Zum Inhalt springen
IGNORED

Führen eines Messers


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb steven:

Ich stelle fest, dass das Waffengesetz  unverständlich geschrieben ist. Ohne diese Verständlichkeit sollte doch ein Gesetz ungültig sein.

Wir fordern das Waffengesetz in "einfacher Sprache"!

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Vincenzo:

Wir fordern das Waffengesetz in "einfacher Sprache"!

Dann geh doch nach Österreich!

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb micky123:

Und der Jurist stellt dann folgende Frage:

 

Wie lang darf ein Messergriff sein?

https://www.swords-and-more.com/der-iklwa-speer-der-zulu.html

 

Als humoristische Einlage.

 

Hast du beim Zelten keine Heringe dabei? Kann man die ggf. so gestalten, dass die an der Stange einrasten?

Also damit sie nicht verloren gehen können.

 

Quelle. https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Heringe.jpg

 

800px-Heringe.jpg

Geschrieben

@ Gruger

Danke dafür, ich fixe die Zeltstange/Wanderstab tatsächlich immer an einem Herring damit der unten nicht wegrutschen kann.

Das wäre nämlich sehr unglücklich wenn der Ofen an ist und das Zelt runterkommt.

Einfach eine passende Hülse an den Herring anpunkten.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb steven:

...hier heißt das maßgebliche Zauberwort "Normenklarheit".

Das Bundesverfassungsgericht formulierte es folgendermaßen: ".... soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen ...."

https://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit

 

 

Das ist richtig, aber bezogen auf viele, verschlungene waffenrechtliche Regelungen mittlerweile "ein guter Witz"...

 

Man muss sich mal klarmachen, Adressat des WaffG und seiner Ausführungsbestimmungen sind auch "Normalbürger" ohne Fachanwalt, bzw. ohne einschlägigen Gesetzeskommentar unter dem Kopfkissen.

Da wird's mit der "Normenklarheit" bisweilen eng...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Man muss sich mal klarmachen, Adressat des WaffG und seiner Ausführungsbestimmungen sind auch "Normalbürger" ohne Fachanwalt, bzw. ohne einschlägigen Gesetzeskommentar unter dem Kopfkissen.

Da wird's mit der "Normenklarheit" bisweilen eng...

Hallo karlyman

 

und genau da sollte man langfristig ansetzen. Schließlich ist diese Norm vom Bundesverfassungsgericht so bestimmt worden. Einige vernünftige MdBs und dann kann viel passieren.

 

Steven

Geschrieben

Oh Mann, ihr faselt euch hier die Mäuler heiss ohne Sinn und Zweck, und jeder will schlauer sein als der andere...

 

Was das Eingangsthema angeht:

Der TE wird einfach in Zukunft Baum-Pilze ernten wollen und nimmt dafür sein Erntegerät mit.  Feddisch!

Guten Appetit!!!

Geschrieben
Am 27.1.2019 um 17:05 schrieb steven:

[...]

Es gibt ein Führverbot von Hieb und Stoßwaffen, wenn bei feststehenden Hieb und Stoßwaffe n die Klinge über 12 cm,....

Öhm, wir müssen da verschiedene Versionen von § 42a I WaffG lesen ... In meiner Version sind da drei Gruppen alternativ genannt: Anscheinswaffen (Nr. 1), Hieb- und Stoßwaffen (Nr. 2) und Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänger über 12 cm (Nr. 3).

Am 27.1.2019 um 17:05 schrieb steven:

Es wird aber in der Verwaltungsvorschrift erwähnt, dass gerade die Macheten keine Hieb und Stoßwaffen sind. Also spielt die Klingenlänge keine rolle. Es sind Werkzeuge.

Das ist schön, dass sie Werkzeuge sind. Aber Werkzeuge können weiterhin Messer sein und fallen damit unter die Regelung des § 42a I Nr. 3 WaffG.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 28.1.2019 um 16:09 schrieb Lt. Blueberry:

Gabs schon im WK I im Grabenkampf, eine Seite angeschliffen.....

 

Lt. Blueberry 

Hübsches Teil, wo kann man das neu kaufen, und vl. auch mit Tragevorrichtung? Ist auf jeden Fall ein Werkzeug, auch mit angeschliffener Seite.  

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb elpeha56:

Hübsches Teil, wo kann man das neu kaufen, und vl. auch mit Tragevorrichtung? Ist auf jeden Fall ein Werkzeug, auch mit angeschliffener Seite.  

Cold Steel Artikelnummer: CST-92SF

 

Einfach googeln...

Kannst Du auch hier bei uns für 26 Euro abholen :grin:

 

 

Nachtrag: https://youtu.be/jIlceAZBRdA

Bearbeitet von Mittelalter
Geschrieben
Geschrieben
Am 29.1.2019 um 09:08 schrieb BlackBull:

Der TE wird einfach in Zukunft Baum-Pilze ernten wollen und nimmt dafür sein Erntegerät mit.  Feddisch!

Mit offensichtlichen Ammenmärchen reitet man sich öfters gerade rein. Wo deren Verbreitung prozeßtaktisch nötig ist sollte man das dem Anwalt überlassen, denn der verliert dadurch nicht an Glaubwürdigkeit weil es ja sein Job ist. Ansonsten ist man ziemlich sicher besser bedient damit, erstmal außer zu den Personalien gar nichts zu sagen, als Geschichten davon zu erzählen, man ernte "Baum-Pilze," ohne einen einzigen benennen zu können, oder auch man wolle mit dem Baseballschläger Baseball spielen, aus irgendeinem Grund aber mit einem Schläger pro Person und dafür null Bällen und Handschuhen. Auch wenn man in Deutschland nicht wie in Amerika schon für das Belügen der Polizei aufs Dach kriegt, auch wenn's für die eigentliche Anklage hinten und vorne nicht reicht: Der Amtsschimmel wird nirgendwo dadurch zahmer, daß man ihm klarmacht, daß man ihn verarscht.

  • 2 Wochen später...
  • 3 Monate später...
Geschrieben
Am 27.1.2019 um 10:20 schrieb Anna.Lena:

Das interessiert mich auch. Hier kommen die Wölfe schon bis an den Dorfrand. In Rudelstärke. Der Hundespaziergang im nahen Wald ist nicht mehr "wolfsfrei".

Mir scheint, das haben ein paar User bierernst verstanden. ??

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.