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IGNORED

Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG


FrankyL79

Empfohlene Beiträge

Das Richter auch ihre eigene, persönliche Neigung in Urteile mit einbringen (...könnten) ist nichts neues...und auch nicht bedenklich, solange es im Rahmen der Gesetze bleibt. (Unabhängigkeit der Gerichte)

 

Im schlimmsten Falle würde das bedeuten, das die Gerichte in jeder Kommune, jedem Bezirk, jeder Stadt, jedem Bundesland...etc  eigene Auslegungen des Rechts haben. Was sich theoretisch dann jedoch beim Waffenbesitz auch PRO bemerkbar machen müsste.

 

Tut es aber nicht!

 

Wir haben praktisch einen flächendeckenden negativen Trend.

 

In den USA gibt es Städte und Bundesstaaten, die entweder absolut PRO oder absolut ANTI sein können. Allerdings bekommt man dann auch einen Flickenteppich aus sehr unterschiedlicher Auslegung der Gesetze an jeder Ecke ( Hart ausgedrückt: In Wyoming kannst du einen Autodieb auf der Flucht erschiessen und bekommst dafür "einen Orden". Einen Bezirk weiter wird man dich dafür auf den elektrischen Stuhl setzen)

 

Wir müssen uns darüber im klaren sein, dass alles seinen Preis haben wird.

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vor 11 Minuten schrieb highlower:

Und? Hatte keiner Lust, deine tolle Idee umzusetzen oder was ist draus geworden?

Eben...Ideen gibt es genug, aber Leute, die es umsetzen können...

 

Für mich ist das deutsche Waffenrecht nur ein Hobby...sollte es verboten werden, dann mache ich eben was anderes!

 

Umsetzung ist daher - meiner Meinung nach - die Aufgabe derer, die damit hier ihre (legalen) Geschäfte machen und davon Leben müssen! (ich würde aber alles unterstützen, was irgendwie Aussicht auf Erfolg hat)

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vor einer Stunde schrieb JDHarris:

Eben...Ideen gibt es genug, aber Leute, die es umsetzen können...

 

Gibt halt auch genug Ideen, von denen nur der Ideengeber überzeugt ist und kein anderer. Das hat dann weniger was mit der Umsetzung zu tun, sondern vielmehr damit, dass die Idee für alle anderen dann einfach nur dämlich ist und man einfach keine Lust hat, so einen Quatsch zu unterstützen.

 

Vor allem dann nicht, wenn der Ideengeber selbst keinen Bock hat, was zu machen.

 

Aber es steht dir frei, mit gutem Beispiel voran zu gehen und zu zeigen, dass zumindest DIR deine Idee eine Umsetzung wert ist. Wenns dann gut läuft, kann man ja immer noch sehen, ob es sich lohnt, DEINE Idee zu unterstützen.

Bearbeitet von highlower
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vor 1 Minute schrieb highlower:

Gibt halt auch genug Ideen, von denen nur der Ideengeber überzeugt ist und kein anderer. Das hat dann weniger was mit der Umsetzung zu tun, sondern vielmehr damit, dass die Idee für alle anderen dann einfach nur dämlich ist.

Ja, nur so kann man auch erklären, warum die Nazis/Kommunisten/Islamisten... MILLIONEN Anhänger hatten/haben.

 

Im Endeffekt ist ja jeder für sich selbst und das was er tut verantwortlich...aber bei ein paar Millionen verirrter wird man eben nunmal von der Masse plattgetreten.

 

 

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vor 1 Minute schrieb JDHarris:

Ja, nur so kann man auch erklären, warum die Nazis/Kommunisten/Islamisten... MILLIONEN Anhänger hatten/haben.

 

Im Endeffekt ist ja jeder für sich selbst und das was er tut verantwortlich...aber bei ein paar Millionen verirrter wird man eben nunmal von der Masse plattgetreten.

 

 

Ja, Deine Idee mag ja auch wirklich super sein, aber wenn Du halt der einzige bist, der das so sieht, dann bist du entweder nur von Blödmännern umgeben oder Du bist Deiner Zeit einfach nur weit voraus.

 

Eine andere Möglichkeit gibts da ja nicht, wie du schon richtig erkannt hast.

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Ja...es ist total kacke, wenn man mit einer guten Idee alleine bleibt...

 

Im Gegensatz dazu gabe es viele idiotische Ideen, die Millionen Unterstützer gefunden haben...Mist

 

Ich weiss, was Du damit meinst (habe auch Deine anderen Beiträge hier verfolgt...) Wir müssen wohl mal die Quadratur des Kreises erfinden, bevor es woanders hin geht.

 

 

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vor 10 Stunden schrieb JDHarris:

Das Richter auch ihre eigene, persönliche Neigung in Urteile mit einbringen (...könnten) ist nichts neues...und auch nicht bedenklich, solange es im Rahmen der Gesetze bleibt. (Unabhängigkeit der Gerichte)

 

Im schlimmsten Falle würde das bedeuten, das die Gerichte in jeder Kommune, jedem Bezirk, jeder Stadt, jedem Bundesland...etc  eigene Auslegungen des Rechts haben. Was sich theoretisch dann jedoch beim Waffenbesitz auch PRO bemerkbar machen müsste.

 

Tut es aber nicht!

 

Wir haben praktisch einen flächendeckenden negativen Trend.

 

In den USA gibt es Städte und Bundesstaaten, die entweder absolut PRO oder absolut ANTI sein können. Allerdings bekommt man dann auch einen Flickenteppich aus sehr unterschiedlicher Auslegung der Gesetze an jeder Ecke ( Hart ausgedrückt: In Wyoming kannst du einen Autodieb auf der Flucht erschiessen und bekommst dafür "einen Orden". Einen Bezirk weiter wird man dich dafür auf den elektrischen Stuhl setzen)

 

Wir müssen uns darüber im klaren sein, dass alles seinen Preis haben wird.

Ja das stimmt. In den USA ist das so. Und alles hat seinen Preis. Und wir müssen uns darüber im Klaren sein, das wir in einem einzigen Bezirk leben.Und  zwar in dem wo es den elektrischen Stuhl gibt. Und wir haben fast  keine Möglichkeit mal kurz um die Ecke auszuweichen. Dann hätte auch ich lieber einen Flickenteppich. Dann könnte ich schneller den Teppich wechseln. Aber im übergründlichen Deutschland wo man schon immer gerne noch mehr macht als verlangt wird ist das unmöglich. Und damit man nicht mal schnell ausweichen kann, wird halt die EU so „ reformiert“ das es nicht möglich ist. Und sei es mit Sanktionen gegenüber nicht loyalen Ländern. Schließlich haben wir das meiste Geld. Und wir bestimmen. Zumindest da wo wir es machen können und wenig Widerstand zu erwarten ist. 

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vor 21 Stunden schrieb highlower:

Gibt halt auch genug Ideen, von denen nur der Ideengeber überzeugt ist und kein anderer. Das hat dann weniger was mit der Umsetzung zu tun, sondern vielmehr damit, dass die Idee für alle anderen dann einfach nur dämlich ist und man einfach keine Lust hat, so einen Quatsch zu unterstützen.

Ich glaube, genauso oft oder öfter handelt es sich darum, dass andere die Idee gar nicht unbedingt so beknackt finden, sondern sich einfach nicht für sie interessieren. Deswegen unterscheidet sich bei neuen Technologien z.B. die Figur des Erfinders ja ganz wesentlich von der Figur des Verkäufers und Startup-Unternehmers. Es ist selten, dass beide Talente in einer Person zusammenkommen. Zum Erfinder wird eher der vielleicht leicht ins Autistische neigende Mensch, der sich für eine Sache begeistert und experimentiert, egal ob's sonst jemanden interessiert. Der Verkäufer ist eher jemand, den die Technik nur insoweit interessiert, als dass er sie mit einem erfolgversprechenden Verkaufsargument versehen kann, und der sich für die Reaktion der Leute, namentlich das Kaufinteresse, interessiert, nicht für die puristische Umsetzung der technischen Idee. Das ist in der Politik nicht anders. Es gibt Leute, die sich Argumente und Ideen einfallen lassen, aber das sind selten die, die dann andere Leute davon überzeugen, diese Ideen umzusetzen. Im Gegenteil scheint eine gewisse Beliebigkeit und Gleichgültigkeit bezüglich politischer Inhalte nahezu eine Voraussetzung für eine politische Karriere zu sein. Für den Erfolg einer Technik oder einer politischen Idee braucht man logischerweise beide.

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vor 4 Minuten schrieb Hunter375:

Darauf wird es wohl hinaus laufen, da muss ma sich nicht selbst belügen.

Immerhin wurden so an dieser Stelle 12 Seiten mehr oder weniger gute Unterhaltung generiert. Das ist ja auch schon mal ne bemerkenswerte Leistung, die durchaus mit einer theoretisch durchgeführten Verfassungsbeschwerde gleichgesetzt werden kann.

Bearbeitet von highlower
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MAn befasst sich ja auch lieber wieder mit Flintenrohren oder wie man ein Magazin einklebt um ja 11 Schuss reinzubekommen und damit den Gesetzgeber "ausgetrickst" zu haben.

Der Schuss wurde einfach nicht gehört.

Das passt die Verfassungsbeschwerdediskussion doch wie die Faust aufs Auge.

Bearbeitet von Gast
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Gott erhalte euch eure Ignoranz. 

Mann, wie ich euch Laien manchmal hasse.

Erstens ist überhaupt keine Eile. VB gegen ein Gesetz kann innerhalb einer Jahresfrist eingelegt werden. Und glaubt nicht, daß die Herrschaften in Karlsruhe auf uns warten. Selbst wenn sie, unerwarteterweise, die VB annehmen sollten, kann die Entscheidung laaaange auf sich warten lassen. Kann aber auch innerhalb kürzester Zeit ohne Begründung zurückgewiesen werden.

Zweitens ist das Verfassen einer objektiv (auch wenn möglicherweise nicht nach Meinung des BVerfG) ausreichenden und begründenden VB eine Menge Arbeit. Zum einen schon grundsätzlich, zum anderen hinsichtlich der hier erforderlichen verfassungsrechtlichen Argumentation, die über die übliche Rüge der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots weit hinausgeht. Da muß man sich als normaler Anwalt/Jurist einlesen, überdies in eine nicht eben sehr griffige Materie und die erforderliche Literatur - z.B. Kommentare zum GG - hat niemand zuhause bzw im Büro stehen, da muß man sich tagelang in den einschlägigen Bibliotheken an juristischen Fakultäten, vielleicht auch an OLGen, aufhalten. Und da es auch um Art.20 Abs.4 GG geht muß man ohnehin extrem tief und überdies in "uralte" Quellen einsteigen. Ihr habt nicht auch nur ansatzweise eine Ahnung, was das bedeutet - dazu muß man schon ordentlich Jura studiert UND vergleichbares schon mal gemacht haben. Hinzu kommen die waffenrechtlichen Spezifika und die rein tatsächlichen Fragen, um deren Sammlung es in diesem Fred ja geht, der insofern leider ziemlich unergiebig war. Und das war euer Part an dem Projekt.

Und dritten wird der ganze Spaß, soweit jedenfalls meine Erkenntnis, von niemandem bezahlt. Zumindest kompetente Anwälte leiden nicht eben unter Langeweile, genau genommen kann ich das Wort nur mit Autokorrekturhilfe schreiben ;-), das geht also alles vom Umsatz (rechne mal aufgrund der weiterlaufenden Kosten mit 400 bis 800 Euro/h, je nach Kanzlei) und damit Verdienst und/oder der ohnehin kargen Freizeit ab. Und auch für Juristen/Anwälte, denen ihre Tätigkeit nicht bloß Lebensunterhalt darstellt sondern auch durchaus auch mal Freude und Spaß bereitet und Teil des Lebens und der Person ist, also nicht mit der ersten Rentenzahlung bzw. so früh wie möglich endet, ist SO etwas keine Freude sondern - zumal aller Erfahrung und Voraussicht nach ohnehin vergebens - eine höchst unerfreuliche Arbeit, überdies in einem Gebiet, in dem man nicht so zu hause ist wie in seiner Hosentasche oder dem angestammten Arbeitsgebiet.

Mit anderen Worten: Das ist eine langwierige Geschichte, der man sich jedenfalls ohne Fristendruck (der erst gegen Mitte Dezember 2020 beginnt) nur widmen kann, wenn gerade mal Zeit ist. 

Schon frech. Nichts dazu beitragen, erst recht nichts zahlen, aber Ansprüche stellen, mahnen und auch noch frech/beleidigend werden. Wenn Du zügig Ergebnisse sehen willst, dann schicke ich Dir gerne eine Honorarvereinbarung zu, und nach Rückerhalt (unterzeichnet) und der ersten Vorschußzahlung werde ich mich im Rahmen der üblichen Geschäftsvorgänge auch schnell um die Sache kümmern. 

Mann, wie ich euch Laien manchmal hasse.

Bearbeitet von MarkF
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"Sie [die Bürger] sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern", schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz "Widerstandsrecht im Grundgesetz" im 2013 erschienen "Handbuch Politische Gewalt".

Aus:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054

Damit der Bürger, das letze Aufgebot, schön mit seinem Recht wedeln kann, wenn die rechtsetzenden Organe sich gefährdet sehen. 

Solange und bis dahin bleibt der Bürger vor der

"Aufforderung zum Landfriedensbruch" (Carlo Schmid), ebd. zu schützen. 

Seh ich das in etwa richtig? 

 

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vor einer Stunde schrieb MarkF:

Hinzu kommen die waffenrechtlichen Spezifika und die rein tatsächlichen Fragen, um deren Sammlung es in diesem Fred ja geht, der insofern leider ziemlich unergiebig war. Und das war euer Part an dem Projekt.

Wenn euch hier was fehlt, dann solltet ihr regelmäßig und für uns verständlich darauf hinweisen, was ihr hier genau von uns erwartet. Dass solche Threads dann auch mal abgleiten, das wird hier nicht anders als in allen anderen Threads sein. Wenn es mal ein paar User hier verstanden haben, werden die erfahrungsgemäß selbst zum on topic aufrufen oder den Meldebutton drücken. Das würde euch dann wieder entlasten.

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vor 34 Minuten schrieb Faust:

Damit der Bürger, das letze Aufgebot, schön mit seinem Recht wedeln kann, wenn die rechtsetzenden Organe sich gefährdet sehen. 

Solange und bis dahin bleibt der Bürger vor der

"Aufforderung zum Landfriedensbruch" (Carlo Schmid), ebd. zu schützen. 

Seh ich das in etwa richtig? 

 

Vielleicht ist Dir nicht bewußt, daß Du in einem solchen (Widerstands)Fall auch für Dich selbst und Deine Lieben handeln würdest. Oder möchtest Du in einem derartigen System, das unsere - offensichtlich nicht fehlerfreies, aber immerhin - Rechtsordnung in negativer Hinsicht ablöst, leben? Formal würde der Widerstand durch die Verteidigung unserer Rechtsordnung (deren Vertreter und Protagonisten, das wissen wir, uns zugleich derzeit wie angehende Terroristen behandelt) legimitiert.

Aber eine Diskussion des Widerstandsrechts gehört nicht hierher. Wir haben keinen solchen Fall und er ist auch nicht konkret in Aussicht. Und wenn man in Karlsruhe mit der absurden Behauptungen auftrumpfen würde, ein solcher Fall stünde dicht bevor, würde man sich nicht nur lächerlich machen sondern sich selbst ins Knie schießen. Denn wer eine solche Behauptung aufstellt, der beweist so wenig Urteilsvermögen, daß ihm offensichtlich die Grundelemente der Zuverlässigkeit fehlen (die auch die Achtung und Einhaltung der Rechtsordnung umschließt, d.h. nicht absurderweise zu Unrecht einen Widerstandsfall anzunehmen).

Hier geht es nicht um Revolution. Sondern darum, sine ira et studio darzulegen, daß man die "Entwaffnung" der Bevölkerung nicht beliebig weit treiben kann, weil man dann eine Axt an die Grundvoraussetzung des derzeit noch im Grundgesetz verankerten Widerstandsrecht, dem auf EU-Ebene kein Pendant gegenübersteht und das man letztlich zu den unabdingbaren Kern unserer Verfassung zählen muß, anlegen würde. Das Spiel kann man allenfalls gewinnen, wenn man die Regeln beachtet, auch wenn man den Gegner seinerseits nicht dazu zwingen kann.

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Das ist mir durchaus bewusst und wäre, vermute ich, meine Hauptmotivation. 

Tatsächlich erleben wir aber gerade einen (weiteren) Versuch der "Entwaffnung" der Bevölkerung (oder genauer eines Teils der Bevölkerung, nämlich der rechtstreuen), was ja die "Axt an die Grundvoraussetzung des Widerstandsrechts" legt. Ich dachte, es sei der Konnex zwischen ziviler Bewaffnung und Widerstandsrecht, der durch, z. B. Verschärfung des WaffG riskiert wird. Um einen konkreten Widerstandsfall geht's ja gar nicht, sondern um die zunehmende prinzipielle Verunmöglichung kollektiver ziviler Wehrhaftigkeit, jedenfalls solange ein Widerstandsrecht nicht in Anspruch genommen werden soll und darf. Oder? 

Bearbeitet von Faust
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vor 5 Stunden schrieb MarkF:

Hinzu kommen die waffenrechtlichen Spezifika und die rein tatsächlichen Fragen, um deren Sammlung es in diesem Fred ja geht, der insofern leider ziemlich unergiebig war. Und das war euer Part an dem Projekt.

Und dritten wird der ganze Spaß, soweit jedenfalls meine Erkenntnis, von niemandem bezahlt. Zumindest kompetente Anwälte leiden nicht eben unter Langeweile, genau genommen kann ich das Wort nur mit Autokorrekturhilfe schreiben ;-), das geht also alles vom Umsatz (rechne mal aufgrund der weiterlaufenden Kosten mit 400 bis 800 Euro/h, je nach Kanzlei) und damit Verdienst und/oder der ohnehin kargen Freizeit ab. Und auch für Juristen/Anwälte, denen ihre Tätigkeit nicht bloß Lebensunterhalt darstellt sondern auch durchaus auch mal Freude und Spaß bereitet und Teil des Lebens und der Person ist, also nicht mit der ersten Rentenzahlung bzw. so früh wie möglich endet, ist SO etwas keine Freude sondern - zumal aller Erfahrung und Voraussicht nach ohnehin vergebens - eine höchst unerfreuliche Arbeit, überdies in einem Gebiet, in dem man nicht so zu hause ist wie in seiner Hosentasche oder dem angestammten Arbeitsgebiet.

Mit anderen Worten: Das ist eine langwierige Geschichte, der man sich jedenfalls ohne Fristendruck (der erst gegen Mitte Dezember 2020 beginnt) nur widmen kann, wenn gerade mal Zeit ist. 

Schon frech. Nichts dazu beitragen, erst recht nichts zahlen, aber Ansprüche stellen, mahnen und auch noch frech/beleidigend werden. Wenn Du zügig Ergebnisse sehen willst, dann schicke ich Dir gerne eine Honorarvereinbarung zu, und nach Rückerhalt (unterzeichnet) und der ersten Vorschußzahlung werde ich mich im Rahmen der üblichen Geschäftsvorgänge auch schnell um die Sache kümmern. 

Mann, wie ich euch Laien manchmal hasse.

Dein von Selbstmitleid getrübtes Rumgejammere in allen Ehren, aber der Threadersteller hat ganz klar gesagt, dass die finanzielle Grundlage für eine Verfassungsklage vorhanden ist.

 

Von daher kannst Du Deine Selbstkostenrechnungen gerne für Dich behalten, weil die hier nicht relevant sind.

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