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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 30.7.2021 um 16:23 schrieb lemmi:

Ein Gebührenbescheid lt. Verwaltungsgebührenordnung NRW von 03.07.2001 über €25,00 wurde beigelegt!

Ja, war bei mir im Kreis Borken ebenso...

Geschrieben (bearbeitet)

Vermutlich wird auch im hiesigen Kreis demnächst für einfaches Verwaltungshandeln eine entsprechende Gebühr erhoben.

Die zuständige Kreisverwaltung benötigt das Geld dringend um dem/der Formulartext-verfassenden Mitarbeiter:in einen Förderkurs "Deutsch für Anfänger" zu finanzieren.

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Text an gendergerechte schraipwaise angepast
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb cartridgemaster:

Formulartext-verfassenden Mitarbeiter

Also wenn schon, dann aber bitte korrekt gegendert. 🙄

 

Formulartext-verfassenden Mitarbeitenden

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Kaffeetante08:

Was soll bei den Kontrollen geprüft werden, ob noch mehr Magazine da sind, die noch den ganzen August gemeldet werden können? Kontrollen machen doch erst ab 2.9 Sinn

Dann wäre es aber schon einige richtige HDS. 

Geschrieben (bearbeitet)

Bezüglich den Anmeldungen bei den Ordnungsämtern scheint es, abgesehen von Fyodors Problemfall und den ganz  unterschiedlichen Gebühren, ja ganz gut zu klappen. Erfolgreiche BKA Anträge wurden auch bereits geschildert. Bei Altbestand scheint das BKA durchzuwinken oder gabs da auch schon Ablehnungen?  

Bearbeitet von Kaffeetante08
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Ich glaube, Letzteres ist "dem BKA" weitgehend egal.

jaein.

 

Das Geld maybe, aber der Aufwand der zu betreiben ist sichert eben auch Dienstposten.

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
Am 2.8.2021 um 09:46 schrieb cartridgemaster:

Die Bearbeitung der Besitzanzeige und Ausstellung der Anmeldebestätigung erfolgte hier im Kreis erfreulich zeitnah und kostenfrei.

 

Besitzanzeige Magazine (anonym).jpg

 

Die/der Anzeigende wird bestätigt..

 

Was für ein dolles Teutsch !!!

 

Gebührenfrei ist sehr edel, weil die Waffenbehörde damit zweifellos einen (wenn im Regelfall wohl auch recht geringen) Aufwand hat, der mit einer Waffenein- oder austragung in der WBK vergleichbar sein dürfte. Und für öffentliche Leistungen dürfen auch Gebühren erhoben werden.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Was für ein dolles Teutsch !!!

Dazu hatte ich mich bereits ausgelassen.

vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

... für öffentliche Leistungen dürfen auch Gebühren erhoben werden.

An dieser Stelle gehen unsere Meinungen deutlich auseinander, denn die Arbeitsleistung des Bearbeitenden wird nicht aus den mir abgepressten Gebühren entlohnt, sondern von den von mir bereits gestohlenen Steuern bezahlt.

Der/die Bearbeitende bezieht das monatliche Salär aus öffentlichen Mitteln selbst dann, wenn er/sie an durchschnittlich 20 monatlichen Arbeits-/Anwesenheitstagen gar keine Arbeitsleistung erbringt.

Das Erheben von Verwaltungsgebühren erzwingt also vom steuerzahlenden Bürger einen finanziellen Beitrag zu einer Leistung, für die der ganze Verwaltungsapparat ohnehin schon bezahlt wird, insbesondere weil diese Leistung nicht vom Bürger sondern vom Verwaltungsapparat selbst veranlasst wird (vergl. Regelüberprüfung). :contra:

 

 

 

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Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb cartridgemaster:

Das Erheben von Verwaltungsgebühren erzwingt also vom steuerzahlenden Bürger einen finanziellen Beitrag zu einer Leistung, für die der ganze Verwaltungsapparat ohnehin schon bezahlt wird, insbesondere weil diese Leistung nicht vom Bürger sondern vom Verwaltungsapparat selbst veranlasst wird (vergl. Regelüberprüfung).

Der Bürohengst kriegt die Kohle ja nicht persönlich. Ich halte es schon für richtig, wenn besondere Leistungen, die jemand haben will, auch so grob kostendeckend bezahlt werden, sagen wir Sondernutzungen der Straße mit Profitmotiv und dergleichen. Der vorliegende Fall ist allerdings anders, weil der Magazinbesitzer ja überhaupt kein Interesse an dem Quark hat, sondern es sich, sieht man überhaupt einen Sinn darin, um einen angeblichen Sicherheitsgewinn für die Allgemeinheit handelt. 

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