 

Es ist einfach unfassbar! Die Polizei hat in diesem Fall eine waffenrechtliche Aufbewahrungskontrolle vorgetäuscht, um sich ohne richterlichen Beschluss Zutritt auf das Grundstück zu verschaffen.

Soviel zu dem Thema: 2 Sachbearbeiter von der Waffenbehörde und 2 Kriminalbeamte als "Begleitschutz".

Ich persönlich finde eine Überprüfung unter einer Legende besser als eine Durchsuchung mit einem richterlichen Beschluß und dann auch noch mit SEK!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.