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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 26 Minuten schrieb subjella:

"... kleinste bestimmungsgemäße Kaliber gemäß Herstellerangaben"

Heißt z.B 10 x 12/76?

d. h. Das kleinste vom Hersteller dazu bestimmte Kaliber, das aus der jeweiligen Waffe verschossen werden kann. 

Da muss man eben beim Hersteller nachfragen. Wenn der angibt, dass alle Kaliber 12 Muni bis 12/89  aus der Waffe verschossen werden kann, dann schließt das die 12/44 und 12/60 mit ein. Vielleicht findest Du zu den Herstellerangaben auch was in der Bedienungsanleitung. 

Die AFD wollte das Beschusskaliber bzw. eingetragene Kaliber haben, aber die Verbände haben mit Henrichmann im Sinne der Schützen einen besseren Kompromiss gefunden... 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Gerade eben schrieb **Peter**:

Verstehe ich das richtig? Wenn ich ein Bedürfnis einer Waffe auf gelb habe, brauch ich ne Bescheinigung vom Verband und dann... Voreintrag auf gelb?

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk
 

Nein,  du kannst bis zu 10 auf gelb halten

 

willst du mehr musst du über die Grüne gehen. 

 

Beispiel:

Du hast 10 Perkussionsrevolver auf Gelb.

 

Jetzt möchtest du ein Repetiergewehr. Antrag an den Verband. Da du noch keine geeignete Waffe hast, kann der Verband das bescheinigen. 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

d. h. Das kleinste vom Hersteller dazu bestimmte Kaliber, das aus der jeweiligen Waffe verschossen werden kann. 

Da muss man eben beim Hersteller nachfragen. Wenn der meint, alle Kaliber 12 Muni bis 12/89 kann aus der Waffe verschossen werden, dan schließt das die 12/44 und 12/60 mit ein. 

Die AFD wollte das Beschusskaliber bzw. eingetragene Kaliber haben, aber die Verbände haben mit Henrichmann im Sinne der Schützen einen besseren Kompromiss gefunden... 

Jo, super rechtssicherheit.

 

Da bestimen dann aussergesetzliche faktoren über wohl und wehe.

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vor 1 Stunde schrieb Gutachter:

Wichtiger Punkt daraus:

Zitat

"Mit Zustimmung maßgeblicher Schützensportverbände führen wir eine

Begrenzung der vom Sportschützen auf die gelbe Waffenbesitzkarte zu
erwerbenden Schusswaffen auf zehn Stück ein. Hierdurch soll dem fallweise
zu beobachtenden Horten einer großen Anzahl von Waffen entgegengewirkt
werden. Weitere Waffen kann der Sportschütze ggf. mit besonderem
Bedürfnisnachweis über die grüne Waffenbesitzkarte erwerben. "

Der Brief ist unterzeichnet worden von Thorsten Frei, Marc Henrichmann und Dr. Mathias Middelberg.

 

P.S: Ich möchte noch das Wort Horten einer grossen Anzahl Waffen  herausstreichen. Dies ist/war ja bisher mit der gelben WBK so gar nicht möglich, siehe dazu die 2/6 bezüglich gelber WBK. Horten von Waffen geht in Deutschland meines Wissens eigentlich nur mit der roten WBK. Man möge mich berichtigten, wenn ich damit falsch liege oder was vergessen habe diesbezüglich.

Bearbeitet von mühli
Ergänzung
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vor 18 Minuten schrieb ASE:

 

Du hast 10 Perkussionsrevolver auf Gelb.

 

Jetzt möchtest du ein Repetiergewehr. Antrag an den Verband. Da du noch keine geeignete Waffe hast, kann der Verband das bescheinigen. 

 

 

Da werden die Behörden in Darmstadt und Co. aber bestimmt nachfragen, ob auch alle 10 Perkussionsrevolver weiter benötigt werden, 12/18 Training, Wettkampfeinsatz etc. bevor die Gelbe aufgeschnürt wird. Grundbedarf sind 5 halbautomatische Waffen und 10 weitere auf Gelb. Wer mehr will, hat dann richtig harte Anforderungen zu erfüllen, Wetten?? Sonst wird er auf Verkauf nicht mehr benötigter Waffen verwiesen werden... 

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vor 58 Minuten schrieb ASE:

Aber die Armbrust ist in der Anlage 1.10 weiterhin ausgenommen, also Armbrust frei und andere Pfeilabschussgeräte WBK-Pflichtig (nach änderung is das dann der Punkt 1.5, weil der dekokrempel da gestrichen wird)

Die Ausnahme für Armbrüste wird aber auch gestrichen.

Denn die jetzt verabschiedete Beschlussempfehlung 19/15875 dient ja nur der Änderung des Gesetzentwurfes 19/13839. D.h., was durch die Beschlussempfehlung nicht angepasst wurde ist immer noch gültig.

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vor einer Stunde schrieb Floppyk:

Die Anlage 1, ... Nummer 123 WaffG bedeutet

Das bezieht sich aber auf die geänderte Version, nicht auf die im aktuellen Waffengesetz und da werden Pfeilabschussgeräte und Armbrüste unterschieden.

 

Die Ausnahme für Armbrüste wird in 19/13839 nicht gestrichten, nur in der Empfehlung des BR.

Bearbeitet von schmitz75
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vor 26 Minuten schrieb Jack_Oneill:

https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/offener brief_waffengesetz_marc henrichmann.pdf

 

Er hat sich als einziger der CDU-Fraktion enthalten.

Ich glaube ihm das sogar, was er schreibt

 

Ich werde die CSU obwohl ich -noch- Mitglied bin, nicht mehr wählen. Meine Stimme bekommen die FDP und oder die Bayrischen Freien Wähler

Ich glaube ihm alles aufs Wort - denn wenn ich das richtig verstehe hat er sich nur und ausschließlich wegen der Erleichterungen bei den Nachtzielgeräten enthalten! Diese Erleichterung will er nicht.

 

Alles andere, so schreibt er, hätte er durchaus mittragen können. Na wie schön ....

 

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Da werden die Behörden in Darmstadt und Co. aber bestimmt nachfragen, ob auch alle 10 Perkussionsrevolver weiter benötigt werden, 12/18 Training, Wettkampfeinsatz etc. bevor die Gelbe aufgeschnürt wird. Grundbedarf sind 5 halbautomatische Waffen und 10 weitere auf Gelb. Wer mehr will, hat dann richtig harte Anforderungen zu erfüllen, Wetten?? Sonst wird er auf Verkauf nicht mehr benötigter Waffen verwiesen werden... 

Versuchen werden sie das mit sicherheit, erfolg damit werden sie keinen haben.

 

Warum?

 

Es gibt wieterhin kein Grundkontigent für Waffen anch §14 Abs. 4 (demnächst Abs. 6). Wenn der Verband bescheinigt, kann die Behörde nicht mucken. Es bedarf heirfür nichtmal Wettkämpfe. Dafür fehlt die rechtsgrundlage. Kommt davon wenn man ohne Nachdenken und in populistischer Manier ein Gesetz zusammenstümpert

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vor 5 Minuten schrieb schmitz75:

Das bezieht sich aber auf die geänderte Version, nicht auf die im aktuellen Waffengesetz und da werden Pfeilabschussgeräte und Armbrüste unterschieden.

 

Die Ausnahme für Armbrüste wird in 19/13839 nicht gestrichten, nur in der Empfehlung des BR.

Angenommen sind:

 

Gesetzentwurf 19/13839 (Beschlussempfehlung 19/15875 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

 

Bitte lies es dir durch, Armbrüste bleiben frei.

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vor 38 Minuten schrieb subjella:

Die Grüne Dr. Irene Mihalic ... Deutschland nicht eines der strengsten, sondern eines der kompliziertesten Waffengesetze der Welt habe.

 

Ich möchte nicht erleben, das die Grünen das Waffengesetz mal vereinfachen...🤢

 

Schlechter als die CDU/CSU und SPD machen die es auch nicht. Davor habe ich jetzt auch keine Angst mehr.

 

Augen auf, dann wisst ihr was die Stunde schlägt.

 

 

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vor 17 Minuten schrieb mühli:

P.S: Ich möchte noch das Wort Horten einer grossen Anzahl Waffen  herausstreichen. Dies ist/war ja bisher mit der gelben WBK so gar nicht möglich, siehe dazu die 2/6 bezüglich gelber WBK. Horten von Waffen geht in Deutschland meines Wissens eigentlich nur mit der roten WBK. Man möge mich berichtigten, wenn ich damit falsch liege oder was vergessen habe diesbezüglich.

Genauso ist es. Dank 2/6-Regelung wurde der Erwerb doch bislang schon gedrosselt. Na ja, ich habe aktuell mein 2/6-Kontingent auf Gelb frei und werde es jetzt kurzfristig nutzen, bevor das Gesetz Rechtskraft besitzt. Zum Horten auf Rot: Theoretisch geht das schon, da keine zeitliche bzw. mengenmäßige Begrenzung vorhanden ist. Aber hier verhindert, zumindest beim Normalverdiener, der Geldbeutel das Horten, auch ganz ohne "gutgemeintes Zutun des Gesetzgebers zum Wohle der Inneren Sicherheit."

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Zitat aus Schreiben einiger CDU-Abgeordneter:

2 hours ago, Gutachter said:

Waffen-/Messerverbotszonen

Auf einstimmigen Wunsch der Innenministerkonferenz wird ferner die Möglichkeit der Länder, an kriminalitätsbelasteten Orten Waffen/Messerverbotszonen einzurichten, auf Orte erweitert, an denen sich besonders viele Menschen aufhalten (z. B. öffentliche Veranstaltungsorte, Einkaufszentren, Jugend-/Bildungseinrichtungen). 
Um mit der Neuregelung Menschen in Alltagssituationen nicht zu kriminalisieren, haben wir im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass die Bundesländer weitreichende Ausnahmebestände vorsehen müssen. So sind beispielsweise Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Anwohner, Gewerbetreibende sowie Personen, die eine Waffe oder ein Messer in Zusammenhang mit Brauchtumspflege oder der Ausübung eines Sports mit sich führen, zwingend von einem Verbot auszunehmen.

Mh, ohne den entsprechenden Wortlaut dafuer gelesen zu haben, waer das ja ein neuer Grund fuer einen extremen Anstieg der kleinen Waffenscheine - und waere vielleicht zu hoffen, dass es ueber kurz oder lang auch auf den 42a angewendet wird?

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Die Begrenzug

 

 5.56 Mio. legale Waffen bei 1,45 Mio Besitzern, das macht  durchschnittlich 3.8 pro besitzer. so what.

 

 

Ich bin ja eher für die Begrenzung von Studienabbrechern und sonstigen Zivilversagern im Bundestag. 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Hat mal jemand die Telefonnr. des Verfassungsschutzes? Ich muß in Zukunft wissen mit wem ich Kontakt haben darf, nicht das die Partei, der Verein oder sogar Mensch beobachtet wird.

 

Der einzige Lichtblick den ich sehe ist das jedes Parteimitglied der Linken seine Zuverlässigkeit verlieren wird. Die AFD darf man ja aus dem Grund schon mal nicht wählen.

 

 

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vor 45 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Und genau das ist das Problem, sorry, aber manche lernen es nie... Er hat sich enthalten weil er die Freigabe von Nachtsichtgeräten für zu gefährlich hält, wenn er wirklich was daran auszusetzen hätte, dann hätte er dagegen stimmen müssen.

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vor 1 Minute schrieb JPLafitte:

Hat mal jemand die Telefonnr. des Verfassungsschutzes? Ich muß in Zukunft wissen mit wem ich Kontakt haben darf, nicht das die Partei, der Verein oder sogar Mensch beobachtet wird.

 

Der einzige Lichtblick den ich sehe ist das jedes Parteimitglied der Linken seine Zuverlässigkeit verlieren wird. Die AFD darf man ja aus dem Grund schon mal nicht wählen.

 

 

Es besteht eine gerichtliche Verfügung gegen die Bundesregierung und alle nchgeordneten Behörden, das sie die AFD nicht als extremistisch bezeichnen darf.

Bearbeitet von ASE
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vor 19 Minuten schrieb ASE:

Es gibt wieterhin kein Grundkontigent für Waffen anch §14 Abs. 4 (demnächst Abs. 6). Wenn der Verband bescheinigt, kann die Behörde nicht mucken. Es bedarf heirfür nichtmal Wettkämpfe. Dafür fehlt die rechtsgrundlage. Kommt davon wenn man ohne Nachdenken und in populistischer Manier ein Gesetz zusammenstümpert

Wie kommst du darauf? Ich lese das so: Wenn die gelbe WBK mit 10 Waffen voll ist, dann muss man die 11. über die grüne WBK erwerben. Und das heißt die ganze Ochsentour mit 12/18, Erforderlichkeit usw. Außerdem kann der Verband nur Waffen für seine eigene Sportordnung befürworten. Wäre die Waffe nur in einem anderen Verband zugelassen, gibt es kein Bedürfnis vom Verband.

 

Ganz nebenbei ist der Erwerb über die grüne WBK auch von den Gebühren her erheblich teuerer und man braucht ggf. noch extra den (kostenpflichtigen) Stempel für den MEB.

 

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