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magnumshooter

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Alle Inhalte von magnumshooter

  1. Es gibt auch Menschen, die historisch interessiert sind. Wenn ich ein Auto kaufe, ist das Baujahr auch von Bedeutung. Beim Waffenkauf könnte sich das Baujahr evtl. auf den Preis auswirken. Vielleicht ist es auch einfach nur persönliches Interesse an der Geschichte der eigenen Waffe!
  2. So langsam wird es eng in den Schränken und 2023 war ziemlich teuer. Geplant ist also erstmal waffenmäßig nichts. Eher etwas Sammlermunition und evtl. eine neue Schießbrille.
  3. Ich habe mal einen absolut neuwertigen K31 verkauft. Der Käufer schrieb mich ein paar Wochen später an und sagte, er habe vom Büchsenmacher ein höheres Korn montieren lassen und die Waffe hätte neu eingeschossen werden müssen. Ich solle das Korn, den Büchsenmacherlohn und die verbrauchte Munition bezahlen. Da ich rhetorisch fit bin, reichte eine Mail von mir, um niemals mehr etwas von diesem Menschen zu hören.
  4. Genau mit dieser Konstellation/Fragestellung bin ich bei meiner Behörde abgeblitzt. Kontingent von 10 Waffen auf "gelb neu" ausgereizt, jedoch alte gelbe mit noch ein paar freien Plätzen vorhanden. Aussage der Behörde: Es ist Wille des Gesetzgebers, dass es auf WBK gelb nicht mehr als 10 Waffen gibt. Also zukünftiger Erwerb nur noch über Verbandsbescheinigung mit anschließendem Voreintrag auf WBK grün.
  5. Nerven behalten, beide Accounts des Nutzers auf die Blockierliste setzen und anschließende Mails von ihm ignorieren oder noch besser sich darüber amüsieren. Hab die Erfahrung auch schon hinter mir.
  6. Voreintrag gerade nach gut drei Wochen erhalten, südliches Hessen. Abwicklung nur per Post.
  7. Waffenkurier Neu ist zuverlässig und die Preise sind vertretbar. Mehrfach getestet mit Waffen- bzw. Munitionsversand. Ohne Probleme!
  8. Bei uns (Südhessen) war auch richtig was los. Deutlich mehr Feuerwerk als letztes Jahr. Es wurde eine Stunde lang gezündet und mit PM geschossen. Meine Befürchtung, dass ich der einzige Feuerwerksanhänger bin, hat sich nicht erfüllt. Es wurde viel gezündet und es hat sich gezeigt, dass sich die Menschen nicht gängeln lassen 👍. Sehr schönes Silvester.
  9. Vor 12 Jahren hab ich gut 10,- für die Verbringungserlaubnis gezahlt, aktuell kostet sie 20,- (Hessen) und wird in Form eines offiziellen Dokuments der Bundesdruckerei ausgestellt. Früher war es ein Bescheid auf dem typischen Behörden-Recyclingpapier.
  10. magnumshooter

    DWJ

    Ich war nicht begeistert vom neuen DWJ. Die Text-Bild-Anordnung ist sehr gewöhnungsbedürftig. Gewinnspiel und Glosse habe ich auch nicht finden können. Inhaltlich war das aktuelle Heft schnell gelesen. Für mich zuviel Militärtechnik, aber das wird ja nicht immer so sein. Bei aller Kritik: Die neue Chefredakteurin und das neue Layout bekommen eine Chance. Ich hoffe nur, dass die Redaktion weiterhin kritisch bleibt und entsprechend berichtet.
  11. Hab mir von einem Kumpel, der Metallbauer ist, aus VA-Blech eine Kurzwaffenablage anfertigen lassen. Das Teil hat zwei Ebenen. Auf jede Ebene passen zwei KW. Das Blech wurde mit VFG-Filz beklebt, somit lagern die Waffen weich und beschädigungsfrei. Unten ist die Ablage offen und bietet Platz für Munitionsschachteln. Gekostet hat mich die Aktion ein Paar 🍻.
  12. Wie lange dauert denn aktuell die Bearbeitung einer Ausnahmegenehmigung für "neuen Altbesitz"? Hat jemand das Thema schon hinter sich und kann berichten?
  13. Verbotenes Magazin erworben vor 13.06.2017 = Meldung bei meiner Waffenbehörde Verbotenes Magazin erworben in der Zeit vom 13.06.2017 bis 31.08.2020 = Antrag beim BKA Soweit klar. Doch wie ist die Verfahrensweise, wenn ich ab 01.09.2020 ein verbotenes Magazin bzw. eine Waffe mit verbotenem Magazin erwerben will? Antrag vor Erwerb beim BKA, meint meine Behörde. Ein passendes Formular dazu habe ich auf der BKA-Homepage nicht gefunden. Reicht man dann einen formlosen schriftlichen Antrag ein? Hat da jemand schon Erfahrungswerte? Gruß magnumshooter
  14. Und jedes Mal ist dann ein Voreintrag auf die grüne WBK erforderlich. Den gibt es erst nach Vorlage einer Verbandsbescheinigung. Die kostet Geld, ich zahle dafür 70,- pro Waffe. Spontane Käufe, wenn ein Schnäppchen angeboten wird, sind dann kaum mehr möglich.
  15. Auf t-online ist unter Berufung auf die Hessenschau zu lesen: "Nach einem Aufenthalt im Frankfurter Bahnhofsviertel soll sich der 34-Jährige aus Versehen in den Unterschenkel geschossen haben... Der Vorfall sei offenbar unter Drogen- und Alkoholeinfluss passiert." Klingt nach illegalem Besitz einer erwerbscheinpflichtigen Schusswaffe nebst Munition und Führens, Konsum von illegalen Betäubungsmitteln und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
  16. Habe ebenfalls mehrfach bei Hermann Historica Waffen ersteigert. Die Zustandsbeschreibung ist minimal optimistisch, aber insgesamt passt alles. Abwicklung erfolgt schnell und professionell.
  17. Nö. Paragraph 58 Buchstabe b) Absatz 22 heißt mit der am 30.04. veröffentlichten Änderung nun: "Besitzt jemand am 01. September 2020 auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht."
  18. Gibt es in Zeiten von Corona schon einen Zeitplan für die Bereinigung der Fehler bei den Fristen (Bestandsschutz WBK gelb 10+ bis 20.02. bzw. 01.09.)? Oder passiert da jetzt nichts mehr und man wartet ab, bis es September ist?
  19. Hessen: Antrag auf 5. KW Ende Januar gestellt, Voreintrag nach sechs Wochen abgeholt.
  20. magnumshooter

    3. Kurzwaffe

    Hatte kürzlich einen Antrag auf eine weitere KW gestellt und bin bereits im Besitz je eines Revolvers in .357 und .44 sowie einer .32-er Spopi mit .22-er Wechselsystem. Dachte, das wären drei KW. In der Verbandsbescheinigung (DSB) stand dann aber drin, dass ich bereits vier KW besitze. Wechselsystem wurde also als eigenständige Waffe gezählt. Mein Antrag wurde somit als Antrag auf eine 5. KW behandelt. Ging durch, da anderes Kaliber.
  21. Hatte vor, mir noch einen Unterhebelrepetierer auf die gelbe Karte zu kaufen. Ich frage mal bei meiner Behörde an, ob ich das bis 01.09. noch darf, da ich bereits mehr als 10 Einträge auf gelb habe. Wahrscheinlich sind die Sachbearbeiter mit der Interpretation des Seehoferschen Pamphletes ebenso überfordert wie wir „Endverbraucher“. Wenn’s mit dem Unterhebel nicht mehr geht, wandert der gesparte 1000-er ins Budget für eine gescheite 1911-er. Da hat sich die Politik mal wieder richtig einen geleistet im Umgang mit uns Legalwaffenbesitzern.
  22. Genauso ist es. Dank 2/6-Regelung wurde der Erwerb doch bislang schon gedrosselt. Na ja, ich habe aktuell mein 2/6-Kontingent auf Gelb frei und werde es jetzt kurzfristig nutzen, bevor das Gesetz Rechtskraft besitzt. Zum Horten auf Rot: Theoretisch geht das schon, da keine zeitliche bzw. mengenmäßige Begrenzung vorhanden ist. Aber hier verhindert, zumindest beim Normalverdiener, der Geldbeutel das Horten, auch ganz ohne "gutgemeintes Zutun des Gesetzgebers zum Wohle der Inneren Sicherheit."
  23. Da ich als langjähriger und aktiver Sportschütze bereits mehr als 10 Waffen auf Gelb besitze, sollte ich die beiden für die Zukunft geplanten Käufe vielleicht noch vor Weihnachten realisieren. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ist es ja vorbei damit.
  24. @Sachbearbeiter: In welchen Fällen ist eine Ausnahme von der 2/6-Regelung möglich? Ist beispielsweise eine "Verrechnung" mit Waffenverkäufen denkbar bzw. praktikabel? Konkret: Nehmen wir an, ich hätte erst kürzlich zwei Waffen erworben ( ja, hab' ich tatsächlich ) und möchte jetzt, vor Ablauf der 6-Monats-Frist eine dritte Waffe erwerben, da sich gerade ein Schnäppchen bietet, wie es wohl nicht mehr kommen wird. Könnte ich in diesem Fall durch Verkauf einer Waffe eine vorzeitige Erwerbsmöglichkeit für dieses Schnäppchen erhalten? Ist halt leider so, dass man durch die 2/6-Regelung recht unflexibel auf Super-Schnäppchen-Sonderangebote reagieren kann und einem im Zweifelsfall auch etwas durch die Lappen geht. Weitere Frage: Wie funktioniert das mit der Einlagerung bei einem Büchsenmacher? Ich kaufe vor Ablauf der 6-Monats-Frist eine Waffe, lasse sie in meine WBK eintragen, übergebe sie dem BüMa zur Einlagerung und erhalte sie erst dann, wenn ich offiziell nach Ablauf der 6 Monate erwerbsberechtigt bin? Gruß magnumshooter
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