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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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Gerade eben schrieb Wauwi:

...

Ich schreib das in den Anmeldebogen, was drauf steht und wenn es nur die Kaliberangabe ist. Wo i.d.R. offensichtlich nie etwas draufsteht, scheint bei AK-Magazinen zu sein, jedenfalls bei meinen.

...

 

Soll ich jetzt "15" auf die Anmeldung schreiben, wenn neben dem Sichtloch eine "15" angebracht ist, sonst aber nix weiter?  :crazy:

 

 

Grüße

 

Iggy

 

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vor 30 Minuten schrieb Iggy:

 

Soll ich jetzt "15" auf die Anmeldung schreiben, wenn neben dem Sichtloch eine "15" angebracht ist, sonst aber nix weiter?  :crazy:

 

Gute Frage... :lol:

 

Diese Angabe dient ja offensichtlich der optischen Füllstandskontrolle des Magazins. Es handelt sich zweifelsohne um eine "dauerhafte Beschriftung". Das ist mir auch bei UZI-Magazinen aufgefallen, die haben so etwas auch...

 

Die Frage, ob dieses von der Intention des Gesetzgebers her gewollt ist, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt...B-)

Kann aber jederzeit im Zweifelsfall gerichtlich geklärt werden, andere Probleme scheint es ja hier nicht zu geben...

 

Ich trage da nur solche Dinge ein, die in irgendeiner Weise zur Identifikation des Herstellers oder des Kalibers beitragen, das ist aber nur meine Sichtweise als juristischer Laie...

Abgesehen davon, wird es vom Platz in dem Feld auch verdammt eng.

Beim AR-15 werde ich die Stempelung der Bodenplatte eintragen "COLT AR-15", fertig !

Den gesamten Textinhalt (incl. Firmenanschrift & Co.) kriege ich da beim besten Willen nicht untergebracht.

Ist aber nicht mein Problem, ich habe einen solchen Schwachsinn nicht verursacht... 

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Am 6.8.2021 um 10:18 schrieb schuetze_isch:

...aber was ist mit dem Dekowaffen?  ich habe eine unbrauchbar gemachte Deko mit 30 Schuss Magazin, welche ich vor ca 11 Jahren erworben habe..

Richtig Interessant wird es, wenn das Magazin beim Deko-Umbau fest mit der Waffe verschweißt wurde.

Auch soetwas gab es.

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vor 2 Minuten schrieb chr:

Richtig Interessant wird es, wenn das Magazin beim Deko-Umbau fest mit der Waffe verschweißt wurde.

Auch soetwas gab es.

 

Dann dürfte es ja weder ein anmeldepflichtiges/verbotenes Magazin noch ein Magazingehäuse sein, sondern ein in sich sich geschlossener, wertloser Metallhaufen.

 

Aber die bösen "allgemein gebräuchlichen Werkzeuge" (was auch immer das ist) könnten ja wieder für eine vollkommen neue rechtliche Bewertung herangezogen werden.

 

Es ist einfach nur noch krank und pervers, was hier mittlerweile abgeht...

 

 

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@Wauwi doch, es IST dein Problem, wenn du vorhandene Beschriftungen auf dem Magazin nur aus „Bockigkeit“ nicht angibst. Wenn sie etwas gegen dich suchen, lieferst du es ihnen frei Haus - und das auch noch ohne Not… ist schon echt schlicht 😳

 

und wenn das Formular zu eng ist, musst du halt eine Anlage dranhängen.

Bearbeitet von cb01
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vor 1 Minute schrieb cb01:

@Wauwi doch, es IST dein Problem, wenn du vorhandene Beschriftungen auf dem Magazin nur aus „Bockigkeit“ nicht angibst. 

...

und wenn das Formular zu eng ist, musst du halt eine Anlage dranhängen.

 

Unser Ordnungsamt hat keine Formulare zur Magazinanmeldung.

Wir sollen das formlos machen. Der Normalmensch weiß dann erstmal garnicht, daß die überhaupt irgendwelche Beschriftungen wollen.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

 

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Das ist etwas anderes, wie sollst du dann darauf kommen.

 

wenn du aber ein amtliches Formular auszufüllen hast, auf dem von „dauerhafter Beschriftung“ die Rede ist, sollte man alles was da so draufsteht auch abgeben - tut doch nicht weh…

 

und wenn du in der Anmeldung was weglässt, können sie irgendwann bei einer Kontrolle leicht sagen „aber DIESES Magazin haben sie nicht angemeldet“ - dann hast du die A-Karte 

Bearbeitet von cb01
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vor 44 Minuten schrieb cb01:

wenn du aber ein amtliches Formular auszufüllen hast, auf dem von „dauerhafter Beschriftung“ die Rede ist, sollte man alles was da so draufsteht auch abgeben - tut doch nicht weh…

Auf einem meiner 08-Trommelmagazine ist dieses Zeichen (Bild) dauerhaft eingeprägt, soll ich das dann vielleicht abzeichnen und und die Zeichnung mitschicken?:confused:

Ich werde auch nicht die Zahlen auf dem Magazin, die den Ladezustand angeben (12, 17, 22, 27, 32) angeben, das ist doch Blödsinn.

Die bekommen von mir die Seriennummer auf das Formular geschrieben und damit hat sich das!

 

Und was auf irgendeiner Bodenplatte von einem alten AR15-Magazin steht, ist irrelevant.

Die Bodenplatte ist nur ein Stück Blech und somit ein völlig unwesentliches Teil des Magazins und jederzeit austauschbar.

Auf dem alles entscheidenden Magazinkörper gibt es keine dauerhafte Beschriftung und deshalb wüßte ich nicht, was man denen da angeben sollte.

 

 

08 TM.jpg

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vor 4 Stunden schrieb Iggy:

Soll ich jetzt "15" auf die Anmeldung schreiben, wenn neben dem Sichtloch eine "15" angebracht ist, sonst aber nix weiter?  :crazy:

Warum denn nicht? Wenn der Amtsschimmel so geil drauf ist, Akten anzufertigen, dann soll er doch. Wollen wir natürlich hoffen, dass Du dann keinen Hausbesuch bekommst, weil bei einer Straftat ein Magazin mit der Seriennummer "15" liegen gelassen worden sei...

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So lange die Behörde keinen Vordruck zur Verfügung stellt, in dem detaillierte Angaben abgefragt werden, reicht es doch, die Anzahl der vorhandenen Magazine mit Kapazität >10 an zu geben? Ich konnte auf der Seite unseres Ordnungsamtes jedenfalls nix finden. 

 

Was die Beschriftungen angeht, einfach jedes Magazin beidseitig scannen, dann können die es sich ausdrucken und auf´s Klo hängen. 

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vor 7 Stunden schrieb thomas.h:

Auf einem meiner 08-Trommelmagazine ist dieses Zeichen (Bild) dauerhaft eingeprägt, soll ich das dann vielleicht abzeichnen und und die Zeichnung mitschicken?:confused:

 

 

 

08 TM.jpg

Du kannst hier in WO ein Bild posten, aber das nicht per Email an deinen Sachbearbeiter senden?

 

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vor 1 Stunde schrieb cb01:

Hier reicht ein "wie oben"...

Meiner Behörde hat DAS nicht ausgereicht.

Die waren ja auch mit meiner ersten, formlosen Anmeldung nicht zufrieden sondern haben darauf bestanden, dass der danach zugesandte Formularvordruck zur Anmeldung verwendet wird.

Die haben dann meinen ersten Anmeldebogen zusammen mit einem neuen Blankoformular zurück geschickt und um vollständige Eintragung für jedes einzelne Magazin gebeten, man hat ja schließlich nichts anderes zu tun.

AnmeldgMag.jpg

Wenn der Amtsschimmel erst mal anfängt zu galoppieren, dann ist er durch nichts mehr aufzuhalten.

Wo kämen wir denn hin, wenn hier jeder macht was er will?

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
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vor 27 Minuten schrieb cartridgemaster:

dass der danach zugesandte Formularvordruck zur Anmeldung verwendet wird.

Ist ja auch geil, dass die zu blöd sind, das als PDF zum Ausfüllen am Computer zur Verfügung zu stellen. Ich hab übrigens keine Ahnung, wann ich das Zeug gekauft hab. Ich weiß nur, dass es vor dem Stichtag war. 

Bearbeitet von Direwolf
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vor einer Stunde schrieb cartridgemaster:

 dass der danach zugesandte Formularvordruck zur Anmeldung verwendet wird.

"Dauerhafte Beschriftung"...

 

- Hhm, wenn der Magazinboden beschriftet ist, aber abnehmbar, ist dies dann

immer noch eine "dauerhafte Beschriftung"?...

 

- sind eingestanzte Buchstaben auf einem Blechprägeteil "dauerhaft"?

 

Hat mein OA noch nicht abschließend beantwortet...

 

 

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Mal eine Frage zu Magazinen und der Meldefrist.

 

Habe eine CZ 75 seit 2015, spiele mit dem Gedanken mir als 9mm Karabiner eine Scorpion Evo zu holen, das ganze aber erst nächstes Jahr.

 

Eigentlich sind alle Magazine echter Altbesitz 2015 bzw. 2016 gekauft, was ist wenn ich mir jetzt einen solchen Karabiner hole, muss ich die Magazine dann irgendwo anmelden?

 

Oder wie läuft das?

 

 

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vor 46 Minuten schrieb Pastis:

Mit Erweb der Waffe. Aus die Maus.

Genau so habe ich es auch z.T. gemacht. 

Ist ja auch wirklich so gewesen, bzw. in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Waffenerwerb.

Alles andere macht ja auch wenig Sinn, wer kauft eine Waffe und das passende Magazin Jahre später...

 

Zum größten Teil haben ja auch diese Magazine zum Lieferumfang der Waffe dazugehört.

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