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IGNORED

Asylantrag läuft bzw. abgewiesen und geduldet


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Geschrieben

Wenn ich das hier  so durchlese, kann ich da durchaus Parallelen ziehen zu unserem derzeitigen Problem...

 

Wir beschweren uns, daß man uns unter Generalverdacht stellt, weil in den vergangenen Jahren ein paar wenige Legalwaffenbesitzer durchgedreht sind bzw. ihre Waffen nicht verschlossen aufbewahrt haben und gleichzeitig machen wir genau das Gleiche.

 

Natürlich kann es ein Risiko sein, einem Nichtdeutschen eine Waffe zum Schießen zu geben. Und genauso kann es ein Risiko sein, einem Deutschen eine Waffe zu geben.

 

Wir sträuben uns dagegen, daß bei einem WBK-Antrag beim Verfassungsschutz nachgefragt wird, aber gleichzeitig wollen wir sofort bei irgendwelchen Behörden nachfragen, wenn ein Geduldeter zu uns kommt.

 

Einige haben es ja schon gesagt, man sollte bei sowas wieder mehr auf sein Bauchgefühl hören und bei Zweifeln halt einfach auch mal ohne Begründung ablehnen und ggf. auch die Behörden informieren, wenn einem bei einer Person die Frage nach einer Waffe komisch vorkommt.

 

Aber diese Pauschalisierung ist genau das, worüber wir uns doch immer wieder aufregen, wenn es von Seiten der Politik zu einem Generalverdacht kommt.

 

Ein befreundeter Jäger nimmt regelmäßig einen jungen Syrer zum Schießen und auch ab und zu zum Jagen mit. Er hilft fleißig und ist sehr lernbegierig.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Steinpilz:

Wenn ich das hier  so durchlese, kann ich da durchaus Parallelen ziehen zu unserem derzeitigen Problem...

 

Wir beschweren uns, daß man uns unter Generalverdacht stellt... 

Ich für meinen Teil beschwere mich gar nicht über einen statistisch begründbaren Generalverdacht. Ich beschwere mich allerdings zur Zeit postalisch und elektronisch gegen die Maßnahmen, die daraus folgen und mir das Leben nach meinem -legalen- Gusto schwerer machen sollen. Jeder darf meinetwegen jeden jeden Übels verdächtigen, er soll nur deswegen nicht gleich die Handfessel zücken, sondern erst wenn sein Verdacht begründet ist. Das ist bei Legalwaffenbesitz meiner Kenntnis nach nicht der Fall. Die Statistik gibt keine überproportionale Kriminalität oder Gefährdung durch LBW her. Bei anderen Gruppen sieht das anders aus. 

Deswegen ist Pauschalisierung manchmal berechtigt und manchmal eben nicht. 

Bearbeitet von Faust
Geschrieben

Man sollte niemanden pauschalisieren aber es macht mich nachdenklich wenn jemand aus seinem Heimatland wegen Verfolgung, Gewalt und Krieg flieht, und hier dann Interesse an Waffen und Schießen zeigt.

 

Wenn er dieses Interesse hat, kann er das in seiner Heimat viel besser ausleben.

Geschrieben

Ich verstehe durchaus diese Gedankengänge und muss gestehen, auch ich würde erst mal skeptisch reagieren, wenn ich einem Fremden mit Duldung eine Waffe in die Hand drücken soll.

Trotzdem bin ich der Meinung, daß man da auf seine Menschenkenntnis vertrauen sollte.

 

Und nur weil jemand geduldet ist, heißt das ja nicht, daß er aus einem Kriegsgebiet kommt bzw. selber von Kriegshandlungen betroffen ist. Die Fluchtgründe sind manchmal ganz Andere.

 

Aber ganz ehrlich, wäre ich in der Situation, die Verantwortung übernehmen zu müssen, wäre ich sicher auch übervorsichtig.

Schließlich sind wir hier in Deutschland und wenn was passiert, sucht man sicher nach Schuldigen und es wäre ein gefundenes Fressen, wenn das dann "Waffennarren" sind...

 

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb catering:

Man sollte niemanden pauschalisieren aber es macht mich nachdenklich wenn jemand aus seinem Heimatland wegen Verfolgung, Gewalt und Krieg flieht, und hier dann Interesse an Waffen und Schießen zeigt.

 

Wenn er dieses Interesse hat, kann er das in seiner Heimat viel besser ausleben.

Entschuldige, aber sind es nicht unsere Argumente, dass Sportschießen eben nichts mit Gewalt und Krieg zu tun hat?

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Geschrieben
Am 14.11.2019 um 19:31 schrieb Klaas:

Da die Zahl unserer Gäste und Hilfesuchenden vermutlich weiter zunehmen wird, nehme ich an, dass diese Frage verstärkt auch auf unsere Schützenvereine zukommen wird.

Ich habe vor etwa 15 Jahren in meinem eigenen Schützenverein erlebt, wie aus zwei interessierten türkischen Mitbürgern nach einigen Wochen plötzlich um die 20 (!) wurden, die zum Probetraining aufschlugen und nach einem Aufnahmeantrag fragten.
Ich bin heute noch der Überzeugung, dass man hinter diese Zahl aktuell vielleicht sogar eine 0 dranhängen könnte, wenn wir damals nicht die Notbremse gezogen hätten. Vor allem auch wenn man sich mal die Kennzeichen anschaute, wo die teilweise her kamen.
Zum Glück waren viele Kameraden entsprechend sensibilisiert, weil das Thema "Feindliche Übernahme" wenige Jahre zuvor in einem örtlichen Fußballverein zur Tatsache wurde und in der Lokalpresse hohe Wellen geschlagen hat.

In der heutigen Zeit wäre es sicher schwieriger dem politischen Druck standzuhalten.

 

Und ja, in der Tat ist es m.E. ein Fakt, dass sich "alle sind gleich und deshalb gleich zu behandeln" vielleicht schön anhört aber sehr vielen Problemen, die uns bezüglich gescheiterter Integration seit 40 Jahren umtreiben und uns in Zukunft noch weit mehr beschäftigen werden, erst den Weg geebnet hat.
Wie war das nochmal mit der Schweiz und dem Waffenverbot für bestimmte Ethnien?

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb chief wiggum:

 

Wie war das nochmal mit der Schweiz und dem Waffenverbot für bestimmte Ethnien?

Richtig erkannt. Türken dürfen bei uns, sofern sie keinen Schweizer Pass haben, legal keine Schusswaffen erwerben. Gilt aber nicht nur für Türken sondern auch für Staatsbürger anderer Nationen bsp. Albanier.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

 

Ein befreundeter Jäger nimmt regelmäßig einen jungen Syrer zum Schießen und auch ab und zu zum Jagen mit. Er hilft fleißig und ist sehr lernbegierig.

Kann gut gehen, oder auch nicht, das weiß man leider oft erst hinterher. Ist wie Pilotenscheine, die Masse macht keinen Mist damit, oder aber der Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften, die uns eine fette Verschärfung gebracht haben. Ausgelöst durch wenige, betroffen jedoch sind viele.

Geschrieben

Zunächst mal danke für die Beiträge zu meinem Problem, die unterschiedlichen Sichtweisen sind schon mal Hilfe und Denkanstöße.

 

Als 1. SM bin ich letztlich in der Verantwortung, wer was in die Hand bekommt. Natürlich kann man einem Interessierten eine Luftpumpe in die Hand drücken und ihm dann klarmachen, dass er damit das nächste Jahr schießen wird, aber damit ist das Problem nur nach hinten geschoben. Man kann nicht ohne sachliche, nachvollziehbare Begründung jemanden ewig Luftdruck und sonst nichts schießen lassen, während andere Neulinge nach angemessener Zeit und brauchbaren Ergebnissen auf KK und ggfs. auf GK umsteigen.

 

Ich möchte nicht gleich die Behörde einschalten, denn die wissen vermutlich auch nicht mehr als ich, zumindest derzeit. Der Vorschlag, die Mitglieder des Innenausschusses anzuschreiben, gefällt mir echt. Das werde ich mir ernsthaft überlegen, aber das wird vermutlich kurzfristig mein Problem nicht lösen. Zudem muss ich bedenken, dass ein gemeinnütziger Verein letztlich JEDEN aufnehmen muss. Eine Ablehnung kann als Grund für eine Klage herangezogen werden. Mit einer Beschwerde wegen so einer Ablehnung, als Diskriminierung interpretiert, habe ich schon Erfahrung sammeln dürfen, unser Verein hat sich zwar aus der Affäre ziehen können, aber lustig war das nicht. Hier steht schnell die Existenz des Vereins auf dem Spiel, das habe ich bei dieser Gelegenheit lernen müssen.

 

Klaas

Geschrieben

Ich würde ihn ablehnen,  nicht berechenbar, wenn ich ihn nehmen muss darf er nur Langwaffen schiessen mit minimum 5m Lauflänge, damit er sich nicht schnell scharf rumdreht, im Ernst, nur Lang oder garnicht, ich will nicht die Standaufsicht sein bei Kurz.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Klaas:

Natürlich kann man einem Interessierten eine Luftpumpe in die Hand drücken und ihm dann klarmachen, dass er damit das nächste Jahr schießen wird, aber damit ist das Problem nur nach hinten geschoben.

Unabhängig von seinem Status, wenn du ihm das erklärst "ein Jahr Luftpumpe" idealerweise mit erreichter Ringzahl 3x0 dann wird er einfach nicht mehr wiederkommen und einen anderen Verein belästigen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Klaas:

 Zudem muss ich bedenken, dass ein gemeinnütziger Verein letztlich JEDEN aufnehmen muss. Eine Ablehnung kann als Grund für eine Klage herangezogen werden.

Das sieht offensichtlich nicht jeder so, solange man beim Verfassen der Vereinssatzung keine handwerklichen Fehler gemacht hat:

 

https://www.iww.de/vb/archiv/frage-aus-dem-vereinsrecht-muss-ein-verein-jeden-aufnehmen-f18390

 

Zitat

Grundsätzlich keine Aufnahmepflicht

Einen Anspruch auf Aufnahme in den Verein gibt es im Vereinsrecht grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn der Beitrittswillige alle Voraussetzungen (laut Satzung) erfüllt. Es gibt deswegen keine rechtliche Handhabe, die Aufnahme zu erzwingen. Der Verein (bzw. der Vorstand) muss die Ablehnung eines Beitrittsgesuchs nicht begründen. Er kann einen Aufnahmeantrag auch einfach ignorieren. Eine Satzungsklausel, die bestimmte Personenkreise ausschließt, ist deswegen nicht erforderlich. 

 

Auch aus dem Gemeinnützigkeitsrecht ergibt sich kein Aufnahmezwang. Zwar darf ein gemeinnütziger Verein die Mitgliedschaft wegen des Grundsatzes der Förderung der Allgemeinheit nicht auf einen eng begrenzten Kreis von Personen beschränken. Das bezieht sich aber nur auf die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft. Es bedeutet keinesfalls, dass jeder Beitrittswillige aufgenommen werden muss. 

Beitrittsregelungen in der Satzung beachten

Eine Aufnahme aller „Bewerber“ kommt aber in Frage, wenn sich der Verein per Satzung selbst dazu verpflichtet. Grundsätzlich kann die Satzung eine Aufnahme durch einseitige Erklärung des Beitrittswilligen ermöglichen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich die Aufnahmeregelung auf folgende Klausel beschränkt: „Der Beitritt zum Verein erfolgt durch eine schriftliche Erklärung“. Jeder, der diese Erklärung abgibt, ist dann mit sofortiger Wirkung Mitglied. 

Unser Tipp: Die Satzung sollte deswegen das Aufnahmeverfahren genauer regeln. Vor allem sollte sie ein Organ bestimmen, das über die Aufnahme beschließt. Das muss keineswegs die Mitgliederversammlung sein, auch ein Beschluss des Vorstands wäre völlig ausreichend. 

Nur Verein mit Monopolstellung hat Pflicht zur Aufnahme

Eine – auch durch Satzungsregelung nicht ausschließbare – Pflicht zur Aufnahme von Mitgliedern gibt es nur in einem Fall: Wenn der Verein eine Monopolstellung oder wirtschaftliche und soziale Vormachtstellung hat und die Verweigerung der Mitgliedschaft zu einer unangemessenen Benachteiligung des Bewerbers führt. Das kann bei Berufsverbänden gelten oder für Sportverbände, wo die Mitgliedschaft für die Teilnahme an regionalen oder nationalen Wettkämpfen erforderlich ist. Für einen lokalen Sportverein trifft das mit Sicherheit nicht zu. 

 

 

 

Bearbeitet von German
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Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb CiscoDisco:

Unabhängig von seinem Status, wenn du ihm das erklärst "ein Jahr Luftpumpe" idealerweise mit erreichter Ringzahl 3x0 dann wird er einfach nicht mehr wiederkommen und einen anderen Verein belästigen.

Dann wäre das Problem nur verschoben. Ich finde schon, dass sich die Behörden bzw. unsere schlauen Politiker zu solche einem Thema mal äußern sollten. Extremisten will man nicht, egal aus welcher Richtung, diskriminieren darf man auch nicht, ist ein wenig schwierig eine Entscheidung zu treffen. Gut gelöst haben es die Schweizer (?), die einfach den dauerhaften Aufenthaltsstatus voraussetzen. Fertig. Da man einem Menschen nur vor die Stirn schauen kann, weiß niemand, ob es nun die Freude am Schießsport ist, die ihn treibt oder etwas anderes.

Geschrieben

Es wird hier keinen Königsweg geben. Und was richtig war, wird man erst hinterher wissen - wenn überhaupt.

 

Nach den Terroranschlägen von 2015 sind verschiedene Polizeien durch die Schützenvereine getingelt, um diese für "Schläfer" zu sensibilisieren. Die Vereine haben tendenziell gekonntert, dass sie für solche Kategorisierungen nicht ausgebildet sind und sie auch nicht dazu da sind, die Arbeit der Behörden zu machen.

 

Man kann bei der Behörde nachfragen, aber was soll die denn sagen? Es liegt keine Erkenntnisse vor? Es liegen Erkenntnisse vor? Darf die überhaupt irgendwas irgendwem dahergelaufenen sagen? Kann man da auch über irgendjemand anderen nachfragen?

 

Und ob so eine Duldungsbescheinigung wirklich mehr oder weniger aussagt, als beispielsweise der Reisepass eines Landes, von dem man noch nie gehört hat?

 

Am Ende müsst ihr selbst entscheiden - und da würde ich mehr auf das Bauchgefühl hören, als auf Aktenlagen. Vielleicht redest du einfach mal mit ihm. Erklärst ihm die Situation, sag einfach so wie es ist, denn die Zeiten sind nun mal so wie sie sind. Je offner und ehrlicher er antwortet, umso besser.

 

Die Geschichte mit dem Innenausschuss nimt euch nicht die Entscheidung ab. Aber vielleicht rüttelt es dort gerade jetzt Leute wach und wenn nicht, dann hat man hinterher vielleicht was im Giftschrank, was man mal gebrauchen kann.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb CiscoDisco:

Unabhängig von seinem Status, wenn du ihm das erklärst "ein Jahr Luftpumpe" idealerweise mit erreichter Ringzahl 3x0 dann wird er einfach nicht mehr wiederkommen und einen anderen Verein belästigen.

Oder auch nicht. Das wird von der Zielsetzung des Neuschützen abhängen, so wie bei den deutschen Schützen auch. Es will ja nicht jeder, der sich für Schießsport interessiert mit dem AR durch den Matsch hechten und viele Kugeln fliegen lassen (ich schon!). Vielleicht möchte er z.B. primär Leute kennenlernen und es hat ihm jemand gesagt, daß ein Schützenverein für deutsche Geselligkeit gar kein doofer Ort ist, so wie das auch bei vielen deutschen Schützen ein wesentliches Element ist. Warum ihn nicht einfach mal fragen, wofür er sich interessiert?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb götz:

Die bringen sich ihre Plempen einfach aus dem Heimaturlaub mit!

 

Man könnte ja natürlich analog dazu sagen, dass die Deutschen das ebenfalls so handhaben könnten.


Das Problem stellt sich aber schon im Vorfeld und gesondert von der Frage des Erwerbs und Verbringung von Waffen:
Die Deutschen haben anders als die Türken eben kein Heimatland, welches sich ihnen als Angehörige des Staatsvolkes verbunden sieht. 

 

Bearbeitet von ED2
Geschrieben (bearbeitet)
Am 14.11.2019 um 20:11 schrieb Bautz:

.... Das WaffG macht beim § 12 .... Und nein, auch Zuverlässigkeit ist nicht erforderlich.

 

 

Ja, nee klar! 
 

Was sich aus solch einer Rechtsdeutung entwickeln kann, sieht man dann an solche Ereignisse wie dem Mordfall Lübcke in Kassel!

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Wir haben halt die dumme Situation, dass es 2 Wahrheiten gibt.


1. Dieser Staat hat Flüchtlinge und deren "erfolgreiche Integration" zur Staatsräson erklärt.

2. Fakt ist aber auch, dass dieser Staat den Überblick darüber verloren hat, wer hier in den letzten Jahren überhaupt ins Land gekommen ist und noch kommen wird.

 

 

Wer die letzten 18 Jahre seit dem 9/11 Terror nicht hinterm Jupiter gelebt hat, der konnte täglich in der Tagesschau verfolgen, was im Nahen Osten so passiert ist. Das diese Zustände auch nach Europa überschwappen würden, war eigentlich jedem Verantworlichen bekannt.

Stattdessen werden sogar LKW Führerscheine regelrecht verschenkt, damit die Neuankömmlinge möglichst schnell die Personalprobleme im deutschen Speditionsgewerbe abbauen helfen. (...was im Anbetracht des LKW Attentäters Amri an fahrlässigkeit schon nicht mehr zu überbieten ist).

 

Wir Waffenbesitzer haben so oder so die Arxxxkarte.

Sollte es einem Attentäter gelingen, ein verheerenden Anschlag mit einer legalen Waffe zu verüben, dann werden mit Sicherheit nicht die Einreisebestimmungen geändert, sondern das Waffenrecht für ALLE verschärft (bzw eher ein Totalverbot gefordert). Die Frage ist auch, ob wir uns überhaupt gegen so etwas abschotten könnten, denn so ein Islamist könnte sich auch mit Gewalt den Zugang zu Schützenwaffen verschaffen (Wer würde die denn aufhalten, wenn 5 Mann ein DSB Trainingsstand mit Messern stürmen und die Herausgabe von Wummen mitsamt Munition erzwingen?) .

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Joe07:

Mal lesen und selbstständig Nachdenken:

 

https://katjatriebel.com/2017/07/04/terrorgefahr-polizei-warnt-waffenhaendler/

 

 

Eigentlich alles schon lange bekannt.

 

Diese Leute haben bei ehemaligen Geheimdienstlern (ehem. irakischer, syrischer, lybischer... Regierungen) gelernt. Eine der ersten Fähigkeiten, die man bei einem Geheimdienst lernt, ist: Wie beschafft man sich in Feindesland Waffen und Ausrüstung.

 

Unsere Spezialeinsatzkommandos trainieren schon lange keine "verunglückte Banküberfälle mit Geiselnahme" mehr, sondern sie bereiten sich inzwischen auf katastrophale Einsätze vor!

Geschrieben
On 11/15/2019 at 8:25 PM, mühli said:

Richtig erkannt. Türken dürfen bei uns, sofern sie keinen Schweizer Pass haben, legal keine Schusswaffen erwerben. Gilt aber nicht nur für Türken sondern auch für Staatsbürger anderer Nationen bsp. Albanier.

Geht sogar noch weiter....vgl. 

 

Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten



Source: https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/aktuell/news/2014/2014-02-12/vo-d.pdf

 

Heißt meiner Meinung nach, dass Du wenn Du jemanden in den Schießkeller mit nimmst und ihn mit Deiner Waffe unter Aufsicht schießen lässt u.U. Probleme bekommen kannst...

 

bj68

Geschrieben

Wurden damals eigentlich auch Ossis abgelehnt? Traumatisierte Geflohene aus einem sozialistischen Unrechtsstaat mit Todesstreifen? 

Ich finde diesen labilen Geschichtsopfern mit Meckerkomplex und Hang zur Fußballgewalt und Arbeitsscheue, sollten bei uns im Verein keine Waffe bekommen. 

 

/s grün war aus 

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