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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

50.000 Teilnehmer für eine Demo sind sicher realistisch - vor allem wenn alle Schützeninteressen Thema sind und der größte Verband mit 1,3 Mio Mitgliedern, aber auch alle GK-Verbände geeint dazu aufrufen.

 

Ich fürchte das wird nichts (mehr) nützen! Die da oben machen eh was sie wollen. Sehr wahrscheinlich ist das ganze schon unter Dach und Fach. Es werden wohl noch einige Details ausgearbeitet werden und dann kommt das unselige Komplettpaket. Denk doch mal an Mutti, die handelt allermeistens nicht so sehr im Interesse des Volkes und ausgerechnet bei der Novelierung des neues Waffenrechtes soll es da anders sein? Leider muss man eher davon ausgehen, es könnte dann noch die einte oder andere böse Überraschung folgen-man wird es ja bald wissen.

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vor 3 Minuten schrieb Speedmark:

,

gibt es etwas neues bezüglich Halbautomaten allg. und Magazinen? Darf ich meiner Frau auf der Straße noch einen Kuss auf die Stirn geben, oder ist das auch schon sinnfrei verboten?

 

LG an Dich!

Aus Schweizer Sicht, ist jetzt alles klar wie Klosbrühe diesbezüglich. Aus deutscher Sicht leider noch nichts neues zur Waffennovelierung. Eigentlich sollte es spätestens im September soweit fertig sein mit dem ganzen Prozedere aber ob sich die deutsche Bundesregierung dann daran hält, weiss eigentlich niemand. Es herrscht derzeit immer noch Verwirrung wegen den Magazinen/Magazinkörpern oder blockierte Magazine etc.

 

Bezüglich Halbautomaten wie dann genau dies aussehen wird in Deutschland, entziehen sich da leider meiner Kenntnisse. Weiss selber nur, der Ruger PC9 Take-Down wird in Deutschland wohl verboten sein/bleiben (Take-Down beim Halbautomaten) obwohl man das Teil theoretisch auch mit 10-schüssigen Glock 26 Magazinen betreiben könnte. Denke wegen der 60 cm Gesamtlänge die nicht unterschritten werden darf bsp. bei Halbautomaten mit klappbarem Schaft, wird es gleich sein wie in der Schweiz, Kat A also somit verbotene Waffe. Küssen darfst du deine Frau immer noch, fragt sich nur ob in "kultursensiblen Gebieten" dies gerne gesehen oder goutiert wird! :rolleyes: :s75:

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vor 1 Stunde schrieb Valdez:

Die AfD wird uns, wenn´s drauf ankommt fallenlassen wie eine heisse Kartoffel.

Es ist eine CDU wie vor 20 Jahren.

 

Momentan brauchen die jede Stimme und versprechen das blaue vom Himmel.

Der konservative Wähler hat momentan keine andere Option.

Du solltest mal darüber nachdenken - WER will den Waffenbesitz einschränken? Und WER will Mehr Europa ? Es sind stets die gleichen !  Das sog. "Gemeinsame Europa" wird dazu benutzt um gegen den Privatbesitz von Waffen vorzugehen. Wie ich schon mal vor Jahren gepostet habe, dann heißt es halt …… Wir müssen EU - Recht umsetzen wir wollen zwar nicht aber …… siehe den Hermann. In einen Nationalstaat hat der einzelne mehr Gewicht als in einen sog. Europa da wird deine Stimme kaum mehr gehör finden. Ist doch heute schon so das die Ängste u. Sorgen der Bevölkerung kaum mehr beachtet werden, im Gegenteil mit Hilfe der bezahlten Medien werden diese Lächerlich gemacht und als Natschi beschimpft. Willkommen heute in der DDR 2. und morgen in die EUSSR.

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Gerade eben schrieb hagrud:

Du solltest mal darüber nachdenken - WER will den Waffenbesitz einschränken? Und WER will Mehr Europa ? Es sind stets die gleichen ! 

Wir warten mal ab bis sie (AfD) mal mitbestimmen.........................nix anderes als wir jetzt haben.

Aber ich lasse mich gerne überraschen. Eine Alternative habe ich nicht.

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vor 42 Minuten schrieb mühli:

... Denke wegen der 60 cm Gesamtlänge die nicht unterschritten werden darf bsp. bei Halbautomaten mit klappbarem Schaft, wird es gleich sein wie in der Schweiz, Kat A also somit verbotene Waffe. ...

Also Speedmark, Gruger und German scheinen sich da einig: In D sollte man bloß nicht über Kategorie A8 sprechen - und schon bleiben sie erlaubt! Dolle Sache: Man schweigt sich bei WO über was aus und schon wird EU-Recht an der Stelle nicht umgesetzt!:chrisgrinst:

 

Leider aber hat mühli vollkommen Recht: Halbautomaten mit Klappschaft, die eingeklappt/eingeschoben < 60 cm kommen (also formal in D Kurzwaffen sind ) werden auch bei uns verbotene Waffen werden müssen.

 

Die Definition einer Kurzwaffe unterscheidet sich im EU-Recht (z.B. EU fordert Lauflänge > 30 cm, D Lauf+ Verschluss > 30 cm), an der Stelle der Kategorie A8 wird aber von "Schulterwaffen" gesprochen, also gemeint sollen alle halbautomatischen Waffen sein, die aus der Schulter abgefeuert werden können und auf < 60 cm kürzbar sind und dabei funktionsfähig bleiben. Logischerweise sind das nach deutschem Recht dann definitionsmäßig IMMER Kurzwaffen, aber eben aus der Schulter abfeuerbare, weshalb das EU-Verbot hier logischerweise greifen wird.

Kategorie A8 der neuen EU-Waffen-RL:

Zitat

halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;

Man könnte sich jetzt blöd stellen und meinen, der Begriff "Lang-Feuerwaffen" meint exakt die Definition nach deutschem Waffenrecht. Dem ist aber nicht so, zumal er an dieser Stelle im Gesetz mit "d.h." näher bestimmt wird als aus der Schulter abfeuerbare Waffe (vgl. andere Sprachversionen, in D arg verkürzt mit "Schulterwaffe" wiedergegeben).

 

Dementsprechend haben auch die Schweiz und Österreich mit Verboten solcher Waffen in ihren neuen Gesetzen reagiert:

 

Österreich verbietet diese Waffen künftig wie folgt: https://www.wko.at/site/zivile-sicherheit/ARGE-Zivile-Sicherheit-Folder-Waffengesetze-A4-LO4.pdf

Zitat

Zi 11: von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Rand feuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;

 

In der Schweiz werden die Verbote aktuell schon in die Praxis umgesetzt, solche "Kurzwaffen" in 7,62x39 gibt es künftig nur noch als zugelassener Sammler auf kantonale Ausnahmebewilligung "klein":

SIG 553 R in der Schweiz verbotene Waffe

In CH verbotene Waffe: 9mm Pistolenkarabiner mit Glockmagazin (unabhängig von der Magazingröße!) und Klappschaft

 

Ich gehe daher davon aus, dass zahlreiche Kurzwaffen mit ansteckbarem Schaft oder Klapp-/Schubschaft, die ausgeklappt > 60 cm sind und aus der Schulter abgefeuert werden können, künftig verboten sein werden.

Beliebte MP5k/SP5k-Klone, div. "Puzie"(Pistolen-Uzis), Kurzwaffen-Kaschis in 7.62x39 - auch die tschechische Variante, div. B&T-Waffen/APC-Klone in 9mm, natürlich auch Kurzwaffen-ARs in 9mm u. anderen Kalibern > 6,3mm werden verbotene Waffen werden. Spannend wird es bei Schaftsystemen für Kurzwaffen, insbesondere, wenn sie auch noch Klapp- oder Schubschaft-Elemente enthalten und ausgeklappt > 60 cm sind.

Bei letzterem sehe ich noch eine Einflussmöglichkeit der Lobby, aber dann muss man auch das Problem erkennen wollen.

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Ich denke, man kann an der Stelle verhandeln - aber das erfordert die Erkenntnis, dass hier ein Problem besteht.

Lösungen gibt es - mir fallen einige ein (Stichwort;: ohne Werkzeug) und die Schweizer sind auch schon mit Lösungen auf dem Markt, z.B. der hier:

Lösung für GHM9 nach neuem EU-Waffenrecht

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vor 4 Stunden schrieb Valdez:

Die AfD wird uns, wenn´s drauf ankommt fallenlassen wie eine heisse Kartoffel.

Es ist eine CDU wie vor 20 Jahren.

 

Momentan brauchen die jede Stimme und versprechen das blaue vom Himmel.

Der konservative Wähler hat momentan keine andere Option.

Abwarten! Momentan die einzige Opposition. Ich hab keine Glaskugel, aber möglich, dass bei Regierungsgelegenheit der Verrat kommt. Spielt momentan aber keine Rolle.

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vor 7 Minuten schrieb Gruger:

Zu A8: Das mit dem "ursprünglich" hast du gelesen?

Klar. Eine MP5 oder deren zivile Klone sind aber ursprünglich als Schulterwaffen entwickelt worden. Uzis auch. Die SIG 553R auch usw., da hilft das Wort "ursprünglich" nicht weiter.

M.E. betrifft Dein Einwand z.B. eine Glock mit Bubits/IGB-Schaft, da sollte es auch weiter keine Probleme geben, zumal sowas ohnehin < 60 cm bleibt.

Bei den Schaftsystemen weiß ich nicht, inwiefern die als "Gehäuseteile" definiert werden können... bin mal gespannt, wie die in der Schweiz etc. künftig behandelt werden. In den USA wird ja auch nicht sehr großzügig geregelt- diesbezüglich.

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vor 20 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Eine MP5 oder deren zivile Klone sind aber ursprünglich als Schulterwaffen entwickelt worden. Uzis auch. Die SIG 553R auch usw., da hilft das Wort "ursprünglich" nicht weiter.

Da ist die Frage (deren Beantwortung aus der Formulierung so nicht hervorgeht), auf welchen "Ursprung" sich das "ursprünglich" bezieht. Geht es um die Intention des Herstellers einer konkreten Waffe bei deren Herstellung? Geht es um die Intention des Konstrukteurs eines bestimmten Teils der Waffe beim Entwurf dieses Teils? Geht es um die Intention des Konstrukteurs der ersten Waffe, die einem bestimmten Funktionsprinzip oder Designpattern zugeordnet werden kann?

 

Doof gefragt: Die C96 kam doch mit einem als Schulterstütze verwendbaren und dafür vorgesehenen Holster. Ist die jetzt ursprünglich eine Langwaffe? Wenn nicht, wie genau unterscheidet sich diese Situation von einem als Pistole gebauten AR-15? Wie sieht's bei der Desert Eagle aus, die zwar von der Verwendung her eindeutig zum Schießen aus der Hand gedacht ist, aber von der Funktionsweise her an Waffen zum Schießen von der Schulter angelehnt ist?

 

Ob eine Waffe "ursprünglich als Schulterwaffe vorgesehen" ist, ist ein windelweiches Kriterium. Da vermählen sich, wie so oft bei nicht weiter nachvollziehbaren Festlegungen im Waffenrecht, die intellektuelle Faulheit und der Hang zur Willkür.

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Ich denke eben, wenn das Wort "ursprünglich" nicht drinstände, dann wären viele typische Kurzwaffen urplötzlich verboten gewesen, für die es auf dem Markt Anschlagschäft oder Schaftsysteme gibt.

Die letztliche Intention ist aber klar: Man will keine versatilen Kurzwaffen haben, deren Feuerkraft durch Anschlagschaft jederzeit auf ein Karabiner-Niveau gebracht werden kann, die aber andererseits durch ihre Klappbarkeit sehr leicht verdeckt zugeführt werden können und einhändig benutzt werden können.

 

In der Schweiz werden die Schaftsysteme ab sofort "bis auf weiteres" nicht mehr verkauft, wegen der neuen EU -Regelung, siehe hier:

http://www.gunworld.ch/pdw-convervion-kit.html

Zitat

Ab 15.08.2019 tritt das neue Waffengesetz in Kraft. Für den Erwerb von Carbine Conversion Kits gelten die neuen Bestimmungen - Verkauf bis auf weiteres eingestellt

 

...und auf dieser Seite liest es sich so, als ob das Micro Roni etc. zwar noch erworben werden darf, aber für die darin ggf. einzulegende Waffe dann eine Ausnahmebewilligung (klein) notwendig wird:

 

https://www.taczone.ch/produkt/caa-tactical-micro-roni-advanced-kit-fuer-glock-17-19/

Zitat

BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE DAZUGEHÖRIGE WAFFE NUR NOCH MIT AUSNAHMEBEWILLIGUNG EINGESETZT WERDEN DARF!

 

Vielleicht kann ja Mühli was dazu sagen, was mit den Schaftsystemen in der Schweiz los ist?

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 25 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

 

In der Schweiz werden die Schaftsysteme ab sofort "bis auf weiteres" nicht mehr verkauft, wegen der neuen EU -Regelung, siehe hier:

http://www.gunworld.ch/pdw-convervion-kit.html

Vielleicht kann ja Mühli was dazu sagen, was mit den Schaftsystemen in der Schweiz los ist?

Leider herrscht da bei uns auch noch Verwirrung und Rätselraten diesbezüglich. Ich glaube die zuständigen Behörden wissen derzeit selbst noch nicht, wie sie das einzustufen haben. Ich werde jedoch baldmöglichst mal bei fachlicher Stelle nachfragen.

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@erstezw: Sehe ich genauso. Die etablierten Parteien hätten ohne jegliche Schwierigkeiten alle Möglichkeiten, sich für LWB wählbar darzustellen.

Offensichtlich wollen sie das nicht und haben es (noch) nicht nötig, also wird sich anders orientiert.

Bearbeitet von Homi
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vor 13 Minuten schrieb Homi:

Die etablierten Parteien hätten ohne jegliche Schwierigkeiten alle Möglichkeiten, sich für LWB wählbar darzustellen.

Offensichtlich wollen sie das nicht und haben es (noch) nicht nötig, also wird sich anders orientiert.

Dahinter liegt die Erkenntnis, dass es mehr Stimmen kostet, als es bringt. Der durchschnittliche LWB ist keine ernsthafte veränderliche Größe (die meisten wählen das was sie schon immer gewählt haben) welche man mit Wahllügen auf seine Seite ziehen könnte. Und spätestens seit Lübke fühlt man sich als Politiker sowieso unwohl, bei dem Gedanken, dass es da welche gibt, die die Fähigkeiten und die Mittel haben einem den Tag zu versauen. Kontrolle des Wahlviehs, darum geht es.

Bearbeitet von BBF
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Da ich total den Anschluss und auch irgendwie den Durchblick verloren habe hier mal direkt ne Frage:


Wie wird das zukünftig laut dem Entwurf mit Lowern für AR15 zB gehandhabt ? Braucht es für einen Ersatzlower ein "Bedürfnis" oder ist der für WBK Inhaber weiter bedürfnisfrei zu erwerben und muss nur eingetragen werden ?

 

MfG Kai

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vor einer Stunde schrieb Homi:

Die etablierten Parteien hätten ohne jegliche Schwierigkeiten alle Möglichkeiten, sich für LWB wählbar darzustellen.

Die versuchen ja schon, sich für den Wähler als wählbar dazustellen. Wer aber weiter denken kann als von jetzt bis Mittag kommt zum Schluss, dass es nicht weitergehen kann wie bisher. 

Den SPD-Wählern ist das schon in signifikanter Zahl gedämmert und einem Teil der CDU-Wähler auch.

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vor 1 Stunde schrieb erstezw:

... nicht weitergehen kann wie bisher. 

Den SPD-Wählern ist das schon in signifikanter Zahl gedämmert und einem Teil der CDU-Wähler auch.

?  - natürnich...

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vor 4 Stunden schrieb keks:

Wie wird das zukünftig laut dem Entwurf mit Lowern für AR15 z.B. gehandhabt?

Ich tendiere zu der Annahme, dass man zukünftig in den Ausführungsbestimmungen zum WaffG (AWaffV/WaffVwV) den AR-Lower an die bisher schon gültige waffenrechtliche Definition des sog. "Griffstücks" angleichen wird, welches bereits als erlaubnispflichtiges Waffenteil beschrieben ist, wenn es der Aufnahme der Abzugseinrichtung dient, was ja bei den AR-Lowern der Fall ist. Erlaubnispflichtig würde dann auch bedeuten, dass ein entsprechendes Bedürfnis  für den Erwerb nachzuweisen wäre.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
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