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Illegale Waffen: 3000 Euro Geldstrafe für Sportschützen - Hamburger Abendblatt

Ein Mann aus Barsbüttel hat für seinen Nachbarn illegale Munition, Pistolen- und Revolverteile verwahrt. Nun kam er vor Gericht.

Reinbek/Barsbüttel. „Vielleicht war es auch nur Schlampigkeit. Aber Schlampigkeit können wir uns bei Waffen nicht leisten“, sagte Richterin Silke Lindberg, als sie am Mittwoch ihr Urteil gegen Andreas B. verkündete. Der 47 Jahre alte Willinghusener musste sich am Mittwoch vor dem Schöffengericht in Reinbek wegen Verstoßes gegen das Waffen-, das Kriegswaffen- und das Sprengstoffgesetz verantworten und wurde zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte hatte sich im Juli 2018 selbst an die Polizei gewendet, nachdem er und seine Frau im Keller unter den Sachen eines Nachbarn den Lauf einer Uzi, einer Maschinenpistole, gefunden hatten. Darauf hatte das Landeskriminalamt die Wohnung in Willinghusen durchsucht und noch mehrere Waffenteile, knapp 500 Schuss verschiedener Munition, zwei Läufe mit Verschluss für halbautomatische Selbstladepistolen, ein Nachtsichtzielgerät, Schwarzpulver und einen militärischen pyrotechnischen Gegenstand sichergestellt.

Der Nachbar hatte jede Menge Waffen und Munition von seinem Onkel geerbt

Gunda Peters von der Waffenbehörde in Stormarn war bei der Durchsuchung im Sommer 2018 dabei und schilderte dem Gericht als Zeugin, was sie dort vorfand: „Es war schon ziemlich chaotisch“, sagte die 37-Jährige. „Es lagen auch Waffen und Munition auf dem Boden in dem Raum mit dem Waffenschrank und im Keller. Es gab einen Haufen mit Waffen, Waffenteilen, teils umgebauten Waffen und Langwaffen auf dem Boden. Die hätten so nicht aufbewahrt werden dürfen. In dem Haus lebte doch auch ein Kleinkind.“ Geladen sei jedoch keine Waffe gewesen.

 

Andreas B. hatte als Jäger und Sportschütze zwar nicht nur den Jagd-, sondern auch einen Waffenerlaubnisschein. Doch der galt nicht für militärischen Waffen oder Sprengstoffe. Genau wegen dieses Scheins aber war der Landschaftsgärtner zuvor von seinem Nachbarn Björn-Matthias E. angesprochen und um Hilfe gebeten worden. Denn E. hatte jede Menge Waffen und Munition von seinem Onkel, einem leidenschaftlichen Waffensammler, geerbt. Da E. aber selbst noch keinen Waffenschein besaß, bat er Andreas B. darum, die Erbschaft auf dessen Schein eintragen zu lassen.

 

„Ich wühle nicht in fremden Sachen“, erklärte der Angeklagte dem Gericht

Andreas B. sagte ihm Hilfe zu: „Wir sind gemeinsam zur Polizei gefahren und haben dort die Waffen registrieren lassen und abgeholt“, sagte der 47-Jährige vor Gericht aus. Danach seien sie zum gemeinsamen Haus des Onkels und des Großvaters gefahren und hätten dort noch Munition abgeholt, „bestimmt 40 bis 50 Kilogramm. Leider war darunter auch Munition, die ich nicht besitzen durfte“, räumte der stämmige Mann mit dem dunklen kurzen Haar mit gesenktem Kopf ein. Auf Nachfrage des Gerichts erklärte er, erst zu Hause nachgeschaut zu haben, was genau in den Kisten gesteckt habe.

Die Waffenteile habe er aber „definitiv“ nicht selbst dort eingesammelt. Die habe ihm Björn-Matthias E. in seinen Keller gestellt, als er sich in einer „Nacht- und Nebelaktion“ von seiner Frau trennen wollte und ihn erneut um Hilfe gebeten habe. Er habe nicht nachgeschaut, was sich in den Seesäcken und Kisten befunden habe. „Ich wühle nicht in fremden Sachen“, erklärte er dem Gericht.

Zeuge E. konnte sich an vieles kaum noch erinnern

Die Zeugin Gunda Peters bestätigte, dass sich der Angeklagte nach der Durchsuchung sehr kooperativ gezeigt hat: Er habe freiwillig seinen Jagd- und den Waffenschein abgegeben. Seine bei der Stormarner Waffenbehörde verwahrten Waffen habe er in Abstimmung mit dieser verkauft.

Auch Björn-Matthias E., der sich in der Zwischenzeit selbst vor einem Gericht verantworten musste, wurde in Reinbek als Zeuge gehört. Allerdings konnte er sich an vieles kaum noch erinnern. Nur, dass er den Besitz des Uzi-Laufs zu verantworten habe: „Dass war so eine blöde Aktion von mir. Ich habe wohl bei der Bundeswehr vergessen, sie zurückzugeben.“ Ob er dem Angeklagten mitgeteilt habe, dass unter seinen Sachen illegale Waffen waren, wisse er nicht mehr.

Der Versuch des Anwalt, das Strafmaß zu drücken, scheiterte

Der Sachverständige Rene Wendler hatte die Funde kriminaltechnisch untersucht. Er erläuterte nach einer kleinen Lehrstunde in Sachen Munition, dass einige der Teile leicht zu Waffen umgebaut werden könnten und daher auch der Besitz wesentlicher Waffenteile gesetzeswidrig sei. Ein Kleinkalibergewehr sei funktionsfähig gewesen, und auch das Nachtsichtzielgerät mit Infrarotlaser sei für zielgerichtetes Schießen gedacht, erklärte er.

Das Gericht folgte in seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwältin Buscher. Andreas B. habe gestanden, dass die Vorwürfe im Wesentlichen zutreffen. Er habe aber bestritten, von den illegalen Waffen gewusst zu haben. Während der Verteidiger Dominik Ahlfeld versuchte, das Strafmaß auf 50 Tagessätze zu drücken, blieb Richterin Silke Lindberg bei den geforderten 75 Tagessätzen: „Sie sind da reingerutscht ins Illegale. Sie hätten sich aber überzeugen müssen, dass unter den Sachen keine illegalen Waffen waren. Das werfen wir Ihnen vor, da hätten Sie den Schalter umlegen und sagen müssen, das mache ich nicht mehr mit“, erklärte Lindberg dem Angeklagten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Cannon Balls:

Der Angeklagte hatte sich ... selbst an die Polizei gewendet

Definitiv ein weiteres Highlight ...

Hab ich mir nach meiner ersten heiligen Kommunion abgewöhnt und bin immer gut damit gefahren.

Bearbeitet von MAHRS
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Geschrieben (bearbeitet)

Komischer Typ und meines Erachtens naiv und dumm gehandelt. Man nimmt doch nicht einfach fremde Waffen/Munition des Nachbarn einfach so in Obhut! Ich hätte da die Finger gelassen und gesagt nicht mein Problem oder so. Ich glaube dem Verurteilten war gar nicht bewusst, in was für Teufels Küche er kommt, Waffen und Munition zu übernehmen ohne überhaupt nachzuschauen was in den Seesäcken und Kisten drin war. Hätte theoretisch ja u.a. auch Koks, Falschgeld etc. drin sein können. Anhand des Strafhöhe war es das dann wohl mit LWB jetzt und in Zukunft.

 

Bearbeitet von mühli
Wort eingefügt
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Cannon Balls:

Andreas B. hatte als Jäger und Sportschütze zwar nicht nur den Jagd-, sondern auch einen Waffenerlaubnisschein. Doch der galt nicht für militärischen Waffen oder Sprengstoffe. Genau wegen dieses Scheins aber war der Landschaftsgärtner zuvor von seinem Nachbarn Björn-Matthias E. angesprochen und um Hilfe gebeten worden. Denn E. hatte jede Menge Waffen und Munition von seinem Onkel, einem leidenschaftlichen Waffensammler, geerbt. Da E. aber selbst noch keinen Waffenschein besaß, bat er Andreas B. darum, die Erbschaft auf dessen Schein eintragen zu lassen.

Ob da vielleicht etwas Gier Hirn fraß (mal abgesehen von journalistischer Inkompetenz)? :huh: Denn genau für Erben gibt es ja ohne Bedürfnis ne WBK. :closedeyes:

 

vor 2 Stunden schrieb Cannon Balls:

Die Waffenteile habe er aber „definitiv“ nicht selbst dort eingesammelt. Die habe ihm Björn-Matthias E. in seinen Keller gestellt, als er sich in einer „Nacht- und Nebelaktion“ von seiner Frau trennen wollte und ihn erneut um Hilfe gebeten habe. Er habe nicht nachgeschaut, was sich in den Seesäcken und Kisten befunden habe. „Ich wühle nicht in fremden Sachen“, erklärte er dem Gericht.

Zeuge E. konnte sich an vieles kaum noch erinnern

... und die scheinbar bisher erfolgreiche Gier dann ausgenutzt? :confused:

 

Nur so als Hypothesen. :AZZANGEL:

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Na, da wäre ich nicht so vorschnell. Manche wollen einfach helfen und ich würde wohl auch nicht in den fremden Sachen wühlen, wenn ein gut bekannter Nachbar bittet, dass er diese unterstellen darf.

Wenn ich das richtig verstehe, wusste er ja nicht einmal, dass da Waffenteile drin waren (kann sich ja scheinbar niemand dran erinnern, ich glaube hier dem Andreas B. da er es ja mit der Wahrheit doch genau nimmt - zu seinen Ungunsten).

 

Da kann man echt nur sagen salop sagen: Macht alle was Ihr wollt, aber lasst auch verdammtnochmal nicht erwischen und geht vor allem nicht selber zur Polizei 😃

 

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Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Cannon Balls:

Da wird noch so einiges auftauchen, ...

Wird von den Erben abhängen - wenn die weder LWB noch ideologischer oder dummer Anti sind, wird da nicht viel auftauchen.  :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Domenicus:

 sind 75 Tagessätze.

Soweit ich in Erinnerung habe, (bitte korrigieren falls falsch) ist essig mit Waffen und LWB bei einer Verurteilung ab 60  Tagessätze oder?

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb mühli:

Soweit ich in Erinnerung habe, (bitte korrigieren falls falsch) ist essig mit Waffen und LWB bei einer Verurteilung ab 60  Tagessätze oder?

Ist das nicht ein "kann" ?

 

Aber im Prinzip völlig lächerlich. Klar - nach den Worten des Gesetzes illegal. Aber der LWB hat versucht, sich an die Regeln zu halten. Dass es hier wirklich zu einer Verurteilung gekommen ist, halte ich für schon sehr hart. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb mühli:

Komischer Typ und meines Erachtens naiv und dumm gehandelt. Man nimmt doch nicht einfach fremde Waffen/Munition des Nachbarn einfach so in Obhut! Ich hätte da die Finger gelassen und gesagt nicht mein Problem oder so. Ich glaube dem Verurteilten war gar nicht bewusst, in was für Teufels Küche er kommt, Waffen und Munition zu übernehmen ohne überhaupt nachzuschauen was in den Seesäcken und Kisten drin war. Hätte theoretisch ja u.a. auch Koks, Falschgeld etc. drin sein können.

Aber ist deren unwillentliche Lagerung für andere auch strafbar oder setzen die entsprechenden Tatbestände nicht den Vorsatz voraus? Wo soll da die Grenze sein? Wenn ich ein Paket für den Nachbarn unterschreibe? Entweder der Artikel ist irreführend--was man aus der Presse ja kennt--oder das Urteil doch ziemlich seltsam.

 

Er könnte natürlich auch sonst in Schwierigkeiten kommen, sagen wir weil er für eine vorschriftsgemäße Lagerung hätte sorgen müssen und Seesäcke wohl nicht als Klasse was auch immer zertifiziert sind, aber waffenrechtlich unzuverlässig wegen lockerer Aufbewahrung wäre doch besser als waffenrechtlich unzuverlässig und als Straftäter abgeurteilt.

Geschrieben (bearbeitet)

Vorsatz und die verschiedenen Stufen der Fahrlässigkeit. Bei einem nLWB dürften die Gerichte da mehr durchgehen lassen als einem LWB. So ähnlich stand es ja auch oben im Artikel. :closedeyes:

 

Als LWB solltest Du auch damit rechnen, dass bei Dir die verkehrsnotwendige Sorgfalt vom Staat höher angelegt wird als bei anderen. :huh:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

 

Bearbeitet von Mausebaer
t vergessen

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