Zum Inhalt springen
IGNORED

Jäger vor Gericht weil er einen Wolf erschoss


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/prozess-in-potsdam-jaeger-angeklagt-weil-er-einen-wolf-erschoss-76820958.bild.html

 

Zitat

Berlin/Potsdam – Zum ersten Mal in der deutschen Justiz-Geschichte steht am Montag ein Jäger vor Gericht, weil er einen Wolf erschossen hat!

 

Der Präzedenzfall (Aktenzeichen: 82Ds82/20) wird ab 10 Uhr am Amtsgericht Potsdam verhandelt. Angeklagt ist Johannes B. (61). Der Niederländer hatte im Januar 2019 an einer Drückjagd in einem Waldgebiet in Rabenstein, zwischen Rädigke und Grubo (Landkreis Potsdam-Mittelmark) teilgenommen.

 

Torsten Reinwald (49), Sprecher des Deutschen Jagdverbandes, schildert den Vorfall. „Der Wolf hatte mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt. Der Jäger hat zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Er tötete den Wolf schließlich, da er nicht von den Hunden abließ.“

 

Bearbeitet von LordKitchener
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 37 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Wenn die Schilderung seitens des Vertreters des DJV wirklich so vorliegt

Hätte er (der Hollandjäger) alles mit dem Schmartfon filmen sollen.

 

Der Wolf ist geschützt. Die 2,3,4 Jagdhunde....Scheißdrauf würde der Wolfsbeauftragte / in* sagen.

Und 4x 8000€ für geprüfte Hunde auf Staatskosten an die Jäger zahlen.

 

Wie viele Schafe,Rinder oder sonstige Tiere werden gerissen? Interessiert doch keine Sau. Wird mit Steuergeld zugeschissen

Bearbeitet von Valdez
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb Valdez:

Hätte er (der Hollandjäger) alles mit dem Schmartfon filmen sollen.

 

Der Wolf ist geschützt.

Das ist doch Unfug, was Du hier schreibst.

 

Erstens würde wohl in der geschilderten Situation (Wolf ist dabei, Hunde zu töten), kein normaler Mensch auf die Idee kommen, zum Handy statt zur Waffe zu greifen.

 

Zweitens kann das liebe Tierchen geschützt sein, wie es will. Wenn er angreift, egal, ob die Hunde oder den Jäger direkt, ist die Nothilfe absolut gerechtfertigt und er hat es es mangels Respekt einfach hinter sich. Oder ergibt sich aus den Schutzregeln der Wolfsstreichler, daß ein Jäger seine Hunde an die Wölfe verfüttern muß?

 

mfg

Harry

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Das ist doch Unfug, was Du hier schreibst.

Man wird sehen wie es ausgeht.

vor 4 Minuten schrieb Dynamite Harry:

 

Erstens würde wohl in der geschilderten Situation (Wolf ist dabei, Hunde zu töten), kein normaler Mensch auf die Idee kommen, zum Handy statt zur Waffe zu greifen.

Auf deine Aussage würde ich keine Wette abschließen.

vor 4 Minuten schrieb Dynamite Harry:

 

Zweitens kann das liebe Tierchen geschützt sein, wie es will. Wenn er angreift, egal, ob die Hunde oder den Jäger direkt, ist die Nothilfe absolut gerechtfertigt und er hat es es mangels Respekt einfach hinter sich.

Das war dann der letzte legale Schuß....

vor 4 Minuten schrieb Dynamite Harry:

 

 

 

Oder ergibt sich aus den Schutzregeln der Wolfsstreichler, daß ein Jäger seine Hunde an die Wölfe verfüttern muß?

 

 

Momentan ist das so.

 

Aber mach´s halt dem Holländer gleich.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Zweitens kann das liebe Tierchen geschützt sein, wie es will. Wenn er angreift, egal, ob die Hunde oder den Jäger direkt, ist die Nothilfe absolut gerechtfertigt und er hat es es mangels Respekt einfach hinter sich.

Nö. Geht um Abwägung von Interessen und Rechtsgütern, Verhältnismässigkeit.

Und da entscheidet jetzt ein Richter.

Da ist Luft nach beiden Seiten........

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 31 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Wenn die Schilderung seitens des Vertreters des DJV wirklich so vorliegt, ist es meiner bescheidenen Meinung nach eine absolute Fehlentscheidung, die Anklage überhaupt zuzulassen.

Wobei im Artikel ja auch drin steht, dass das Vorliegen der Notstandssituation von der Anklage anders gesehen würde. Dabei ist nicht klar, ob es die Fakten sind oder die rechtliche Einordnung, die bezweifelt werden.

 

Es gibt ja schon ab und an Äußerungen, bei denen man sich schon fragen kann, ob es nicht einige Leute gibt, die es nicht schlecht fänden, einen Wolf abzuschießen. Man kann sich auch wenn man völlig richtig gehandelt hat um Kopf und Kragen reden, z.B. nicht die tatsächliche Notstandssituation schildern, sondern seinen Hass auf den Wolf und seine zweibeinigen Freunde.

 

Bei den Amis wurde mir beigebracht, dass man sich wenn man z.B. einen Grizzly in Selbstverteidigung tötet auf kritische Fragen von den Wildhütern einstellen muss, aber wenn die Situation so war, dass man den Streit nicht gesucht hat, nichts weiter passiere. Die wollen halt Wilderer auf geschützte Arten von überraschend angegriffenen Wanderern unterscheiden. Und es gibt auch ein Feld dazwischen, z.B. Vollidiotien, die die Viecher anfüttern. Dann würde ich einmal unterstellen, dass die deutschen Behörden damit auch weniger Erfahrung haben als die Forstpolizei in Wyoming, es also schlechter einschätzen können.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Das ist doch Unfug, was Du hier schreibst.

 

....

Nein, leider nicht.... (wenngleich ich eine Prise Ironie darin wittere)!

 

Zitat

 

Zweitens kann das liebe Tierchen geschützt sein, wie es will. Wenn er angreift, egal, ob die Hunde oder den Jäger direkt, ist die Nothilfe absolut gerechtfertigt ......

 

mfg

Harry

Du wirst den Notstand zweifellsfrei beweisen müssen.

Das sind die Fakten, im Zusammenhang mit der "Entnahme" eines Wolfes.

 



 

Bearbeitet von gipflzipfla
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 37 Minuten schrieb Valdez:

Wie viele Schafe,Rinder oder sonstige Tiere werden gerissen? Interessiert doch keine Sau. 

 

Doch, doch. 

Siehe heutige Verlautbarung der Bundeslandwirtschaftsministerin.

Fr. Klöckner findet es im Hinblick auf die Nutztierhaltung gar nicht so egal, und regt, trotz Schutzstatus, begrenzte Wolfsabschüsse an. 

Die Diskussion ist noch lange nicht zu Ende. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb gipflzipfla:

Du wirst den Notstand zweifellsfrei beweisen müssen.

Das sind die Fakten, im Zusammenhang mit der "Entnahme" eines Wolfes.
 

 

Laut berichtetem Sachverhalt wurden den Jagdhunden schwere Bissverletzungen beigebracht.

Die Faktenlage, wer die Bisse beigebracht hat, lässt sich forensisch erheben. 

Passt sie zur Aussage des Waidmanns, ist der Beleg da.  

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Fr. Klöckner findet es im Hinblick auf die Nutztierhaltung gar nicht so egal, und regt, trotz Schutzstatus, begrenzte Wolfsabschüsse an. 

Klar, 2074 bekommste dann die Genehmigung Wolf 3456433 lethal zu entnehmen. Ok, das Senderhalsband ist schon seit 2028 in der Aservatenkammer....und nü?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb karlyman:

 

Laut berichtetem Sachverhalt wurden den Jagdhunden schwere Bissverletzungen beigebracht.

Die Faktenlage, wer die Bisse beigebracht hat, lässt sich forensisch erheben. 

Passt sie zur Aussage des Waidmanns, ist der Beleg da.  

 

Servus

 

.....und was ist jetzt an meiner Feststellung dazu falsch?

 

Man ist in der Beweispflicht. Fakt!

 



 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Cannon Balls:

Doller Kommentar, und das aus der Lameng. Wer ist der Mann? 

Ein Rechtsanwalt, der seinem Mandanten dazu verholfen hat, sein Recht zu b e k o m m e n!, nicht nur zu haben....

Das sind ja, bekanntermaßen, zwei verschiedene Paar Schuhe.
Überdies hat dieser Rechtsanwalt mit dafür gesorgt, in Sachen Wolf grundlegend Rechssicherheit zu erlangen!

 

Und das ist gut so!

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.