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IGNORED

Bundestag verschärft Waffenrecht


Stromsegler

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vor 15 Stunden schrieb karlyman:

Aber nach meinem Eindruck sind insbesondere im Bereich Ordonnanzrepetierer und Unterhebler ("Neugelb" war da ja attraktiv), bei entsprechend aktiven/interessierten Schützen, Zahlen in der Größenordnung von 15 - 20 Stück keine Seltenheit. Selbst mit 2/6-Erwerbsstreckung kommt das in ein paar Jahren (und so kurz war "Neugelb" ja auch nicht auf dem Markt...) mühelos zusammen. Im Übrigen auch völlig problemlos.

Aber auch üblicherweise? Ich bin ja wirklich schießgeil und auch nicht erwerbsgestreckt oder -beschränkt, das Einkommen stellt auch keine wirklich Hürde dar, aber ich habe trotzdem keine zehn Kanonen, die auf Gelb dürften.

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Ich kann nur von meinen Erfahrungen bzw. Eindruck berichten.

 

Zudem dürfte es in deinem Bereich (mit anderen Erwerbsmöglichkeiten als in D) bezüglich der Bestände auch einfach anders gelagert sein.

Soll heißen, in D kauft vielleicht ein Sportschütze einfach das eine oder andere Stück mehr auf WBK Gelb, weil seine Möglichkeiten auf WBK Grün vom Gesetzgeber beschränkt sind.

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vor 7 Minuten schrieb karlyman:

Soll heißen, in D kauft vielleicht ein Sportschütze einfach das eine oder andere Stück mehr auf WBK Gelb, weil seine Möglichkeiten auf WBK Grün vom Gesetzgeber beschränkt sind.

Da könnte was dran sein. Mit Zeug, das nicht auf Gelb dürfte, komme ich schon deutlich drüber. 

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vor 56 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Aber auch üblicherweise? Ich bin ja wirklich schießgeil und auch nicht erwerbsgestreckt oder -beschränkt, das Einkommen stellt auch keine wirklich Hürde dar, aber ich habe trotzdem keine zehn Kanonen, die auf Gelb dürften.

Nein, üblicherweise würde ich auch auf gar keinen Fall unterschreiben. Vielleicht noch im CAS-Bereich, aber bei Mitgliedern sonstiger GK-Verbände wie BDS/BDMP/DSU sind ja 5-6 KW und 2-3 Selbstlader-LW durchaus üblich. Es gibt sicher den ein oder anderen "Sammler" im Bereich UHR oder Ordonnanz, aber die Regel oder auch nur ein größerer Anteil ist das gewiss nicht.

 

Im Gegenteil, gerade Ordonnanzen sind nach meiner Wahrnehmung eher auf dem absteigenden Ast. Früher hatten noch viele reichlich Ordonnanzen im Schrank, gehörte zum guten Ton und die Dinger gab es massenhaft für 100-200 Mark. oder später für 100-250€. Heutzutage interessieren gerade Einsteiger sich da immer weniger für, da Angebot gering, absurde Preise von 500-1000€ die Regel, teure Munition, teure Aufbewahrung etc. Die "Alt-Besitzer" sterben weg und vieles geht in die Verschrottung.

Bearbeitet von blackys
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Ich persönlich halte weniger die Begrenzung von 10 für das Problem, als die Botschaft, die damit ausgedrückt wird. Das geht von "Europa nur dann, wenn es passt" über "wir haben überhaupt nicht verstanden, dass diese Waffen deliktisch keine Rolle spielen" bis hin zu "du bist Terrorist."

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vor 18 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Man muss nicht bei inzwischen bald jedem Posting zwanghaft kundtun, dass man ein bestimmtes Gegenüber nicht schätzt. Ich poste nicht nur für Dich und wenn Du mich nicht verstehen kannst, willst oder darfst, ist das irgendwann nur noch von beschränktem Interesse. Nicht jeder versteht sich mit jedem. Ist halt so. 

 

@Sachbearbeiter

Man könnte §58,22 so verstehen, dass die Erlaubnis für die "eingetragene Anzahl" zum Stichtag gilt. Hast Du 20 Waffen eingetragen, gilt die gelbe WBK für "eine Anzahl" von 20 Waffen fort. 

Ansonsten hätte der Gesetzgeber doch "für die eingetragenen Waffen" schreiben können - oder " für alle zum Stichtag eingetragenen Waffen". 

 

 

 

 

 

Lieber Schwarzwälder:

 

 

da steht: 

 

Zitat

(22) Besitzt jemand am … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht

 

Das muss man Regelmässig wiederholen: Das was umgangssprachlich in D als Waffenerwerb bezeichnet wird, ist zweistufig: Erst wird einem die Erlaubnis zum Erwerb erteilt(Voreintrag, gelbe WBK, Jagdschein). Man erwirbt und besitzt dann erstmal  temporär. Dann beantragt man die Erlaubnis zum dauerhaften Besitz. Steht nur nicht auf den Formularen drauf, da steht dann halt Antrag auf Eintragun o.ä.. Faktisch ist es aber die Erlaubnis zum Besitz der Waffe, welche man beantragt. Diese kann z.B. auch verweigert werden: Kauft man eine Waffe die nicht nach eine Sportordnung zugelassen ist, oder nicht nach BJagdG zugelassen, kann die Behörde die Erteilung der Erlaubnis zum Besitzt verweigern, weil für die Erteilung der Erlubnis zum besitz kein Bedürfnis nachgewiesen ist.

 

Nur hat man das in den §14 nicht explizit hineingeschrieben. Aufmerksamen Studenten der Materie ist sicher aufgefallen, das bereits jetzt in §14 Abs 4 kein Wort von Besitz steht. Dennoch besteht auch des Recht zur Erteilung der Erlaubnis zum  Besitzes.

So und nicht anders ist §14 Abs 4 und bald Abs 6 zu verstehen.

 

-----------------------------

 

Erstens: Wie kann man §48 Abs 22 überhaupt anders interpretieren als:  Wer am Stichtag 10 besitzt für den gilt die Erlaubnis zum Besitz fort, solange er den Besitz weiter ausübt. Da steht nichts von Erlaubnis zum Erwerb. Wenn du den Besitz aufgibst, gibt erlischt der Anspruch auf den Besitz mehr als 10  Waffen auf Gelb.

 

------------------------------------------------

 

Zweitens: wird durch die Formulierung klar, das der Gesetzgeber mit der 10er Regel den Bestand des Schützen auf gelb und nicht Erwerbsvorgägnge gemeint hat. Wäre eigentlich garnicht nötig, der Gesetzgeberwill ist klar und wurde

 

 

Um das zu untermauern:

 

Es gab in der Anfangszeit eine große Zahl Behörden(NRW, Thüringen) die §14 Abs 4 exakt so verstehen wollten, die Schwarzwälder es zu bedenken gegeben hat, nämlich im wörtlichen Sinne:  Erlaubnis nur zum Erwerb.  Für die Erlaubnis zum Besitz sollte dann eine Bedürfnisbescheinigung beigebracht werden. Das wurde dann gerichtlich mehrfach geklärt, das es der Gesetzgeberwille war,  das die Erlaubnis zum Besitz automatisch erteilt werden muss, weil neu-Gelb ansonsten so eine verwaltungstechnische Bananenrepublikvariante der Grünen  WBK geworden wäre. Daran hat sich jetzt nichts geändert. 

 

Genau so wird auch in Zukunft das Recht auf Besitz eben nicht mehr von einer unbegrenzten Anzahl, sondern eben von 10 auf Gelb bestehen. Da ist am Gesetzgeberwillen kein Zweifel. Vllt wid mancher Behörde  gerichtlich nachgeholfen werden müssen, die jetzt wieder Morgenluft riecht.

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Wenn man dir folgt, wäre die Erlaubnis nach 14 (6) lediglich eine Erwerbserlaubnis. Die Erlaubnis zum Besitz wäre dann durch Eintragung in die WBK erteilt (§10 Abs. 1 WaffG).

 

Das heisst, dass eine Besitzerlaubnis nach 14 (6) nie erteilt werden kann und somit auch nie ein Bestandsschutz anch 58 (22) entstehen kann.

 

 

Der Bestandsschutz nach 58 (22) funktioniert nur, wenn 14 (6) auch eine Besitzerlaubnis beinhaltet.

q.e.d.

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Ihr meint wahrscheinlich das selbe, drückt es aber unterschiedlich aus.

 

ASE hebt auf diesen Passus in der WaffVwV ab:

 

10.1 § 10 verlangt folgende Unterscheidungen:
– die materielle Erlaubnis als Verwaltungsakt (in den Absätzen
1 und 3 die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz, in Absatz
4 die Erlaubnis zum Führen, in Absatz 5 die Erlaubnis
zum Schießen),
– die Verkörperung der jeweiligen Erlaubnis in einer Urkunde
(nach Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 sowie nach
Absatz 3 Satz 1 die WBK, nach Absatz 3 Satz 2 der Munitionserwerbsschein,
nach Absatz 4 der Waffenschein, nach
Absatz 5 der (Schieß-) Erlaubnisschein) und
– das Herbeiführen der Übereinstimmung von materieller Erlaubnis
und Erlaubnisurkunde (die Anzeige- und Vorlagepflicht
zwecks Eintragung nach Absatz 1a, die Mitteilungspflicht
bei der Vereins-WBK nach § 10 Absatz 2 Satz 4).
Die Übernahme des Regelungsgehalts des bisherigen Absatzes.

 

Genau deshalb bezieht sich z.B. § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG (wie z.B. auch § 13 Abs. 3 Satz 1 WaffG für den Jäger) nur auf den Erwerb. Die Besitzberechtigung ergibt sich in der zweiten Stufe des Verfahrens durch die Erwerbsanzeige bzw. falls erforderlich den Antrag auf Erteilung einer WBK für die erworbene Waffe. In den Gesamtüberschriften zu § 13 und 14 WaffG steht im übrigen jeweils "Erwerb und Besitz". Insofern ist es müßig, dem Gesetzgeber einen Fehler zu unterstellen. Er hätte sogar in § 14 Abs. 1 den Besitz weglassen können, weil sich dort ja die Eintragungspflicht über § 10 Abs. 1a WaffG ergibt.

 

Der derzeitige § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG wird in § 37a verschoben. Auch dort steht Erwerb und Besitz. Die Besitzerlaubnis zu § 14 Abs. 6 WaffG nach erfolgter WBK-Eintragung ergibt sich künftig also nicht mehr aus § 14 selbst, sondern aus § 37a.

 

 

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vor 22 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 

@Sachbearbeiter

Man könnte §58,22 so verstehen, dass die Erlaubnis für die "eingetragene Anzahl" zum Stichtag gilt. Hast Du 20 Waffen eingetragen, gilt die gelbe WBK für "eine Anzahl" von 20 Waffen fort. 

Ansonsten hätte der Gesetzgeber doch "für die eingetragenen Waffen" schreiben können - oder " für alle zum Stichtag eingetragenen Waffen". 

 

Eher nicht, denn die eingetragene Anzahl wird lediglich bestandsgeschützt, solange der Besitz besteht. Bedeutet im Umkehrschluss, dass danach auch für diesen Personenkreis die normalen Vorschriften und somit eine Deckelung auf 10 Waffen gilt. Nur wenn es ein zweites Bestandsmeldungsdatum (wie z.B. ganz früher mal beim Altbesitz der Fall) gäbe, könnte man zu einem anderen Schluss kommen.

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vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Hm. Wie kann dann jemand am Tag nach der Verkündung Besitzer aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Abs. 6 sein, wenn dieser Passus zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in Kraft getreten ist ? 🙄

Weil durch das Änderungsgesetz Absatz 4 zu Absatz 6 gemacht wird, und die Waffen mit "umziehen"

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Schon https://www.nw.de/nachrichten/politik/22667932_Seehofers-neues-Waffengesetz-macht-Millionen-Buerger-zu-Kriminellen.html gelesen?

Zitat daraus:

Zitat

Polizeigewerkschaft spricht von "Idiotie"

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fürchtet einen massiven Mehraufwand an Personal, um die illegalen Magazine zu registrieren. Es sei zu befürchten, „dass durch die Schaffung unnötiger bürokratischer Aufwände wertvolle Ressourcen gebunden werden, die an anderen Orten sinnvoller eingesetzt werden können". Präsident Rainer Wendt spricht von „Idiotie" und betont: „Wir produzieren zigtausende Straftäter."

 

Bearbeitet von mühli
Zitat eingefügt
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Auf der Grünen Wochen feiert sich der Jagdverband schon wieder mit Politikern.

Ich erlaube mir die Facobookbilder entsprechend negativ zu kommentieren.

Wenns genug tun, merkt ev, auch mal die Funktionärsspitze, dass es nicht immer positiv ist sich im Lichte der "Erlauchten" zu sonnen..
Verbände sollten Parteien nicht als kostenlose Werbeplattformen dienen.

Das muss mal ankommen.

Kein Politiker beim Schtzenfest oder Jägertag.

Explizit ausladen ist m.M.n. der richtige Weg.

Stattdessen kann man eine nette Schmährede halten.

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Am 17.1.2020 um 08:53 schrieb blackys:

Nein, üblicherweise würde ich auch auf gar keinen Fall unterschreiben. Vielleicht noch im CAS-Bereich....Es gibt sicher den ein oder anderen "Sammler" im Bereich UHR oder Ordonnanz, aber die Regel oder auch nur ein größerer Anteil ist das gewiss nicht..

 

Zwei UHR, zwei Perkussionsrevolver, 5 gängige Ordonnanzrepetierer (z.B. K98, Schwede, Enfield, Schweizer und Springfield), dann noch eine "moderne" GK sowie KK-Repetierbüchse und just for fun eine EL-Kipplaufpistole....

Damit wäre man bereits bei 12 Stück.

Und das ist weder eine "Sammlung" noch ein außergewöhnlich großes "Arsenal". 

 

Ich kann's nur wiederholen, ich kenne etliche, die diese Größenordnung z.B. auf zwei "Neugelb"-Karten haben. Vielleicht dann noch zwei EL-Flinten (teilw. auf "Altgelb") dazu. 

Gut, die haben dann z.T. weniger im Bereich Selbstlader auf "Grün". 

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Zwei UHR, zwei Perkussionsrevolver, 5 gängige Ordonnanzrepetierer (z.B. K98, Schwede, Enfield, Schweizer und Springfield), dann noch eine "moderne" GK sowie KK-Repetierbüchse und just for fun eine EL-Kipplaufpistole....

Damit wäre man bereits bei 12 Stück.

Und das ist weder eine "Sammlung" noch ein außergewöhnlich großes "Arsenal". 

 

Ich kann's nur wiederholen, ich kenne etliche, die diese Größenordnung z.B. auf zwei "Neugelb"-Karten haben. Vielleicht dann noch zwei EL-Flinten (teilw. auf "Altgelb") dazu. 

Gut, die haben dann z.T. weniger im Bereich Selbstlader auf "Grün". 

...und ich kann nur wiederholen, dass  ich dir das natürlich glaube. Nur ist eben zwischen "etliche" in deiner Gegend und "üblich" ein gewisser Unterschied. Vor nur 10 Jahren sah das noch etwa anders aus, davor sowieso. Da hatte auch bei uns praktisch jeder einen 98er oder Enfield im Schrank, auch wenn sowas nur einmal im Jahr zum Pokalschiessen genutzt wurde. Eben halt nur so zum Spass. War auch kein Problem, da es die Dinger für max. 200€ + 80€ für den A-Schrank aus dem Baumarkt gab. Heute ist man da schnell beim vierfachen (von kostspieligen Exoten wie Springfield ganz abgesehen).

 

Ich bin in vielen DSU/BDS/BDMP-Vereinen oder trainiere mit denen. Die Dichte beim "Ordonnanzen" hat sich da deutlichst verringert. Auch bei den DSB-Vereinen wo wir uns einmieten sieht man das hier immer weniger, obwohl gute Möglichkeiten im Hauptstand vorhanden (12x100m, 12x50m, 24x25m). Auch dort vorwiegend bei LW nur Selbstlader oder Repetierer moderner Bauart.

 

Wie gesagt, es gibt natürlich auch heute noch Schützen mit großer "Bandbreite" im Arsenal. Aber ich meine bzw. erlebe, dass dies deutlich erkennbar nachlässt in den letzten 10 Jahren durch die heutige Gesetzgebung und Preisentwicklung im Bereich Waffen/Aufbewahrung/Munition/Wiederladekomponenten.

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Hallo zusammen,

wenn ich das richtig verstanden habe:
 

Hat jemand 8 Einträge auf „alt“ gelb und 2 auf „neu“ gelb,

hat er nach neuem Recht (wenn’s in Kraft ist) noch 8 frei,

kann aber auch noch auf „alt“ gelb weiter (ohne Limit) kaufen,

was eben darauf geht?

 

Danke fürs „ja“😀

Grüße 

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