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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hunter375:

.. die Regierung kannst du wohl auch in keinem anderem Land mehr kritisieren als hier.

 

Wo hastn das geträumt? Selbst im bösen, achso undemokratischen Ungarn kannst du wesentlich freier die Regierung kritisieren, ohne Probleme zu bekommen, als das hier möglich ist. Hier sind inzwischen Stasimethoden, sprich Zersetzung missliebiger Personen, wieder total im Trend. Zwei Beispiele gefällig? Google einfach mal " Berlin, Hanjo Lehmann, Claudia Sünde, Razzia,Lebenslauf" oder "HH, Jungfernstieg, Heinrich Kordewiner". Hier werden Hausdurchsuchung und Beschlagnahme, welche ausschließlich zur Beweissicherung bei schweren Straftaten vorgesehen sind, zur Zersetzung missliebiger Personen missbraucht. Weil diese es gewagt haben, sich zu bestimmten Fällen, in einem Fall zu vertuschten Einzelheiten eines bestialischen Mordes, im anderen Fall zu Betrügereien von Abgeordneten, zu äußern. Zur Erinnerung: das geschieht nicht im Iran, nicht im Russland, nicht in Nordkorea! Diese Fälle geschehen hier in Deutschland! 

 

Denke dran, bevor du mir nochmal mit einem ach so tollen, freien und demokratischen Deutschland kommst!

Geschrieben

Gestern bzw. vorgestern Abend „angeblich“ Beschlussfassung im Deutschen Bundestag unter Vorsitz von Claudia Roth trotz fehlender Beschlussfähigkeit!

 

Wenn es stimmt, wer und womit kann man eigentlich derartige mangelhafte Gesetzgebungsverfahren heilen?

 

Geschrieben

Schwer vorstellbar, bei fehlender Beschlussfähigkeit braucht diese nur durch einen Abgeordneten angemahnt werden. Zumindest eine Partei ist ja vorhanden, die solche demokratischen Prinzipien noch achtet. Allerdings sind Beschlüsse ohne Beschlussfähigkeit in der Vergangenheit durchaus vorgekommen, z.B. das Maaßsche Netzdurchzensurierungsgesetz. Allerdings gab es damals noch keine echte Opposition.

Geschrieben

Ergänzung nicht das WaffG! Es ging dort um andere Gesetze! Aber wenn die Beschlussfähigkeit im Bundestag grundsätzlich keine Rolle mehr spielt, dann ....

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb sealord37:

bei fehlender Beschlussfähigkeit braucht diese nur durch einen Abgeordneten angemahnt werden. Zumindest eine Partei ist ja vorhanden, die solche demokratischen Prinzipien noch achtet.

Hallo

 

genau.

Und ich bin sicher, das wird auch gemacht.

Bin gerade am formulieren für den Abgeordneten.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

 

Frau Claudia Roth (MdB) hat sich dazu entschieden dass es genügt die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht zweifelsreif durch Hammelsprung festzustellen sondern lediglich im Vorsitz des Bundestagspräsidiums auszudiskutieren:

 

 

Da gab es einen Hammelsprung:

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Fraglich ist auch, ob es überhaupt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird.

Geschrieben

Claudia Roth hat damit sogar Recht im Sinne der Geschäftsordnung, der Hammelsprung ist nur durchzuführen, wenn die Beschlussfähigkeit vom "Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht" wird, was hier der Fall war, also gibt es keinen Hammelsprung.

 

Wenn die AFD schlau wäre, hätte sie danach namentliche Abstimmung beantragt.

Geschrieben

Also alles in Ordnung! Damit kann eine kleine Gruppe der Abgeordneten Gesetze verabschieden!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schmitz75:

Claudia Roth hat damit sogar Recht im Sinne der Geschäftsordnung, der Hammelsprung ist nur durchzuführen, wenn die Beschlussfähigkeit vom "Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht" wird, was hier der Fall war, also gibt es keinen Hammelsprung.

 

Wenn die AFD schlau wäre, hätte sie danach namentliche Abstimmung beantragt.

Jetzt wird es illegal, man verweigert der AfD ihren Vize, also kann sie keine Beschlussfähigkeit überprüfen.

 

In einem normalen Land wäre es jetzt Zeit für die Judikative.

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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb schmitz75:

Claudia Roth hat damit sogar Recht im Sinne der Geschäftsordnung, der Hammelsprung ist nur durchzuführen, wenn die Beschlussfähigkeit vom "Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht" wird, was hier der Fall war, also gibt es keinen Hammelsprung.

So klar ist das nicht. Es kann auch der Sitzungsvorstand einstimmig das Ergebnis einer Abstimmung feststellen. Daraus folgt aber beim besten Willen nicht, daß er absichtlich ein falsches Ergebnis feststellen darf.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb mühli:

... Sorry verstehe ich nicht ganz.

Hm, der Link funktioniert nicht. Interessieren würde mich das neue Waffengesetz in der Schweiz aber schon! Ich bin gespannt auf die Formulierungen zum Magazinverbot etc.? Kannst Du den Link noch korrigieren? Vielen Dank schon mal!

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben (bearbeitet)
vor 49 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Hm, der Link funktioniert nicht. Interessieren würde mich das neue Waffengesetz in der Schweiz aber schon! Ich bin gespannt auf die Formulierungen zum Magazinverbot etc.? 

 

Hier https://www.waffenboerse.ch/neues-gesetz bzw. https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2019/2019-06-14.html#moreinfos-manual-tab-before-0 PDF (findet man auch beim scrollen nach unten-Dokumenationen) https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/waffenverordnung/vo-d.pdf

 

Die Grafik sollte jetzt gehen bzw. man sollte jetzt die grafische Darstellung sehen.

 

 

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Bearbeitet von mühli
Grafik eingefügt
  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Das war abzuwarten, heute stand bei uns in der Zeitung " Schleswig-Holstein " :

Grüne fordern Reform des Waffenrechts - Gesellschaft sei durch das aktuelle Recht nur unzureichend geschützt

 

Die Grünen fordern in Schleswig-Holstein mit Blick auf die beiden Anschläge in Hessen eine Rechtsform des Waffenrechts.

Der Mordanschlag auf einen Eritreer usw. Die Grünen fragen sich warum Waffen legal ins Eigentum einer Person mit rechtsradikaler Gesinnung gelangen können.

Die aktuellen Regelungen des Waffenrechts schützen unsere Gesellschaft offensichtlich nur unzureichend.

Dabei sei vor allem die Masse der Waffen in Privatbesitz ein Sicherheitsrisiko, davon seien knapp 6000 als gestohlen und knapp 23000 als abhandengekommen

gemeldet. Das hatte eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag ergeben. Bei dem großen Risiko das eine Waffe im Privatbesitz in falsche Hände gerate

müsse die Zahl der Waffen im Privatbesitz massiv reduziert werden, insbesondere Halbautomatische Schusswaffen und Großkaliber hätten in den Händen von

Privatpersonen nichts verloren. Als Übergangslösung schlug man vor, Munition am Verwendungsort also in Schützenheime und Wettkampfstätten zu lagern.

Amoklauf in Winnenden 80 Tote usw. und seit 1990 seinen gerechnet ohne Suizide mehr als 250 Menschen mit Waffen von Sportschützen umgekommen.

Grafe fordert bla bla bla ein verbot von allen tödlichen Waffen.                     Was bleibt einen denn noch über ?

 

Fordern können die Grünen viel, bleibt abzuwarten in der nächsten Zeit ob noch mehr Schwachsinnige einen oder mehrere töten damit die Grünen und

Herr Grafe es durchsetzen werden, ich hoffe nur das es dazu nicht kommen wird, noch sowas und denn passiert noch was mit einen Kind dann ist 

endgültig Feierabend ! 

Bearbeitet von daimler01

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