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IGNORED

Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das neue Waffengesetz wurde heute in Bundesanzeiger veröffentlicht, und ist damit ab morgen gültig.

 

Sämtliche Meldefristen laufen ab morgen.

 

Sämtliche Verbote sind ab morgen gültig.

 

Viel Spaß...

Geschrieben (bearbeitet)

Generelles Inkrafttreten 1. September 2020


Vorgezogenes Inkrafttreten für Folgende einzelne Reglungen

Art 1 Nummer  ab  20.2.2020
 1 Inhaltsverzeichnis
3a Verfassungschutzabfrage
5  Änderung Waffenerwerb  und Schalldämpfer für Jäger,

26, Nachtsichtvorsätze für Jäger
26a Verordnungsermächtigung für Verbotszonen


Art 4   ab 1.Mai 2020
  Änderung des Bundesmeldegesetzes in Bezug auf WaffG


Art 4b  ab 1. März 2020
  Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Bezug auf WaffG

Bearbeitet von ASE
SORRY: 3a ist nicht Bedürfnis, sonder VS-Abfrage!!
  • Gefällt mir 6
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Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb ASE:

5  Änderung Waffenerwerb  und Schalldämpfer für Jäger,

Die bevorstehende Änderung bezüglich Schalldämpfer war mir bekannt, aber was ändert sich denn für Jäger beim Waffenerwerb?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb LTB:

Die bevorstehende Änderung bezüglich Schalldämpfer war mir bekannt, aber was ändert sich denn für Jäger beim Waffenerwerb?

Geht nur um die Eintragung: Eintragung binnen zwei Wochen beantragen. Das ist eine redaktionelle Sache, weil die Eintragungsspflichten bei Erwerb über WBK in einen extra Paragraphen verschoben wurde.  Bei Jägern muss man das mit dem Jagdschein als gleichgestelltes Dokument zum Erwerb halt in §13 reinschreiben

 

 

Also Blutdruck senken ;)

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Etwas leuchtet mir nicht ein: große Magazine muss ich bis 20.09.21 melden, solange kann ich sie erstmal ohne Sanktionen weiter besitzen. Wie sieht es in der Zwischenzeit mit der Benutzung aus? Darf ich erst ein gemeldetes Magazin mit auf den Stand nehmen oder bis September 21 auch ein noch nicht gemeldetes? Immerhin gibt es ja noch nicht einmal das Meldeformular

Geschrieben

Interessant finde ich das nun der §18 doch geändert wurde, obwohl zwischenzeitlich nicht mehr erwähnt.

 

Da bin ich mal auf die praktische Umsetzung gespannt, u. U. werden dann Gerichte zum Überlasser?

Geschrieben

(17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Be- hörde anzeigt...

 

 

wo steht denn jetzt bitte die Definition von "verbotenen magazinen"?!? hab ich nich gefunden...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb PetMan:

Heisst das auch,das die Einschränkung auf 10 Waffen gelbe WBK erst ab 01.09. greift ?

 

Eigentlich... ja.

 

Verwirrender Weise gillt allerdings der Stichtag für den "gesicherten Altbestand" über 10 auf WBK Gelb (somit z.B.: Bestand16 Stück und keines mehr!)  bereits ab 20.02....

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Mittelalter:

Du umweltferkel sollst auch kein Papier dafür opfern.... 

Mancher munkelt, sicherheitspolitisch wäre es eben dieses auch nicht Wert.

Aber solche Äußerungen sind sicher unverzeichlich und sollten rückgängig gemacht werden

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