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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Gerade eben schrieb Gutachter:

Können wir als Waffenbesitzer dort noch was reißen?

Aus dem BR kam doch neben den Lamperln und Lasern auf der Langwaffe als logische Ergänzung zur teuren Nachtsicht-/Wärmebildtechnik auch die Anregung, SD auch für Randfeuer und auf JJS mit rein zu nehmen. Da wäre der DJV gefordert!

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vor 1 Minute schrieb Gutachter:

Also bei mir in der Whats app Jagdgruppe ist man der Meinung.... "Ist doch alles in Ordnung" oder "Ich konnte dem ganzen jetzt auch nichts schlimmes entnehmen"

 

wieder ein anderer schrieb. "ich habe nur noch Waffen auf Jagdschein".

 

 

Das ist leider das St.Floriansprinzip. Das sollte sehr traurig stimmen. Ich persönlich mache da keine Unterschiede ob Jäger, Sammler oder Sportschütze (Mischungen dieser 3 Kategorien nicht ausgenommen). Für mich sind das alles LWB's die eigentlich alle am selben Strang ziehen sollten, für ein möglichst liberales aber wirksames Waffenrecht. Nur meine Meinung dazu.

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Thema Rechtssicherheit:

 

 

ich besitze ggw 11 Waffen auf gelb. da man ja Kauft und verkauft sind diese nun auf 3 Gelbe verteilt, auf der letzten sind 4 spalten frei.

 

 

 

Woher soll nun ein potentieller Verkäufer wissen, das ich keine Erlaubnis habe noch eine weitere zu kaufen? Wenn ich ihm nur die letzte unter die Nase halte, sieht er ja nur 4....

 

Überlassen an einen Unberechtigten. Tolle Wurst.

 

Bisher war es klar, Voreintrag grün , gelb, gültiger Jagdschein, rot mit Sammelthema

 

Jetzt nicht mehr.   Das verstößt gegen grundlegende Prinzipien (Bestimmheitsgrundsatz), aber das ist denen mittlerweile egal.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 24 Minuten schrieb freakaxl:

Bei der Innenausschussanhörung wurde auch mehrfach auf einem Fall herumgeritten, bei dem jemand 600 Waffen auf Gelb besessen haben soll…

 

Dass, dies nach bereits geltendem Recht nur zu wiederholen ist, falls man 168 Jahre alt wird und zeitlebens, in kürzest möglichen Abständen, Waffen kauft wurde dezent unter den Tisch fallen gelassen…🤢

Es waren irgendwas um die 145. Und das auch noch Altbestand vor 2003. Der andere Fall ging auf Jagdschein.

 

Und so nebenbei haben die "Sachverständigen" völlig vergessen zu erwähnen, dass die Waffen der gelben WBK deliktisch völlig uninteressant sind (gerade deswegen existiert doch die gelbe WBK!), dass es Einzellader und Repetierer sind, dass diese der Kat C in der EU FWR entsprechen und nach dem Willen der EU lediglich meldepflichtig sind, die in Deutschland hingegen sogar schon seit zig Jahren genehmigungspflichtig sind und damit strenger reguliert werden, also die EU das fordert und man daher im Sinne einer EU weiten Harmonisierung (wer das nicht will, der ist für Krieg!!!!) hier eigentlich zu liberalisieren hätte.

 

Das war reine Verarsche und die anderen Experten wurden davon überrumpelt. Das kann man ihnen nicht übel nehmen.

 

Und das ganze Verfahren wird regelmäßig so gewählt, dass kurz vor Toresschluss noch irgendein Unsinn aufgenommen wird, zu dem man dann nicht mehr reagieren kann. Genauso wie es bewusst vom Ministerium so lange verschleppt wurde, dass die Parlamentarier kaum zeitlichen Spielraum hatten, das sauber wieder gerade zu biegen. Alles Absicht. Alles die beste Demokratie, die wir auf deutschem Boden je hatten.

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vor 7 Minuten schrieb PPC Sniper:

Was aber den Zusammenhalt und die Wehrhaftigkeit zu dem jetzigen Beschluss betrifft, ist der xxx bzw. die Führungsspitze vom Verband für mich eine Ansammlung von Waschlappen!

Ich bin Sportschütze, Jäger und Inhaber der roten WBK.

Genau DAS habe ich mir schon mehrfach seit 2003 gedacht.

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vor 1 Minute schrieb knight:

Der wusste vorher auch nicht, ob bei dir 2/6 schon ausgeschöpft ist.

Ja, aber es war klar geregelt, das dies nur zu Lasten des Erwerbers geht. Die Erlaubnis lautete kraft Gesetzes auf unbefristet, unbeschränkt. Der Erwerb auch über 2/6 ist grundsätzlich rechtmässig, d die Erlaubnis besteht, wird aber  als Ordnungswidrigkeit gegen den Erwerber gehahndet.

 

Das jetzt ist ein anderer Schnack.

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vor 3 Minuten schrieb LordKitchener:

Warum bietet denn der BDS keine (internationale) IPSC Disziplin mit 30 Schuss Magazinen an ? Das wäre jetzt genau die richtige Antwort eine solche Disziplin auf den Weg zu bringen ...

Ohne Sachkunde lebt es sich sowieso viel entspannter.

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vor 16 Minuten schrieb mühli:

persönlich mache da keine Unterschiede ob Jäger, Sammler oder Sportschütze (Mischungen dieser 3 Kategorien nicht ausgenommen). Für mich sind das alles LWB's die eigentlich alle am selben Strang ziehen sollten, für ein möglichst liberales aber wirksames Waffenrecht.

Verstehe ich nicht. 😉

 

 

Wieso machst DU (oder die Mehrheit der Schweizer) da keine Unterschiede? Die Gruppen sind doch sehr unterschiedlich:

Saufender Ballerschütze vs. ernsthafte Tierschutzmörderer vs. sammelnder Waffennarr

Gemeinsam haben die in D meiner Meinung nur, dass wir allesamt nicht die hellsten Kerzen auf der Torte sind.

 

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vor 1 Minute schrieb Kanne81:

Die Gruppen sind doch sehr unterschiedlich:

Saufender Ballerschütze vs. ernsthafte Tierschutzmörderer vs. sammelnder Waffennarr

Gemeinsam haben die in D meiner Meinung nur, dass wir allesamt nicht die hellsten Kerzen auf der Torte sind.

 

Wir haben die Kappe auf, die wir uns aufsetzen haben lassen. Soweit so gut.

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vor 22 Minuten schrieb Gutachter:

Noch eine andere Frage, nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Jetzt muss doch noch der Bundesrat zustimmen. Können wir als Waffenbesitzer dort noch was reißen? Oder ist es jetzt endgültig vorbei....

Klagen, aber das werden die Verbandsvorsitzenden nicht, sitzen doch am Trog, für mich sind alle Verbandsvorsitzenden unten durch, bin nur im DSB, aber kein Verband hat hier den Vorstoss öffentlicher Präsenz unternommen, in 2 Jahren gehts weiter bis wir in England sind, das rafft aber scheinbar keiner von der Verbandsobrigkeit, irgendwann werden auch deren Gehälter versiegen bei null Mitgliedern.

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vor 1 Stunde schrieb Slugsniper:

Bestimmungsgemäß ist mE mal das Kaliber, das eingetragen ist und auch so auf der Waffe vermerkt und so auch beschossen worden ist. Denn dafür is die Waffe hergestellt. Alles andere ist möglich, aber eben nicht bestimmungsgemäss. Das ist meine Auffassung.

Meine ich auch so.

Kann mir schwerlich vorstellen, aus einem Halb-Automaten Cal. 12/76,

Muni in 12/65 (oder noch kürzer😑) störungsfrei zu verwenden.

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Warum werden in Deutschland keine Ausnahmen für 30 Schuss Magazine gemacht ? Weil es keine Disziplin dafür gibt. Warum gibt es sie nicht ? Weil sie nicht beantragt wurde ? Warum wurde sie nicht beantragt ? 

 

Und dabei könnte man doch so schön argumentieren: National könnte man die Magazine auf 10 Schuss blockieren und damit trainieren. International beim Wettkampf könnte man dort die Blockierung entfernen (wo erlaubt). Schaut euch einmal die IPSC Videos auf YT an. Da gibt es offensichtlich auch Länder, wo nur 10 Schuss geladen werden dürfen, aber mit dem 30ger Magazin Körper kann man viel besser den Wechsel hinbekommen. Usw. Usw.

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vor 3 Minuten schrieb LordKitchener:

Warum werden in Deutschland keine Ausnahmen für 30 Schuss Magazine gemacht ? Weil es keine Disziplin dafür gibt. Warum gibt es sie nicht ? Weil sie nicht beantragt wurde ? Warum wurde sie nicht beantragt ? 

 

 

Es gibt daneben noch eine andere Gruppe, die Sammler Stichwort Trommelmagazin zur Ari 08, wobei dieses Trommelmagazin auch für normale Luger 08 geht. Ein WO-User besitzt meines Wissens eine Thompson bzw. Tommygun. 20/30- Stangenmagazine bzw. 50/100-Schuss Trommelmagazine sind Standard. Wo soll dieser WO-User denn passende 10-Schussmagazine für seine spezifische Waffe bekommen? Gibt ja nebenbei noch andere Halbautomaten bsp. Uzi, die keine 10 Schussmagazine als Standard kennen.

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