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IGNORED

John Rambo ist wieder aktiv


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Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Domenicus:

Jetzt mal ernsthaft: "in einem Gebüsch hockend"

Haben die den beim Scheissen erwischt?

Keine weiteren Aussagen ohne kriminalistischen Untersuchungen. Der Gentest steht somit noch aus. :sla:

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Balu der Bär:

2530 Beamte waren also im Einsatz......soso

...sind keine Fußballspiele zur Zeit und Stuttgart soll sich nicht wiederholen. Der Staat zeigt sich entschlossen und handlungsbereit 😤

  • Gefällt mir 5
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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Domenicus:

....

Eine vorläufige Einschätzung von sachkundigen Berufswaffenträgern vor Ort wäre trotzdem schön gewesen.

Absolut falsch!
Wenn da im Rahmen einer Pressekonferenz etwas Falsches behauotet wird, dann wird das für die Verhandlung zum Bummerang.

 

Man stelle sich vor, es heisst auf der PK " ein brandgefährliches Schießeisen..."
Und das Gutachten sagt dann: " ääätsch.. eine Wasserpistole! "

 

Oder das Gutachten über die Waffe ergibt, dass sie gar nicht funktionsfähig ist, weil im Inneren ein Federbruch vorliegt, so dass der Schlagbolzen unwirksam ist. Oder, oder, oder....

Wie will man das denn feststellen? Mit einem Probeschuss im Rahmen der Verhaftung, oder wie? 
Ne, ne.. feuchte Träume, sag ich dazu nur!
Es ist Sache eines vereidigten Sachverständigen, ein gerichtlich verwertbares Gutachten über diese Waffe zu fertigen.
 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Balu der Bär:

2530 Beamte waren also im Einsatz......

Ja genau. Und alle waren bis an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit mit dem Fall beschäftigt. In zum Teil 5 bis 6 fachen Nachtschichten.
Haben sie gesagt

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb gipflzipfla:


Es ist Sache eines vereidigten Sachverständigen, ein gerichtlich verwertbares Gutachten über diese Waffe zu fertigen.
 

In D zunächst mal durch LKA oder BKA, ein freier Sachverständiger wird durch ein Gericht im Rahmen des Verfahrens beauftragt- wenn ein entspr. Beschluss erfolgen sollte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb erstezw:

Gerichte vereidigen wohl eher keine Sachverständigen.

Das habe ich auch nirgendwo behauptet,
Im allgemeinen Sprachgebrauch heisst es, zumindest bei uns, "gerichtlich vereidigter Sachverständiger".
Ein Verwaltungsverfahren auf Antrag bei der IHK... mit gutem Willen wird man dann zum öffentlich bestellten Sachverständigen Gutachter erkoren.

Frag mal bei der IHK an :)

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

 

Reicht doch, wenn die Sachkundigen sich eine fundierte Meinung bilden könnten. Wahrheit ist keine demokratische Angelegenheit. 

Bearbeitet von JuergenG
Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb gipflzipfla:

...
Im allgemeinen Sprachgebrauch heisst es, zumindest bei uns, "gerichtlich vereidigter Sachverständiger".
Ein Verwaltungsverfahren auf Antrag bei der IHK... mit gutem Willen wird man dann zum öffentlich bestellten Sachverständigen Gutachter erkoren.

Frag mal bei der IHK an :)

Jein,

 

denn:

"Gewerbeordnung
§ 36 Öffentliche Bestellung von Sachverständigen

(1) Personen, die als Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues tätig sind oder tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die von den Landesregierungen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, ..."

 

"Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
§ 91 

(1) Aufgabe der Handwerkskammer ist insbesondere,

...

8.

Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen,

..."

 

Also

  1. Ja, es gibt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aber
  2. nein, es gibt sie nicht für die forensische Beurteilung von Schusswaffen

 

Unabhängig davon sind Gutachter, auch die vom Gericht selbst bestellten Gutachter, Zeugen im Verfahren und können als solche vereidigt werden.

 

Derzeit werden Ermittlungspersonen mit der Begutachtung der "weiteren Pistole" befasst sein.

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Mausebaer:

Unabhängig davon sind Gutachter, auch die vom Gericht selbst bestellten Gutachter, Zeugen im Verfahren und können als solche vereidigt werden.

Ich wusste gar nicht: Laut §75 StPO kann jeder, der die betreffende Wissenschaft, Kunst oder Gewerbe öffentlich zum Erwerb ausübt, vom Gericht auch gegen seinen Willen zum Gutachter bestellt werden. Dürfte in der Praxis wohl eher selten sein, aber es steht drin.

Geschrieben

Es könnte als eine Art Tatort verfilmt werden. Unser Geld für unseren Wunschfilm. Ist auch recht billig in der Produktion (Gartenhaus, Polizeiautos und einen Wald) damit mehr Geld für Pensionen übrig bleibt.

 

Jürgen Vogel macht den Waldrambo und die Schauspieler die die meisten Ärsche geleckt haben dürfen dann die Kommissare machen.

 

Ein low budget Actionfilm aus Germoney. Im Anschluss kann man Netflix und co durch Gesetz zwingen den Müll auch noch zu kaufen. Dann verdient man doppelt. Der klebrige Klaus mag gern Hummer und Goldsteak.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb BBF:

Irgendwie war das Filmende anders 

Wer sagt denn, dass der Film zu Ende ist?

 

Nächste Szene: Die wollen den öffentlichkeitswirksam mit dem Heli abtransportieren und ein paar verkleidete Polizisten mit SCAR-H und Teleskopgucker sichern, unvorsichtigerweise direkt neben ihm (wie bei dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder). Fünf Minuten später fliegt er mit der einen Hand durch Hochhausschluchten und macht Präzisionsschüsse mit der anderen. Besuch beim Landwirtschaftsgroßhandel und er hat drei Faßbomben im Heli.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke auch, dass er den Kontakt jetzt aktiv gesucht hat, um an weiteren nachschub zu gelangen  ;)
Hat er den Taser vom SEK jetzt oder wartet er auf die gesamte Ausrüstung? :D
Möglicherweise möchte er sich aber auch eine JVA als Immobilie sichern.

Bearbeitet von Gast

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