Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

Leider hakt es dann an mehreren Punkten. Nur für den LW.BEsitzer sind es anzumeldende Magazine. Auf die anderen darf dann immer noch keiner Zugriff haben. Die Magazione sidn also auch noch zu "sortieren".

Es wäre dann ja auch viel zu einfach. ;)

 

Oder alle blockieren einfach alle auf 10, melden die an und gut ist. Dann kann auch die Mitnutzung der LW auf die WBK :D

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb scotty600:

Wie lange hat denn der Bescheid vom BKA für "neuen Altbesitz" gedauert? Kumpel hat vor fünf Wochen den Eingang des Antrags vom BKA per mail bestätigt bekommen aber sonst bisher noch keine Rückmeldung.

Dauert, hab nach ca. 1 Woche die Eingangsbestätigung bekommen und nach weiteren ca. 5-6 Wochen war der Bescheid in der Post.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb LordKitchener:

Könnte mal bitte jemand erfolgreiche (!) Begründungen von durchgegangenen (!) BKA Anträgen posten.

Eine schriftliche "Begründung" benötigst du nicht. Ich habe einfach einen dicken Stapel an Urkunden für DM, LM und anderen Meisterschaften auf Bundesebene vom BDS beigefügt. Mehr "begründen", also Text schreiben, ist definitiv nicht erforderlich.

 

Grüße

switty

Bearbeitet von switty
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb LordKitchener:

Was wird im Antrag denn genau (!) verlangt? Kann jemand bitte mal das aktuelle Formular verlinken?

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/3AendWaffG/AntragAltbesitzMagazine.pdf;jsessionid=B32181111AE63DB7543D4530D0A4D60B.live2291?__blob=publicationFile&v=7

 

grafik.png.d03a25915eacf26ef4b222a888c16b67.png

Bearbeitet von switty
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

vor 3 Minuten schrieb scotty600:

Oh ha, das ist kompliziert, das man jede Änderung an das BKA melden muss.

Naja, so schlimm ist es tatsächlich auch nicht. Das Verbringen ins Ausland (d.h. zu einem Match) muss nicht gemeldet werden. Und man muss halt melden, wenn man umzieht (das ist tatsächlich etwas Banane), da die Aufbewahrung auf den Wohnsitz des Bescheids beschränkt ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.