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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 7 Minuten schrieb mühli:

Das mit der Beschränkung auf 10 Waffen für WBK Gelb ist für mich die ganz grosse (böse) Überraschung.

Spätestens seit der Expertenanhörung war ab zu sehen das da was kommt. Umsonst hatte der BDK Mann nicht seinen Kommissar mit dem Beispiel des"JÄGERS!!!!" in die runde gebracht. Das war nix anderes als eine bestellte Wortmeldung. Und wegen einem Jäger mit rund 500 Waffen auf Jagdschein sollen jetzt Sportschützen auf die gelbe nur noch 10 Waffen bekommen. Komisch, waren es nicht die Jäger hier im Forum die immer wieder sagten wir Sportschützen sollen nicht auf die Jäger verweisen, nicht das denen noch Privilegien verloren gehen ?????? Wenns nicht so zum heulen wäre müsste man lauthals lachen..........................

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Psst. Keine Vorurteile zerstören!

 

Auch die Schuldumkehr ist immer gern genommen.

Ich hatte fast gedacht, Beamte arbeiten die Gesetze aus und Politiker beschließen diese.

Aber da wollen wir mal lieber keine Schuld hinschieben ;)

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@Globus Dieses Beispiel wurde dem Hamburger oder Bremer Polizisten, weiß den namen nicht mehr, durch den Fiedler " aus der Nase"  gezogen. Wobei der Mensch dann aber relativierte und sagte, das es dort in dem Beispiel um Waffen aus einem Nachlass ging. 

Das ganze zeigt aber, zumindest mir, das wir endlich aufhören sollten in "klassen " zu denken und einfach alle LWB an einem Strang ziehen müssen. Und nicht " aber sag nix zu den Jägern, nicht das denen auch was verloren geht " . BISHER geht es hier fast nur den Sportschützen an den Kragen, aber auch die Jäger werden folgen, wenn wir nicht endlich umdenken.

 

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vor 21 Minuten schrieb PetMan:

Spätestens seit der Expertenanhörung war ab zu sehen das da was kommt. Umsonst hatte der BDK Mann nicht seinen Kommissar mit dem Beispiel des"JÄGERS!!!!" in die runde gebracht. Das war nix anderes als eine bestellte Wortmeldung. ...

Also Grundtenor bei WO war doch: Jubel. Dieser Mann wurde doch voll umjubelt hier. 

Gut, er hat im technischen Bereich definitiv Ahnung.

Schon beim Thema Verfassungsschutz kann ich nicht mehr mit.

Und wer Schockzahlen in den Raum wirft, von 100 und mehr Waffen, der sollte auch auf die heutzutage geltenden Aufbewahrungsvorschriften verweisen.

Waffenschränke Klasse 0, dann Alarmanlagen, ab bestimmten Anzahlen Waffen auch auf die Polizeistelle aufgeschaltet usw. - also da sollte man den Abgeordneten nicht vorgaukeln,

dass man mit ner Gelben "einfach so" 170 Waffen einkaufen kann. Zudem gilt jetzt auch das Erwerbsstreckungsgebot - diese Massenansammlungen sind einfach kein relevantes Problem, als das man sie völlig übereilt und rechtsunsicher "über Nacht" noch in ein Gesetzeswerk hätte einschleusen müssen.

Es kann aber natürlich sein, dass diese Forderung aus dem Ausschuss des Bundesrates gekommen ist - und um die zu besänftigen jetzt reingewandert ist.

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Meine Meinung: Es muss unbedingt einen Bestandsschutz für bisherige WBK-Gelbinhaber geben, die bereits jetzt mehr als 10 Waffen bzw. 11 und mehr Waffen besitzen. Notfalls dies per Klage durch einen entgültigen rechtlich verbindlichen Gerichtsbeschluss erkämpfen, sofern dies überhaupt möglich ist?

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vor 41 Minuten schrieb Globus:

Bei dem BKA Mann kam aber auch ein Beispiel vom einem Sportschützen mit 170 stück

 

Ja, das war der Einzelfall, wo m.W. neben der genannten Gesamtzahl auch ein Dutzend praktisch identischer K98 auf Gelb erworben wurden...

Und um solche Einzel- und Extremfälle, die man als Waffenbehörde eigentlich gut in den Griff bekommen kann, "einzufangen", muss allen Sportschützen die heftige Beschränkung von 10 per Gesetz auferlegt werden?

 

Ich glaube, ich bin im legislativen Irrenhaus. 

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Ich frage mich, warum man jetzt einfach über dieses kleine Stöckchen springt?

 

Möglicherweise hat es ja nun endlich auch dem ein oder anderen hier die Augen geöffnet.

Das wirklich positive ist ja, dass die Karten nun offen auf dem Tisch liegen.

 

...und man kann den Nutzen von Briefen und real bewerten.

...man kann den besonnenen Diskurs der Sportverbände loben.

...und man kann immer so weiter machen und über die bösen Anderen schimpfen.

...und vor den Grünen muss man nun auch keine Angst mehr haben. Die CSU/CDU ist da schon deutlich weiter. Die diktieren in der EU den Kurs der weiteren Verschärfung. Kann man einfach zur Kenntnis nehmen. Die sind die gefährliche Gegenseite.

Bearbeitet von Gast
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Noch bedenklicher als die Regelabfrage ist der Punkt mit:

Verlust der Zuverlässigkeit, wenn man Mitglied einer NICHT  verbotenen, jedoch beobachteten Vereinigung in den letzten fünf Jahren war (z.B. bei der NPD)

 

sehr dehnbar.... Bin mal gespannt wie lange es dauert bis man von allen AfDlern die Waffen einkassiert. Clever allemal man nimmt einem jetzt quasi die Möglichkeit  sich bei dieser Partei zu engagieren, eine der wenigen welche sich scheinbar auf unsere Seite stellen. Bitte jetzt keine Sprüche wie die AfD ist nicht verfassungswidrig etc. Denke ich auch nicht, ABER das entscheiden ja ganz andere und daß sind die wo uns mit dieser Verschärfung gewaltig ...... werden. Dann bringt auch das schnelle austreten nichts, es gilt ja die 5 Jahresfrist. Das die AfD in absehbarer Zeit NICHT beobachtet wird glauben auch nur die, die jetzt gedacht haben die entschärfen hier noch was....

Bearbeitet von Slaytanic
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vor 26 Minuten schrieb Valdez:

Welche Kante? Hier hält jeder seine Wölbung hin, und hofft, das er 1.gaaaanz klein ist, und 2. das es schnell vorbei ist.

Stell dir vor mein Zitat hätte eine grüne Schriftfarbe. Jetzt verstanden?

Bearbeitet von chapmen
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vor 29 Minuten schrieb Slaytanic:

Noch bedenklicher als die Regelabfrage ist der Punkt mit:

Verlust der Zuverlässigkeit, wenn man Mitglied einer NICHT  verbotenen, jedoch beobachteten Vereinigung in den letzten fünf Jahren war (z.B. bei der NPD)

 

sehr dehnbar.... Bin mal gespannt wie lange es dauert bis man von allen AfDlern die Waffen einkassiert. Clever allemal man nimmt einem jetzt quasi die Möglichkeit  sich bei dieser Partei zu engagieren, eine der wenigen welche sich scheinbar auf unsere Seite stellen. Bitte jetzt keine Sprüche wie die AfD ist nicht verfassungswidrig etc. Denke ich auch nicht, ABER das entscheiden ja ganz andere und daß sind die wo uns mit dieser Verschärfung gewaltig ...... werden. Dann bringt auch das schnelle austreten nichts, es gilt ja die 5 Jahresfrist. Das die AfD in absehbarer Zeit NICHT beobachtet wird glauben auch nur die, die jetzt gedacht haben die entschärfen hier noch was....

Wie im Nachbarthread geäußert:

M.E. gilt das Bestimmtheitsgebot bei der Gesetzgebung doch auch hier.

"Beobachten" kann der Verfassungsschutz Viele(s), mitunter erfährt man das dann bis zu 1,5 Jahre später im Verfassungsschutzbericht oder eben auch nicht. 

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/afd-verfassungsschutz-beobachtung-faq

Teile von Parteien: DIE LINKE aber auch AFD stehen ja schon unter "Beobachtung". Manche Religionsgemeinschaften (Scientology, bestimmte Islamische etc.) auch. 

Auch manche Chatgruppen sind in den letzten 5 Jahren beobachtet worden. Nordkreuz zum Beispiel. Diejenigen, die da in den letzten 5 Jahren mitgetchattet haben, sollen, ja müssen jetzt also alle ihre Waffen abgeben.

Wer nicht abgeben muss, muss das nicht, weil er zum IM/Spitzel  des Verfassungsschutzes berufen wurde, dieser Umkehrschluss kann dann auch getroffen werden.

 

Künftig wird der politische Gegner nicht mehr nur auf Steuerzahlerkosten "beobachtet", sondern gleich (teilweise) entrechtet und darf Teile seines Besitzes (defacto Eigentum) abgeben.

==> Das Waffengesetz wird zum Repressionsgesetz!

Und weil man eben nie wissen kann, welche Vereinigung innerhalb der nächsten 5 Jahre "beobachtet" werden wird, hält man sich als LWB künftig lieber komplett zurück. Nicht, dass man mal ein Artikelchen für die "Junge Freiheit" verfasst

oder in irgendeinem zu konservativ ausgerichteten CSU Ortsverband tätig war und RRG diese dann 5 Jahre später beobachten lässt und man alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verliert.

Immer schön im linken Mainstream bleiben!!

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 24 Minuten schrieb Slaytanic:

Noch bedenklicher als die Regelabfrage ist der Punkt mit:

Verlust der Zuverlässigkeit, wenn man Mitglied einer NICHT  verbotenen, jedoch beobachteten Vereinigung in den letzten fünf Jahren war (z.B. bei der NPD)

 

sehr dehnbar.... Bin mal gespannt wie lange es dauert bis man von allen AfDlern die Waffen einkassiert. Clever allemal man nimmt einem jetzt quasi die Möglichkeit  sich bei dieser Partei zu engagieren, eine der wenigen welche sich scheinbar auf unsere Seite stellen. Bitte jetzt keine Sprüche wie die AfD ist nicht verfassungswidrig etc. Denke ich auch nicht, ABER das entscheiden ja ganz andere und daß sind die wo uns mit dieser Verschärfung gewaltig ...... werden. Dann bringt auch das schnelle austreten nichts, es gilt ja die 5 Jahresfrist. Das die AfD in absehbarer Zeit NICHT beobachtet wird glauben auch nur die, die jetzt gedacht haben die entschärfen hier noch was....

Es gibt bestimmt LWB die im "Flügel" der AFD oder in der AFD-Jugend sind. Die werden beide beobachtet. Alles in allem ist das ein sehr mächtiges Werkzeug zur Entwaffnung. Wobei mir noch die Definitionen fehlen. Was heißt Mitglied ? Reicht schon wenn ich ein Bierchen mit Herrn Höcke getrunken habe ?? Das sind alles noch offene Fragen

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vor 4 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Es gibt bestimmt LWB die im "Flügel" der AFD oder in der AFD-Jugend sind. Die werden beide beobachtet. Alles in allem ist das ein sehr mächtiges Werkzeug zur Entwaffnung. Wobei mir noch die Definitionen fehlen. Was heißt Mitglied ? Reicht schon wenn ich ein Bierchen mit Herrn Höcke getrunken habe ?? Das sind alles noch offene Fragen

Es gibt keine Mitgliedschaft im "Flügel" ;) Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube nicht mal der Flügel ist eine Gruppierung.

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vor 4 Minuten schrieb Waffen Tony:

Es gibt keine Mitgliedschaft im "Flügel" ;) Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube nicht mal der Flügel ist eine Gruppierung.

Je nach Definition könnte es aber ausreichen, wenn ein Mitglied sich in einem vom Verfassungsschutz beobachteten politischen Umfeld aktiv beteiligt.

Z.B. gemeinsame politische Arbeit zusammen mit einem dem "Flügel" zugeordneten Mitglied leistet... "offizielle Mitgliedschaft" ist womöglich nicht gefordert, zumal viele Gruppierungen sowas auch nicht kennen/haben...

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 1 Minute schrieb Jack_Oneill:

Ah ok danke. Ich dachte das wäre eine offizielle Gruppierung innerhalb der AfD

Ich stecke da nicht in den Strukturen, aber die "Werte Union" der CDU gibst übrigens auch nicht als Gruppierung. Das sind so Mediengeschichten.

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vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

Je nach Definition könnte es aber ausreichen, wenn ein Mitglied sich in einem vom Verfassungsschutz beobachteten politischen Umfeld aktiv beteiligt.

Z.B. gemeinsame politische Arbeit zusammen mit einem dem "Flügel" zugeordneten Mitglied leistet...

Ja, ich befürchte da werden nicht wenige LWB unangenehme Post vom Amt bekommen. Wenn sie Glück haben, dürfen sie sich noch rechtfertigen

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