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IGNORED

Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Bautz:

Sachlich nichts, nur die Pflicht nach zwei Wochen eine WBK zu beantragen steht dann an anderer Stelle im Gesetz

Ja, Super. Der § 18 wurde kastriert. Jetzt muss die DEVA ihr Gutachten für bspw. eine Waffensprengung innert 14 Tagen abschließen oder eine Erlaubnis beantragen.

Oder eine Testreihe für Fachzeitschriftenartikel  auch schnellstens geschossen werden.

Man wird auf Leihe ausweichen und wieder Papierkrieg entfachen.

Geschrieben

Das ist mir zu bekloppt, werde mir es diesen Sonntag mal in Ruhe durchlesen. Man die haben es so wie es aussieht fast 1:1 umgesetzt und

vielen Dank an Herrn Seehofer, Mayer usw. ihr glaubt doch nicht das wir euch " Altparteien " noch wählen  :diablo:

Geschrieben

Ja, aber das ist ja nun nichts Neues mehr, da ja die Änderungen schon seit Dezember bekannt und beschlossen waren.

Geschrieben

Hatte vor, mir noch einen Unterhebelrepetierer auf die gelbe Karte zu kaufen. Ich frage mal bei meiner Behörde an, ob ich das bis 01.09. noch darf, da ich bereits mehr als 10 Einträge auf gelb habe. Wahrscheinlich sind die Sachbearbeiter mit der Interpretation des Seehoferschen Pamphletes ebenso überfordert wie wir „Endverbraucher“. Wenn’s mit dem Unterhebel nicht mehr geht, wandert der gesparte 1000-er ins Budget für eine gescheite 1911-er. Da hat sich die Politik mal wieder richtig einen geleistet im Umgang mit uns Legalwaffenbesitzern.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sebastians:

Bitte nutze grün wenn du etwas sarkastisch meinst...hier lesen alle möglichen Leute mit.


Ich liege eh im Sterben <röchel>
 

So nimm den meine Hände und führe mich bis an mein selig Ende und ewiglich ich mag allein nicht gehen nicht einen Schritt .... 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Iteressant wird die Sache mit den Lowern.

Bedürfnisnachweis ja/nein, falls ja Spielen die Verbände mit etc

Hatte ich nicht auf dem Schirm. Gab es doch frei, jetzt au WBK? Schieße eher Repetieren.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb BBF:

Na, ob da jetzt irgendwann mal einer aufstickt weil er die Schnauze von diesen immer fester anziehen der Daumenschrauben voll hat?

Wie soll dieses austicken denn aussehen?

 

Hier im Forum nach Revolution schreien?

 

Zu mehr ist man ja sowieso nicht mehr fähig.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BBF:

Na, ob da jetzt irgendwann mal einer aufstickt weil er die Schnauze von diesen immer fester anziehen der Daumenschrauben voll hat?

 

Nö, weil es kaum Daumenschrauben sind. Sinnlose, wirkungslose Reglungen ja, aber:

 

- Magazine: Langwaffen eh nur 10 Schuß, Kurzwaffen die meisten Disziplinen 5 oder mit 10 Schuß alles abgedeckt. Argumentation mit 20/30ern geht hier halt fehl.

- Lower: Tatsächlich konsequent, ist bei den Kurzwaffen auch so. Selber betroffen...

- Bedürfnisreglung: fein. endlich konkrete Regeln und Zahlen im Gesetz, nix mehr Darmstädter Extrawürste. Und nach 10 Jahren Ruhe, bzw alle 5 Jahre mitgliedsnachweis. Konsequente Vorstände verschicken die Bescheinigungen mit der Einladung zur HV.

- Deckel auf Gelbe: Manchen einen Ärgerts, aber die NWR-Statistik sagt: 7.5 braucht der durchschnittliche Sportschütze mehr um an die Grenze zu stossen, und das vorrausgesetzt er hat alles auf Gelb, was nicht stimmt. Wenns euch aufregt: Rächt euch, weg mit den Einzelladern. Bestandsoptimierung zu den Kategorien C und B hin. Ar15 und Ar10 gibts auch als fesche Vorderschaftsrepetierer....

 

Der meiste Bohei wird vorrübergehend sein: Magazine, lower etc.

 

Langfristig wird sich nur die Sache mit Gelb als Esellei herausstellen. 

 

 

Geschrieben

Frage in die Runde: Wenn nun mein erster Antrag vom Verband kommt und ich diesem bei der Behörde abgebe, erfolgt nun also eine zusätzliche Verfassungsschutzabfrage. Ist nun mit wesentlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen? Evtl. hat ja schon jemand mit seinem Sachbearbeiter darüber gesprochen.

Geschrieben

Ja, dauert 6 Monate länger. Die Abfrage beim Verfassungsschutz darf aber erst gestartet werden, wenn sonst keine Versagungsgründe vorliegen, nach alter Arbeitsweise der Antrag also bewilligt werden könnte. Damit will man den Verfassungsschutz vor unnötigen Anfragen schützen.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Bautz:

Ja, dauert 6 Monate länger. Die Abfrage beim Verfassungsschutz darf aber erst gestartet werden, wenn sonst keine Versagungsgründe vorliegen, nach alter Arbeitsweise der Antrag also bewilligt werden könnte. Damit will man den Verfassungsschutz vor unnötigen Anfragen schützen.

...

Geschrieben

Kapieren tue ich die magazinregelung immer noch nicht.

 

Ich habe magazine vor 2017 besessen, und wenn ich die demnächst anmelde, darf ich die dann noch besitzen, oder auch benutzen? Blockiert oder unblockiert? Und wie müssen diese gelagert werden? Bis gestern steckten die in der Tasche, welche ich zum schießen mitnehme.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Commerzgandalf:

Kapieren tue ich die magazinregelung immer noch nicht.

 

Ich habe magazine vor 2017 besessen, und wenn ich die demnächst anmelde, darf ich die dann noch besitzen, oder auch benutzen? Blockiert oder unblockiert? Und wie müssen diese gelagert werden? Bis gestern steckten die in der Tasche, welche ich zum schießen mitnehme.

Was ist mit vor dem 13.06.17 besessenen und angemeldeten defekten Magazinen, darf man sie erneuern? Und und und! Fragen über Fragen zu einer völlig bescheuerten Regelung. 

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Bild kann gerne geteilt und genutzt werden. 

Bearbeitet von PJ1975
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Commerzgandalf:

Ich habe magazine vor 2017 besessen, und wenn ich die demnächst anmelde, darf ich die dann noch besitzen, oder auch benutzen? Blockiert oder unblockiert? Und wie müssen diese gelagert werden?

Darfst Du besitzen und anschauen. Wie sieht das denn mit anderen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenständen und verbotenen Waffen aus? Ich würde das analog sehen.

 

Blockieren musst Du die Magazine laut Gesetz nicht, weil das keinen Unterschied mehr macht. Nur wenn es in der Sportordnung gefordert ist.

 

Lagerung wie jeden anderen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben

kapier ich auch nicht!

wenn es tatsächlich so sein sollte, dass mag besitz vor stichtag zwar legal besessen, aber nicht mehr verwendet werde  dürfen, egal ob blockiert oder nicht, dann macht es für mich eigentlich keinen Sinn die zu melden...

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb ASE:

Nö, weil es kaum Daumenschrauben sind. Sinnlose, wirkungslose Reglungen ja, aber:

- Magazine: Langwaffen eh nur 10 Schuß, Kurzwaffen die meisten Disziplinen 5 oder mit 10 Schuß alles abgedeckt. Argumentation mit 20/30ern geht hier halt fehl.

[...]

Der meiste Bohei wird vorrübergehend sein: Magazine, lower etc.

Der Teufel ist halt im Detail und da wird es langfristig viele Probleme geben.

 

Gerade wenn man sehr auf die Zeit achten muss, dann sind fix Rhythmen im Schießen sehr hilfreich. Die trainiert man sich aber nicht mit kleinen Magazinen an. Also nur weil die Disziplin nicht mehr erfordert, heißt das noch lange nicht, dass man nicht trotzdem größere Magazine sinnvoll verwenden kann. Das ist etwas, was von Bürokraten bewertet wurde und dabei kam dann raus, dass die Zahl auf dem Papier ja ausreichend ist.

 

Die ganzen Fallstellungen mit "es gibt aber noch eine kleinere Patrone, die nach der großen Eiszeit im Tal der Ahnungslosen für die Eichhörnchenjagd eingeführt wurde und von der passen aber 11 Stück rein", die Problematik mit den Röhrenmagazinen, die Problematik mit Kurzwaffenmagazin passt auch in vorhandene Langwaffe, alles das ist bekannt und wird mit Ansage zu Problemen führen. Gerade bei den Behörden, die sich jetzt nach der Klarstellung des Besitzbedürfnisses herausgefordert fühlen.

 

Was passieren wird ist, dass es hier und da hin und wieder ganz leise und ohne viel Aufwand den ein oder anderen in dieser Mühle zerreibt. Genauso werden andere ebenso leise abgeschreckt und tun sich die Regulierungswut für ihr Hobby einfach nicht an.

 

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