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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben (bearbeitet)

Nach dem von mir oben verlinken Entwurf hat Winkelsdorf ohne Grundlage übertrieben.

 

Messer sind nicht den Waffen/Schusswaffen gleich gestellt, lediglich die Formulierung in §42 wurde auf "Waffen und Messer" ausgeweitet. Was das Gegenteil einer Gleichstellung von Messern mit Waffen ist, denn wäre dies so, hätte man die Formulierung von §42 gar nicht ändern müssen. Also alle Tresorfantasien die er und sein Gefolge auf X gerade fabulieren ohne Grundlage.

 

Auch ist das führen keine Straftat sondern:

 

Zitat

§ 53 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 21 wird folgende Nummer 21a eingefügt:
„21a. entgegen § 42 Absatz 4a ein Messer führt,“.

b) Die bisherige Nummer 21a wird Nummer 21b.

 

Also eine Ordnungswidrigkeit.

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb ASE:

Unglaublich einfach.

Speziell auch §45 (6)

Zitat

Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Personen, denen
eine Erlaubnis nach diesem Gesetz erteilt worden ist, nicht die erforderliche
Zuverlässigkeit oder Eignung besitzen, kann die zuständige Behörde für die Dauer
der Prüfung von Rücknahme oder Widerruf Erlaubnisurkunden sowie Waffen oder
Munition sofort vorläufig sicherstellen,

Heisst, Enteignung, denn, wie will dann man dann die Waffen/Mun vernünfitig verwerten? In welchem Zustand sich die Dinge nach "Amtlicher Verwahrung" i.d.R. befinden ist ja allseits bekannt.

 

Zitat

Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen
Behörde
berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten
und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen;

Schlimmer kaum vorstellbar. FDP, ich danke schön.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten schrieb Thomas St.:

Ich hab mal neugierdehalber "Herrnkind Grafe" bei Google eingegeben. Man könnte sie für sein Sprachrohr beim Stern halten.

So richtig interessant wird der Artikel erst ganz hinten.

"Die meisten Sportschützen sind Männer......................wozu braucht ein Mann 31 Waffen".

 Was sagt uns das über die Autorin? Irgendwie passt ales zu allem????

 

Relativieren ist scheinbar ihr Ding. Mannheim..................Bauarbeiter leben gefährlicher als Polizisten.

Ich les den Stern eh nicht mehr.

 

Bearbeitet von Weinberger
Geschrieben (bearbeitet)

„Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen
Behörde
 berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten
und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen;“

 


Also wären - sofern es denn so kommen möge - ab in Kraft treten dieser Gesetzesänderung bei jedem WBK-Inhaber anlasslose Hausdurchsuchungen möglich? 


Beauftragt sein kann ja auch die Polizei. Und eine Urkunde könnte auch auf dem Dachboden oder im Schlafzimmer der Oma liegen. 
Ergo: Man hätte keinerlei Schutz nach Art. 13 GG mehr. Klar, im Nachhinein könnte man klagen und der Richter sagt dann 15 Monate später, dass das Ganze nicht hundertprozentig okay war von der Behörde, das wars dann aber auch. 

Bearbeitet von cz75sp
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Geschrieben

"Die Beauftragten der zuständige Behörde ... durchsuchen"?

 

Wo sind wir hier?

Im Zuständigkeitsbereich einer Verwaltungsbehörde und somit im Verwaltungsrecht?

Oder bei Polizeivollzugsdienst/Staatsanwaltschaft, und somit im Bereich der StPO?

 

Rechtlich ein ziemlicher Unterschied. 

 

Nicht, dass da etwas gründlich durcheinandergerät... 

Geschrieben

Ich habe schon das Gefühl, dass dieses Ding mit heißer Nadel gestrickt wurde, damit man noch vor der Brandenbrugwahl ein Ergebnis liefern kann. Das wäre nichts anderes, als langfristig die Bevölkerung einem nicht durchdachten und unausgegorenen Recht mit entsprechenden Rechtsfolgen auszusetzen, damit man kurzfristige parteipolitische Vorteile erzielen kann. Die haben sich damit ihren Ruf jedenfalls redlich verdient.

 

Mal so als Beispiel:

 

Zitat

Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zustimmung eines anderen in dessen Hausrechtsbereich nach Satz 1 Nummer 2 führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht.

 

Jetzt habe ich Schwierigkeiten, mir Beispiele vorzustellen, wo der Hausrechtsinhaber die Zustimmung erteilt hat und das Führen nicht dem Zweck des Aufenthalts dient. Soll das sowas sein wie: Die machen ein Schulfest und um den Kuchen zu schneiden, bekommt die Erna aus der achten Klasse vom Schuldirektor das Recht, das Kuchenmesser zu führen. Aber weil die Cindy mehr Klicks auf Tik Tok hat, schneidet die Erna nicht den Kuchen sondern die Cindy - und dann kriegt man sie wenigstens wegen illegalem Messerführen dran???

 

So wie ich das sehe, gibt es keine Ausnahme für Holz- oder Plastikmesser und die Gastronomie allgemein. D.h. wenn man auf der Kirmes ein Schnitzel an der Pommesbude ist, fällt das (Holz-)Messer unter das Führverbot. Gibt es da auch sowas wie Hausrecht, obwohl es kein Haus ist? Das hieße, der Hausrechtsinhaber müsste für die Pommesbudengäste die Zustimmung zum Führen des Messers erteilen? Und wenn er das mal vergisst... Und wie stellt man als Pommesbudengast überhaupt fest, ob die Zustimmung erteilt wurde?

 

Ich bin mir auch nicht sicher, ob die sich nicht mit den ganzen Verboten und Freistellungen verheddern. Was gilt denn nun in Fernzügen? §42a? oder §42b? Oder beides? Letzteres kann nicht sein, denn die widersprechen sich. Also kann schon sein und der Widerspruch wird dann zum Nachteil des Bürgers aufgelöst, indem man das Gesetz "möglichst restriktiv" interpretiert (ehrlich wäre "möglichst selektiv"), statt saubere Gesetze zu machen.

 

Ich denke auch, ich habe da mind. zwei grobe Schnitzer drin entdeckt, über die ich natürlich nichts hier schreiben werde... Da sollen die selber drauf kommen. <_<

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Geschrieben

Hannover

Hieb- und Stichwaffen bei Großkontrolle sichergestellt

 

Bei der Kontrolle wurde am Wochenende unter anderem eine Axt von einer polizeibekannten Person beschlagnahmt, wie die Beamten mitteilten.

Die 70 Einsatzkräfte entdeckten darüber hinaus              ein Cuttermesser,

                                                            zwei Schlagringe sowie

                                                            ein Klappmesser und zogen sie aus dem Verkehr

                                                                         ===============

                                                                                  Fünf

 

Insgesamt seien die Personalien von 390 Menschen überprüft worden.

 

bo eyyyyyh 

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb cz75sp:


Nach dem Apfelessen aber sofort wieder in die Scheide stecken das verschlossene Behältnis legen.

 

Ich habe das mal rechtlich sauber angepasst.

 

vor 3 Stunden schrieb Homi:

 

Schlimmer kaum vorstellbar. FDP, ich danke schön.

 

vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Wo sind wir hier?

 

Und jetzt sage mir noch jemand, die FDP ist der Freund der LWB....

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb de enig echte:

Fünf

 

Man wird sich feiern, dass die Waffenverbotszone wirkt, weil so wenig gefunden wurde. Wäre es umgekehrt, hätte man sich gefeiert, weil man so viel gefunden hat. Übrigens, Schlagringe, sind die nicht bereits.... wie kann das nur? Und da könnte man wirklich mal ganz provokativ fragen, zu welchem allgemeinen anerkannten Zweck werden die denn geführt?

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Geschrieben (bearbeitet)

Scheint ja wirklich dringend zu sein,

am Donnerstag von 09.00 bis 10.45 im Bundestag:

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw37-de-innere-sicherheit-1016976

 

Dort steht jetzt auch die aktuelle Version der Drucksache.

 

Wenn das Ganze OHNE Bundesrat laufen soll und schnell durch den innenausschuss geprügelt wird, kann das sehr schnell gehen.

 

 

2024-09-10 11_28_55-Deutscher Bundestag - Tagesordnung und Sitzungsverlauf – Opera.jpg

Bearbeitet von Glockeroo
Geschrieben

Ich kann das alles nicht mehr!

 

Welchen Schutz habe ich eigentlich als rechtstreuer Bürger vor diesem übergriffigen Staat ?

 

Will man einen in die Illegalität treiben ?

Wenn man sich das Zeug illegal besorgt habe ich alle diese Probleme nicht. Keine Kontrollen nix.

 

Was zum Teufel soll sowas ?

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb fw114:

 

Was zum Teufel soll sowas ?

 

Kontrolle. Wie bei den vorgeschobenen Themen KipPo/ Terror, wo man alles mitlesen und jeden Geldstrom überwachen möchte. Der Eingriff in soziale Medien, wie Zuckerberg selbst zugegeben hat. Kontrolle. So was wie diesen Widerstand gegen Coronamaßnahmen will man doch kein 2. Mal...

Bearbeitet von Last_Bullet
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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb thomas.h:

Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei

"8. Personen, die Messer im Zusammenhang mit ... einem allgemein anerkannten Zweck führen."

 

Was ist denn dieser ominöse "allgemein anerkannter Zweck"?

Fällt da das S

 

Das beantwortet dir die in (vielleicht) 5 Jahren geänderte VwV. Bin halt ein unverbesserlicher Optimist.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Alex:

Wollt ihr die Totale Kontrolle?

 

Und die Schlafschafe sagen : Jaaaaaa

 

Und man glaubt es nicht wieviele Leute in meinem Umfeld das "Messerverbot" gut & richtig finden.

Ich habe sämtliche Diskussionen mitlerweile aufgegeben. Ich habe nicht die Zeit und diese Idioten nicht den Verstand...

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb BroilKing:

wieviele Leute in meinem Umfeld das "Messerverbot" gut & richtig finden.

 

Und was werden sie dumm aus der Wäsche gucken, wenn sie bei der nächsten Veranstaltung von Ali em Nacktbahr mit einem solchen in der Hand überrascht werden.... wie kann der es wagen, sich nicht an das Verbot zu halten!

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb cz75sp:

„Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen
Behörde
 berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten
und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen;“

 


Also wären - sofern es denn so kommen möge - ab in Kraft treten dieser Gesetzesänderung bei jedem WBK-Inhaber anlasslose Hausdurchsuchungen möglich? 


Beauftragt sein kann ja auch die Polizei. Und eine Urkunde könnte auch auf dem Dachboden oder im Schlafzimmer der Oma liegen. 
Ergo: Man hätte keinerlei Schutz nach Art. 13 GG mehr. Klar, im Nachhinein könnte man klagen und der Richter sagt dann 15 Monate später, dass das Ganze nicht hundertprozentig okay war von der Behörde, das wars dann aber auch. 

 

So hat man das wohl oder übel zu verstehen. Also, nicht offiziell, aber de facto anlasslose Wohnungsdurchsuchungen – einen Vorwand in Form der ominösen Tatsachen, die Annahmen rechtfertigen müssen sie sich ja trotzdem aus dem Arsch ziehen.

 

Mit deiner Schlussfolgerung dürftest du ebenso recht haben – wir leben derzeit ohnehin in Verhältnissen, währendderer dir die Wohnungstür eingetreten wird, weil du einen Innensenator im Internet Pimmel nennst. Wurde dann bekanntlich als unverhältnismäßig abgeurteilt, aber ob das ernstzunehmende Konsequenzen hatte, ist mir nicht bekannt. Schätze nein. Das stimmt natürlich auch pessimistisch, was die zu erwartende Risikobereitschaft der Behörden bei Ausnutzung ihres neuen Instruments betrifft.

 

Wirklich ziemlich bitter. Dass der Passus noch gestrichen wird, können wir uns wohl abschminken, oder?

Bearbeitet von Gekkan
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Gekkan:

 

So hat man das wohl oder übel zu verstehen. Also, nicht offiziell, aber de facto anlasslose Wohnungsdurchsuchungen – einen Vorwand in Form der ominösen Tatsachen, die Annahmen rechtfertigen müssen sie sich ja trotzdem aus dem Arsch ziehen.

 

Mit deiner Schlussfolgerung dürftest du ebenso recht haben – wir leben derzeit ohnehin in Verhältnissen, währendderer dir die Wohnungstür eingetreten wird, weil du einen Innensenator im Internet Pimmel nennst. Wurde dann bekanntlich als unverhältnismäßig abgeurteilt, aber ob das ernstzunehmende Konsequenzen hatte, ist mir nicht bekannt. Schätze nein. Das stimmt natürlich auch pessimistisch, was die zu erwartende Risikobereitschaft der Behörden bei Ausnutzung ihres neuen Instruments betrifft.

 

Wirklich ziemlich bitter. Dass der Passus noch gestrichen wird, können wir uns wohl abschminken, oder?

 

Im Entwurf heißt es weiterhin :

 

Das dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) der Datenübermittlung an Waffenbehörden nichts mehr entgegensteht.

 

Bedeutung:  Umsatzsteuervorauszahlung verspätet, nicht gezahlt wegen was auch immer, Waffen weg

 

Läuft.

 

Ich kann jedem Waffenbesitzer nur noch eine sehr gute Rechtsschutzversicherung empfehlen!

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Gekkan:

 

So hat man das wohl oder übel zu verstehen. Also, nicht offiziell, aber de facto anlasslose Wohnungsdurchsuchungen – einen Vorwand in Form der ominösen Tatsachen, die Annahmen rechtfertigen müssen sie sich ja trotzdem aus dem Arsch ziehen.

 

Wird die GG-geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung dann gestrichen...?

Durch Maßnahmen der Verwaltungsbehörde lässt diese sich nämlich rechtlich - gegen den Willen des Betroffenen - nicht durchbrechen.

Nur durch polizeiliche (Gefahrenabwehr, Ermittlung - StPO). 

Geschrieben (bearbeitet)

Witzig, beim Kriminellen (StPO) gälte dann der Richtervorbehalt, beim unbescholtenen Legalwaffenbesitzer (Verwaltungsrecht) nicht.

 

Hier gerät etwas ganz gewaltig aus den Fugen.

Bearbeitet von lrn
  • Gefällt mir 2
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