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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
On 1/7/2021 at 1:48 PM, FR8 said:

...Hoffentlich ist diese Freude von längerer Dauer. Denn ich habe auch registriert das z.b. Berlin keine Zicken macht. In einem rot-grün Regierten.

Auch München scheint sehr gesetzeskonform zu handeln und keine seltsamen Interpretationen zu veranstalten (in einem relativ schwarz-regierten Bundesland). Ich vertrete da aber eher die These, dass sie soviel Kundschaft haben, dass darunter zuviele Leute mit genug Geld und Beziehungen zu Anwälten sind, dass man von eigenen Interpretationen absieht, weil man aus Erfahrung gelernt hat, und/oder bei der großen Anzahl an Sachbearbeitern es sich lohnt, auch für Kompetenz zu sorgen.

Geschrieben

Mal unabhängig von Magazinen sind B-Schränke im Bestandschutz nicht den o/1 Schränken gleichgestellt.

Geschrieben

Stimmt, lt. Vergleichstabelle liegt B knapp unter 0 und kann nur mit Ausnahme nach § 13 Abs. 6 AWaffV als ausreichend bestimmt werden. Über diese Ausnahmenorm lassen sich natürlich auch Abweichungen für Magazine beantragen, die originär in einen Ier-Schrank müssen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Stimmt, lt. Vergleichstabelle liegt B knapp unter 0 und kann nur mit Ausnahme nach § 13 Abs. 6 AWaffV als ausreichend bestimmt werden. Über diese Ausnahmenorm lassen sich natürlich auch Abweichungen für Magazine beantragen, die originär in einen Ier-Schrank müssen.

Und für diese Ausnahmegenehmigung ist dann eine flexible Gebühr fällig, nach Aufwand, oder?

Geschrieben

Für mich ist schon A gleichwertig mit B/0/1/ Tür zu, Schlüssel rum. Schlüssel in biometrische Hosentasche.

Schon können die Sportgeräte nicht mehr zu Waffen mutieren und durchs Land marodieren.

 

Vor "Abhandenkommen" schützt mich das Gesetz und ein schneidiges Lächeln, egal welche Stufe.

Geschrieben

Du übersiehst halt, dass die B-Schränke dann ganz furchtbar mutieren und diese ehemals friedvollen Behältnisse unter dem berauschenden einfluss von zusätzlich eingelagerter passender Munition (ohne zusätzliches Innenfach blablabla) furchtbarste verheerungen verursachen.

Man kennt Berichte marodierender Stahlscharen, die eine Schneise der Verwüstung hinterließen.

Geschrieben (bearbeitet)

 

Am 18.11.2020 um 16:38 schrieb scotty600:

Wie lange hat denn der Bescheid vom BKA für "neuen Altbesitz" gedauert? Kumpel hat vor fünf Wochen den Eingang des Antrags vom BKA per mail bestätigt bekommen aber sonst bisher noch keine Rückmeldung.

 

Am 18.11.2020 um 17:02 schrieb CZM52:

Derzeit 3-4 Monate 

Mittlerweile sind es fast 5 Monat und außer der Eingangsbestätigung, keine weitere Info.

Wie ist denn so die "Genehmigungslage" für neuen Altbesitz? Vorwiegend bewilligt oder abgelehnt?

 

Wenn das alles so lange dauert, wird es ja auch eng für die Leute, die bisher noch keinen Antrag abgegeben haben. Alles sehr unbefriedigend. Ich glaube ich mache meinen Antrag auch mal besser fertig.

 

Bearbeitet von scotty600
Geschrieben (bearbeitet)
vor 49 Minuten schrieb scotty600:

 

 

Wenn das alles so lange dauert, wird es ja auch eng für die Leute, die bisher noch keinen Antrag abgegeben haben. 

Ich zitiere aus der Eingangsbestätigung:

"Durch Ihren o.a. Antrag wird das Verbot der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2-4 WaffG Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3, Nr. 1.2.4.4 für Sie bzw. Ihren Bestand an verbotenen Magazinen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundeskriminalamtes nicht wirksam. "

 

Also keine Panik. Bis zum 1.9.21 den Antrag stellen und alles ist in Butter.

Bearbeitet von Raiden
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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Der Großkalibrige:

Ich hatte meine Ausnahmegenehmigung mit Aktenzeichen ... 1055XXXX heute im Briefkasten. Beantragung war Ende September.

 

vor 3 Stunden schrieb LordKitchener:

Mit welcher Begründung ging sie für welche Magazine durch?

Würde mich auch interessieren!

Geschrieben
Am 5.2.2021 um 12:37 schrieb Der Großkalibrige:

Ich hatte meine Ausnahmegenehmigung mit Aktenzeichen ... 1055XXXX heute im Briefkasten. Beantragung war Ende September.

Befristet?

Standardaussage zur Aufbewahrung?

Umgang gestattet?

Geschrieben
Am 6.2.2021 um 11:33 schrieb Der Großkalibrige:

Jagdlich, Uzi-artig, nach 2017 inkl. Magazine erworben, kleinere Magazine(Gehäuse) technisch gar nicht realisierbar. Feddich

 

Ich frage mich, wie die Entscheidung aussehen würde, wenn man das Ü10-Mag. nach 2017 einfach als Originalstück mit der Waffe zusammen erworben hat. 

Und es zwar kleinere Magazine auf dem Markt dafür gibt, aber das 15er-Magazin (in dem Fall für .30 Carbine) eben einfach das vom Hersteller mit dieser Waffe gelieferte Mag ist.   

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb karlyman:

 

Ich frage mich, wie die Entscheidung aussehen würde, ....

so wie bei allen anderen Ü10 Magazine nach 2017 auch. Ist doch egal ob mit der Waffe zusammen oder aftermarket.

Leider gibt es hier im Forum wenige die sich outen oder insgesamt wurden bisher wenige Bescheide erstellt (positiv od. negativ) 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Musste eigentlich jemand schon Rechnungen vorlegen?

 

Ich habe am WE mal alles ausgefüllt und zur Behörde gebracht. Man musste nur die Standardsachen in deren Formblätter eintragen. Von Rechnung stand da mal noch nichts dabei. Bin mal gespannt ob noch Rückfragen kommen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Penecho:

Musste eigentlich jemand schon Rechnungen vorlegen?

Ja. Kann ich aber nicht, weil es keine gibt. Deshalb ist das jetzt ein Anwalt dran.

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