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IGNORED

Armatix GmbH ist in Liquidation und bereits aufgelöst!


Floppyk

Empfohlene Beiträge

vor 46 Minuten schrieb Stefan Klein:

Blockieren kann man nur, wenn ein Blockiersystem verfügbar ist.

 

Die Dummheit des Büttels, auf speziell zugelassenen und teuren, aber lächerlich unwirksamen Blockiersystemen zu bestehen, ist ärgerlich wenn es solche gibt, aber praktisch, wenn es sie nicht gibt. Es wäre ja, ginge es um die angebliche Intention des Gesetzes, kein Problem mittels eines handelsüblichen Vorhängeschlosses besserer Qualität oder dergleichen eine wesentlich wirksamere Blockierung zu einem Bruchteil der Kosten zu erreichen.

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Vielen Dank für die Antworten. Ich bin auf dem Weg zur WBK, dauert aber 1 Jahr noch. 

Hoffe dass die Sachbearbeiterin es auch so sieht wie ihr, kein blockiersystem, kein muss. 

 

Ich kann die vollkommen verstehen, es geht um mehr Sicherheit jedoch wenn es keine blockiersysteme mehr gibt dann muss auch nur ein tresor ausreichen. 

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Naja, die kann das sehen wie sie mag.....relevant ist halt das Gesetz. 

 

hier ist die Zulassungsliste, Armatix kannst vergessen: https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt1/fb-13/ag-133/blockiersysliste.html

 

Ansonsten gilt das WaffG, §20 (6) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen.

Bearbeitet von CZM52
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vor 10 Minuten schrieb AzohbaSahin:

Ich würde die Waffen nicht hergeben wollen. 

Du sollst die Waffen ja auch NICHT hergeben.

Du sollst dem Sachbearbeitenden ja nur sagen, dass kein Dübel in den Lauf kommt, weil es keinen Dübel gibt.

Bearbeitet von chr
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Und das muss ich von Büchsenmacher bestätigen lassen das kein Dübel gibt. Munition ist sowieso nicht vorhanden. Tresor klasse 0 ist bestellt. Ich würde niemals Dummheiten machen. Denn mein Arbeitgeber prüft meine Zuverlässigkeit auch alle 5 Jahre. Ich würde ungern meinen Job verlieren. 

 

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Es ist alles schon gesagt, aber als Tip: Hier im Forum gibt es sehr kompetente Händler die dir in der Regel weitaus besser helfen können als die nächste Frank&Monika Filiale.

Zum Umgang mit Behörden: Nett und höflich ist immer der bessere Weg, aber keinesfalls hinten rein kriechen...

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Zu der Liste mit den Blockiersystemen:

Dort sind die Syteme gelistet, die zugelassen sind, dass heißt aber nicht, dass diese auch erhältlich sind. Ich hatte vor längerer Zeit (einige Jahre) mal bei Burgwächter angefragt, da diese auch auf der Liste stehen. Antwort war sinngemäß: Ja, sind zugelassen, aber nicht verfügbar / erhältlich. Wie es bei dem Mogdans System aussieht, weiß ich nicht.

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Vielen vielen Dank für die Antworten. Mal sehen was mein Büchsenmacher mir mitteilt. Er wollte bei der Firma Gunblock nachfragen. Am Telefon meinte er, wenn keine Blockierung für jeweilige Kaliber gibt, dann wird er mir es schriftlich geben und die soll ich dann zur wmder Behörde schicken. 

Selbstverständlich würde ich alle Blockieren lassen. Gesetzt ist gesetzt, jedoch was nicht gibt, kann man nicht zaubern. 

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Am 18.1.2022 um 13:10 schrieb Merkava3:

Wenn FN an solchen Waffensicherungen rumbastelt ist das deren Vergnügen.

In allen Situationen wo nicht schon ein Pfefferspray oder Taser ausreicht, wird kein behördlicher Waffenträger auf solche Spielereien vertrauen.

 

Mit den damals feuchten Zukunftsträumen der Fa. A. war das eine andere Sache.

Die untaugliche  transpondergesteue "Smartgun" .22 Plastikplempe war doch nur ein Zwischenstadium.

Es musste eine Entwicklung her die "Target Control" genannt wurde.

Eine Waffe, die nur dann funktioniert hätte wenn man auf eine bestimmte Scheibe gezielt hätte und/oder

von der Standaufsicht oder dem Heiligen Geist vorher freigeschaltet worden wäre.

 

Natürlich hätten sich die Sportschützen niemals freiwillig einen solchen Rotz zugelegt!

 

Aber warum nicht  unfreiwillig?

 

Da wäre wieder die perfide Strategie des Politlobbyismus ins Rollen gekommen.

"Scheinheiliges Halleluja wir können den Schießsport sicher machen" bei einigen politischen Entscheidungsträgern

und schwupps wäre aus dem Schwachsinn waffenrechtliche Vorschrift geworden.

 

A. hat nun gottseidank den Arsch zugemacht und kann diese hinterhältige Tour nicht mehr betreiben.

Und falls mal jemand anders auf die gleichen Ideen käme, kann er schon vorher am Beispiel von Armatix

sehen wie die Sache geendet hat!

 

oswald              


Lieber Oswald.

Glaub mir, Dummheit und Ignoranz kommen immer zusammen daher und haben unendliche Ressourcen. 
 

just my 5 centavos

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  • 4 Monate später...
Am 18.1.2022 um 10:50 schrieb BlackBull:

Da der Verbleib der Entsperrcodes ja auch im Dunkeln liegt, müsste (meinem bescheidenen Verständnis nach) die PTB nun auch die Zulassung der Stöpsel widerrufen (es sei denn, da greift irgend so ein Bestandsschutz).

 

Dieses Problem wurde mittlerweile gelöst, siehe hier: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/29042022_vdb_uebernimmt_armatix-entsperrcode-hotline.html

 

Gruß SBine

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Am 12.6.2022 um 01:25 schrieb AzohbaSahin:

Vielen vielen Dank für die Antworten. Mal sehen was mein Büchsenmacher mir mitteilt. Er wollte bei der Firma Gunblock nachfragen. Am Telefon meinte er, wenn keine Blockierung für jeweilige Kaliber gibt, dann wird er mir es schriftlich geben und die soll ich dann zur wmder Behörde schicken. 

 

 

Ich habe auch mal einen Erbfall betreut, da war für die (Lang-)Waffe (d.h. das entsprechende Kaliber) lt. PTB-Liste kein Blockiersystem verfügbar.

Allerdings hatte allein der Verweis auf die PTB-Liste der SBin auch nicht genügt. Nachdem die entsprechende schriftliche Bestätigung über einen Büchsenmacher beigebracht wurde, hat sich die  Behörde zufrieden gegeben und die Erben-WBK wurde erteilt.

 

Wie ist deine Geschichte denn, gegenüber der Behörde, jetzt ausgegangen?

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Ich habe in gleicher Situation dem SB mitgeteilt, daß ich davon so viel verstünde wie der örtliche Händler (und dies mit meiner Akte, die in seinem Büro liege, auch beweisen könne). Und daß wir nicht willens seien, den örtlichen Büma für die Arbeit der unteren Verwaltungsbehörde zusätzlich zu bezahlen. Parallel die PTB angeschrieben mit der Bitte um Bestätigung, da der Herr N.N. seine eigenen Gesetze nicht kenne. Die haben das dann auch bestätigt. Ob der SB noch mit mir in den Urlaub fahren würde weiß ich jetzt aber nicht mehr.

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vor 5 Stunden schrieb frosch:

Das häte ich anders gespielt. Ich hätte einfach auf die PTB Liste verwiesen und auf eiinem rechtmittelfähigen Bescheid bestanden. Das Folgespiel mit Rechtsanwalt hätte dann letztlich die Behörde bezahlt 😉

 

Ich hatte mir das tatsächlich überlegt, und neigte dazu, gegenüber der Behörde so vorzugehen wie das auch @Josef Maier praktiziert hat (s.o.). Aber die Erbin wollte die Sache möglichst glatt abwickeln und keinen großen "Händel" mit der Waffenbehörde. Letztlich fand ich einen BüMa, der das für ziemlich kleines Geld bestätigt hat, und die Sache war fertig. 

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