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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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  • 2 Wochen später...

@FyodorHast du mal in Erwägung gezogen für deine Magazine eine Ausnahmegenehmigung beim BKA zu beantragen? Also als ob du die Magazine zwischen Juni 2017 und August 2000 gekauft hättest. Da vor Juni 2017 gekauft eigentlich nicht nötig, aber als Begründung gibst halt an, dass du keine Quittungen mehr hast und du das Erwerbsdatum somit nicht nachweisen kannst.

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vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Ich schrieb ja auch extra: wenn es nicht anders geht, bevor die Frist abläuft.

Bei einem Rechtsstreit ist die Frist nicht wirklich interessant, aber das wirst du wissen.

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Wenn es ganz geil läuft, also Verwaltungsgericht und parallel "vorsorglich" ein eigentlich falscher Antrag beim BKA, dann würde ich mich auch nicht wundern wenn das BKA ja sagt (vielleicht erst mal für lau) und das Verwaltungsgericht (kostenpflichtig) nein sagt weil man hätte doch jetzt seinen Besitzstand und der 1er Schrank sei doch eh eine gute zumutbare Sache usw. Die Wege des Herrn sind manchmal seltsam. Mit der von @zickzack vorgeschlagenen geilen Begründung gibt man der lustigen Behörde ja auch noch Recht🤮 

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Leute, ich habe einen sehr oft empfohlenen Anwalt angeschrieben. Das Thema wurde erst kurz vor Weihnachten "heiß". Jetzt warte ich erstmal was der sagt. Da gebe ich mehr drauf als das was irgendein chapman oder Herr Maier sagen, die ich nicht kenne und deren Kenntnisse ich nicht einschätzen kann.

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vor 45 Minuten schrieb Josef Maier:

 Mit der von @zickzack vorgeschlagenen geilen Begründung gibt man der lustigen Behörde ja auch noch Recht🤮 

Denk bitte an die 2-Schuß Geschichte vor einigen Jahren. Da wurde auch bis ganz nach oben geklagt und vor dem BGH in Leipzig verloren. Nicht jeder Rechtstreit vor Gericht ist sinvoll. Man kann auch verlieren. Da hat der Frank aka MP% uns kurzzeitig ganz schön was eingebrockt.

@FyodorLass dich bitte gut beraten und dann triff die Entscheidung hinter der du stehst. Auf Dampfplauderer in einem anonymen Forum würde ich nichts geben.

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Am 6.1.2021 um 10:47 schrieb zickzack:

und vor dem BGH in Leipzig

Der BGH sitzt in Karlsruhe udn hat garnichts mit dem achverhalt zu tun ;)

Am Ende gab es ein neues Gesetz, was dann auch wieder gut war.

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Dann halt BVerwG. Spielt aber keine Rolle, hat wahrscheinlich jeder verstanden wie es gemeint war.

Das neue, rettende Gesetz haben wir aber unserem damaligen Landwirtschaftsminister Christian Schmidt zu verdanken. Er war uns halt wohlgesinnt. Das ist der Seehofer mit der Magazingeschichte definitv nicht.

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Wenn ich die berechtigte Freude von denen lese die ohne Hindernis ihre Magazine (vor 13.06.2017) anmelden konnten, dann freut mich das für sie. Hoffentlich ist diese Freude von längerer Dauer. Denn ich habe auch registriert das z.b. Berlin keine Zicken macht. In einem rot-grün Regierten. Wissen die schon mehr als wir? Die rechnen fest mit einer grünen Regierungsbeteiligung nach den Wahlen. Liegt da schon was in der Schublade?  Oder bin ich jetzt ein Verschwörungstheoretiker? 

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vor 46 Minuten schrieb CiscoDisco:

Müssen die angemeldeten Magazine trotzdem in einen 1er Schrank rein? 
 

Wenn Altbesitz erster Klasse (vor Mitte 2017), sind sie FÜR DEN AKTUELLEN BESITZER keine verbotenen Gegenstände. Und können somit gelagert werden wie Kinderspielzeug.

 

Altbesitz zweiter Klasse (also BKA für weiteren Besitz) ist verbotener Gegenstand.

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vor 8 Minuten schrieb FR8:

... die berechtigte Freude von denen lese die ohne Hindernis ihre Magazine (vor 13.06.2017) anmelden konnten ...

... Wissen die schon mehr als wir? ...  Oder bin ich jetzt ein Verschwörungstheoretiker? 

"... Freude ..." ist vielleicht übertrieben, aber ich mag meine großen Mags benutzen. Deshalb hab ich sie gemeldet. Und wenn sich die Berliner Zicken das anders überlegen, sollen sie sie einsammeln. Bis dahin spiel ich damit. Der Rest ist mir Latte.

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vor einer Stunde schrieb zickzack:

Das neue, rettende Gesetz haben wir aber unserem damaligen Landwirtschaftsminister Christian Schmidt zu verdanken. Er war uns halt wohlgesinnt. 

Ich hoffe Du glaubst das selbst nicht, oder?

Der war vielleicht einem oder mehrer seiner selbst jagenden Politfreunde wohl gesinnt, sonst aber auch nix.

Da passt nur das Wort "wohlgesinnt" in Verbindung mit "Gesinnung" aus dem Kontext wunderbar.

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Am 7.1.2021 um 12:59 schrieb CiscoDisco:

Müssen die angemeldeten Magazine trotzdem in einen 1er Schrank rein? 

Das ist ne gute Frage. Im Gesetz steht Klasse 1 bei „neuem alten“ Altbesitz (nach 06/17 und vor 09/20). Das BKA genehmigt aber wohl auch wenn man einen 0er nachweisen kann.

 

Wer steht nun oben drüber oder gilt hier auch: 

Am 7.1.2021 um 13:04 schrieb Gruger:

Die Aufbewahrung richtet sich nach §36 WaffG".

Und somit bist du ganz allein für die richtige Aufbewahrung verantwortlich. Aber warum fragt man dann erst im Bogen nach dem Tresor?

 

Welche Behörden werden das wohl nutzen um einen Strick zu drehen?

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  • 3 Wochen später...

Sorry falsch, ausgedrückt mit Altbesitz meinte ich den B Schrank, und da B Schränke Bestandsschutz ( für mich )  haben, (also 0 Schränken gleichgestellt sind ) müssten auch böse Magazine (nach 07 / 2017 ) darin gelagert werden dürfen.

 

 

Bearbeitet von Edward
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