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IGNORED

Schiessen mit der Schreckschusswaffe


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Kanne81:

@cartridgemaster geil ?

[...]

Also meinen Zuspruch haben alle die das machen möchten... Je doller und öfter desto besser! Bitte behaltet diesen Brauch bei, egal was der Nazi Gesetzgeber dazu sagt.

 

Genau. Dann aber doch bitte mitten auf der nächsten Autobahn, die zu diesem Zweck mal eben vom Hochzeitskonvoi stillgelegt wird. Man muss ja das mitgebrachte Brauchtum respektieren.

Geschrieben

Der Begriff "Nazi" ist in der Tat mittlerweile inflationär ausgeweitet worden. Früher, also damals beim Adolf und danach, musste man nicht nur in der (DER) Partei Mitglied sein bzw. gewesen sein, sondern das auch noch mit glühender Überzeugung!

Heutzutage reicht es schon, wenn man einfach nur die falsche Abstammung bzw. Hautfarbe hat.

 

Ist aber auch völlig egal. Denn bedenklicher - wesentlich bedenklicher! - ist es, dass es Leute gibt, die es befürworten, wenn eine von ihren "Vordenkern" ersonnenen "Moral" über dem kodifizierten Recht und Gesetz des jeweiligen Landes zu stehen habe.

 

Denn wenn Mehrheiten sich ändern (und genau das wollen die auch, zumeist. Oder weiss Frollein Rakete etwa nicht, was sie da tut? Kann nicht sein!), dann werden noch ganz andere Moralvorstellungen die Basis des Zusammenlebens bestimmen. 

 

In diesem Zusammenhang vielleicht interessant:
Es war wohl dereinst mal so, dass Schweden der Ruf vorauseilte, dass man da besonders oft und gerne nackig unterwegs wäre, zumindest im Sommer am Gewässer und so. Ältere erinnern sich vielleicht, ich nicht. 

Falls es wirklich so war: Dem ist nicht mehr so.

Der Grund: "Moralvorstellungen haben sich geändert." 

 

Ja, doch. Ist klar.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ED2:

dass es Leute gibt, die es befürworten, wenn eine von ihren "Vordenkern" ersonnenen "Moral" über dem kodifizierten Recht und Gesetz des jeweiligen Landes zu stehen habe.

Das ist soweit eigentlich nicht verwerflich und sogar richtig. Schon die Präambel der Grundgesetzes mit dem Bezug auf die Verantwortung des deutschen Volkes vor Gott und den Menschen geht ja davon aus, daß es ein gottgegebenes Naturrecht gebe, dem man Folge zu leisten hat, auch wenn der Vorgesetzte das Gegenteil davon (im Fall der damaligen frischen und schlechten Erinnerungen z.B. Angriffskrieg und Völkermord) befiehlt, auch wenn das so in irgendeinem Gesetzblatt steht.

 

Wenn sich allerdings die jeweiligen Vorstellungen, was dieses Naturrecht beinhalte, fundamental widersprechen, dann wird sich kaum vermeiden lassen, daß man sich entweder trennt oder es kracht.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Kanne81:

Willst DU etwa allen anderen Völkern hier in D vorschreiben welche Bräuche man behalten darf und welche nicht? Religionsfreiheit und Entfaltung ist immerhin ein Grundrecht. Vorsicht!

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Sorry, aber sag mal ehrlich.... Läufst Du noch rund?

 

1. Religionsfreiheit: SCHWACHSINN - Salutschüsse stehen nicht in der Biebel, dem Koran oder anderen heiligen Schriften

2. Freie Entfaltung - IM RAHMEN der geltenden Gesetzgebung

 

Es steht jedem frei für eine Hochzeit ein Feuerwerk, auch mit herkömmlichen Feuerwerksartikeln wie man sie von Silvester

kennt beim Ordnungsamt anzumelden und dieses dann abzubrennen.

Da kann man dann sicher nen Großpack Böller mit reinstecken.

 

Achso... Du darfst mich gerne jetzt als Nazi beschimpfen, wenn Dir danach ist, ich denk mir zu Dir nur meinen Teil.

 

Nachtrag: 

IN DEUTSCHLAND GELTEN FÜR ALLE DIE DEUTSCHEN GESETZE.

OB DAS "anderen Völkern" PASST ODER NICHT IST DABEI UNERHEBLICH.

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Stephan_muc:

IN DEUTSCHLAND GELTEN FÜR ALLE DIE DEUTSCHEN GESETZE.

OB DAS "anderen Völkern" PASST ODER NICHT IST DABEI UNERHEBLICH.

Nur, ob diese Angewendet und Durchgesetzt werden, entscheiden Staatsanwalt und Richter.

 

Über das Gefühl, wie da Entschieden wird, decke ich den Mantel des Schweigens.?

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Bist du da sicher? Ich werfe mal die Begriffe Amerikaner und Abhören in den Raum. 

Wobei das, worüber die Kanzlerin sich aufgeregt hat, mir wirklich nicht als besonders anstößig erscheint. Wenn hohe Regierungsfunktionäre relativ leicht abhörbare Kommunikationsmethoden verwenden, dann sollten sie davon ausgehen, daß da jemand mithört. Mit Glück bloß ein Geheimdienst, der lediglich unter Verschluß gehaltene Berichte verfertigt, und nicht jemand, der die peinlichsten Stellen brühwarm ins Netz stellt. Das dürfte der BND bei ausländischen Kommunikationen auch machen wo er es kann. In der Fernsehserie The West Wing gab es da mal eine Episode, wo der Chief of Staff des Präsidenten auf einer nicht abhörsicheren Telephonleitung einen Witz gleich noch sicherheitshalber für die Mithörenden, die keine Muttersprachler sind, erklärt.

 

Der Skandal liegt eher in der massenhaften Überwachung von völlig alltäglichem Datenverkehr. Da ist schon durch die Dimensionen der Mißbrauch vorprogrammiert. Wenn man mit den Daten etwas machen will, dann braucht man Leute, die sie auswerten. Sei es nur das eine Millionstel der abgefischten Daten, das ein Algorithmus als das interessanteste markiert hat, dann braucht man da so viele Leute, davon garantiert einige wenig vertrauenswürdige, psychisch seltsame, usw., daß selbst mit den besten Absichten und Vorkehrungen der Mißbrauch vollkommen vorprogrammiert ist. Bekannt wurde ja die Bradley/Chelsey Manning Geschichte, bei der im Gegensatz zu Snowden auch nicht eine irgendwie rationale Auswahl der herausgegebenen Daten im Hinblick auf einen gefühlten oder tatsächliche Skandal vorlag, sondern die ihr Handeln auch selber mit der Unzufriedenheit über ihr Geschlecht erklärt hat. Wie groß wird wohl die Anzahl der Fälle sein, in denen Datenklau aus irgendwelchen persönlichen Motiven nicht herausgekommen ist, weil der Klauende nicht selber an die Öffentlichkeit gegangen ist?

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb MarcusGoebel:

Hallo, ein türkischer Arbeitskollege hat auf einer Hochzeit mit einer Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein geschossen. Nun hat es eine Anzeige gegeben. Was könnte auf ihn zukommen ?

Unerlaubtes Führen und unerlaubtes Schießen.

 

Aber die Staatsanwaltschaft könnte auch großzügig von einer Verfolgung absehen, wegen mangelndem öffentlichem Interesse. Schließlich sind die Gerichte sowieso überlastet und es gibt wesentlich einfacher zu knackende Fälle.

Geschrieben

Mmh.

Was wäre denn wenn ein Nazi auf einer Beerdigung mit einer Wasserpistole um sich ballert?

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb chapmen:

Mmh.

Was wäre denn wenn ein Nazi auf einer Beerdigung mit einer Wasserpistole um sich ballert?

 

Dann so:

 

Grossvolumige Wassermagazine nur noch mit Bedürfnisprüfung! 
Ondis24-4er-Set-Regentonnen-Wassertank-R

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Stephan_muc:

Nachtrag: 

IN DEUTSCHLAND GELTEN FÜR ALLE DIE DEUTSCHEN GESETZE.

OB DAS "anderen Völkern" PASST ODER NICHT IST DABEI UNERHEBLICH.

Schäm Dich, du ...

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben

 

vor 14 Stunden schrieb MarcusGoebel:

 ein türkischer Arbeitskollege hat auf einer Hochzeit mit einer Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein geschossen.

Wette 100 € auf "gar nix", Quote ist mir egal. Erzähle uns hinterher doch, wo das war?

vor 12 Stunden schrieb MarcusGoebel:

braucht er einen Waffenrechtsspezial Anwalt ?

Ne, anderweitige Spezialisierung ist wichtiger.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Ch. aus S.:

Unerlaubtes Führen und unerlaubtes Schießen.

Richtig, 1 x Straftat und 1 x OWI.

Zitat

Aber die Staatsanwaltschaft könnte auch großzügig von einer Verfolgung absehen, wegen mangelndem öffentlichem Interesse. Schließlich sind die Gerichte sowieso überlastet und es gibt wesentlich einfacher zu knackende Fälle.

In der Regel wird beides von der Staa. zusammengefaßt und mit Strafbefehl geahndet wenn die Voraussetzungen hiebei erfüllt sind:

- nicht vorbestraft

- Einsicht in das Fehlverhalten

- Einverständnis mit der außergerichtlichen Einziehung von Waffe und Munition.

 

Ist ein Anwalt eingeschaltet, bzw. Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt,  geht es kaum noch ohne Richterentscheid, sollte man von daher schon überlegen ob es das Wert ist.

Waffe gibt es eh nicht mehr zurück, denn wenn damit eine Straftat begangen wurde unterliegt sie der Einziehung.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb HangMan69:

sowas gibt es nicht!!!

DOCH!

 

Einige Anwälte sind in dem Bereich spezialisiert.

 

Nur: Hier geht es ja nicht nur um das unerlaubte Führen, es geht auch um Schiessen ohne Schiesserlaubnis.

 

Das wird sicher ein Spass werden, den Ali da haben wird.

 

Ich möchte nur zusehen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Ist ein Anwalt eingeschaltet ...  geht es kaum noch ohne Richterentscheid,

Warum sollte man deswegen in einem rechtsstaatlichen Verfahren benachteiligt werden?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Einige Anwälte sind in dem Bereich spezialisiert.

es wäre mir neu das es einen "fachanwalt für waffenrecht" tatsächlich gibt!

es mag Anwälte geben die sich hier spezialisiert haben, aber das nicht als "berufsbezeichnung" führen...

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Kanne81:

 Also bei einem Feuerwerk und Salutschüssen (scharf oder blank) sollten sich die Deutschen Ordnungsnazis mal ein wenig entspannen... Vertrauen und Glückwünsche dem Hochzeitspaar und -familien.

Klar, und wenn ich dann das hier auf Zeit Online lese, bin ich so was von entspannt:

Zitat

Am 4. Juli 1999 kam ein 9-jähriger Junge in Los Angeles im "Kugelhagel" der Feiern zum amerikanischen Unabhängigkeitstag zu Tode, und er war beileibe kein Einzelfall: 38 Menschen starben allein im Großraum Los Angeles zwischen 1985 und 1992 durch herabfallende Gewehrkugeln, meist bei ausgelassenen Feiern zum Unabhängigkeitstag oder an Silvester.

Aber Du hast Recht, das bissel Geknalle macht doch nichts und 38 Tote in sieben Jahren alleine im Großraum Los Angeles sind lediglich marginale Kollateralschäden, da könnte der Ordnungsnazi doch bitte schön etwas toleranter sein. Hauptsache, dieser schöne Brauch bleibt erhalten, denn wie soll man seiner Freude auch sonst angemessen Ausdruck verleihen ...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Warum sollte man deswegen in einem rechtsstaatlichen Verfahren benachteiligt werden?

Wo siehst du Nachteile?

Ich nicht,

denn ein Verfahren wird immer teurer, als z. B. 2.000,- € Strafbefehl und Einstellung des Verfahrens.

Bei den vielen Fällen die ich persönlich kenne werden die Beteiligten aufgerufen und es wird vom Richter eröffnet dass es aus der Aktenlage zu einer Verurteilung kommen wird, die weit aus teurer ausfallen wird.

In keinem der Fälle hat das dann einer komplett durchgezogen.

Es blieb dann beim Strafbefehl und natürlich bei den Anwaltskosten.

Das Schießen könnte ev. als OWI vernachlässigt werden, kenne aber auch Fälle wo Vorgärten nachgemessen wurden um das befriedete Besitztum zu klären.

Bei einem unerlaubten Führen gibt kein Richter eine SRS zurück und heute schon gar nicht mehr!

 

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Kanne81:

Also bei einem Feuerwerk und Salutschüssen (scharf oder blank) sollten sich die Deutschen O........... mal ein wenig entspannen... Vertrauen und Glückwünsche dem Hochzeitspaar und -familien.

Andere User haben dir schon gesagt was sie von deinem Geschreibsel halten, von daher wiederhole ich den Blödsinn nicht.

Du solltes aber einmal darüber nachdenken mit welcher Geschwindigkeit Geschosse wieder auf die Erde zurückkommen!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb uwewittenburg:

Andere User haben dir schon gesagt was sie von deinem Geschreibsel halten, von daher wiederhole ich den Blödsinn nicht.

Du solltes aber einmal darüber nachdenken mit welcher Geschwindigkeit Geschosse wieder auf die Erde zurückkommen!

 

Auch dazu gibts nen interessantes Video:

 

Bearbeitet von SDASS_Nico
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb SDASS_Nico:

Auch dazu gibts nen interessantes Video:

So, so, der Verletzte hatte einen Bluterguss auf der Schulter und die verlangsamte 9mm durchschlägt noch den Schädelknochen.

Dann war die Jacke und das T-Shirt ja die richtige Schutzbekleidung.?

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb MarcusGoebel:

 Verletzt wurde keiner.

Doch , das Deutsche Gesetz wurde verletzt.

 

Das Schießen in der Öffentlichkeitbedarf  immer einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Ausnahmen von dieser Pflicht sind im § 12 des Waffengesetzes geregelt.

So zählen zum Beispiel Notwehr und Notstand zu diesen Ausnahmen. Das Vertreiben von Vögeln sowie die Verwendung von Signalwaffen bei Rettungsübungen sind demnach ebenfalls gestattet.

 

Du bist doch sachkundig ?

Warum bringst du den Käse mit dem

Kleinen WS hier rein?

 

Strafe?

im Minderfall schießen ohne Schießerlaubnis - eine OWI. Addieren sich aber noch Führen ohne Erlaubnis dazu mit vielleicht überlassen an Unberechtigte (hier Minderjährige)  summen sich die Jahre.

Führen ohne Erlaubnis alleine ist eine Straftat.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Andere User haben dir schon gesagt was sie von deinem Geschreibsel halten, von daher wiederhole ich den Blödsinn nicht.

Du solltes aber einmal darüber nachdenken mit welcher Geschwindigkeit Geschosse wieder auf die Erde zurückkommen!

Hallo uwewittenburg

 

hier ist die Rede von einer SSW (SchreckSchussWaffe). Da kommt kein Geschoss zur Erde zurück!

Und Kanne kommt aus Berlin. Da werden in einigen vierteln Polizeifahrzeuge mit Feuerwerksraketen gezielt angegriffen. Die Polizei gibt Vollgas und wird nicht wieder gesehen.

Mann sollte wirklich die "Kirche im Dorf" lassen. Eine Hochzeit zu feiern kann mannigfaltig von statten gehen. Ich mag es, Kniehoch im indischen Ozean mit Frack und Hochzeitskleid getraut zu werden, bei den Klängen von "Jambo", andere halt mit etwas Knallerei mittels einer Schreckschusswaffe. Soviel Toleranz sollten wir wirklich zeigen. Vor den Zug "schubsen" gehört allerdings nicht mehr zur Toleranz.

 

Steven

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