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IGNORED

WBK grün - Munitionserwerb


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich habe eine SpoPi und eine halbautomatische Büchse in .22 eingetragen. Für die SpoPi Munitionserwerb, für die Büchse nicht. Wenn ich jetzt die SpoPi verkaufen würde, müsste ich dann für die Büchse den Munitionserwerb neu beantragen? Oder ist der Munitionserwerb nicht abhängig von der jeweiligen Waffe?

 

Danke und Gruß

 

Peter

 

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Geschrieben

Deshalb in die Preisliste Deiner Behörde schauen. Bei uns gibts den Mun-Erwerb kostenfrei gestempelt beim Eintragen der Waffe. Will man den Mun-Erwerbsstempel bereits beim Voreintrag haben kostet das extra.

 

Und schön aufpassen: sobald Du die SpoPi los bist, hast Du auch keine Besitzberechtigung für diese Munition mehr. Heutzutage sind die Erwerbsberechtigung auch Besitzberechtigung (war früher mal anders).

Geschrieben

Also bei uns kostet der Voreintrag 47, der Munerwerb 32 und die Eintragung der Waffe 16, egal ob bei Voreintrag oder nicht.

Da ich nen 27er Schein habe und auch in der Vereins WBK eingetragen bin wäre der Besitz geregelt. Am besten noch ne 22er Plempe auf gelb und Ruhe ist

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb **Peter**:

Da ich ne 27er Schein habe .... wäre der Besitz geregelt.

erklär das mal bitte.

 

würde mich brennend interessieren, ist ja hier die Rubrik Recht.

- für besagte .22 (lfB/lr)

- andere Munition, falls das rechtlich von Bedeutung wäre

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Hat ja auch niemand behauptet!

Ich will keine 22er stopfen, könnte aber, wenn ich die richtige Presse hätte und damit ist der Besitz erlaubt. Von Fabrikmunition habe ich nichts gesagt.

 

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang

(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen

1.

explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder

2.

mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,

bedarf der Erlaubnis.

(1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

 

Ich wollte nur wissen, ob der Munitionserwerb von der Waffe abhängig oder allgemein für das Kaliber gilt

 

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb **Peter**:

Geldmacherei. Was ein Scheiss.

Eigentlich genau das Gegenteil. Da Du die Erlaubnis über die SpoPi bereits hattest, hat man Dir die Kosten für die zweite, identische, Erlaubnis erspart.

 

Bei meiner Behörde kostet der Mun-Erwerb leider auch viel Geld.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb **Peter**:

Hat ja auch niemand behauptet!

Ich will keine 22er stopfen, könnte aber, wenn ich die richtige Presse hätte und damit ist der Besitz erlaubt. Von Fabrikmunition habe ich nichts gesagt.

Du bist also im Besitz von Dir selbst geladener Munition in .22 lr?

ja, dann darfst Du die auch weiterhin besitzen mit Deinem 27er!

 

Doch, Du hast das behauptet!

 

 

Schreib also nicht so n Mist hier im Rechts-Forum, sonst glaubt das noch wer.

Die richtige Rechtsnorm hast Du selbst zitiert, jetzt musst Du sie nur noch verstehen!

 

 

Also, kauf den Stempel und gut is, vergiß den Rest, oder mach Dich mal richtig schlau.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
Du bist also im Besitz von Dir selbst geladener Munition in .22 lr?

ja, dann darfst Du die auch weiterhin besitzen mit Deinem 27er!

 

Doch, Du hast das behauptet!

 

 

Schreib also nicht so n Mist hier im Rechts-Forum, sonst glaubt das noch wer.

Die richtige Rechtsnorm hast Du selbst zitiert, jetzt musst Du sie nur noch verstehen!

 

 

Also, kauf den Stempel und gut is, vergiß den Rest, oder mach Dich mal richtig schlau.

Sehr nett, dankeschön. Ich habe nichts behauptet sondern etwas gefragt. Dafür ist das Forum schliesslich da. Erklär es mir bitte

 

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Geschrieben

 

es ist immer gut und schadet ganz bestimmt nicht wenn man zu jeder Waffe eine eigene Munitionserwerbsberechtigung hat

 

ist mir selber mal so gegangen , 2 Pistolen im Kal. 9mm - eine verkauft ( natürlich die mit der MEB )

demnach durfte ich keine 9 mm-Muni mehr besitzen ...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb **Peter**:

Am besten noch ne 22er Plempe auf gelb und Ruhe ist

Oder einfach den Mun Erwerb kaufen. Beachte, dass die gelbe demnächst auch beschränkt ist. Der Stempel ist billiger wie die billigste 22er Plempe.

 

Das ist übrigens genau der Grund, warum ich bei all meinen Waffen immer den Mun Erwerb mitkaufe. Dann hat man

solche Sorgen nicht.

 

vor 2 Stunden schrieb **Peter**:

Da ich nen 27er Schein habe und auch in der Vereins WBK eingetragen bin wäre der Besitz geregelt.

Wie bereits angesprochen. Eine Presse für 22er ist höchst selten (gibt es die überhaupt?) und wenn, würde es sich sowas von gar nicht lohnen.

 

Nochmal wie von anderen angesprochen, ganz langsam zum Mitmeiseln (falls das hier einer über Google liest):

 

Fabrikmuni ist nicht von der 27er Erlaubnis gedeckelt!!! Nur selbst geladene Munition ist erlaubt.

 

Mach da keine Experimente und biete keine Grundlage. Du hast nur eine Zuverlässigkeit. Kauf dir den Mun Stempel und du hast alles, vor allem aber Rechtssicherheit.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb **Peter**:

(1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

du hast es doch selber geschrieben.........nur der " dabei hergestellten Munition "

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Parallax:

Deshalb in die Preisliste Deiner Behörde schauen. Bei uns gibts den Mun-Erwerb kostenfrei gestempelt beim Eintragen der Waffe. Will man den Mun-Erwerbsstempel bereits beim Voreintrag haben kostet das extra.

 

Und schön aufpassen: sobald Du die SpoPi los bist, hast Du auch keine Besitzberechtigung für diese Munition mehr. Heutzutage sind die Erwerbsberechtigung auch Besitzberechtigung (war früher mal anders).

Ganz früher gabs überhaupt keine Erlaubnisvoraussetzung für Munition.

 

Geschrieben

Ich habe mir aus diesen Gründen für mein AR Wechselsystem in 22lr auch nochmal seperat den Munerwerb stempeln lassen, obwohl ich bereits einen 22lr Munerwerb durch eine Pistole hatte. Nachher verkauft man die Pistole und hat wieder unnötigen Stress mit Beantragungen.

Geschrieben
Am 13.8.2020 um 22:39 schrieb Fussel_Dussel:

 

Wie bereits angesprochen. Eine Presse für 22er ist höchst selten (gibt es die überhaupt?) und wenn, würde es sich sowas von gar nicht lohnen.

 

Gibt es tatsächlich in den USA, allerdings ist das einbringen eines Zündsatzes nicht unaufwendig und lohnt sich sicher nicht.

 

vor 20 Minuten schrieb Raiden:

Wer sagt denn, dass sein AR mit WS wie eine Kriegswaffe aussieht?

Mir als unbedarften Luftpumpenschütze wurde schon oft erklärt dass das Sportgerät wie ein M16, M4 usw aussieht.

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