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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb chapmen:

Nach wie vor wundert mich dieser alleinige Hype um Deko, Salut und Teilesätze. Ist dies wirklich das kommende Problem für den LWB?

Kategorie A Waffen, Magazinkörper, regelmässige Bedürfnisprüfung und so einige Bonbönchen sind ja anscheinend Peanuts.......muss man nicht wirklich verstehen.

Ich finde schon, denn diese Besitzer werden dann zu zukünftigen LWB. Und viele wissen es dann nicht mal... und ich denke nicht, das die von Dir angesprochenen Themen hier zu kurz kommen oder gekommen sind. 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Last_Bullet:

Die muss man erstmal finden, denn wenn die bisher nicht registriert sind und frei verkauft werden können, wissen die Behörden nicht, wo sie suchen müssen. Einfach mal so überall „anlassunabhängige Kontrollen mit Betreten der eigenen Wohnung“ wird schwer begründbar sein. 

….

Da verlass dich mal nicht drauf.

Die schauen einfach bei den einschlägigen Händlern und "Versandhäusern" vorbei, lassen sich die Kundenakten offenlegen und führen dann "anlassbezogene" Hausbesuche durch.

 

Hatten wir vor vielen Jahren schon einmal bei einer Änderung des Waffengesetzes und da ging es noch nicht einmal um Schusswaffen und www. gab es damals auch noch nicht, dass lief noch über Kataloge. Die haben damals selbst Berufskollegen zu Hause besucht, welche das Zeug zu Ausbildungszwecken bei der Behörde gebraucht haben.

Geschrieben
18 minutes ago, Last_Bullet said:

Ich finde schon, denn diese Besitzer werden dann zu zukünftigen LWB. Und viele wissen es dann nicht mal... 

Kleine Korrektur: Zu illegalen Waffenbesitzern, sofern sie es nicht gesetzeskonform melden usw. 

 

Dürfte dann wieder "Argumente" liefern, warum da dann noch verschärft werden muss....

 

Bj68 

Geschrieben

Hallo

 

kam gerade auf WDR2: "Die Zahl der Straftaten bei Wohnungseinbrüchen und Körperverletzungen ist Rückläufig. Wohingegen die Verstöße beim Waffengesetz zunehmen".

Der Staatsfunk bereitet die Offensive vor.

 

Steven

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb steven:

Wohingegen die Verstöße beim Waffengesetz zunehmen

Na ja, dann ist EinMann mit Messer ja doch zu etwas nütze. Wenigstens als Feigenblatt um alle anderen zu gängeln. 

 

Edith: Nach Lesen der bereits veröffentlichen Statistik kann man mir wohl noch nicht mal Vorurteile unterstellen: 

 

 

Unbenannt.JPG

 

 

Quelle: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2018/pks2018_node.html 

Bearbeitet von erstezw
Geschrieben
22 minutes ago, steven said:

Wohingegen die Verstöße beim Waffengesetz zunehmen".

Da fallen mir spontan:

 

a) Waffenverbotszonen ein..

b) Aufhellung des Dunkelfeldes durch verstärktes Ermitteln, da Messer oder besser der Einsatz (ich schreib ganz bewusst nicht das Mitführen) ja inzwischen eine gewisse Größe sind

c) u.a. durch Sensibilisierung der Behörden

d) u.U. auch durch Aufrüstung der Bürger wegen Chancengleichheit

e) Zudem der §42a WaffG mit Abs. 2 und insbesondere 3 auch eine Auslegungssache ist d.h. "ein allgemein anerkannten Zweck" kann da sehr flexibel ausgelegt werden.

 

Mal sehen ob da u.U. die 12 cm Regelung auch noch fällt...die Grünen wollten das durchaus mal durchziehen, scheiterten aber dann...Gesetzgebungsprozess...

 

bj68

Geschrieben

Der Witz hinsichtlich einer Entschädigung ist doch der, daß doch garnicht enteignet wird?

Mir sind auch bei bisherigen nachträglichen Verboten keine Entschädigungen bekannt, wobei man auch durchaus einen enteignungsgleichen Eingriff sehen kann.

 

Die Argumentation bei Pumpen oder mehrschüssigen Kurzwaffen unter 6,35mm war: Der Besitzer kann eine BKA Ausnahmegenehmigung beantragen oder einem Berechtigten überlassen.

Bei den Pumpen wurde der Besitzer vom BKA aufgefordert, den Lauf zu tauschen oder einen richtigen Hinterschaft zu montieren. Mir sind für Pumpen keine Ausnahmegenehmigungen bei Jägern bekannt. Die Anträge, von denen ich Kenntnis habe, wurden zurückgezogen, nachdem das BKA eine Ablehnung in Aussicht gestellt hatte. Die Waffen wurden umgebaut.

 

Oder wurde bisher schon einmal eine Entschädigung wegen einer WaffG verbotsänderung gewährt?

Das KWKG hat im übrigen eine eindeutige Entschädigungsregelung bei Genehmigungswiderruf im Gesetz.

 

Gruß,

 

frogger

Geschrieben

Wenn es keine Umbaumöglichkeit (zur Beseitigung von Verbotsmerkmalen) und keinen existierenden Markt (auf dem veräußert werden könnte) mehr gibt... und auch keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden...

Was haben wir dann?

 

Richtig, eine "kalte Enteignung"; auch (etwas formaler) als "enteignungsgleicher Eingriff" bezeichnet. 

Geschrieben

In Neuseeland müssen die Waffen auch zeitnah innerhalb einer Frist abgegeben werden. Eine Entschädigung soll angeblich irgendwann mal im Gesetzgebungsverfahren nachgeschoben werden kommen. Garantiert ist aber gar nix und die Waffen sind schon lange weg, bevor das Parlament gegen eine Entschädigung stimmt.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Lavendel:

Da verlass dich mal nicht drauf.

Die schauen einfach bei den einschlägigen Händlern und "Versandhäusern" vorbei, lassen sich die Kundenakten offenlegen und führen dann "anlassbezogene" Hausbesuche durch.

 

 

Klar, kann es sowas geben, aber was jahrzehntelang auch privat gehandelt, vererbt, geschenkt, gefunden wurde, steht in keinem Buch, Katalog, whatever, und nicht alles läuft über das Internet.

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Kappa:

In Neuseeland müssen die Waffen auch zeitnah innerhalb einer Frist abgegeben werden. 

 

Per Verwaltungs-Anordnung, und ohne Gesetz.... auch so eine zweifelhafte Geschichte. 

 

Eine Registrierungspflicht gab es in NZ anscheinend (zumindest für die Waffen ohne besondere Lizenz) bislang nicht. 

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Frau hat eben einen Anruf des Assistenten der Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises erhalten! Die Dame will sich mit mir persönlich unterhalten. Das kann sie gerne haben....

Bearbeitet von Mats
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Raiden:

Das liegt vermutlich daran, dass die Waffg-Änderung als Anhang zur "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" abgehandelt wurde.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Gruger:

Das liegt vermutlich daran, dass die Waffg-Änderung als Anhang zur "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" abgehandelt wurde.

Quellenangabe bitte. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Jack_Oneill:

Es darf keine Waffe mit elektrischer Schußauslösung mehr in Verkehr gebracht werden, da sich diese leicht zu vollautomatischen Stromwaffen umbauen lassen....

Mach mir das mal bei einer Freien Pistole, einer Lupi oder einem Repetierer vor...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Mats:

Meine Frau hat eben einen Anruf des Assistenten der Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises erhalten! Die Dame will sich mit mir persönlich unterhalten. Das kann sie gerne haben....

Meiner hat sich bislang noch nicht gemeldet. Am liebsten würde ich Herr Seehofer direkt anschreiben, und ihm mitteilen, was ich von seinem Referentenentwurf halte...… Ich bin soooooo sauer......?

Bearbeitet von Gutachter
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Gutachter:

Am liebsten würde ich Herr Seehofer direkt anschreiben, und ihm mitteilen, was ich von seinem Referentenentwurf halte...… Ich bin soooooo sauer......?

Was hält dich, mal abgesehen davon das er nicht sämtliche an ihn gerichtete Post persönlich liest, davon ab?

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