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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben

Habe gerade post bekommen v. Herrn Stephan Mayer aus Berlin (der Murksverantwortliche der CDU). War aber leider nur eine Standardantwort, also nicht "richtig" persönlich! Was soll ich sagen: Vom Prinzip alles gut, die Schützen sind lieb, aber wir mussten ja..., und es gibt grosszügige Regelungen ....

Alles wie gehabt, Einsicht gleich "0"

Geschrieben (bearbeitet)
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Meine Antwort an Herrn Mayer
 
Danke für das Standardschreiben! Vielleicht hätte man vorher mit dem Hr. HEINRICH etwas vernünftiges ausarbeiten sollen. Das ist ein Praktiker der weiss vorauf es ankommt. Aber in D werden Entwürfe von Theoretiker gemacht und von Unwissenden beschlossen und verkündet! Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und Radikalen, aber so stümperhaft bitte auch nicht. Sollten meine Worte schon zu krass sein, kann ich mich schon mal auf das SEK freuen! MfG P.s. meine Adresse werden Sie ja haben / ausfindig machen können. Sonst bitte melden!
Bearbeitet von lemmi
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Nakota:

Bis auf die umgebauten "Theatergewehre". Das kaufe ich denen nach wie vor nicht ab oder gibt es da nachvollziehbare Belege?.

Tja, inwieweit ist genau diese Behauptung gegenüber der Öffentlichkeit eigentlich nachgewiesen worden? 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Nakota:

Das kaufe ich denen nach wie vor nicht ab

Doch, ich schon. Es ist zwar schon etliche Jahre her, aber als ich damals in Prag war, wurden uns auch diverse "Theaterwaffen" angeboten. Natürlich umgebaut auf Platzpatronen. Mittels eines dünnen Stahlstiftes im Patronenlager, so daß ein Geschoß dort angestoßen wäre. Augenzwinkernd verriet uns der Händler, daß diese eingeklebt seien, aber der Kleber manchmal nicht halte. Und das waren keine Repetierer oder Schrotflinten...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Last_Bullet:

Tja, inwieweit ist genau diese Behauptung gegenüber der Öffentlichkeit eigentlich nachgewiesen worden? 

Was muss überhaupt gegenüber der Öffentlichkeit durch den (Zitat Lindh) "Souverän" nachgewiesen werden?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb chapmen:

Was muss überhaupt gegenüber der Öffentlichkeit durch den (Zitat Lindh) "Souverän" nachgewiesen werden?

Nichts.  Wahrscheinlich wäre das Ansehen der Politiker auch besser, würden sie uns nur treten ohne uns mit hanebüchenen "Begründungen" zu belästigen.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb erstezw:

Nichts.  Wahrscheinlich wäre das Ansehen der Politiker auch besser, würden sie uns nur treten ohne uns mit hanebüchenen "Begründungen" zu belästigen.

Da siehst du was falsch, oder kennst die Aussage von Lindh nicht.

Die Politiker und der Souverän möchten nicht vom Bürger belästigt werden.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Doch, ich schon.

Gut, aber wurden diese Waffen den jemals für Verbrechen eingesetzt? Und war es auch schon damals, in Tschechien illegal den Stift nur einzukleben?

Geschrieben

Das weiß ich natürlich nicht. In großer Zahl vermutlich nicht. Was ich damit aber sagen wollte: viele der Waffen können illegal aus Osteuropa, wo die Umbauvorschriften nicht unseren entsprechen. Ein noch schärferes Verbot bei uns wird daran nichts ändern.

 

Was alle Politiker vergessen: es ist bereits verboten Menschen zu töten oder zu verletzen. Würden Gesetze wirklich etwas bei Verbrechern bewirken, bräuchte es nichts über die zehn Gebote hinaus.

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Geschrieben
3 hours ago, Nakota said:

Gut, aber wurden diese Waffen den jemals für Verbrechen eingesetzt? Und war es auch schon damals, in Tschechien illegal den Stift nur einzukleben?

oder umgekehrt gefragt...war es da auch schon illegal den Stift zu entfernen und aus der Deko eine scharfe Waffe zu machen?

 

Ich würde wetten...dass das auch in CZ unter Strafe stand und auch immer noch steht.....

 

bj68

Geschrieben

Ich meine mich an zwei Berichten zu erinnern, wo Schusswaffen wieder reaktiviert wurden, die dann auch zu Verbrechen benutzt worden sind.

Sollte das tatsächlich so sein, dass man mit einer Ländertour mit Einkauf von Waffen bzw. Waffenteilen eines Waffentyps wieder auf relativ einfachen Weg eine voll funktionsfähige Waffe bekommt, so scheint mir eine einheitliche EU-weite Regelung zur Deaktivierung sinnvoll zu sein. Zumindest will man das uns ja Glauben machen. Schließlich kann es ja nur in unserem Interesse sein, wenn die Möglichkeit illegal wieder aktivierte Waffen weiter begrenzt wird. Das ja auch im Hinblick auf freie Grenzübertritte innerhalb der EU, so dass das Entdeckungsrisiko dieser speziellen Einkaufstour extrem gering ist.

Ob der nun beschlossene Weg der Richtige ist, weiß ich nicht. Es ist im Moment ja noch gar nicht vollumfänglich zu überblicken, was die Änderungen alles so mit sich ziehen.

Deshalb bin ich speziell zur neuen Regelung im Bezug zu Deko- und Salutwaffen neutral.

Geschrieben

In diesem Zusammenhang: Hat die vorgeschlagene Regelung für im EU Ausland gebaute und nach deren Regeln zugelassene SRS Waffen - also Schreckschusswaffen - auch ohne die momentan zwingende PTB -Zulassung noch Bestand?

Geschrieben (bearbeitet)

Naja....da denke ich dann was wahrscheinlich in diversen Kellern, Speichern in z.B. Ex-Jugoslawien noch so herum liegen dürfte...oder in der Ukraine/Krim zur Zeit noch aktuell zum Einsatz kommt....sprich macht man da einen Kanal dicht, dann weichen diese Leute auf andere Kanäle aus...und ab und zu fliegt halt mal was auf: https://www.radioleipzig.de/beitrag/%2B%2B-update%2B%2B-am-hauptbahnhof-gefundene-handgranaten-sind-funktionstuechtig-574692/ oder

https://www.focus.de/politik/deutschland/kurz-vor-terroranschlaegen-gefasst-er-war-mit-sturmgewehren-unterwegs-nach-paris-mutmasslicher-waffenkurier-vor-gericht_id_5977884.html

und wie die beiden Artikel zeigen, ist da die Rede von anderen Kalibern und Dimensionen.....plus dass ja in diverse nähere Spannungsgebiete munter ähnliche Dinge gepumpt werden um diverse Gruppen zu unterstützten und es würde mich überhaupt nicht wundern, wenn dann ein Teil dieser netten Spielzeuge (grün ist alle) auch den Weg wieder in die EU finden würden und auf schwarze WBKs (grün ist immer noch alle) landen würden......aber  Hauptsache große Magazine sind verboten und Halbautomaten mit großen Magazin ist pfui und einiges weitere (grün ist jetzt definitiv aus), was ich mir verkneife sonst steigt mein Blutdruck.

 

bj68

 

 

Bearbeitet von BJ68
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb BJ68:

sonst steigt mein Blutdruck

Da bist du nicht der einzige, bin gespannt was denen noch alles einfällt was man noch schnell verabschieden könnte ohne das wir

davon etwas mitbekommen. Das mit den Magazinen und den Röhrenmagazine von meiner Halbautomatische Flinte hatte ich vorab schon

abgeklärt bei der Behörde das wird so eingetragen da mehr als 9+1 von den 12/45 reinpassen, aber irgendwie habe

ich das Gefühl das es nicht das Ende ist da kommt noch mehr auf uns zu !

Bearbeitet von daimler01
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb daimler01:

Das mit den Magazinen und den Röhrenmagazine von meiner Halbautomatische Flinte hatte ich vorab schon

abgeklärt bei der Behörde das wird so eingetragen da mehr als 9+1 von den 12/45 reinpassen

Ja wie, was meinte denn Deine Behörde dazu?

10 x 12/70 OK?

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb daimler01:

Das mit den Magazinen und den Röhrenmagazine von meiner Halbautomatische Flinte hatte ich vorab schonabgeklärt bei der Behörde das wird so eingetragen da mehr als 9+1 von den 12/45 reinpassen....

Na da hat deine Behörde und du aber klasse Glaskugeln......

Geschrieben (bearbeitet)

Scheinbar hat noch keiner bemerkt, dass mit der Zusatzfassung des § 42 eine neue waffenrechtlich bedeutsame Messergattung eingeführt wurde.

Bislang gab es bei den Klappmessern mit Führverbot im § 42a nur die Definition der einhändigen Öffnung bei gleichzeitiger Arretierung der Klinge. Im Klartest bedeutet das, das Führverbot bezog sich unabhängig der Klingenlänge nur auf Messer, die beide Eigenschaften zusammen besitzen. Das ist ja nun hinreichend bekannt.
Der § 42 nennt aber nun (auch) Messer, dessen Klinge feststellbar ist. Von einhändig zu öffnen steht da nix.

Zitat

... auch Verbotszonen für Messer ein-gerichtet werden, die keine Waffen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes sind, jedoch eine feststehende oder feststellbare Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter besitzen. Diese Messer eignen sich beson-ders dazu, als Hieb- oder Stoßwerkzeuge missbraucht zu werden. Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimeter sind geeignet, schwere Verletzungen innerer Organe in Bauch- oder Brusthöhle beizubringen. Klappmesser, deren Klinge nicht feststellbar ist – dies umfasst auch die meisten handelsüblichen Taschenmesser – sind nicht von der Regelung betroffen. Sie sind als vergleichsweise weniger gefährlich einzustufen, da ihre Klinge bei Verwendung als Hieb- oder Stoßwerkzeug einklappen kann.

Es ist nun interessant, dass offensichtlich die einzelnen Messerausführungen im § 42 und § 42a in seiner Gefährlichkeit verschieden bewertet werden. Wenn man nun denkt, in Waffenverbotszonen mag eine höhere Gefährdungslage vorherrschen, die eine kritischere Bewertungen der Messer bedarf, wieso gibt es dann dort die Aufnahme für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, aber nicht im § 42a?

Das finde ich schon sehr verwunderlich.

Bearbeitet von Floppyk

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