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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Slaytanic:

Sorry habe mich verlesen. Steht ja 11.11 und nicht 11.12. Im BSSB Artikel.

Naja, der Artikel vom BSSB ist vom 06.12., also relativ aktuell. Es macht natürlich Katja Triebels "Super-GAU" Darstellungen umso glaubwürdiger.

Dann sind eben in den letzten Wochen auch Mengenbegrenzungen diskutiert und verhandelt worden - wieder mal ist der BSSB der einzige Verband gewesen, der uns darüber im Ansatz informiert hat. Von den anderen Verbänden kam nix. Dann kann man auch nicht reagieren! Vielleicht wäre uns da auch die Jägerschaft beigesprungen, denn wenn man schon über Begrenzungen der GELBEN wegen Waffenhortens diskutiert, dann ist man natürlich auch ganz schnell bei den jagdgrünen WBKs und Begrenzungen der Langwaffen, wie sie im europ. Ausland ja teils schon Realität sind (für Jäger!).

Geschrieben


H A R M O N I S I E R U N G.

T E R R O R

nciht über die Richtlinie hiaus

keine weiteren Einschränkungen für deutsche Sportschützen

 

Man kann sie beim Wort nehmen :D

Geschrieben
Gerade eben schrieb Waffen Tony:

Man kann sie beim Wort nehmen

Was man ihnen durchaus nach dem Beschluss in einigen Briefen mitteilen sollte. Höflich, nicht drohend, aber bestimmt.

 

Viel Erfolg, ich wünsche der SPD auf dem Weg nach <5% von der CDU/CSU überholt zu werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Zu welchem Zweck? Die besten Wünsche sind natürlich nachvollziehbar ;)
Die andauernde Abwärtsspirale der Wahlprozente sehen die doch selbst.

Ändert aber auch nichts.

Also weiter so.

 

Ist mir auch recht so. Wenn was Neues entstehen soll, muss das Alte erstmal weichen.

 

 

Eben musste ich sehr lachen. Da wurde einem CDU Ausschussmitglied von einem Sportschützen für seinen tollen Einsatz Dank ausgesprochen - und jetzt kommts: Das war gar keine Ironie! :D

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

(22)Besitzt jemand am ... [einsetzen: Datum desTages nach der Verkündung] aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Er-laubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht.

 

Na immerhin...

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Kanne81:

Dokument 19/15875 ist jetzt oben.

 

Link Bundestag

Na dann herzlich willkommen an alle Salutwaffenbesitzer, die nun bald LWB werden dürfen oder illegale Waffen daheim horten, wenn sie sich nicht bewegen. Ja, da kommen dann vermutlich noch Kosten für die sichere Aufbewahrung und eventuell Waffenkontrollen, die es teils auch zu bezahlen gilt, Antrag zwecks Erlaubnis, Abfragen an die Sicherheitsbehörden undundund hinzu, da freut sich das steuerzahlende Herz und wir werden neben den sprießenden Waffenverbotszonen wie in einem lila Watteland ganz doll sicher leben, ehrlich.... wirklich..... ganz bestimmt.....

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb tt22:

Na immerhin...

Ich bitte darum, keine "hätte schlimmer kommen können" Gedanken zu äußern. Das Machwerk ist ein Schlag ins Gesicht von jedem ehrlichen Bürger. Denn es wird JEDER unter Generalverdacht gestellt. Während dessen sind die Grenzen scheunentorweit offen und man stellt Ausländern, über die man absolut nichts weiß gültige Ausweisdokumente auf der Basis "Persönlicher Angaben" aus. Sitzen da klinisch Schizophrene im Bundestag oder wie? 

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Geschrieben
Zitat

Zudem hat der Ausschuss für Inneres und Heimat einen Antrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 19(4)415 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen und damit beschlossen:

Das sagt vieles

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb tt22:

(22)Besitzt jemand am ... [einsetzen: Datum desTages nach der Verkündung] aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Er-laubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht.

 

Na immerhin...

Lese ich das richtig, es gibt  nur noch insgesamt 10 Waffen, also Kurz- und Langwaffen, auf grün und gelb?

Geschrieben (bearbeitet)

Aktuell bezieht sich das mit max. 10 Waffen nur auf die gelbe WBK (§ 14 Abs. 4 wird im neuen WaffG zu § 14 Abs. 6)...

Bearbeitet von tt22
Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb tt22:

(22)Besitzt jemand am ... [einsetzen: Datum desTages nach der Verkündung] aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Er-laubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht.

 

Na immerhin...

Muss man dafür noch dankbar sein? Die Limitierung der der Gelben WBK auf ZEHN Waffen ist eine  grundlose Verschärfung von der bisher nicht die Rede war. Das heisst wer jetzt schon 10 oder mehr hat, darf auch keine mehr erwerben.
Sie Sachverständigen sagen unisono, dass die Magazinbegrenzung nichts bringt. Kümmert die Politik nicht.
Naja, Sachverstand ist in Berlin ja ohnehin nicht mehr gefragt.

Bearbeitet von ThomasMueller
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Geschrieben (bearbeitet)

Natürlich sehe ich das auch so, aber eine Mengenbegrenzung für die gelbe WBK war doch wirklich nur eine Frage der Zeit, weil es (wie immer) Leute gab, die es übertreiben mussten...

 

Sowas gabs vor 1972 schon mal so ähnlich, als man Kurzwaffen noch "erlaubnisfrei" auf Jagdschein erwerben konnte. Auch hier haben es Jagdscheininhaber übertrieben und schwupps - Mengenbegrenzung auf 2 Stück...

Bearbeitet von tt22
Geschrieben
4 minutes ago, tt22 said:

Natürlich sehe ich das auch so, aber eine Mengenbegrenzung für die gelbe WBK war doch wirklich nur eine Frage der Zeit, weil es (wie immer) Leute gab, die es übertreiben mussten...

 

Sowas gabs vor 1972 schon mal so ähnlich, als man Kurzwaffen noch "erlaubnisfrei" auf Jagdschein erwerben konnte. Auch hier haben es Jagdscheininhaber übertrieben und schwupps - Mengenbegrenzung auf 2 Stück...

Wieso übertrieben?
Wenns keine Begrenzung gab werden die Besitzer völlig unnötig abgestraft.

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