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IGNORED

Endlich: BKA erschliesst neue Geldquelle


koenigx

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Sehr geehrter Herr H.........,

wir möchten Sie im Rahmen der bürgerfreundlichen Verwaltung darauf aufmerksam machen dass zum 01.10.2019 die Besondere

Gebührenverordnung des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMIBGebV) in Kraft getreten ist.

 

Für ein von mir 2004 gemeldetes verbotenes Fliegerkappmesser M1937 im VDS1 Tresor werden jetzt alle drei Jahre € 59,00 für die

Regelüberprüfung fällig.

 

Anscheinend als unbescholtener Bürger (Jäger, Sportschütze BSSB, §27, Reservist) bin ich noch nicht genügend kontrolliert und überwacht.

 

 

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Da bei Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse regelmäßig, dazu in kürzeren Abständen überprüft wird frage ich mich ob dies einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde?

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Wie sieht es denn aus, wenn man so ein Messer loswerden will? Einfach selbst zerstören und das dem BKA mitteilen? Muss man die Zerstörung dokumentieren und dem BKA nachweisen? Bei Schusswaffen braucht es dafür ja einen BüMa, aber wie sieht die Sache bei Messern oder sonstigen verbotenen Gegenständen aus, für die man eine Ausnahmegenehmigung hat?

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vor 35 Minuten schrieb Sharps:

Messern oder sonstigen verbotenen Gegenständen aus

Du tusd das Zeug, wenn möglich in ein verschlossenes Behältnis zum Transport, fährst zu deiner Waffenbehöre, sagst, willst es abgeben, hast es bisher legal besessen, die schreiben dir, dass du es abgegeben hast und du leitest es ans BKA weiter. Fertig.

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vor 2 Stunden schrieb Max Musculo:

If you can't ban it, tax it. 

Der "ich mach die Messer" Mann von nebenan zahlt bestimmt keine Steuer für sein Fallmesser :)

 

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vor 3 Stunden schrieb chapmen:

Da bei Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse regelmäßig, dazu in kürzeren Abständen überprüft wird frage ich mich ob dies einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde?

Da das ja nun auch den neuen Altbesitz von Magazinen betrifft, hoffe ich auf baldige gerichtliche Klärung.

Wenn man mal ausrechnet, was einen so der Besitz von 2 frei erworbenen Magazinen, bei ca 40 Jahren verbleibender Lebenserwartung, kostet....

Bearbeitet von groucho
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vor 9 Minuten schrieb groucho:

Da das ja nun auch den neuen Altbesitz von Magazinen betrifft, hoffe ich auf baldige gerichtliche Klärung.

Wenn man mal ausrechnet, was einen so der Besitz von 2 frei erworbenen Magazinen, bei ca 40 Jahren verbleibender Lebenserwartung, kostet....

Fang halt an zu saufen und zu rauchen, dann wird es billiiger.

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vor 1 Stunde schrieb Sharps:

Wie sieht es denn aus, wenn man so ein Messer loswerden will? Einfach selbst zerstören und das dem BKA mitteilen?

Hallo Sharps

 

schau mal bei Ebay: Fallmesser (Ohne Klinge) geht gut weg. Direkt dahinter eine (Stumpfe) Klinge.

Ein verrücktes Gesetz.

 

Steven

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vor 3 Stunden schrieb koenigx:

...wir möchten Sie im Rahmen der bürgerfreundlichen Verwaltung darauf aufmerksam machen dass zum 01.10.2019 die Besondere

Gebührenverordnung des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMIBGebV) in Kraft getreten ist.

 

Für ein von mir 2004 gemeldetes verbotenes Fliegerkappmesser M1937 im VDS1 Tresor werden jetzt alle drei Jahre € 59,00 für die

Regelüberprüfung fällig.

 

 

Bevor ich diesen wiederkehrenden Schmarrn, einschließlich Kostenbelastung, wegen eines entsprechenden Messers oder neuerdings ganz bösen Magazins mitmachen würde... hätte ich die Dinger längst feierlich bestattet bzw. mit Beton o.ä. vergossen...

Ruhet sanft.

 

Aber, zugegeben - auf die Weise ist das "hehre" Ziel leider auch erreicht. 

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vor einer Stunde schrieb Raiden:

Ganz nachvollziehen kann ich den "Hype" um die Fallmesser nicht.

Mein Dienstmesser beim Bund war ein solches, sonderlich praktisch fand ich es nicht...

Die M37 sind nicht ganz so häufig zu bekommen und Fallschirmjäger ist eh ein recht gehyptes Sammelgebiet. 

Ich hatte schon große Fotokonvolute von einem Zuträger bekommen, mit dabei waren ein paar Bilder von Heeresfallschirmjägern mit Knochensack und getarnten Helmen. 

Da wurden mir für einzelne Bilder mittlere dreistellige Summen angeboten. 

 

Sammeln ist nicht immer rationell zu erklären. 

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