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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 2 Stunden schrieb Floppyk:

Es ist absolut unsinnig ein Messer zur Selbstverteidigung zu führen, weil man als "normaler" Bürger im Konfliktfall eher mit Leuten zu tun hat, die sich damit auskennen

Blödsinn. Als ob diese Idioten großartig Messerkampf trainieren. Besser ein Messer als Fingernägel. 

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vor 18 Minuten schrieb Floppyk:

Es sind nicht unbedingt die Grünen vor denen man Angst haben muss. Die CDU, eigentlich alle Parteien, laufen politisch Amok. Sie verstehen Ursache und Wirkung nicht mehr.

In Ihrem Wahn Hass und Hetze zu bekämpfen haben sie das Sprechen über die Lösungen ohnehin bereits verboten. Alles was etwas an den derzeitigen Zuständen ändern könnte ist bereits rechtsextrem, führt zu sozialer Ausgrenzung, zu enormer Medienschelte.

 

Die deutsche Politik ist ein Trauerspiel sondergleichen, sie folgt keinem Rational mehr. Maximale Inkompetenz führt zum Aufstieg an die Spitze, dort rumzudilettieren garantiert hohe Zustimmung in den Medien.


Was bleibt ist die Irrwege im Trial and Error Prinzip abzlaufen, eine Schneise der Verwüstung durch Bürgerrechte und -Freiheiten zu ziehen und die Situation immer weiter zu verschärfen bis die Deutschen die BRD der DDR nachfolgen lassen.

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Zitat

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) fordert, den Zugang zu Waffen zu verschärfen. „Wir verhandeln auf Bundesebene ganz aktuell die Änderungen im Waffenrecht und haben hier die Chance, erste Konsequenzen zügig umzusetzen. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dass es künftig eine Regelabfrage bei Verfassungsschutzbehörden geben soll. Die Länder wollen sogar noch einen Schritt weitergehen und eine sogenannte Regelunzuverlässigkeit einführen. Wer bei Verfassungsschutzbehörden gespeichert ist, soll grundsätzlich als unzuverlässig gelten und keinen Zugang zu Waffen erhalten“, so Caffier. „Dies unterstütze ich ausdrücklich, denn lediglich die Verfassungsschutzbehörden verfügen über die nötigen Informationen, es sei denn, diese Person ist zugleich auch polizeilich oder strafrechtlich in Erscheinung getreten.“

https://www.pressreader.com/germany/ostsee-zeitung/20191015/281505047982541

 

Also ist klar: Es geht längst nicht mehr um eine punktgenaue Umsetzung der EU Richtlinie, sondern um "erste Konsequenzen" nach Halle...

Bleibt bloß noch die Frage, welches nach den ersten Konsequenzen dann die weiteren (Haupt-)Konsequenzen sein werden.

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vor 13 Minuten schrieb Schwarzwälder:

[...] so Caffier. „Dies unterstütze ich ausdrücklich, denn lediglich die Verfassungsschutzbehörden verfügen über die nötigen Informationen, es sei denn, diese Person ist zugleich auch polizeilich oder strafrechtlich in Erscheinung getreten.“

Ich weiß nicht, ob man sich Sorgen machen sollte?

Hat ja bei Anis Amri wunderbar funktioniert.

Oder gab es da gar so viel Informationen, daß es Exekutive und Dienste verwirrt hat?

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

https://www.pressreader.com/germany/ostsee-zeitung/20191015/281505047982541

 

Also ist klar: Es geht längst nicht mehr um eine punktgenaue Umsetzung der EU Richtlinie, sondern um "erste Konsequenzen" nach Halle...

Bleibt bloß noch die Frage, welches nach den ersten Konsequenzen dann die weiteren (Haupt-)Konsequenzen sein werden.

Das war wohl nie das Ziel punktgenaue umsetzung der EU Richtlinie ,sondern Verschärfung und vergrämung von  Sportschützen. 

 

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7 hours ago, Schwarzwälder said:

https://www.pressreader.com/germany/ostsee-zeitung/20191015/281505047982541

 

Also ist klar: Es geht längst nicht mehr um eine punktgenaue Umsetzung der EU Richtlinie, sondern um "erste Konsequenzen" nach Halle...

Bleibt bloß noch die Frage, welches nach den ersten Konsequenzen dann die weiteren (Haupt-)Konsequenzen sein werden.

Nur dass die Konsequenzen und davon besonders die eine (Regelunzuverlässigkeit und mit Abstrichen sogar die Abfrage an sich) auf sehr tönernen Füssen  steht...okay ist nun meine Meinung....denn ich frage mich wie man das so formulieren will, dass es nicht gegen die Normenklarheit https://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit und gegen diverse Bestimmtheitsgrundsätze vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Bestimmtheitsgrundsatz verstößt. Z.B. dass der Bürger gegen so einen Beschluss Widerspruch einlegen kann und dann die Gegenseite (in dem Fall die Behörde oder besser Behörden) dann eigentlich die Karten auf den Tisch legen müssten....da kann ich mir vorstellen, dass da dann der BGH oder gar das BVerfG ein Wörtchen zur Geltung und Durchführung mitreden wollen bzw. werden. 

 

bj68

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vor 14 Stunden schrieb Last_Bullet:

Das Problem ist, wie Waffen, Messer in der Öffentlichkeit „verkauft“ werden.

Im Gegensatz zur Englischen Sprache haben wir halt noch den Nachteil, daß unsere Sprache keine Trennung macht.

 

Wir haben "Waffen" (die per Definition dazu dienen Schaden zu Verursachen), und Schuß-Waffen. Aber Schußwaffen sind eben schon vom Begriff her immer zuerst Waffe.

 

Im Englischen gibt es "weapon", das ist jeder Gegenstand der als Waffe eingesetzt wird.

Und es gibt "gun", das ist ein allgemeines Schießgerät, auch ohne als Waffe eingesetzt zu werden.

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vor 20 Stunden schrieb Fyodor:

Eine verbotene Rückwirkung wäre, wenn Du für den Besitz eines entsprechenden Magazins bestraft würdest, das Du 2016 ge- und 2018 verkauft hast, zum rückwärtigen Stichtag 2017 aber in Besitz hattest.

Sehe ich auch so (wobei man das zu dem merkwürdigen Gerichtsurteil zur angeblich rückwirkend bestehenden Erbwaffenblockierung auch so denken sollte).

 

 

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Um die Verfassungsschutz-abfrage werden wir wohl nicht mehr drum rumkommen, sogar die FDP fordern und die AfD unterstützen dies.

Was noch nicht feststeht sind die Hürden für eine Unzuverlässigkeit.

Also Mitgliedschaft in einer als Verfassungsfeindlich eingestufte Organisation ist klar. Solche Leute dürfen auch keinen legalen Zugang zu Waffen haben, das ist auch klar.

Das schon eine Mitgliedschaft in der AfD reicht bezweifle ich, das dürfte vor dem BVG nicht standhalten.

Bearbeitet von Jack_Oneill
Rechtschreibfehler
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vor 4 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Was noch nicht feststeht sind die Hürden für eine Unzuverlässigkeit.

Bei der Abfrage beim VS ist das klar: Eintragung ja oder nein. Mehr werden die VS nicht sagen.

 

Es werden viele Leute ihre Waffen abgeben müssen, wenn es so kommt. Und zwar ohne den Grund zu erfahren, und ohne Einspruch erheben zu können. Die wirklich gefährlichen dagegen werden sie behalten dürfen, denn bei denen wird der VS nicht sagen daß er sie im Visier hat.

 

Alles in allem unsäglich, daß sowas in einem Deutschland nochmal geschieht. Die letzten die das schonmal miterlebt haben sind noch nichtmal tot.

Allein schon, daß der Geheimdienst in Verwaltungssachen beteiligt werden soll, ist ein Unding.

 

Ab November habe ich 4 Lose im Topf bei der DV-Lotterie. Vielleicht wird es ja doch noch was.

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vor 8 Minuten schrieb Fyodor:

Allein schon, daß der Geheimdienst in Verwaltungssachen beteiligt werden soll, ist ein Unding.

Ich wiederhole mich zwar, aber: Bei den Piloten funktioniert das seit einigen Jahren bestens. Die beantragen bei jeder Scheinverlängerung die eigene Überprüfung ihrer Person durch Spion&Spion. Alle sind zufrieden. Offensichtlich. Vielleicht bis auf die Insassen von 4U9525 vermutlich.

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vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Ich wiederhole mich zwar, aber: Bei den Piloten funktioniert das seit einigen Jahren bestens. ...

Es gibt bundesweit 4894 Berufspilotenlizenzen (CPL(A)). Alle Lizenzen inkl. privat, Polizei, Flugingenieure, etc. bei, Muftfahrtbundesamt betragen in D rund 21000 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/183097/umfrage/anzahl-der-piloten-in-deutschland/

 

Was für wenige tausend Piloten funktioniert, muss nicht gleichermaßen für 1 Mio. Legalwaffenbesitzer funktionieren!

 

Mag sein, dass die Verfassungsschutzbehörden bei den wenigen Piloten noch etwas differenziert und nicht automatisiert jeden Eintrag raushaut. Die ZÜP für Piloten behält zudem 5 Jahre Ihre Gültigkeit.

Bei einer Million Legalwaffenbesitzern ist so eine Differenzierung absehbar nicht zu leisten, da zählt dann halt jeder Eintrag: PECH!!

 

Zudem sollte man sich mal §7 LuftSiG durchlesen, um zu erfassen, was da auf uns zukommen könnte:

Zitat
(3) Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit darf die Luftsicherheitsbehörde
1.
die Identität des Betroffenen überprüfen,
2.
Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie, soweit im Einzelfall erforderlich, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen stellen,
3.
unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen,
4.
bei ausländischen Betroffenen um eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersuchen und, soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden nach Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen richten,
5.
soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an die Arbeitgeber der letzten fünf Jahre und den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen richten.
Der Betroffene ist verpflichtet, an seiner Überprüfung mitzuwirken. Soweit dies im Einzelfall geboten ist, kann diese Mitwirkungspflicht auch die Verpflichtung zur Durchführung eines Tests auf Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz umfassen.
(4) Begründen die Auskünfte der in Absatz 3 Nr. 2 und 4 genannten Behörden Anhaltspunkte für Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen, darf die Luftsicherheitsbehörde Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen.
(5) Die Luftsicherheitsbehörde gibt dem Betroffenen vor ihrer Entscheidung Gelegenheit, sich zu den eingeholten Auskünften zu äußern, soweit diese Zweifel an seiner Zuverlässigkeit begründen und Geheimhaltungspflichten nicht entgegenstehen

Die ZÜP ist also schon ein gewaltiges Instrument und offenbar scheinen Handlungen vor 1989 eine Rolle zu spielen, sonst würde man nicht auf STASI-Unterlagen zurückgreifen (GESTAPO-Unterlagen wären sicher auch interessant, wenn sie nicht in den meisten Fällen doch etwas zu alt sind...).

Und klar, für Schützen sind nicht Flugplatzbetreiber, sondern Schießstandbetreiber interessant und statt Luftfahrtunternehmen eben Waffenfirmen, Bümas, Händler, Egun und Co.

 

Das "Sicherheitsgespräch" dient der Anhörung des Antragstellers, wenn irgendwo Verdachtsmomente bestehen. Unterliegen diese Verdachtsmomente aber der Geheimhaltungspflicht, hat man Pech und erfährt nicht, wo was gegen einen gespeichert ist. Man bekommt nur die Zuverlässigkeit aberkannt und darf für die Aberkennung nochmals extra bezahlen (rund das doppelte einer Antragsgebühr im positiven Falle).

 

Wenn man diesen massiven Aufwand für jeden KK-Schützen betreiben will, dann hat man jedes, aber wirklich jedes Maß verloren!

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Wenn für eine verwaltungsrechtliche Maßmnahme (hier insbesondere: Nichterteilung einer beantragten WBK, Widerruf einer WBK) keinerlei konkrete, ggf. auf dem Rechtsweg prüfbare Begründung benannt wird... Dann kommen wir an die Grenzen des Rechtsstaats, oder sie sind bereits überschritten. Und "es ist irgendwas gespeichert" ist weder hinreichend konkret, noch prüfbar.

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Wer künftig ggf. von einer Ablehnung bzw. einem WBK-Widerruf (aus hier diskutiertem Grund) betroffen sein sollte, sollte im Rechtsmittelverfahren dagegen (Widerspruch, Klage) konsequent § 39 Abs. 1 des entsprechenden (Landes-)Verwaltungsverfahrensgesetzes anführen bzw. einfordern (Begründung des Verwaltungsaktes).

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