Zum Inhalt springen
IGNORED

Magazine - Fristen für Behördenanzeige?


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

Na dann gäbe es ja nichts dagegen einzuwenden formlos jetzt sofort den Bestand an Magazinen zu melden.

Ich hab gehört es soll Sternchen auf die WBK geben, in den Stufen Bronze, Silber und Gold.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Ein guter Deutscher zeigt sich schon vorher selbst an. Zur Sicherheit.

Unbestätigten Gerüchten zufolge sollte die Figur Ned Flanders aus den Simpson zuerst Fred Renders heißen.
Leider finde ich auf Youtube die Szene gerade nicht, in der sich wegen 3 ct Fehlbetrag selbst beim Finanzamt anzeigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Gerd12:

Da die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) inzwischen von einer "Idiotie" spricht

Na die glauben ja auch an den Weihnachtsmann das Innenminister Seehofer (CSU) mit dem Gesetz wirklich auf Kriminelle abzielt und einfach nur keine Ahnung hat.
Leider glauben die meisten LWB das wahrscheinlich auch.

  • Gefällt mir 6
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb alter_Opa:

Für besonders schnelles Melden oder gestaffelt nach der Größe und Zahl der gemeldeten Magazine?

Das Fraunhofer Institut hat dazu, so habe ich gehört, in jahrelanger Arbeit einen Algorythmus erarbeitet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am … [Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt.

 

Hat jemand am oder nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.6 oder 1.2.7 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er am oder nach dem 13. Juni 2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum … [einsetzen: Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend Anwendung.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man macht erst einmal nichts und schaut sich die ganze Sache von draussen an.

Man könnte auch alle Meldungen am letzten Tag der Meldefrist zeitgleich von allen Magazinbesitzern einreichen.

Viele werden garnichts melden, weil sie davon garnichts wissen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Ich hab gehört es soll Sternchen auf die WBK geben

Du kannst das gerne ins lächerliche ziehen, aber das Gesetz wird auch Dich betreffen. Frühzeitig damit auseinander zu setzen ist kein Fehler. Allerdings kümmern mich meine Magazine derzeit nicht so sehr, die kann ich umbauen. Aber ich kümmere mich darum was mit meiner Thompson passiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hieße frühzeitig kümmern nicht sich kümmern, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist?
Das ist jetzt nicht an dich persönlich gerichtet, aber die waffenbesitzer hat es nicht die Bohne interessiert, was kommen wird.

Verbandspräsidenten haben Ruhe angemahnt.

 

Nun ist es geschehen und ein kümmern eigentlich nicht mehr möglich.
Jetzt kann man nur noch umsetzen.

 

Auseinandergesetzt haben wir uns damit schon während der Entwurfsphase.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schon, in der Phase habe ich mich auch gekümmert. Nur genutzt hat es nichts. Jetzt muss ich zusehen dass für mich persönlich die Einschränkungen nicht größer als unvermeidbar werden. Dazu gehört aber eben auch dass ich den Inhalt und die Fristen kenne.

 

Deshalb finde ich die Frage danach nicht verwerflich. Kopf in den Sand bringt jetzt nämlich auch nichts.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Man könnte auch alle Meldungen am letzten Tag der Meldefrist zeitgleich von allen Magazinbesitzern einreichen.

Dazu bedürfte es aber einer entsprechenden Positionierung der/aller Verbände. Kann man in Deutschland alles, was man schriftlich zur Behörde tragen muß, auch zur Niederschrift erklären? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb Josef Maier:

Dazu bedürfte es aber einer entsprechenden Positionierung der/aller Verbände. Kann man in Deutschland alles, was man schriftlich zur Behörde tragen muß, auch zur Niederschrift erklären? 

Ja das kann man rechtlich. Dazu muß die Behörde sogar einen Protokollanten stellen !.

Wenn jeder das tut, ist auch das Arbeitslosenproblem gelöst !!.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der öffentliche Dienst ist im Prinzip schon eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme auf Niveau gehobenes bedingungsloses Grundeinkommen.

Das ist auch ok.

Man stelle sich mal vor, die würden auch alle im Arbeitsamt sitzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Du kannst das gerne ins lächerliche ziehen, aber das Gesetz wird auch Dich betreffen. Frühzeitig damit auseinander zu setzen ist kein Fehler. Allerdings kümmern mich meine Magazine derzeit nicht so sehr, die kann ich umbauen. Aber ich kümmere mich darum was mit meiner Thompson passiert.

Hat jetzt was mit lächerlich zu tun?

Theoretische Überlegungen zu etwas mit dem noch nicht mal die Behörde weiß wie sie mit umgehen wird?

Was ergibt denn dein "kümmern" in Bezug zur Thompson ausser könnte, hätte oder evtl. möglich?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.