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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb heletz:

Laut diversen Foren werden ja eigentlich nur noch Unschuldige verurteilt,

Sicher nicht. Aber Tatsache ist daß es vorkommt.

Dabei ist egal ob jetzt jeder hundertste oder jeder

tausendste betroffen ist, für denjenigen ist es eine

Katastrophe.

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb EkelAlfred:

Ganz ehrlich, schon beim Überfliegen ist das hier keine Meinungsäußerung mehr, sondern durchgehend rechtsradikales Geschwurbel.

 

Es ist aber eigentlich nicht die Aufgabe des Strafrechts, Geschwurbel, das seinerseits ekelhaft sein mag, aber nicht für strafbar befunden wird, dadurch zu ahnden, dass man eine Beleidigung konstruiert und bestraft, die dann doch eher zweifelhaft ist.

 

Das Wort "ekelhaft" ist der Wortbedeutung nach zwingend eine Beschreibung der eigenen Reaktion oder vielleicht einer zu erwartenden Reaktion anderer, denn Ekel lässt sich nicht objektivieren, wird auch bei völlig moralisch neutralen Dingen empfunden. Gleichzeitig exponiert sich die angeblich Beleidigte erheblich in eigenem Maße, nicht nur durch ein sehr streitbares Auftreten, sondern läuft z.B. auch hinter Transparenten her, in denen ganz Deutschland als "mieses Stück Schei*e", damit letztlich auch die Deutschen (denn es geht offensichtlich nicht um die Schönheit der Landschaft) kollektiv als solches, und damit eben auch als ekelhaft beschrieben werden. Gleichzeitig darf zwangsgebührenfinanziert ein angeblicher Komiker sich damit bespaßen, die damals größte Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag wieder und immer wieder als "Nazis" zu beschimpfen. Da scheint es mir doch so, als ob der Ausdruck des Ekels vor einer sich selber so exponierenden Person im Rahmen des politischen Meinungskampfes erlaubt sei. Selbst wenn man zum gegenteiligen Ergebnis kommt, könnte man angesichts dessen was im Staatsfunk läuft und was die angeblich Beleidigte selber von sich gibt, einen Verbotsirrtum annehmen--wenn die höchsten Repräsentanten von Staat und Medien sich viel härter äußern, kann man dann wirklich erwarten, dass ein vielleicht eher unterbelichteter Mensch erst mal zum Medienanwalt geht, bevor er sich äußert?

 

Von daher scheint es mir schon so, als ob bei dem Urteil eigentlich eher die Persönlichkeit und die sonstigen Ansichten des Angeklagten abgeurteilt wurden als der angeklagte Sachverhalt selber. Die Steigerung auf exakt die magischen 60 Tagessätze, nachdem das Urteil ohne dass die Relevanz weiter klar wäre auch noch ausdrücklich die jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse nennt, verstärkt den Eindruck der sachfremden und dafür personenbezogenen Böswilligkeit.

 

Ich habe den starken Verdacht, dass mir diese Person mindestens so unangenehm wäre wie Frau Roth. Vielleicht würde ich mir, würde ich ihn treffen, sogar denken, dass das eine Fre**e sei, die zum Reinschlagen einlädt. Ich würde das aber nicht tun. Als Repräsentant des Staates mit einer riesigen Macht über ihn, der geschworen hat, das Recht neutral anzuwenden, würde ich es noch viel weniger tun. Die Konfrontation mit extrem unangenehmen Zeitgenossen gehört da zu Berufsbild. Muss man vorher wissen und vertragen, jedenfalls nicht an der Kundschaft auslassen.

 

Gleichzeitig habe ich auch den starken Verdacht, dass der Angeklagte sich vor Gericht keinen Gefallen getan hat, sich auch sonst im Leben oft keinen Gefallen tut. Dass jemand sich selber durch sein extrem unsympathisches und selbstschädigendes Verhalten reinreitet, ist aber auch kein legitimer Grund, da nachzutreten.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Cannon Balls:

Wir tun hier alle so, als ob 60TS Delikte völlig normal seien und jedem passieren könnten. Gewissermaßen eine nicht planbare Naturgewalt.  Da fehlt mir das Verständnis. Warum läßt der TS nicht einfach die Finger von Delikten? Dummheit oder nur Pech beim Denken? 


Naja, bei Verkehrsdelikten ohne Alkohol kann es schon mal blöd laufen. Und ein Bekannter von mir ist von seinem Anlageberater richtig in eine riesige Steuerscheisse reingeritten worden.

 

Ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb heletz:

 

Laut diversen Foren werden ja eigentlich nur noch Unschuldige verurteilt, weil keiner was gemacht hat?

 

 

Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, schätzt, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil sei.

 

Gutes aktuelles Beispiel aus dem Nachbarland: der Pensionist ist über 1 Jahr wegen Mordes in U-Haft gesessen. Obwohl es keine Leiche oder Beweise gab. Nachdem man wegen sich häufender Fälle die Tagsätze massiv reduzierte, bekommt er etwa 9000 € Schadenersatz für die unrechtmäßig gestohlene Lebenszeit.

https://wien.orf.at/stories/3156956/

 

Auf Youtube gibt es viele Videos zu ähnlichen Fällen in Deutschland. Wegen Mordes im Knast landen kann quasi jedem von uns passieren.

Rechtsstaat...

 

Und da reden wir über die extremste Straftat. Ich möchte gar nicht wissen wie viele Fehlurteile es bei kleinen Straftaten die unsere Zuverlässigkeit kosten können gibt.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb boarhunter416:

9000 € Schadenersatz für die unrechtmäßig gestohlene Lebenszeit.

https://wien.orf.at/stories/3156956/

Richter*Innen (m/w/d) und Staatsanwalt:_*Innen (m/w/d) bekommen das eben im Monat. Geschätzt/geraten, brutto mit Nebenkosten. Ist doch auch eine Form von Gerechtigkeit. Wer Spuren von Ironie findet darf sie behalten.

 

Trennung

 

Ist mal eine Gelegenheit an das Schicksal von Harry Wörz zu erinnern, dessen einzige Schuld war, in die falsche Familie einzuheiraten. Warum in die Ferne schweifen...

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Josef Maier:

Ist mal eine Gelegenheit an das Schicksal von Harry Wörz zu erinnern, dessen einzige Schuld war, in die falsche Familie einzuheiraten. Warum in die Ferne schweifen...

Lesestoff für ein verregnetes WE

https://www.welt.de/themen/harry-woerz/

 

https://bnn.de/pforzheim/enzkreis/25-jahre-nach-justizskandal-harry-woerz-birkenfeld-chronik

Zitat

Chronik eines Skandals

Justizskandal: Für Harry Wörz aus Birkenfeld ist der Fall auch nach 25 Jahren nicht abgeschlossen

Deutschlands berühmtestes Justizopfer hat die Unterlagen seines Falls neu sortiert.

Es ist die Chronik eines Irrtums, der vor genau 25 Jahren sein Leben zerstört hat.

 

Geschrieben
Am 24.5.2022 um 13:19 schrieb Cannon Balls:

Wir tun hier alle so, als ob 60TS Delikte völlig normal seien und jedem passieren könnten. Gewissermaßen eine nicht planbare Naturgewalt.  Da fehlt mir das Verständnis. Warum läßt der TS nicht einfach die Finger von Delikten? Dummheit oder nur Pech beim Denken? 

Und willst Du den TS jetzt deswegen für alle Zeit verteufeln? Mir hat er nichts getan und was ich darüber denke war nicht gefragt. Dank der vielzahl von Informationen die ich bekommen habe wüßte ich auch ehrlich nicht was ich darüber denken sollte.

Geschrieben

Ein Bekannter von mir ist wegen einer Steuerstraftat zu > 60 Tagessätzen verurteilt worden. Verlust JS usw. Er hat den JS nicht automatisch wiederbekommen, sondern wurde aufgefordert, ein med.psychol. Gutachten beizubringen, welches die pers. Eignung zum Umgang mit Waffen bestätigt. So weit kann das gehen. Problem: Einen Gutachter finden, der gewillt ist, nach Begutachtung die pers. Eignung zum Umgang mit Waffen zu bestätigen.

Eigendlich Chance null.

Geschrieben

"Er gibt an naturliebend und traditionsverbunden zu sein, er habe deshalb einen Angelschein,

einen Jagdschein, eine Falknerjagdschein und einen Waffenschein."

 

Hoffentlich ein kleiner... Was hat ein Waffenschein mit Naturliebe und Traditionsverbundenheit zu tun?

 

Ein komischer Fascho 😒

Geschrieben

Moin!

Im Bereich von 60 Tagessätzen besteht eigentlich bei guter und rechtzeitiger strafrechtlicher Vertretung eine gute Aussicht das Verfahren nach §153 StGB einstellen zu lassen.

Dies wird für einen erfahrenen Strafrechtler das Ziel sein, das im Status eines Ermittlungsverfahrens gut erreichbar ist.

Überlastete Staatsanwälte nehmen Angebote gegen klingende Münze gerne zur Arbeitsoptimierung an.

 

Wenn schon Anklage erhoben wurde oder ein Strafbefehl erlassen wurde, ist es schon fast zu spät.

 

Spätestens mit der Mitteilung der Eröffnung der Ermittlungsverfahrens ist der Anwalt zu beauftragen.

 

Ist das Urteil mit >= 60 Tagessätzen erst einmal da, hat man noch den Hoffnungslauf, die Regelunzuverlässigkeit zu widerlegen.

Da kann man selber eine MPU beibringen und darlegen, welche Maßnahmen man ergriffen hat, die eine Wiederholung verhindern.

 

Einem Kameraden mit 120 TS und Steuersorgen hatte ich folgende Maßnahmen empfohlen:

1. Fachanwalt

2. Beauftragung eines Steuerberaters, der sich 24/7 um alle Steuerangelegenheiten kümmert

3. Bezahlung aller Steuerschulden

4. Beibringung MPU

 

Im Ergebnis durfte er seinen Jagdschein behalten. Bedurfte aber einer wohlwollenden Behörde. Vor dem Verwaltungsgericht dürfte man eher scheitern.

 

frogger

 

 

Geschrieben

Ja.

Bei Alkohl-, Gedanken- oder Gewaltdelikten wäre das bei 120 TS auch eher aussichtslos.

Im konkreten Fall handelte es sich um verspätete Steuererklärungen mit den daher eingehenden Straffolgen.

In der Berufung wurde die Strafe dann auch noch deutlich reduziert, dies spielte aber für das waffenrechtliche Verfahren keine Rolle mehr. da war schon alles abgeschlossen.

 

Geschrieben

Fairerweise muss man hier aber auch erwähnen, dass solche Strafen nicht vom heiteren Himmel fallen.

 

Der Kollege von @frosch wird mit Sicherheit einige Schreiben mit Erinnerungen/Aufforderungen vor der Strafe erhalten haben. Da hält sich das Mitleid doch etwas in Grenzen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb frosch:

Im Bereich von 60 Tagessätzen besteht eigentlich bei guter und rechtzeitiger strafrechtlicher Vertretung eine gute Aussicht das Verfahren nach §153 StGB einstellen zu lassen.

Hä? Erklär mal. Würde mich wundern wenn ein Verteidiger damit ein Verfahren eingestellt bekommt.

 

Gehen wir von vom § 153a StPO aus ist es auch nicht soooo einfach.

Aktuell laufen bei uns viele Berufungsverfahren im Bereich Corona Soforthilfe, erstinstanzlich meist um 80-120 Tagessätze, keine Berufungsverhandlung hat unter 60 geendet.

Wie immer, vor Gericht und auf hoher See.......

 

Abgetrennt davon - selbst eine Einstellung eines Verfahrensnach  § 170 StPO kann ausreichend Ärger verursachen und die zuständige waffenrechtliche Behörde auf den Plan rufen.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Mir ist da vor einigen Jahren ähnliches widerfahren.

Ich sollte einem links neben mir abgestellten KFZ meine Türe in die benachbarte gerammtt haben. Ergebnis waren drei kleine Lackschäden in senkrechtem Verlauf und unterschiedlichen Höhen.

Die Gegnerin war dann in einer mir nicht verständlichen Sprache am lamentieren, ich habe mir den Schuh aber nicht angezogen und bin gefahren weil es keinen Anstoßes gegeben hatte.

Ich bekam dann Post eines Anwaltes bezüglich des Schadens. Hatte ich ganz artig meiner Versicherung gemeldet und auch gleich, dass hier möglicherweise Betrug vorliegt. Dann kam mit gelbem Umschlag eine Vorladung zum Zivilprozess. Den Prozess hatte die Antragstellerin leider verloren weil Sie nicht klageberechtigt war (Säumnisurteil). Vertreten wurde ich durch einen Anwalt meiner Versicherung.

Im weiteren Verlauf bekam ich dann einen Strafbefehl über 70Ts und 2 Monaten Fahrverbot, mit dem ich umgehend zum Fachanwalt bin welcher dann erst mal Einspruch eingelegt hatte. Der gegnerische Anwalt hatte mich vor dem Zivilprozess noch der Verkehrsunfallflucht und der Nötigung angezeigt, möglicherweise um im Zivilprozess besser dazustehen. 

Der Strafprozess endete dann mit einem glatten Freispruch und einer Anzeige gegen die Zeugin/Geschädigte (145, 164 und 263StGB)

 

Meine Anträge auf Voreintrag lagen derweil erst mal bei der Behörde auf Eis, gingen danach aber mehr als schnell durch.

Man muss sich eben wehren, und der der späteste Zeitpunkt dazu ist, wenn ein Strafbefehl oder eine Klage zugestellt wird.

 

Gruß

Frank

 

 

Geschrieben

Eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO war auch Thema in dem Verfahren gegen den Jäger, der auf einer Baustelle gefundene Waffen zur Polizei "gebracht" hat.

Gibt dazu hier einen Extra-Thread.

 

Der VGH München hat dazu (Beschluss v. 07.02.2022 – 24 CS 21.2636) unter Ziffer 23 folgendes ausgeführt (Unterstreichung meinerseits):

 

Das Vorbringen des Antragstellers, er habe mit ehrbaren Absichten lediglich fahrlässig gehandelt und die Staatsanwaltschaft habe ein Verschulden des Antragstellers als gering angesehen und daher das Verfahren nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt, ist nicht geeignet, den Vorwurf eines gröblichen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu entkräften. Die Ordnungsbehörden sind bei der Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit in diesem Zusammenhang rechtlich nicht an die Beurteilung in strafgerichtlichen Entscheidungen gebunden.

...

 

(Es gibt wohl noch keine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren, es ging nur um den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung)

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Frank222:

Den Prozess hatte die Antragstellerin leider verloren weil Sie nicht klageberechtigt war (Säumnisurteil).

 

Kam die Klägerin bzw. deren Anwalt nicht? Sonst gibts kein Versäumnisurteil.

vor 1 Stunde schrieb Frank222:

Im weiteren Verlauf bekam ich dann einen Strafbefehl über 70Ts und 2 Monaten Fahrverbot,

Ohne vorherige Anhörung schriftlich bzw. durch die Polizei?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Sergej:

Und was kam dabei heraus?

Unbekannter Ausgang des Verfahrens, ich war nicht als Zeuge geladen.

Aussagen konnten zu 100% den Gerichtsakten/Protokollen des gegen mich geführten Strafprozesses entnommen werden.

Möglicherweise gab es noch nicht einmal eine mündliche Verhandlung.

Gruß 

Frank

Bearbeitet von Frank222
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb P22:

 

Kam die Klägerin bzw. deren Anwalt nicht? Sonst gibts kein Versäumnisurteil.

Ohne vorherige Anhörung schriftlich bzw. durch die Polizei?

Waren beide Anwesend. Die Partei konnte jedoch Ihre Klageberechtigung nicht nachweisen weil das Fahrzeug nicht im Eigentum der Klägerin stand.

Der Anwalt hat daraufhin sein Nichtauftreten erklärt. Läuft also darauf hinaus, als sei der Anwalt nicht dagewesen.

Die Partei konnte im weiteren Verlauf Ihre Klageberechtigung immer noch nicht nachweisen und der Anwalt erklärte wiederum sein Nichtauftreten.

Daher das Säumnisurteil.

 

Ich habe mich nicht anhören lassen, ich habe den Termin ganz artig abgesagt!

Reden ist Silber, schweigen ist Gold!

 

Gruß

Frank

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Elo:

Die Ordnungsbehörden sind bei der Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit in diesem Zusammenhang rechtlich nicht an die Beurteilung in strafgerichtlichen Entscheidungen gebunden.

Genau dies wird in den theoretischen Stammtischbetrachtungen gerne übersehen.....

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