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IGNORED

Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."


HangMan69

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@Faust

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vor 19 Stunden schrieb Thrawn:

Eine Frage, im Entwurf ist aber nicht von einer regelmäßigen Wiederholung der Bedürfnisrpüfung die Rede, oder überlese ich da was ?

Das wäre was, was besonders Altschützen ja treffen wird

Das stimmt. So wie ich aus Emails der Politiker mitbekommen habe, wird der BMI-Entwurf in einigen Punkten verbessert. Darunter fallen anscheinend die Bedürfnisprüfung und auch die Reparturwaffen, Vorderladerwaffen und einige andere Dinge. Es wurde vom Innenausschuss aber immer wieder betont, dass man unbedingt ein Magazinverbot benötige, weil die EU dies vorschreiben würde.

 

Das ist der Grund, warum ich die Petition auf die Dinge beschränkt habe, für die sich die meisten Verbände nicht so stark interessieren: Verbot von Magazinen, Magazingehäusen, Salutwaffen, Dekowaffen, Vorderlader, sowie die Bundesrats-Initiative für Messerverbote und Waffenverbotszonen.

 

Ich könnte noch hundert andere Dinge nennen, die mir daran nicht gefallen.

 

Insgesamt geht es um Solidarität. So wie wir uns pro Paintball, pro Halbautomaten für Jäger, pro Airsoft, gegen Jagdeinschränkungen positioniert haben, so sollten auch die uns unterstützen, die eventuell von dem Gesetzesentwurf sich nicht direkt betroffen fühlen.

 

Ich möchte aber das Geschrei sehen, wenn ein Kontrolleur, der Waffen nicht mag, bei der Kontrolle erfolgreich seine 11 Dummypatronen in ein Magazin laden kann, weil die Feder ausgeleiert ist und plötzlich der Waffenbesitzer als unzuverlässig dasteht und alles verliert. Dann sind plötzlich auch die betroffen, die aktuell nicht unterstützen wollen.

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vor 12 Minuten schrieb Katja Triebel:

Ich möchte aber das Geschrei sehen, wenn ein Kontrolleur, der Waffen nicht mag, bei der Kontrolle erfolgreich seine 11 Dummypatronen in ein Magazin laden kann

das hieße aber, dass die "aufbewahrungskontrollen" dann auch "sämtliche" magazine des lwb mit umfassen müsste!

ich habe diesbezüglich aber nichts im entwurf gelesen, das hier eine "verschärfung" der nachschau erfolgen soll!!!

hieße also: "keine änderung der regeln für die nachschau, kein zugriff des kontrolettie auf meine mags"!!!

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vor 11 Stunden schrieb PetMan:

Ich wurde beim Unterzeichnen gefragt " Steht dann mein Name im Internet ?" Anscheinend haben einige damit ein Problem, das ihr Name im Zusammenhang mit der Petition für jeden zu sehen ist. Ok, kann ich je nach Arbeitgeber sogar nachvollziehen. Aber, die Namen der Personen die auf Listen unterschreiben tauchen in der Liste mit den Unterschriften als " Handschriftlich " auf. Der Name wird nicht genannt, nur gespeichert . Genauso wie jemand der Online zeichnet und das anklickt als " nicht öffentlich " in der Liste dargestellt wird. 

Nur als Info , falls einer der Unterschriften sammelt die gleiche Frage gestellt bekommt. Oder wenn sich einer ziert zu Unterschreiben einfach darauf hinweisen das der Name nicht öffentlich gepostet wird.

 

Wer offline unterzeichnet, dessen Namen steht nicht im Internet. Es steht nur der Ort und die Bemerkung "handschriftlich" drin.

 

Übrigens nochmals vielen Dank an alle, die offline Unterschriften einholen und auch hochladen.

 

Und ja, es ist schwierig, Mitzeichner zu finden, wenn die Verbände zur Mitzeichnung nicht aufrufen. Bisher hat nur der VdB zur Mitzeichnung aufgefordert. All4Shooters, DWJ und einige Händler haben sie auch verteilt. Die Petition der Jäger gegen das ZDF hatte auch Anlaufschwierigkeiten - trotzt Engagement des DJV. Und gegen den EUGunban waren die Deutschen zwar die stärksten Mitzeichner (70.000 von 360.000), aber eben auch nur 70.000 in 6 Monaten. Ich denke doch, dass wir das Quorum schaffen werden, wenn ihr handschriftliche Unterschriften sammelt. Auch wenn es jetzt zäher wird.

 

 

 

Unterschriften.PNG

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vor 3 Minuten schrieb HangMan69:

das hieße aber, dass die "aufbewahrungskontrollen" dann auch "sämtliche" magazine des lwb mit umfassen müsste!

ich habe diesbezüglich aber nichts im entwurf gelesen, das hier eine "verschärfung" der nachschau erfolgen soll!!!

hieße also: "keine änderung der regeln für die nachschau, kein zugriff des kontrolettie auf meine mags"!!!

Und wie soll der Kontrolleur erkennen, dass eine Kategorie B-Waffe vor ihm liegt, wenn deren Kategorie nur nach dem eingesetzten Magazin bestimmt ist?

 

Natürlich werden die meisten Kontrolleure das nicht machen. Aber einige eben schon ....

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vor 4 Minuten schrieb HangMan69:

das hieße aber, dass die "aufbewahrungskontrollen" dann auch "sämtliche" magazine des lwb mit umfassen müsste!

 

hieße also: "keine änderung der regeln für die nachschau, kein zugriff des kontrolettie auf meine mags"!!!

Ich hatte auch schon einen Kontroletti im Haus.

 

Der hat gleich das MR moniert, "was wollen sie mit einer solchen Waffe auf der Jagd"

 

Ich habe nur gefragt: Sind sie wegen des Nummernabgleichs hier oder persönlicher Befindlichkeiten.

Wir waren dann ganz schnell "durch".

 

Ausserdem sind meine Waffen grundätzlich ohne Magazin im Schrank.......................Einzellader mit selbsttätigen Hülsenauswurf. Ok?

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vor 4 Minuten schrieb Valdez:

Ausserdem sind meine Waffen grundätzlich ohne Magazin im Schrank..............

so handhabe ich das auch! sämtliche mags sind in einem seperaten schrank verstaut!!!

und die, die im mun-schrank liegen, bekommt er auch nicht zu sehen, denn in den hat er auch nicht "rein-zu-schauen"!!!

Bearbeitet von HangMan69
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vor 13 Minuten schrieb HangMan69:

so handhabe ich das auch! sämtliche mags sind in einem seperaten schrank verstaut!!!

Dann hat der Gesetzgeber ein wichtiges Ziel erreicht: Im Notfall (Einbruch etc.) kannst Du Dich dann nicht wehren, weil die Waffe in einem separaten Schrank steht, die Muni in nem anderen und die Magazine wo ganz anders...

Ein positiver Ausgang einer SV-Situation in den eigenen Wänden wird so ziemlich undenkbar. Ziel erreicht!

 

Das Problem ist zudem auch, dass Magazine zu den Waffen gehören und mit der Waffe (wenigstens eines) mitverkauft werden. Ohne entsprechendes Magazin ist die Waffe nicht sportlich einsetzbar. Beim BDS ist in SL-Disziplinen z.B. das direkte Einführen der Patrone nicht erlaubt; immer aus dem Magazin heraus, auch in SL-Präzi-Disziplinen. Da Magazine künftig die Waffenkategorie bestimmen, wird man schon darauf bestehen, diese bei der Kontrolle vorgelegt zu bekommen. Diejenigen Magazine, die man als Altbesitz angemeldet hat, sowieso.

 

Meine Familie hat bei der Petition mitgemacht. Ich kann Frau Triebels Frust darüber, dass andere Verbände nicht zur Teilnahme aufrufen, gut nachvollziehen. Es ist wie immer die Fachpresse (Visier etc.), von denen Unterstützung kommt. Bezeichnenderweise auch (wieder) nicht vom Forum Waffenrecht. Der Magazinkörpermist muss raus aus dem Entwurf. Die 2-3 Miniverbesserungen (SD - gibt es für die meisten sowieso, 40 cm statt 42 cm AWaffV §6 Mindestlauflänge) sind dagegen ein Witz.

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vor einer Stunde schrieb Katja Triebel:

 

Wer offline unterzeichnet, dessen Namen steht nicht im Internet. Es steht nur der Ort und die Bemerkung "handschriftlich" drin.

Unterschriften.PNG

Hey, du hast meine Liste gefunden ? Sind noch 5 Unterschriften mehr drauf gewesen, aber die Wohnen woanders . Werde mich bemühen noch mehr Unterschriften zu bekommen. Aber manche Leute muss man echt fast nötigen das sie Unterschreiben, unglaublich sowas .

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vor 18 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Das Problem ist zudem auch, dass Magazine zu den Waffen gehören und mit der Waffe (wenigstens eines) mitverkauft werden. Ohne entsprechendes Magazin ist die Waffe nicht sportlich einsetzbar...

solange nichts dergleichem im neuen gesetz steht = nix mags anschauen!!!

 

ausserdem bin ich auch jäger!!!

 

vor 18 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 

 

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?

Nein, ich habe keinen 0er Würfel, aber Verständnis für  alle, die sich eben auch schützen wollen.

 

Der Petition wünsche ich viel Erfolg. 100.000 wären wirklich top! Das ist dann auch ein Zeichen an bestimmte eigene Lobby-Verbände, massiver beim Magazin(körper)verbot aufzutreten.

Sonst werden wir am Ende alle kriminalisiert!

Mein simpler Vorschlag:

 

  • Blockierte Mags müssen zugelassen bleiben. Irgendwelche Magazinkörperlängenverbote gehören direkt rausgestrichen aus dem Referentenentwurf.
  • Bei der Überprüfung muss 1 extra Patrone mehr im ungeladen Zustand (durch Toleranzen, ausgeleierter Feder/Abnutzung etc.) straffrei bleiben.
  • Ansonsten gilt ganz simpel, wie in anderen EU-Ländern auch: in ein Langwaffenmagazin dürfen nicht mehr als 10 Schuss des Nennkalibers (nicht: des kleinstmöglichen, weil Problem 12/45 Patronen in Flinten etc.) reinpassen. In ein Kurzwaffenmagazin dürfen nicht mehr als 20 Schuss des Nennkalibers reinpassen. Die Bestimmung (ob für LW oder KW) gibt der Besitzer vor (Ein 20er KW-Mag darf dabei natürlich nicht in eine LW eingesetzt werden).
  • Es sind explizit Ausnahmen für Sportschützen zuzulassen: Kurzwaffenmagazine > 20 Schuss für IPSC-Schützen  (KW Open) Langwaffenmagazine (>10 Schuss) für IPSC-Schützen (LW) bei Auslandsstarts.
  • Altbesitzermagazine müssen in angezeigt werden und dürfen danach im bisher erlaubten Umfang auch genutzt werden (KW generell, LW als Jäger mit bis 3 Schuss befüllt). Fertig.

 

Damit wäre die EU-Verordnung gründlich umgesetzt und allen Interessen gerecht geworden.

 

 

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vor 10 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

 

Damit wäre die EU-Verordnung gründlich umgesetzt und allen Interessen gerecht geworden.

 

 

Deko und Salut interessiert dich nicht?

Vorderlader interessieren dich nicht?

Halbjährliche Bedürfnisprüfung interessiert dich nicht?

Kat. A Einstufung interessiert dich nicht?

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Am 18.5.2019 um 21:57 schrieb Helmut Hofmann GmbH:

Leider Thrawn... eigentlich ist es nur ein Klick bei Facebook und die Abonnementen werden erreicht. 

Oder wir investieren dort einen kleinen Beitrag in die Bewerbung unseres Links auf der Seite.

Mal sehen ob FB meine Werbung freischaltet, ein Shitstorm losbricht oder "Aktivisten" mir die Fassade beschmieren.

 

MIr gefällt vieles an dieser PEtition (vor allem der Umsetzung nicht) aber verhungern lass ich sie auch nicht.

Bearbeitet von Gast
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Dort findet sich eben auch der relevante Teil der Internetnutzer.

Über die Foren ist kaum etwas zu generieren.

 

Wie man wieder einmal sieht, benötigt man die Verbandsstrukturen mit ihren Newslettern und die Fachpresse.

Sonst gelingt keine große Durchdringung der Zielgruppe.

Die ist mit Masse nicht internetaffin, dafür aber den Verbandsoberen hörig.

Was von da kommt wird gemacht.

 

Facebook prüft derweil meine Werbeanzeige zur Petition immer noch, was eine gewisse Zerrisenheit aufzeigt.

Ablehnungen mit Waffenbezug folgen in der Regel umgehend.

Genau wie die Freischaltung genehmer Werbung mit der integrierten Aufforderung den Betrag doch zu erhöhen, um mehr Zielgruppe zu erreichen.

Bearbeitet von Gast
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Am 19.5.2019 um 10:58 schrieb ZaphodBeeblebrox:

Bayern    6.162
Nordrhein-Westfalen    4.005

...

Ich habe das ins Verhältnis zu den Einwohnern gesetzt. Die Bayern sind die Kings, die Hamburger die Luschen.

 

image.png.7fb5dbb6205a6951812ec0e0cece15b4.png

Bearbeitet von mwe
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1 hour ago, Josef Maier said:

Andere Frage: Kann man denn irgendwo einreduziert lesen, was meine Volksvertreter im Bundesrat denn letzten Freitag auf ihren Wunschzettel an das Christkind geschrieben haben? Als Video kann ich mir das nicht antun. Und zum googeln bin ich dazu offensichtlich zu doof.

Die hinken noch hinterher:

https://www.bundesrat.de/DE/service/archiv/pl-protokoll-archiv/_functions/plpr2016-20/plpr2016-20-node.html

unten auf der Seite bei 2019 ist zur Zeit noch "Plenarprotokoll 976. Sitzung, 12.04.2019" der Stand.....das interessante Teil mit dem Messerantrag ist aber die Sitzung 977...d.h. dauert noch was.

 

bj68

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