Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

Vermutlich wird auch im hiesigen Kreis demnächst für einfaches Verwaltungshandeln eine entsprechende Gebühr erhoben.

Die zuständige Kreisverwaltung benötigt das Geld dringend um dem/der Formulartext-verfassenden Mitarbeiter:in einen Förderkurs "Deutsch für Anfänger" zu finanzieren.

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Text an gendergerechte schraipwaise angepast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bezüglich den Anmeldungen bei den Ordnungsämtern scheint es, abgesehen von Fyodors Problemfall und den ganz  unterschiedlichen Gebühren, ja ganz gut zu klappen. Erfolgreiche BKA Anträge wurden auch bereits geschildert. Bei Altbestand scheint das BKA durchzuwinken oder gabs da auch schon Ablehnungen?  

Bearbeitet von Kaffeetante08
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb HangMan69:

auf welcher grundlage sollte das geschehen?

Gegenfrage zum Stichwort Rechtsgrundlage , wann sollte(n) der(die) Termin(e) für die vorgezogenen Neuwahl des Landtagswahl in Thüringen auf Grund der Regierungskrise in Thüringen 2020 eigentlich stattfinden ?

 

 

 

Bearbeitet von SC
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 2.8.2021 um 09:46 schrieb cartridgemaster:

Die Bearbeitung der Besitzanzeige und Ausstellung der Anmeldebestätigung erfolgte hier im Kreis erfreulich zeitnah und kostenfrei.

 

Besitzanzeige Magazine (anonym).jpg

 

Die/der Anzeigende wird bestätigt..

 

Was für ein dolles Teutsch !!!

 

Gebührenfrei ist sehr edel, weil die Waffenbehörde damit zweifellos einen (wenn im Regelfall wohl auch recht geringen) Aufwand hat, der mit einer Waffenein- oder austragung in der WBK vergleichbar sein dürfte. Und für öffentliche Leistungen dürfen auch Gebühren erhoben werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Was für ein dolles Teutsch !!!

Dazu hatte ich mich bereits ausgelassen.

vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

... für öffentliche Leistungen dürfen auch Gebühren erhoben werden.

An dieser Stelle gehen unsere Meinungen deutlich auseinander, denn die Arbeitsleistung des Bearbeitenden wird nicht aus den mir abgepressten Gebühren entlohnt, sondern von den von mir bereits gestohlenen Steuern bezahlt.

Der/die Bearbeitende bezieht das monatliche Salär aus öffentlichen Mitteln selbst dann, wenn er/sie an durchschnittlich 20 monatlichen Arbeits-/Anwesenheitstagen gar keine Arbeitsleistung erbringt.

Das Erheben von Verwaltungsgebühren erzwingt also vom steuerzahlenden Bürger einen finanziellen Beitrag zu einer Leistung, für die der ganze Verwaltungsapparat ohnehin schon bezahlt wird, insbesondere weil diese Leistung nicht vom Bürger sondern vom Verwaltungsapparat selbst veranlasst wird (vergl. Regelüberprüfung). :contra:

 

 

 

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 43 Minuten schrieb cartridgemaster:

Das Erheben von Verwaltungsgebühren erzwingt also vom steuerzahlenden Bürger einen finanziellen Beitrag zu einer Leistung, für die der ganze Verwaltungsapparat ohnehin schon bezahlt wird, insbesondere weil diese Leistung nicht vom Bürger sondern vom Verwaltungsapparat selbst veranlasst wird (vergl. Regelüberprüfung).

Der Bürohengst kriegt die Kohle ja nicht persönlich. Ich halte es schon für richtig, wenn besondere Leistungen, die jemand haben will, auch so grob kostendeckend bezahlt werden, sagen wir Sondernutzungen der Straße mit Profitmotiv und dergleichen. Der vorliegende Fall ist allerdings anders, weil der Magazinbesitzer ja überhaupt kein Interesse an dem Quark hat, sondern es sich, sieht man überhaupt einen Sinn darin, um einen angeblichen Sicherheitsgewinn für die Allgemeinheit handelt. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.