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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


OsiLu

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vor 12 Stunden schrieb Waffen Tony:

ICh meine man muss das auch klar aufzeigen.
Alle nicken schnell, wenn es um Gefahrenabwehr und Terrorismus/Extremismus geht.

Dann muss man erklären, dass dieses Ziel so aber garnicht erreicht wird. Auch nicht werden soll, daman diese expliziut ohne jede Konsequenz belässt und einzig und allein der LWB belangt wird.
Er also als Extremist angesehen wird.

Sollen alle Seiten das Viser hoch machen und Tacheles reden.

Volle Zustimmung!

 

Jeder Brief und jedes Gespräch mit den Abgeordneten muss zu jedem einezlnen Punkt mit der Frage enden: "Welchen Terroristen wollen Sie denn damit aufhalten?" Das muss auf den Punkt gebracht werden und die Politik muss zu jedem einzelnen Punkt am besten auch öffentlich zur Rechtfertigung gebracht werden.

 

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vor 13 Stunden schrieb Kanne81:

Aus WIKI:

Publikationen

Bücher

  • Mit Andrea Röpke: Völkische Landnahme. Alte Sippen, junge Siedler, rechte Ökos. Ch. Links Verlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-86153-986-5.
  • Das Netzwerk der Identitären. Ideologie und Aktionen der Neuen Rechten. (Hrsg. und Mitautor). Ch. Links Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-96289-008-7.
  • Reichsbürger – Die unterschätzte Gefahr. Ch. Links, Berlin 2017 (Hrsg. und Mitautor), ISBN 978-3-86153-958-2.
  • Bürgerliche Scharfmacher. Deutschlands neue rechte Mitte – von AfD bis Pegida. Orell Füssli Verlag, Zürich 2016.
  • Mit Martin Langebach: Europas radikale Rechte. Bewegungen und Parteien auf Straßen und in Parlamenten. Orell Füssli Verlag, Zürich 2013.
  • Hrsg. mit Andrea Röpke: Blut und Ehre. Geschichte und Gegenwart rechter Gewalt in Deutschland. Ch. Links, Berlin 2013, ISBN 978-3-86153-707-6.
  • Mit Andrea Röpke: Mädelsache! Frauen in der Neonazi-Szene. Ch. Links, Berlin 2012.
  • Neonazis in Nadelstreifen. Die NPD auf dem Weg in die Mitte der Gesellschaft. (erste Auflage 2008) 3. aktualisierte Auflage, Ch. Links, Berlin 2010.
  •  

(Unterstreichung und Fett durch mich)

 

 

AFD= NAZI ; Zuverlässigkeit wech.... Kampf gegen Rechts, Rechte sollen keine Waffen haben, das ist Konsens.

 

P.S.: Andrea Röpke und Andreas Speit kommen aus dem gleichen Stall ... ANTIFA lässt grüßen...

 

 

 

Hier die Antwort der BR zur Anfrage der Linken zur Rechten Waffengewalt: 19/13491   --> ganz schlechte Fragestellung, na gut , passt, nicht anders erwartet. Aber in erster Linie sind "Gewalttaten" mit Luftplempen und Gaswaffen aufgefallen.... Also freie Waffen.

@Katja Triebel Nur zur Info: Ich denke du kennst diese Anfrage, bzw. das Ergebnis.

 

 

 

 

1913491.pdf 294 kB · 13 downloads

Ich glaube der Herr wurde eingeladen um die BfV Anfrage durchzudrücken. Ansonsten sehe ich auf der Liste keinen wirklichen Waffengegner. Was nur gut für uns sein kann

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Habe heute eine Antwortmail von einem CSU-MdB erhalten, der auch schon eine Rede im BT zum Thema Waffenrecht gehalten hatte.

"Sehr geehrter Herr xxx,

Danke für Ihre Nachricht vom 28. Oktober. Ich kann Ihre Befürchtungen im Zusammenhang mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz, das die europäische Feuerwaffenrechtlinie in nationales Recht umsetzt, voll und ganz nachvollziehen. Wie Sie aus meiner Rede 2017 wissen, haben sich die bestehenden Regelungen des deutschen Waffenrechts m.E. weitgehend bewährt. Diese Überzeugung teilen auch meine Kollegen in der Unionsfraktion weitestgehend. Änderungsvorschläge im Waffenrecht wir daher sehr genau und kritisch dahingehend, ob sie zu einem substantiellen Sicherheitsgewinn führen oder nur einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Ungerechtfertigte Belastungen von Besitzern legaler Waffen, die sich oftmals zu Unrecht einem Generalverdacht ausgesetzt sehen, sind nicht hinnehmbar. Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten als auch zur Tradition unseres Landes und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert.

Der Entwurf des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes wurde am 17. Oktober 2019 in erster Lesung debattiert und zur Fachberatung an den Innenausschuss überwiesen. Am 11. November 2019 findet dort eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf statt. Anschließend wird die weitere Beratung erfolgen. Der Entwurf befindet sich aktuell also mitten im regulären, parlamentarischen Verfahren und wird auch hinter den Kulissen noch heiß diskutiert - nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Schreiben aus der Bevölkerung, die mich und meine Kollegen zur Thematik erreichen. Ich kann Ihnen versichern, dass das relativ hohe Tempo, mit dem das Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben wird, nichts damit zu tun hat, dass das BMI die berechtigten Sorgen und Interessen der Öffentlichkeit umgehen will, sondern dass die Umsetzungsfrist bereits im Herbst letztens Jahres abgelaufen ist und gegen Deutschland wegen der verzögerten Umsetzung bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde.

Die Gesetzesänderung verfolgt drei Ziele: Der Zugang zu illegalen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Und drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll. Während in Bezug auf die ersten beiden Punkte relative Einigkeit besteht, lösen weitere Einschränkungen beim Erwerb und Besitz legaler Schusswaffen in einem Land mit einem der strengsten Waffengesetze weltweit selbstverständlich berechtigte Zweifel aus. Völlig zurecht weisen Sie daraufhin, dass legal erworbene Waffen bei terroristischen Anschlägen in der Vergangenheit quasi keine Rolle gespielt haben. Ein Gesetz mit rein präventiver Wirkung muss gut begründet sein.

Mit unseren Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament konnten wir erreichen, dass etliche der ursprünglich von der Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen oder zumindest wesentlich geändert wurden. So sollen die ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden medizinischen Untersuchungen für Waffenbesitzer, die generellen zeitlichen Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiterverfolgt werden. Darüber hinaus können Museen und Sammler auch in Zukunft Waffen der Kategorien B und C problemlos sammeln und ausstellen.

Gewisse Regelungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie müssen jedoch als geltendes europäisches Recht umgesetzt werden. Dennoch lässt auch der Entwurf des BMI die Absicht erkennen, den Waffenbehörden ein großes Maß an Spielraum zu gewähren.

Die umzusetzende EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht eine obligatorische, regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Waffen vor. Die EU sieht ein einen Intervall von fünf Jahren zur Überprüfung der Erteilungsvoraussetzungen vor. Der Entwurf des BMI beinhaltet statt einer festen Frist zur Bedürfnisprüfung lediglich die Überprüfung in regelmäßigen Abständen. Nach zehnjähriger aktiver Nutzung einer Sportwaffe soll die bloße Mitgliedschaft in einem Schießsportverein zudem als Nachweis ausreichen. Die von einigen Bundesländern geforderte Auflage, im Zusammenhang mit der Bedürfnisprüfung zusätzlich einen Schießnachweiß mit jeder einzelnen Waffe (18 Mal in drei Jahren) einzufordern, soll nach aktuellem Stand nicht umgesetzt werden. Diese und weitere Verschärfungen, auf die Sie sich in Ihrem Schreiben beziehen, stellen (nur) auf Vorschlag einzelner Länder vom Bundesrat geforderte Anpassungen dar, die insgesamt aber kritisch gesehen werden.

Die genannten Lockerungen gewähren den Verwaltungsbehörden zumindest ein gewisses Maß an Flexibilität.

Weiterhin im Gespräch ist zudem die Möglichkeit, Bedürfnisbescheinigungen auf Vereinsebene ausstellen zu können, sofern diese einem (im Sinne der Verwaltungsvorschrift zum WaffG eigentlich zuständigem) Schießsportverband angehören und dieser gelegentliche Stichproben zur Kontrolle vornimmt.

Änderungen bei Anforderungen an den Nachweis des Bedürfnisses bei Jägern und Brauchtumsschützen sind nicht geplant und auch nicht erforderlich. Bei Jägern genügt für den Fortbestand des Bedürfnisses für den Besitz von Schusswaffen regelmäßig das Lösen eines Jahresjagdscheins. Für Brauchtumsschützen ist eine Glaubhaftmachung des Bedürfnisses durch Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung ausreichend.

Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, werden wir allerdings wahrscheinlich leider keine weiteren Lockerungen erreichen können. Insbesondere kann keine Abkopplung des Bedürfnisses von der jeweiligen Waffe geschaffen werden, da schon nach der bislang geltenden Rechtslage Privatpersonen grundsätzlich nur in dem Umfang über Schusswaffen verfügen dürfen, wie sie diese auch tatsächlich aktiv nutzen können. Insofern muss auch bislang der Nachweis tatsächlicher Nutzung erbracht werden. Bayern hatte diese Entkoppelung übrigens auch im Bundesrat bereits vorgeschlagen, der Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

Im Zusammenhang mit dem im Entwurf enthaltenen Verbot von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 bzw. 20 Schuss verweist das BMI darauf, dass es zumindest in Deutschland keine Schießsportart gebe, bei der so viele Schüsse zwingend ohne Magazinwechsel abgegeben werden müssten. Zudem gebe es transparente Bestands- und Übergangsregelungen. Das Verbot "großer Magazine" wurde jüngst auch im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität genannt. Sie können davon ausgehen, dass auch die Beschränkung der Magazinkapazitäten im Laufe des weiteren Verfahrens - insbesondere im Zusammenhang mit der Sachverständigenanhörung kommende Woche - einer der Punkte sein wird, die noch ausgiebig diskutiert werden.

Dass die Stimmung unter den Sportschützen aufgeheizt ist, kann ich verstehen. Bei den parlamentarischen Beratungen zu Änderungen am Gesetzentwurf werden wir als CSU-Landesgruppe neben den Ergebnissen der Anhörung auch Ihre und die Kritik Ihrer Mitstreiter einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser, MdB 

Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "

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vor 7 Minuten schrieb snarrow:

Habe heute eine Antwortmail von einem CSU-MdB erhalten,

...

Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, werden wir allerdings wahrscheinlich leider keine weiteren Lockerungen erreichen können. Insbesondere kann keine Abkopplung des Bedürfnisses von der jeweiligen Waffe geschaffen werden, da schon nach der bislang geltenden Rechtslage Privatpersonen grundsätzlich nur in dem Umfang über Schusswaffen verfügen dürfen, wie sie diese auch tatsächlich aktiv nutzen können. Insofern muss auch bislang der Nachweis tatsächlicher Nutzung erbracht werden. ...

OK, da steht die entscheidende Passage wieder drin, d.h. auch Stand heute (6.11.) bewegt sich da auch in der Unionsfraktion nichts: "keine weiteren Lockerungen", die Bedürfnisprüfung wird künftig auf jede einzelne Waffe bezogen, eine "aktive Nutzung" jeder Waffe ist Vorschrift. Wenn das die CSU schon sagt, dann ist bei den anderen erst recht nichts mehr zu holen. Schade, dass unsere Gegenwehr so spät kommt. Es bräuchte viel mehr und länger Druck von der Basis, um diese Positionen noch zu knacken.

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vor 29 Minuten schrieb snarrow:

Änderungsvorschläge im Waffenrecht wir daher sehr genau und kritisch dahingehend, ob sie zu einem substantiellen Sicherheitsgewinn führen oder nur einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Ungerechtfertigte Belastungen von Besitzern legaler Waffen, die sich oftmals zu Unrecht einem Generalverdacht ausgesetzt sehen, sind nicht hinnehmbar.

 

Ja, die kritische Prüfung / Beweisführung für einen substantiellen Sicherheitsgewinn will ich sehen !!!

 

Wenn die CDU auch nur noch a bissle glaubwürdig bleiben will, dann sind dadurch sämtliche wesentliche Änderungen im jetzigen Vorschlag hinfällig.

 

 

Soso, oftmals sehen wir uns unrechtmäßig einem Generalverdacht ausgesetzt - wir sind ja auch alle blöd, ne ! 😉

Bearbeitet von Kanne81
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Bei dem geplanten Magazinverbot verstehe ich etwas nicht bzw. geht nicht in den Kopf. Als Beispiel: LWB Schulze hat ein AR 15 mit jeweils zwei 20-Schussmagazine und zwei 30-Schussmagazine. Er weiss, er darf nur noch Max 10-Schussmagazine haben. Darum geht LWB Schulze zu einem versierten Büma und lässt sich die vier Magazine auf 10 Schuss umbauen/modifizieren. Der Büma stempelt evt. die Magazine noch ab, der Büma und/oder Schule meldet seinem Landkreis bzw. zuständigem Landkreisamt/Behörde für Waffen, die Magazine zu Herrn Schulzes AR 15 wurden gesetzkonform nach neuem Waffenrecht auf 10 Schuss umgebaut/modifiziert und die Behörde stempelt es evt. noch irgendwo bsp. in der WBK von LWB Schulze ab. Behörde zufrieden, LWB Schulze zufrieden und LWB Schulze kann ohne Angst weiterhin seine nun umgebauten bzw. modifizierten Magazine benutzen.

 

Wieso kann man so ein Vorschlag wie jetzt von mir gebracht, auch nicht von gesetzgeberischer Seite in Deutschland umsetzen? Anstatt teuer neue 10er Magazine zu kaufen und alte 20er/30er Magazine zu vernichten doch einfach gesetzeskonform auf 10-Schuss Begrenzung umbauen lassen, allenfalls durch Stempel nachträglich gesetzeskonform zertifizieren lassen und legal weiterbenutzen. Das geht mir einfach nicht in den Kopf rein, warum so eine Lösung, der deutsche Gesetzgeber für die LBW mit in den Entwurf reinnimmt? Das macht für mich keinen Sinn und ist doch völlig unsinnig sonst!

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vor 9 Minuten schrieb Kanne81:

 

Ja, die kritische Prüfung / Beweisführung für einen substantiellen Sicherheitsgewinn will ich sehen !!!

 

Wenn die CDU auch nur noch a bissle glaubwürdig bleiben will, dann sind dadurch sämtliche wesentliche Änderungen im jetzigen Vorschlag hinfällig.

 

 

Soso, oftmals sehen wir uns unrechtmäßig einem Generalverdacht ausgesetzt - wir sind ja auch alle blöd, ne ! 😉

Im Kanzleramt werden die Weichen Richtung schwarz grün gestellt

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vor 6 Minuten schrieb mühli:

LWB Schulze zufrieden

Sorry, Magazinumbau durch Büchser .... Ich darf nicht schreiben wie ich das finde. Aber es geht mal gar nicht.

 

Kein Vorschlag, kein Kompromiss von unserer Seite in der Magazinsache. Maximal die "freiwillige Begrenzung" der Magazine auf 20 bzw. 10 durch wechselbare Einsätze wie bereits heute im Einsatz.

Der Magazinverbotsunsinn ist so wie es jetzt kommen soll nicht durchsetzbar - sollen se mal machen und versuchen. Das wird dann bald wieder kassiert und kaum einer hält sich bis dahin an solch einen Quatsch.

 

Auf Zib-Militarie gibt es die alten G3 Magazine für unter 2,- EUR das 20er Magazin - ich kauf noch 50 um mir einen Spass mit der Behörde zu machen.

 

Ein Dreck, sorry für die Wortwahl.

 

 

 

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Ja, schwarz-grün soll es werden. Allerdings wird halt noch jemand Drittes mitspielen müssen. Entweder die SPD oder die FDP - sonst reicht es nicht, zumindest derzeitigen bundesweiten Umfragen von INSA und Emnid zufolge.

Und wenn man Grün so pusht, dass es doch reicht, dann machen die RRG/Grün-rot-rot...

 

@mühliDas Problem sind die Magazingehäuseverbote. Einfach blockieren reicht ja künftig nicht, wobei es dann auch noch verbotene Gegenstände sind, die nicht jeder Büma umarbeiten darf. Man müsste das Magazin wahrscheinlich kürzen.

Das Ganze professionell umarbeiten, die Feder richtig einkürzen, womöglich den Follower noch bearbeiten - das alles ist viel Arbeit, wer will das bezahlen? Selbst im Zusammenhang mit einem Neuwaffenkauf zum ordentlichen Preis (vierstellig), wollte ein Händler/Büma das vor einigen Tagen nicht machen, auch nicht gegen Aufpreis.

Es wären viele Lösungen denkbar, auch ein "permanenteres" Blockieren, gerade in den USA gibt es da gesetzlich fixierte Lösungen. In D diskutiert man das noch gar nicht. Es wird einfach ein Magazinverbot geschaffen, das weltweit einmalig scharf ist, dazu noch (absichtlich?) ein paar Dinge unbestimmt/vage definiert gelassen, um die LWBs maximal möglichst zu drangsalieren und zu kriminalisieren. Und während sich beim Thema Bedürfnis noch mikroskopisch was bewegen könnte, wird das Magazinverbot GAR NICHT angerührt, sondern einfach gnadenlos durchgezogen.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 48 Minuten schrieb snarrow:

Habe heute eine Antwortmail von einem CSU-MdB erhalten, der auch schon eine Rede im BT zum Thema Waffenrecht gehalten hatte.

Der Entwurf des BMI beinhaltet statt einer festen Frist zur Bedürfnisprüfung lediglich die Überprüfung in regelmäßigen Abständen. Nach zehnjähriger aktiver Nutzung einer Sportwaffe soll die bloße Mitgliedschaft in einem Schießsportverein zudem als Nachweis ausreichen. Die von einigen Bundesländern geforderte Auflage, im Zusammenhang mit der Bedürfnisprüfung zusätzlich einen Schießnachweiß mit jeder einzelnen Waffe (18 Mal in drei Jahren) einzufordern, soll nach aktuellem Stand nicht umgesetzt werden. Diese und weitere Verschärfungen, auf die Sie sich in Ihrem Schreiben beziehen, stellen (nur) auf Vorschlag einzelner Länder vom Bundesrat geforderte Anpassungen dar, die insgesamt aber kritisch gesehen werden.

 

Weiterhin im Gespräch ist zudem die Möglichkeit, Bedürfnisbescheinigungen auf Vereinsebene ausstellen zu können, sofern diese einem (im Sinne der Verwaltungsvorschrift zum WaffG eigentlich zuständigem) Schießsportverband angehören und dieser gelegentliche Stichproben zur Kontrolle vornimmt.

 

 

 

vor 36 Minuten schrieb Schwarzwälder:

OK, da steht die entscheidende Passage wieder drin, d.h. auch Stand heute (6.11.) bewegt sich da auch in der Unionsfraktion nichts: "keine weiteren Lockerungen", die Bedürfnisprüfung wird künftig auf jede einzelne Waffe bezogen, eine "aktive Nutzung" jeder Waffe ist Vorschrift. Wenn das die CSU schon sagt, dann ist bei den anderen erst recht nichts mehr zu holen. Schade, dass unsere Gegenwehr so spät kommt. Es bräuchte viel mehr und länger Druck von der Basis, um diese Positionen noch zu knacken.

Also ich sehe da nicht unbedingt eine Verschärfung. Ein Bedürfnis für jede Waffe wird bereits heute schon verlangt und nicht erst künftig. Die aktive Nutzung jeder Waffe 18x/3 Jahre wird wohl nicht umgesetzt. Also aktuell alles fast wie gehabt.

 

Zusätzlich aber jedoch eine Riesen Erleichterung, vorausgesetzt man hat keinen Vorstand der keinem der Mitglieder eine neue Waffe oder eine Waffe größer als Lupi oder KK gönnt. Bedürfnisse wieder über den Verein ohne Umweg über den Verband. Wenn das durchgeht.  

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Selbst wenn es nur 18/3 wird, ist die Umsetzung nicht wasserdicht möglich, ohne erheblichen Aufwand.

Das Schießbuch ist bislang kein amtliches Dokument und nicht mal personalisiert. Abgesehen von der Infrastruktur auf den Ständen. Es wird doch angeblich vom Ende her gedacht bei der Regierung. Ja, das Ende sehe ich.

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vor 18 Minuten schrieb Rene2109:

 

Also ich sehe da nicht unbedingt eine Verschärfung. Ein Bedürfnis für jede Waffe wird bereits heute schon verlangt und nicht erst künftig. Die aktive Nutzung jeder Waffe 18x/3 Jahre wird wohl nicht umgesetzt. Also aktuell alles fast wie gehabt.

Vorsicht, Du verwechselst da was:

1. Die 18/3 Geschichte NACH 10 Jahren Besitz soll wohl nicht so kommen (der Bundesrat will das allerdings - da bleibt es spannend!). Nach 10 Jahren will die CSU nur noch die Mitgliedsbescheinigung sehen. Wobei die 10 Jahre mit jedem Waffenkauf neu anlaufen und auch der Austausch eines führenden wesentlichen Teils (Beispiel: Griffstückwechsel bei der Glock) gilt als Neuerwerb mit 10 Jahren Bedürfniskrampf von Neuem.

2. Die CSU scheint aber strikt am Nachweis des Bedürfniserhalts WÄHREND der ersten 10 Jahre nach Erwerb festzuhalten. Also da musst Du schon einen Trainingsnachweis PRO Waffe bringen, so liest sich der Schrieb des CSU-MdB für mich jedenfalls.

Und 10 Jahre lang 12/18 pro Waffe wären halt schon der Hammer. Vor allem, wenn alle nach Inkrafttreten des Gesetzes erstmal "bei Null" anfangen müssten. Wieviele Waffen würden dann nach 10 Jahren in den Bedürfnishimmel (= Mitgliedsbestätigung genügt) kommen? Zudem hängt dann noch die ausstehende Definition der Trainingsintensität als Damokles-Schwert über uns. 1 Training = 1 Schuss? 5 Schuss Probe? 15 Schuss? 30 , 40, 60 Schuss? 4 Stunden?

 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Vorsicht, Du verwechselst da was:

1. Die 18/3 Geschichte NACH 10 Jahren Besitz soll wohl nicht so kommen (der Bundesrat wollte das allerdings!). Nach 10 Jahren will die CSU nur noch die Mitgliedsbescheinigung sehen. Wobei die 10 Jahre mit jedem Waffenkauf neu anlaufen und auch der Austausch eines führenden wesentlichen Teils (beispiel: Griffstückwechsel bei der Glock) gilt als Neuerwerb mit 10 Jahren Bedürfniskrampf von Neuem.

2. Die CSU scheint aber strikt am Nachweis des Bedürfniserhalts WÄHREND der ersten 10 Jahre nach Erwerb festzuhalten. Also da musst Du schon einen Trainingsnachweis PRO Waffe bringen, so liest sich der Schrieb des CSU-MdB für mich jedenfalls.

Und 10 Jahre lang 12/18 pro Waffe wären halt schon der Hammer. Vor allem, wenn alle nach Inkrafttreten des Gesetzes erstmal "bei Null" anfangen müssten. Wieviele Waffen würden dann nach 10 Jahren in den Bedürfnishimmel (= Mitgliedsbestätigung genügt) kommen? Zudem ist dann noch die Definition der Trainingsintensität als Damokles-Schwert über uns. 1 Training = 1 Schuss? 5 Schuss Probe? 15 Schuss? 30 , 40, 60 Schuss? 4 Stunden?

 

 

Also ich lese da heraus das Bedürfnisprüfung ja, ist ja aktuell auch bereits schon, aber nicht die 18/3 pro Waffe. Nach 10 Jahren dann nur noch Schreiben vom Verein.

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vor 13 Minuten schrieb David K:

Selbst wenn es nur 18/3 wird, ist die Umsetzung nicht wasserdicht möglich, ohne erheblichen Aufwand.

Das Schießbuch ist bislang kein amtliches Dokument und nicht mal personalisiert. Abgesehen von der Infrastruktur auf den Ständen. Es wird doch angeblich vom Ende her gedacht bei der Regierung. Ja, das Ende sehe ich.

Es gibt auch immer Verhandlungsmasse, die man sich u.U. Abhandeln lassen kann. Dann kann sich jede Seite für den gelungenen Kompromiss und als Sieger feiern lassen. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi2:

 

ps: lustig wäre es nur, wenn die Waffenrechtsbehörden für angemessene Schießmöglichkeiten zu sorgen hätten, dass jene Sportschützen, die ihre Waffen entsprechend häufig schießen wollten, dieses unter Berücksichtigung von beruflichen, gesundheitlichen und klimaschutzbedingten Vorgaben auch könnten. :teu38:

 

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vor 2 Minuten schrieb Mausebaer:

ps: lustig wäre es nur, wenn die Waffenrechtsbehörden für angemessene Schießmöglichkeiten zu sorgen hätten, dass jene Sportschützen, die ihre Waffen entsprechend häufig schießen wollten, dieses unter Berücksichtigung von beruflichen, gesundheitlichen und klimaschutzbedingten Vorgaben auch könnten. :teu38:

DAS ist genial !!!

 

@Friedrich Gepperth @Katja Triebel

Wir lassen uns darauf ein, sobald genug (IPSC fähige) Anlagen gebaut sind ;-)

 

Goil.

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vor 1 Stunde schrieb snarrow:
Zitat

Im Zusammenhang mit dem im Entwurf enthaltenen Verbot von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 bzw. 20 Schuss verweist das BMI darauf, dass es zumindest in Deutschland keine Schießsportart gebe, bei der so viele Schüsse zwingend ohne Magazinwechsel abgegeben werden müssten.

 

Ja ja ... Und daß bei IPSC national Kurzwaffe Open und international auch bei Langwaffen kein Magazinwechsel durchgeführt werden muß ist doch genau so nett und süß und seriös wie die Idee mit den Magazinkörpern. Auf solche Ideen wäre ICH nicht gekommen. Wenn die internationalen IPSC Wettkämpfer aus D dann noch weiter nach hinten rutschen (alle Platzierungen wollen ja belegt sein) dann kann "man"  in ein paar Jahren vielleicht an der genehmigten Sportordnung wieder mal schrauben?

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vor 24 Minuten schrieb grizzly45:

Es scheint ja so das bei dem ein oder anderen langsam der Protest ankommt.....

 

https://www.sueddeutsche.de/bayern/kabinett-gegen-schaerferes-waffenrecht-1.4668351

Am Ende des "Protests" wird auch Bayern auf die Regierungslinie einschwenken und entsprechend abstimmen. Man hat ja alles versucht...

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