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Waffenrechtskonforme Aufbewahrung von Softair-Waffen


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Geschrieben

Moin Leute!

Ich bin seit Kurzem ins Airsoft-Thema eingestiegen und habe mir mehrere Waffen zugelegt, alle mit einer Schussleistung unter 1J.

Ich habe die Waffen mit einer einfachen Wandhalterung an der Wand im Wohnzimmer befestigt. Nun hat mich ein Kumpel gefragt, ob dies denn "legal" sei.
Nach kurzer Recherche heißt es im § 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV ja, dass nicht erlaubnispflichtige Waffen in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren sind.

Wie ist hier jetzt die waffenrechtliche Auslegung eines verschlossenen Behältnis zu verstehen?

Ich bin bei eBay auf folgende Wandhalterung gestoßen:
https://www.ebay.de/itm/Franzen-Waffenschloss-mit-Wandhalterung-fur-Langwaffen-Kurzwaffen-abschliesbar/401759845363?_trkparms=aid%3D111001%26algo%3DREC.SEED%26ao%3D1%26asc%3D20170511121231%26meid%3D9b2e6a02089d4a63ab5afa168a669a96%26pid%3D100675%26rk%3D4%26rkt%3D15%26sd%3D254263633868%26itm%3D401759845363%26pg%3D2481888&_trksid=p2481888.c100675.m4236&_trkparms=pageci%3Ac92c1239-b2c9-11e9-baa2-74dbd18092c8|parentrq%3A42f6503d16c0ad4a57f03d46fff34b64|iid%3A1

Diese sichert den Abzug der Waffe und verschließt die ganze Waffe quasi fest mit der Wand.
Außerdem ist das Wohnzimmer stets abgeschlossen, wenn ich nicht im Raum bin (Angewohnheit, damit meine beiden Katzen die Tür nicht aufspringen, weil die nicht ohne mich in dem Raum sein dürfen.) Zusätzlich sind alle im Raum befindlichen Fenster abschließbar.

Eine kurze Anfrage an den VDB gab als Antwort, dass die dazu keine genaue Aussage treffen können und ich dies doch mit meiner Waffenbehörde absprechen soll. Es wurde seitens des VDB nur gesagt, dass aus deren Sicht kein Tresor notwendig ist; ein abschließbarer (begehbarer) Kleiderschrank oder abschließbare Kommode sei ausreichend.
Eine Anfrage bei meiner Waffenbehörde ergab kein genaues Ergebnis. Es ist denen sogar gänzlich neu, dass Airsoft Waffen überhaupt vom Waffengesetz erfasst sind. Es gab nur die Empfehlung, dass in der heutigen Zeit sowas schnell zu Missverständnissen kommen kann, wenn das ein falscher sieht und dass die das nicht empfehlen. Ein Verbot oder eine Erlaubnis konnte man mir nicht geben.

Da das Wohnzimmer komplett abgeschlossen ist UND zusätzlich die Waffen verschlossen fest an der Wand hängen, wäre ich hier der Auffassung, dem Waffengesetz zu entsprechen, da keine unberechtigten Personen Zugriff zu den Waffen erlangen können (außer bei einem gewaltsamen Einbruch natürlich, aber da wäre auch ein abschließbarer Kleiderschrank nicht sicherer).

Wie ist dazu hier die Meinung?

Besten Dank!

Geschrieben

In einem Urteil zur Beförderung von Einhandmessern (https://openjur.de/u/354123.html) wird ein Behältnis analog zu einer Entscheidung zum §243 StGB definiert:

Zitat

Ein verschlossenes Behältnis ist ein Raumgebilde, das allein der Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden

Da dein Wohnzimmer zum Betreten durch Menschen bestimmt ist, ist es kein Behältnis.

Da es kein Behältnis ist, reicht eine abgeschlossene Wandhalterung nicht aus, der Hinweis auf den Kleiderschrank oder Kommode (jeweils abschließbar) ist also ein guter Ansatzpunkt.

So meine Meinung, ich bewahre meine Airsoftwaffen in verschlossenen Tragebehältnissen auf...

Geschrieben (bearbeitet)

Stell doch einfach nen Antrag, dann muss die Behörde entscheiden ob die Aufbewahrung ok ist:

(6) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.
 
Ebsen sind keine Munition.

 
Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb schmitz75:
(6) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.

Es wird bestimmt als besonderer Härtefall angesehen, eine abschließbare Kommode oder einen Schrank im Wohnzimmer aufzustellen (bzw. einen vorhandenen zu nutzen). :allesgute:

Wie Philipp sagte, ein verschlossenes Behältnis reicht aus. Art und Beschaffenheit sind nicht fest vorgegeben, kann aus Holz (Schrank, Kommode) oder sogar aus Glas sein. Es muss eben nur so verschlossen sein, dass man da nicht ohne Weiteres rankommt. Wenn Du sie also "ausstellen" willst, stelle sie in eine Vitrine und gut ist.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Oder in eine Tüte und die Tüte mit Klebestreifen verschließen

Was aber wiederum von wegen Plastikmüll, ökologischem Fussabdruck, usw. natürlich mal gar nicht geht...

 

 

(Duckundwech...)

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Oder in eine Tüte und die Tüte mit Klebestreifen verschließen

Wenn schon dann aber Habeck - konform in einem

Jutesack der  mit einer Hanfschnur zugebunden wird.

Die Verwendung von Hanf Erzeugnissen gibt dann sogar doll Grüne Zusatzpunkte

 

oswald 

Geschrieben (bearbeitet)

Dieser Bullshit ist ja mit der letzten Änderung WaffG hinzugekommen. Ich bezweifle das die Behörden dazu überhaupt was wissen.

Falls Du ohne Kinder wohnst und Deine Freundin/Frau über 18 ist sollte es so in der Wohnung kein Problem sein.

Falls Du Kinder hast musst Du dafür sorgen das die Airsoft nicht aus versehen in der Schule landen.

 

Nicht vergessen, das die Besteckschublade auch abschließbar sein muss und der Messerblock in einem entsprechendem Behältnis verstaut ist!

Bearbeitet von scotty600
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb momorious:

an der Wand im Wohnzimmer befestigt.

...... tja, wenn dein voyeuristischer, linksgrüner Nachbar nicht nur die Kinder mit dem Fernglas aus nem Km Entfernug beobachtet, sondern auch noch hoplophob ist, kannste schonmal Kekse fürs SEK backen.
Die werden dich nämlch 100% um 03:00 Uhr Morgens besuchen kommen werden. Besonders gefährdet ist aber nur den kleiner Hund, denn der wird sofort erschossen, wenn er sich nicht in eine Ecke verkriecht und stattdessen herumkläfft.

Du bekommst von denen nur die Zähne ausgeschlagen, wegen der Kekse. Die wollen keine Mitesser.

 

 

Geschrieben

Was mich bei solchen Geschichten immer wieder wundert, ist der Umstand das der auf seinem Hof völlig legal "schießen" darf.

Der kann z.b mit einer SSW völlig legal mit Platzpatronen schießen.

 

Genauso verhält es sich mit diesen Geschichten wo Zeugen sehen das jemand in seinen vier Wänden mit einem "Vollautomaten" hantiert.

Der Besitz in den eigenen vier Wänden eines Gegenstandes der wie ein Sturmgewehr aussieht ist auch völlig legal.

 

Ich weiß noch wie ich aus dem Urlaub kam, erster Tag im Büro, telefoniere und lasse dabei den Blick durchs Büro schweifen und sehe auf einmal das neben/hinter der Tür ein "AR 15/M 16" lehnt.

Ich mußte voll lachen weil ich nur dachte "na wie geil ist das denn, wer bringt den seine Plempe mit zur Arbeit und stellt die neben der Tür ab".

 

Bis ich dann raffte das das nur ein Softairgewehr ist das wir von einem Lieferanten geschickt bekommen haben.

 

Aus diesen Gründen kann ich immer nicht verstehen warum da alle immer so einen Aufriss von machen wenn eine Meldung reinkommt das gesehen wurde das jemand ein "Sturmgewehr" hat, oder das von irgend woher Schüsse fallen.

Es ist schlicht nichts verbotenes.

 

 

 

 

 

 

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Geschrieben

Was mich verwundert ist wie viele Gedanken sich die Leute machen.

Jahrzehnt ist alles mit diesen Spielzeugen gut gegangen, keinen hat es interessiert wo die Teile liegen und wer darauf Zugriff hat. Niemand weiß wer sowas hat.

Also was ist euer Problem? In eurer Wohnung leben nur Erwachsene? Dann lass das Teil da liegen wo es dir gefällt. Da niemand weiß das du sowas hast, wird auch das Amt nicht vorbei kommen und gucken ob du es korrekt aufbewahrst.

Ihr habt Kinder in der Wohnung? Dann lagere das Spielzeug genauso wie oben beschrieben und stell sicher das du dein Kind richtig erziehst. Eine gute Erziehung ist besser als jeder Panzerschrank!

 

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Geschrieben

Ich kann es ja verstehen, dass so mancher Bub im Spiel eine lebhafte Phantasie entwickelt, und daher seine Spielzeuge für „Echte Waffen“ hält.

 

Die Behörde dürfte Recht haben: Wenn, dann fiele so was unter ein Spielzeuggesetz, denn Waffen sind das nie und nimmer.

Geschrieben

Die Kinder sollen doch damit spielen. Haben wir mit 10 Jahren auch gemacht, damals hatten wir noch keinen Airsoft sondern Holz zurecht gesägt und gefeilt. Das ist doch das schöne am Kind sein, man kann seiner Phantasie freien Lauf lassen und mit anderen rumtollen. Und ich durfte auch mit Opas Knicker schießen, ABER nur in seinem Beisein!!!! Das hat er mir klar zu verstehen gegeben. Denn ich wusste, wenn ich da einfach so ran gehe, dann gibt es eine ordentliche Schelle.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb ED2:

Wenn, dann fiele so was unter ein Spielzeuggesetz, denn Waffen sind das nie und nimmer.

Evtl. sollte man in der Kategorie Waffenrecht einfach mal die Füße still halten, wenn man nur eine Meinung und keine Ahnung hat...

 

Zitat

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden 

 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb ED2:

Die Behörde dürfte Recht haben: Wenn, dann fiele so was unter ein Spielzeuggesetz, denn Waffen sind das nie und nimmer.

 

Näheres ist zu finden im Anhang1 zum Waffengesetz. Wer mit einer Airsoft durch den Park läuft oder wer diese nicht vor dem Zugriff unberechtigter Personen (z.B. Kinder) schützt, wird wegen verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt.

 

Genauso wer ungehemmt auf dem Balkon oder im Hinterhof mit eine SSW rumballert, oder an Sylvester damit auf der Straße Feuerwerkskörper abschießt (Gegenstand in der Waffen Sachkunde). Wobei Umgang mit SSW scheinbar nicht für Hochzeitskonvois und ähnliches gilt.

Geschrieben

Gut, wenn das so ist mit "Waffen", dann will ich nichts gesagt haben.

 

Also dann, willkommen in der Clownwelt. We've got funny names.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb uwewittenburg:

Schießen ohne Schießerlaubnis? Oder Verstoß gegen die Lärmschutzverordnung?

Das Schießen mit SSW erlaubt der § 12, Abs 4.

Allerdings kann ein Nachbar das dennoch zur Anzeige bringen und den § 117 QWIG anführen, der unnötiges Lärmen zu jeder Tages- und Nachtzeit verbietet.

Aber so lange es keinen stört, kann man (sinnbefreit) ein Magazin nach dem anderen leeren - unabhängig von Silvester (der im Bezug zu SSW keinerlei Ausnahmen beschafft).

Geschrieben

Und genauso ist es.

Der geht mit dem Teil in seine Scheune und erklärt das einem Freund oder einer Freundin und dabei werden ein paar Schüsse abgegeben.

Das ist völlig legal. Da ist nichts mit Schießerlaubnis usw.

 

Der kann sogar mit so einer Softair nachts Streife auf seinem Grundstück gehen, ob das qualitativ so sinnvoll ist, ist eine andere Sache aber es wäre legal.

Und weil jemand legal mit einer Waffe hantiert dürfen keine staatlichen Zwangsmaßnahmen gegen ihn durchgeführt werden wie Wohnung durchsuchen,SEK Einsatz usw.

 

Und nie vergessen, irgendjemand unterschreibt immer so einen Wisch mit dem die Aufschlagen. Da gibt es immer einen Namen.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb micky123:

Und nie vergessen, irgendjemand unterschreibt immer so einen Wisch mit dem die Aufschlagen. Da gibt es immer einen Namen.

Das nutzt nur wegen dem Richterprivileg nichts.

Oder hast du schon mal von einem Urteil wegen

Rechtsbeugung gehört? Das kommt schlicht nicht

vor.

 

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