Zum Inhalt springen
IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


OsiLu

Empfohlene Beiträge

Heute am späten Nachmittag hat mich der MdB Max Straubinger (CSU) angerufen. 

 

Seiner Aussage zufolge kommt die Forderung nach einer Zahl im Gesetzesentwurf zum Thema wie oft man im Jahr schießen muss vom DSB selbst. Diese wollten eine niedrige Zahl. Nun hatte man seitens der CDU/CSU angst, Rot/Grün werde diese Zahl nehmen und massiv erhöhen. Deswegen möchte die CSU ... siehe unten.

Ein interessantes Gespräch, beim Thema Magazine hätte ich mir etwas mehr erhofft. Hier meinte er das er da nicht ganz so drin steckt. Insgesamt hat es mich gefreut mit ihm zu sprechen, es war ein nettes Gespräch und es ist auch nicht selbstverständlich, dass sich die Herren tatsächlich melden. Von mir hierfür ein :good:.

 

Folgendes soll ich bitte an alle Sportschützen in seinem Name weitergeben:


„Die CSU möchte überhaupt keine Zahl im Gesetzt stehen haben, wie oft ein Sportschütze im Jahr trainieren gehen muss. Es soll bei einem regelmäßig bleiben. Die Zahl 18 steht so nirgends im Gesetzesentwurf und kommt nur von einem Gerichtsurteil aus Hessen gegen einen einzelnen Schützen, das die hessische Landesregierung als Forderung in den Bundesrat eingebracht hat. Eine Diskussion, ob eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz beim Erwerb einer Sportwaffe stattfinden soll, gibt es schon länger. Diese entstand auch aus Forderungen einzelner Bundesländer im Bundesrat. Inwieweit dies im gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wird, ist derzeit nicht absehbar. Persönlich bin ich dagegen."
 

Mit freundlichen  Grüßen
Max Straubinger MdB

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb BroilKing:

Wer?

Die FDP? Wer ist das denn?

Sind das die, die nach jeder Wahl sagen: "neee, mit xy koalieren wir nicht" und dann wieder von aussen zu gucken und trotzdem Diäten kassieren?

 

Wen interessiert denn eine Partie die gar nix zu melden hat? Die sind nicht mal eine Gefahr für die grauen Panther

Immer wieder diese destruktiven Beiträge hier. Je mehr Parteien auf unserer Seite stehen, desto besser. Ich fand Konstantin Kuhle bei N-TV sehr gut. Er hat sich dort klar und deutlich gegen die Verschärfungen positioniert. Zudem hat er gesagt, dass er früher selbst im Schützenverein war und auch selbst geschossen hat. So ein Outing ist in unserer linken Gesellschaft ja fast schon bewundernswert. Auf YouTube hat er vor wenigen Tagen ebenfalls ein Video zum WaffG gemacht. Und: In welcher Regierung wird die AfD denn in den nächsten 10 Jahren mitwirken? Eben, in gar keiner. Die machen Fundamentalopposition. Zudem gibt es glücklicherweise noch Menschen, die Neo-Nazis wie Björn Höcke und Andreas Kalbitz nicht wählen wollen, nur weil sie angeblich für liberale WaffG sind.

Bearbeitet von Paul089
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 35 Minuten schrieb munich-shooter:

Heute am späten Nachmittag hat mich der MdB Max Straubinger (CSU) angerufen. 

 

Seiner Aussage zufolge kommt die Forderung nach einer Zahl im Gesetzesentwurf zum Thema wie oft man im Jahr schießen muss vom DSB selbst. Diese wollten eine niedrige Zahl. Nun hatte man seitens der CDU/CSU angst, Rot/Grün werde diese Zahl nehmen und massiv erhöhen. Deswegen möchte die CSU ... siehe unten.

Ein interessantes Gespräch, beim Thema Magazine hätte ich mir etwas mehr erhofft. Hier meinte er das er da nicht ganz so drin steckt. Insgesamt hat es mich gefreut mit ihm zu sprechen, es war ein nettes Gespräch und es ist auch nicht selbstverständlich, dass sich die Herren tatsächlich melden. Von mir hierfür ein :good:.

 

Folgendes soll ich bitte an alle Sportschützen in seinem Name weitergeben:


„Die CSU möchte überhaupt keine Zahl im Gesetzt stehen haben, wie oft ein Sportschütze im Jahr trainieren gehen muss. Es soll bei einem regelmäßig bleiben. Die Zahl 18 steht so nirgends im Gesetzesentwurf und kommt nur von einem Gerichtsurteil aus Hessen gegen einen einzelnen Schützen, das die hessische Landesregierung als Forderung in den Bundesrat eingebracht hat. Eine Diskussion, ob eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz beim Erwerb einer Sportwaffe stattfinden soll, gibt es schon länger. Diese entstand auch aus Forderungen einzelner Bundesländer im Bundesrat. Inwieweit dies im gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wird, ist derzeit nicht absehbar. Persönlich bin ich dagegen."
 

Mit freundlichen  Grüßen
Max Straubinger MdB

Wenn man denen halt glauben könnte.....

 

Aber bei mir haben die verschissen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb karlyman:

Auch die FDP hat sich gegen die aktuell vorgesehene Überregulierung des Waffenrechts ausgesprochen. 

 

Ach karlyman, echt jetzt?

 

Die Hütchenspieler haben uns 2009 dermaßen verarscht, das sollte wirklich für die nächsten 10 Legislaturperioden reichen!

 

Wo bleibt eigentlich der versprochene U-Ausschuss?

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 51 Minuten schrieb munich-shooter:

Heute am späten Nachmittag hat mich der MdB Max Straubinger (CSU) angerufen.... 


„Die CSU möchte überhaupt keine Zahl im Gesetzt stehen haben, wie oft ein Sportschütze im Jahr trainieren gehen muss. Es soll bei einem regelmäßig bleiben. Die Zahl 18 steht so nirgends im Gesetzesentwurf und kommt nur von einem Gerichtsurteil aus Hessen... 

Das Grundproblem ist doch, dass auch die CSU eine Regelmäßigkeit des Trainings pro (!!!) einzelner Waffe fordert. Ob wir dann 10, 12 oder eben 18 Trainingstermine pro Waffe nachweisen müssen, ist sekundär. 

Wobei jetzt halt ein Gericht in 2. Instanz geurteilt hat, dass "regelmäßig" eben 12/18 pro Waffe bedeutet. Und wenn die CSU diese Definition der Regelmäßigkeit nicht anfassen will, dann haben wir dasselbe Problem weiterhin an der Backe, nur dass die Politik, konkret die CSU, sich hierbei nicht die Finger schmutzig machen musste. Schlau, schlau! 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Das Grundproblem ist doch, dass auch die CSU eine Regelmäßigkeit des Trainings pro Waffe fordert. Ob wir dann 10, 12 oder eben 18 Trainingstermine pro Waffe nachweisen müssen, ist sekundär. 

Wobei jetzt eben ein Gericht in 2. Instanz geurteilt hat, dass "regelmäßig" eben 12/18 pro Waffe bedeutet. Und wenn die CSU diese Definition der Regelmäßigkeit nicht anfassen will, dann haben wir dasselbe Problem, nur dass sich die Politik, konkret die CSU, sich hierbei nicht die Finger schmutzig machen musste. Schlau, schlau! 

Wenn ich mich recht erinnere, meinte er es solle so bleiben wie es jetzt ist.

vor 44 Minuten schrieb munich-shooter:

Heute am späten Nachmittag hat mich der MdB Max Straubinger (CSU) angerufen. 

 

Seiner Aussage zufolge kommt die Forderung nach einer Zahl im Gesetzesentwurf zum Thema wie oft man im Jahr schießen muss vom DSB selbst. Diese wollten eine niedrige Zahl. Nun hatte man seitens der CDU/CSU angst, Rot/Grün werde diese Zahl nehmen und massiv erhöhen.

Scheint tatsächlich so zu sein, im Telefonat sagte Herr Straubinger auch was von diesen sechsmal. Auszug vom BSSB:

Unser Vorschlag lautet konkret (da es im Vollzug der Behörden und der Rechtsprechung bisweilen zu erheblich divergierenden Auslegungen hinsichtlich des „regelmäßigen Betreibens“ des Schießsports kommt, benötigt es eine Klarstellung) wie folgt:

  • Prüfung des Bedürfnisses nach fünf Jahren und nach zehn Jahren nach Eintragung der ersten Schusswaffe in eine Waffenbesitzkarte (sinngleich der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis); also nach erstmaliger waffenrechtlicher Erlaubnis, nicht aber je Waffe von neuem, da sonst eine Unendlichkeit entsteht,
  • Pensum: im Prüfungszeitraum von zwölf Monaten entweder einmal im Quartal oder sechsmal insgesamt mit den eigenen, erlaubnispflichtigen Waffen schießen; also nicht je Waffe.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb munich-shooter:

Kann mir mal jemand schnell einen Link/Text oder sonstiges geben, wie die Magazinsache in Frankreich mittels Sondererlaubnis etc. geregelt wurde? Sind da nicht sogar Schalldämpfer für SpoSchü erlaubt worden?

Schalldämpfer können meines Wissens mit Vorzeigen einer französischen Lizenz in Frankreich erworben werden und müssen seit letztem Jahr nicht mehr eingetragen werden. Also auch für Sportschützen.

 

Mit den Magazinen weiss ich nicht und seit September gehöre ich keinem französischen Club mehr an.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 33 Minuten schrieb swh006:

Das ist aber meilenweit entfernt von 12/18 ...

Das kommt scheinbar daher...

vor 1 Stunde schrieb munich-shooter:

Die Zahl 18 steht so nirgends im Gesetzesentwurf und kommt nur von einem Gerichtsurteil aus Hessen gegen einen einzelnen Schützen, das die hessische Landesregierung als Forderung in den Bundesrat eingebracht hat. 

 

Mit freundlichen  Grüßen
Max Straubinger MdB

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe noch einmal was anderes formuliert, Kopf eben entsprechend anpassen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Entsetzen habe ich zur Kenntnis genommen, wie das aktuelle Gesetzesvorhaben die zugrundeliegende EU-Richtlinie umsetzen soll. Schockierend ist das Misstrauen, das den Schützen, Jägern und Waffensammlern entgegengebracht wird. Misstrauen, für das es keine sachlichen Gründe gibt.

Nicht nur, dass Waffenbesitzer schon durch ihr Hobby in den Grundrechten eingeschränkt sind (Unverletzlichkeit der Wohnung bei der Aufbewahrungskontrolle ist eine Entscheidung eines Sachbearbeiters – bei Straftätern ist ein Gerichtsurteil erforderlich), sie werden auch noch regelmäßig und ohne konkreten Anlass auf die Zuverlässigkeit überprüft. Diese Amtshandlung ist dabei auch noch selbst zu bezahlen.

Kein Gericht würde es jemals zulassen, dass ein mutmaßlicher Verbrecher seine Überwachung oder die Ermittlung gegen ihn selbst bezahlen muss – ob anschließend freigesprochen oder verurteilt! Und diese Überprüfung oder besser Ermittlung ist dabei durch einen bereits begangenen Rechtsbruch sehr wohl „anlassbezogen“.

Ein „Gefährder“ – aus welchen Terrorlager auch immer – bindet Medieninformationen nach bis zu acht Ermittler auf richterlichen Beschluss. Wollen Sie einen solchen Aufwand auch gegen die Bevölkerungsgruppe rechtfertigen, aus der nachweislich am wenigsten Straftaten und auch Ordnungswidrigkeiten begangen werden? Nur, dass die Ermittler dabei nicht konspirative Kontakte herausfinden, Anschlagspläne vereiteln und Terrorzellen identifizieren: Nein, die Ermittler werden Schießstandbesuche zählen, überprüfen, ob nicht in einem Haushalt zu „große“ Magazine liegen (die übrigens frei verkäuflich auch Kind oder Ehefrau gehören können) oder die Bauart des „kleinen“, eigentlich erlaubten Magazins, zu ähnlich dem „großen“ ist.

Solch Gesetzesvorhaben kann niemals geeignet sein, das Zusammenleben in der Bundesrepublik sicherer für alle zu machen, geschweige denn sind die dafür entstehenden Kosten zu rechtfertigen.

 Der Gedanke widerspricht außerdem zutiefst dem Grundsatz „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“, den der Deutsche Bundestag noch im Januar diesen Jahres formuliert hat (Zitat von Seite 13, „Stichwort Gesetzgebung – von der Idee zum Gesetz“, Herausgeber: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Stand: Januar 2019 © Deutscher Bundestag, Berlin Alle Rechte vorbehalten).

Was ist in den vergangenen Monaten in den Reihen der legalen Waffenbesitzer vorgegangen, dass solche Vorhaben nötig sind, die sogar der eben aktuell formulierten Rechtsauffassung unserer Legislative um 180° entgegenstehen?

Daher fordere ich im Namen der bisher noch gültigen Ideale unsere Gesetzgebungspraxis, der freiheitlich demokratischen Grundordnung, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit vorsieht und dem Recht auf Eigentum:

  1. Das Bedürfnisprinzip nicht weiter auszuweiten, insbesondere nach 3 oder spätestens 5 Jahren Schießsportausübung zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses keine Pflichttermine vorzusehen und die generelle Schießsportausübung gelten zu lassen. Eine waffenbezogene Kontrolle des Schießsports lehne ich ebenso ab wie eine langjährige Verpflichtung zur Aufzeichnung von Terminen. Auch hier hat der Grundsatz der Datensparsamkeit zu gelten.

 

  1. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie so schonend wie möglich in deutsches Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit wie möglich zu bewahren. Dabei insbesondere umfassenden Gebrauch von der Möglichkeit der Richtlinie zu machen, organisierte Sportschützen internationaler Disziplinen von Verboten und Beschränkungen bei Magazinen und Waffen freizustellen und generell Magazine und Anbauteile ohne bürokratische Kontrolle zu lassen. Diese Teile können ohnehin überall im umgebenden Ausland besorgt werden und nach Deutschland verbracht werden, so dass kein Sicherheitsgewinn zu erzielen ist. 

 

  1. Das Waffengesetz zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Es ist offenkundig, dass die Waffen von Sportschützen nur marginale Deliktrelevanz besitzen und Gefahren von illegalen und inzwischen selbstgebauten Waffen ausgehen. Bürger, die sich an die Gesetze halten, verdienen Vertrauen und nicht Gängelung und echte Entlastung statt Lippenbekenntnissen.

 

  1. Bürokratie, Enteignung und Strafmaßnahmen so einzusetzen, dass ein „Return on Invest“ für den Bürger, der das Geld für den Staat erwirtschaftet, erkennbar ist. Die angedachten Änderungen zielen nur auf einen Aufbau der Bürokratie ab, der einem Teil der Bürger schadet, dem Rest nichts nutzt - aber von allen finanziert wird.

 

 

Mit freundlichen, aber fassungslosen Grüßen für den Schützenverein ...

 

 

Bearbeitet von Papermaker
ein extra pdf war nicht mehr nötig...
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb karlyman:

...

Und schon sind wir bei mehr als 4 Mio. Wählern mit gewisser "Präferenz". Eigentlich kann es sich keine Partei heute mehr leisten, die unter den Tisch fallen zu lassen.

Die entscheidende Frage dabei ist allerdings wie viele davon den Waffenbesitz als entscheidendes Wahlkriterium betrachten. Zudem sind Waffenbesitzer für Linke und Grüne als Wähler uninteressant und selbst die von LWB'ern in der Regel gewählten Parteien sind sich bei WaffG-Verschärfungen immer schnell einig.. so groß scheint die Angst vor den LWB'ern bei den Parteien also nicht zu sein, sonst würde man zwei Jahre vor der nächsten Bundestagswahl keine solchen Verschärfungen durch drücken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb munich-shooter:

Wenn ich mich recht erinnere, meinte er es solle so bleiben wie es jetzt ist.

Scheint tatsächlich so zu sein, im Telefonat sagte Herr Straubinger auch was von diesen sechsmal. Auszug vom BSSB:

Unser Vorschlag lautet konkret (da es im Vollzug der Behörden und der Rechtsprechung bisweilen zu erheblich divergierenden Auslegungen hinsichtlich des „regelmäßigen Betreibens“ des Schießsports kommt, benötigt es eine Klarstellung) wie folgt:

  • Prüfung des Bedürfnisses nach fünf Jahren und nach zehn Jahren nach Eintragung der ersten Schusswaffe in eine Waffenbesitzkarte (sinngleich der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis); also nach erstmaliger waffenrechtlicher Erlaubnis, nicht aber je Waffe von neuem, da sonst eine Unendlichkeit entsteht,
  • Pensum: im Prüfungszeitraum von zwölf Monaten entweder einmal im Quartal oder sechsmal insgesamt mit den eigenen, erlaubnispflichtigen Waffen schießen; also nicht je Waffe.

Das ist tatsächlich meines Wissens nach eine Strategie, um diesen Gerichtsurteilen zuvor zu kommen und nicht den Richtern die Definition von Regelmäßigkeit zu überlassen.

 

Gruß

 

Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  1. Dramatisch ist die Idee zu nennen, dass für legal erworbenes Eigentum über ein volles Jahrzehnt kein Rechtsfrieden bestehen soll. Solche Ansinnen höhlen die tiefsten Fundamente des Rechtsstaats aus. Die Akzeptanz der Legislative schwindet und es wird ein Keil zwischen Bürger und Gesetzgeber getrieben!

Zu Punkt 1 noch einen Schlusssatz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb Papermaker:
  1. Dramatisch ist die Idee zu nennen, dass für legal erworbenes Eigentum über ein volles Jahrzehnt kein Rechtsfrieden bestehen soll. Solche Ansinnen höhlen die tiefsten Fundamente des Rechtsstaats aus, die genau das fordern. Die Akzeptanz der Legislative schwindet und es wird ein Keil zwischen Bürger und Gesetzgeber getrieben!

 

Zu Punkt 1 noch einen Schlusssatz.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb karlyman:

 

So ist das. Die in § 14 WaffG enthaltenen, vom Gesetzgeber gewollten Konstruktionen "Grundkontingent" und "WBK Gelb" können dann gleich in den Abfalleimer.

Denn mit den irrwitzigen Bedürfnisanforderungen "pro Waffe" sind sie nicht mehr kompatibel, und haben sich erledigt.

Ich habe aber die Vermutung, so weit durchblicken das die Urheber solcher Anforderungen gar nicht...

 

 

Kann so bleiben. Dann gibst du ab wegen mangelnden Trainings und kaufst gleich anschließend wieder zu "erleichterten" Vorraussetzungen.

Schöner Kreislauf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden schrieb Waffen Tony:

Keines der Ziele wird erreicht. Der Bürger drangsaliert.

So kurz kann man das fassen. Und den Diesel, die CO2-Steuer, die Ölheizung und diverse andere Sachen noch dazupacken.

Gepaart mit der Frage, warum man sich in der CDU wundert, dass der konservative Bürger aus der Mittelschicht die CDU nicht mehr wählt.

 

Es ist ja das WaffG nur einer von vielen Tropfen ins Fass, das schon jahrelang gut gefüllt ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Den Ausführungen von Herrn Straubinger, der auch mein Direktkandidat ist nach, haben wir ja noch weniger Rechtssicherheit.

Da kommt es darauf an ob du einen "Rot/Grünen" Richter bekommst, bei dem 100 Termine im Jahr nicht regelmäßig sind, oder einen Jäger der sagt: "Och der war 6 mal Schiessen, das passt schon"

Hier ist dann Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Der Vorschlag des BSSB ließt sich übrigens sehr vernünftig 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb Papermaker:
  1. Dramatisch ist die Idee zu nennen, dass für legal erworbenes Eigentum über ein volles Jahrzehnt kein Rechtsfrieden bestehen soll. 

 

 

Und das - wohlgemerkt - noch dazu aufgrund einer nachträglich eingeführten Anforderung, die niemals Grundlage (Bedüfnisanforderung) für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis/WBK war...

 

Das ist rechtlich mehr als grenzwertig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.