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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Das Bedürfnisprinzip ist EUweit (und darüberhinaus) verankert. Daran kann man sich nur erfolglos abwetzen.
Die Anerkennung verschiedener Bedürfnisse kann aber sehr viel freiheitlicher erfolgen, wie man an verschiedenen Nachbarn sieht.

Abschaffung von Waffenscheinen wäre schlecht für Leute, welche die benötigen (beruflich wie privat).

Ich würde auch verbotene Waffen nicht abschaffen wollen. Man kann ja dennoch Besitzgründe haben.

 

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Ich empfinde die Verschärfungen bezüglich Dekowaffen und Salutwaffen etw. seltsam. Braucht es das wirklich? Dekowaffen und Salutwaffen sind ja per sehr eigentlich keine Schusswaffen im herkömmlichen Sinne mehr, mit denen man scharfe Munition verschiessen kann. Ich weiss nicht, wer sich hier zusätzliche Erschwernisse ausgedacht hat und warum? Aus Langeweile oder aus Arbeitsbeachaffung heraus?

Bearbeitet von mühli
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vor 54 Minuten schrieb mühli:

Ich empfinde die Verschärfungen bezüglich Dekowaffen und Salutwaffen etw. seltsam. Braucht es das wirklich? Dekowaffen und Salutwaffen sind ja per sehr eigentlich keine Schusswaffen im herkömmlichen Sinne mehr, mit denen man scharfe Munition verschiessen kann. Ich weiss nicht, wer sich hier zusätzliche Erschwernisse ausgedacht hat und warum? Aus Langeweile oder aus Arbeitsbeachaffung heraus?

Aus der Begründung, dass unzureichend unbrauchbar gemachte Schusswaffen wieder in schussfähige zurückgebaut werden können.

Eine Harmonisierung ergibt dahingehend einen Sinn. In Deutschland waren die Vorgaben aber ausreichend und wären auch EUweit ausreichend gewesen.

Wie immer, werden in diesen Entwürfen erstmal Maximalforderungen aufgestellt. Daraus sollen dann noch Kompromisse geschlossen werden.

Es geht immer in ein und dieselbe Richtung. Man könnte man auch mal Positionen, welche echte Erleichterungen bringen würden einbringen.

Es ist ja nicht so, als gäbe es da gar keine Spielräume. Stets wird von EU und Harmonisierung geredet. Hier wäre dazu eine Chance.

Ob die Verbände mal etwas weiter vorpreschen werden? Also nicht nur stets das Schlimmste verhindern, sondern auch mal in die Lücken treten und Aufweichungen einfordern.

Der Schalldämpfer wäre nur ein Feigenblatt für einige wenige Leute. Das vielzitierte Europarecht gäbe darüberhinaus viele Freiheiten im Waffenrecht her.

Die gilt es einzufordern und die vielen überzogenen Forderungen einzubremsen. Der vorgelegte Entwurf ist keineswegs die unumgängliche Umsetzung der EU-FWR. Das ist die schärfstmögliche Anwendung in einem eigentlich breiten Korridor.

 

Aber ich glaube, da ist man derzeit noch viel zu eng im Kopf. Den Blick gilt es mal ganz neu zu richten. Es geht um EU-Recht und in die Richtung muss man auch deutlich auf den Fortfall vieler deutscher Einschränkungen drängen.

 

Bei Lauflänge 16" gehts ja in die richtige Richtung. Die deutsche Spezialnorm verteuerte ja unnötig.

Bearbeitet von Gast
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Dass 90 % der Eigentümer ihre Verschlussträger oder Upper / Lower sonstwas entschädigungslos bei der Polizei abgeben ist ja wohl der Witz überhaupt.

Wie viele in Österreich haben das mit ihrer Pumpgun gemacht, 2 %?

Bearbeitet von tar
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vor einer Stunde schrieb dpolli:

Aus dem Entwurf unter Ziele.... "Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere..."

Wieviele legale Waffen wurden denn bisher dazu benutzt????

Man müsste die Frage um „von zum Besitz dieser Waffen berechtigten Personen“ erweitern.

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Stellt Euch mal folgendes vor:

Ich gebe alle meine 30M1 Magazine (61 Stück) mit mehr als 10 Patronen Faßungsvermögen (Zitat Referenten Entwurf)gem:

„§ 58
Altbesitz; Übergangsvorschriften“.

Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, so wird das Verbot ihm gegen-über in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz bis zum [Datum einsetzen: Inkrafttreten der Novelle + 1 Jahr] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt. Hat jemand nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem [Datum Inkrafttreten Gesetz] ein bislang nicht nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbo-tenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse be-sessen, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum [Einsetzen: Datum Inkrafttreten des Gesetzes + 1 Jahr] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen An-trag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entspre-chend Anwendung.

Bei der Behörde ab.

 

Und zwar wie folgt:

Jedes Magazin wird in einen Betonklotz (20x20x30cm oder größer) eingegossen (so weit dass es immer noch in die Waffe eingeführt werden kann und die Funktion gewährleistet ist)

und ich fahre jeden Tag zur Behörde, zur Polizeidienststelle, oder einem Berechtigten und gebe an, dass ich diese Magazine

nach oben genaten § nicht mehr benötige und mich laut Gesetz dazu verpflichtigt fühle es abzugeben.

Wie groß wären die Augen der entgegennehmenden Personen? Es steht ja nicht geschrieben, (wenn es denn soweit käme), in welchem Zustand die Magazine sein müssen.

Sorry, "Grün" kann ich nicht schreiben.

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vor 1 Stunde schrieb sonnyboy:

Stellt Euch mal folgendes vor:

Ich gebe [...]

Bei der Behörde ab.

 

Und zwar wie folgt:

Jedes Magazin wird in einen Betonklotz (20x20x30cm oder größer) eingegossen (so weit dass es immer noch in die Waffe eingeführt werden kann und die Funktion gewährleistet ist)

und ich fahre jeden Tag zur Behörde, zur Polizeidienststelle, oder einem Berechtigten und gebe an, dass ich diese Magazine

nach oben genaten § nicht mehr benötige und mich laut Gesetz dazu verpflichtigt fühle es abzugeben.

Wie groß wären die Augen der entgegennehmenden Personen? Es steht ja nicht geschrieben, (wenn es denn soweit käme), in welchem Zustand die Magazine sein müssen.

Sorry, "Grün" kann ich nicht schreiben.

 

Zu klein. Würde eher Richtung Merkellego gehen. 

 

Und natürlich abholen lassen, klar.

Bearbeitet von ED2
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vor 2 Stunden schrieb sonnyboy:

Stellt Euch mal folgendes vor:

Ich gebe alle meine 30M1 Magazine (61 Stück) mit mehr als 10 Patronen Faßungsvermögen (Zitat Referenten Entwurf)gem:

...

Bei der Behörde ab.

 

Und zwar wie folgt:

Jedes Magazin wird in einen Betonklotz (20x20x30cm oder größer) eingegossen (so weit dass es immer noch in die Waffe eingeführt werden kann und die Funktion gewährleistet ist)

..

Wie groß wären die Augen der entgegennehmenden Personen?

Ich stell mir grad vor für wie Blöd die dich halten würden :laugh:

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Jungs. Nach ausgiebiger beruflicher Selbsterfahrung mit Behörden und Beamten komme ich zum folgenden Schluss. Die haben sich ihre eigene kleine Microworld aufgebaut, mit Lebenslanger Selbstbeschäftigungsgarantie und regelmäßiger Beförderungsdynamik. Sorry – mit Normalsprech Realwelt kommt ihr da nicht weiter. Geht klagen Leute, dass einzige wirksame Mittel ist klagen. Für jedes Magazin geht klagen, für jede Schraube geht klagen. Denn hier wurde der Ermessensspielraum den diese Verordnung beinhaltet zu 0% umgesetzt. Wer sich mit Kriminellen in eine Kiste packen läßt, ist selbst schuld. Punkt.

 

Hört auf zu jammern, geht klagen

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Ach Leute, dass das Ding kommt war dich klar oder? Wer hat denn bitte erwartet das es nicht schlimm wird? Die Jäger beruhigt man mit den Schalldämpfern und die gehen voll drauf ab.

 

Dieses Ding hätte auf der EU Ebene gestoppt werden müssen, aber wir wollen diese Gängelung.

 

Während in diesem Land nichts mehr sicher ist Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und und und trauen die sich solche Gesetze zu machen. Und das Ding wird sehr wahrscheinlich auf einer sehr üblen Weise durchgehen.

 

Am besten schreibt ihr wieder eure E-Mails, bringt bestimmt wieder nix. Oder einfach mal den Arsch hochkriegen und zu euren Abgeordneten in die Sprechstunde gehen und ihnen erklären wie ihr es seht.

 

Alternativ kann jeder in seine Lieblingspartei eintreten und das Pferd von hinten aufzäumen, die Parteien haben nämlich den größten Facharbeitermangel.

 

Und bitte hört auf mit diesem, muss ja gemacht werden. Die Politiker im Bundestag und im EU-Parlament sind quasi dieselben.

 

 

Bearbeitet von Obermaat
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@Slotsipxes

 

Wer mit dem Finger auf Andere zeigt sollte stets bedenken dass 3 Finger auf dich selbst zeigen und - hinsichtlich der eigenen Welt - umgekehrt wird da auch ein Schuh draus.

 

In welchem ärmlichen Teil Deutschland lebst du?

 

Zum Referentenentwurf:

Das sehe ich wie @Obermaat . Allerdings sind solche Sachen auf der EU-Ebene nicht zu stoppen, da sie dort ja bewusst von den Mitgliedsstaaten eingestielt werden um so Konflikte mit den eigenen Bürgern zu vermeiden. Denn mittleiweile hört man täglich: "Müssen wir aufgrund europäischer Verpflichtungen so umsetzen. Natürlich verschweigen die nationalen Politiker dabei, dass sie die jeweilige Sache selbst nach Brüssel gebracht haben. Was regt ihr euch eigentlich über das WaffG auf, ist doch im Gegenzug zu den übrigen Unsinn aus Brüssel nicht höher zu bewerten als ein Pups.

 

In dem Referentenentwurf sehe ich allerdings trotzdem Potential für einige Erleichterung. Wenn schon in Europa alle gleich sein sollen, dann mal prüfen was sich im deutschen Waffenrecht bezugnehmend auf andere EU-Mitgliedsstaaten harmonisieren lässt.

 

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vor 3 Stunden schrieb Thrawn:

 Wenn die AfD jedoch sich des Themas annimmt und in bekannter verbaler Pöbelmanier loslegt ..

Hallo Thrawn

 

welche "Pöpelmanier" meinst du?

Ich habe einige Reden von AfD Bundestagsabgeordneten gehört. Da war kein Pöbeln.

Die Pöpeleien kamen von den anderen Parteien. Allen voran Herr Hofreiter von den Grünen, der mit Hochrotem Kopf schreiend in die Rede Pöbelte.

Du darfst nicht alles glauben, nur weil es in der Zeitung steht.

Hör dir mal das Lied von Reinhard Mey an: "Was in der Zeitung steht". Hat sehr hohen Realitätswert.

 

Steven

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Hab nichts gefunden ob die €U-Rimfire-Ausnahme übernommen wurde,vielleicht habe ich es auch überlesen.

Was sagt der Entwurf zu Randfeuerpatronenmagazinen > 10 Sch(t)uß?

 

 

4.1.5 Magazine
Magazine für Schusswaffen für Zentralfeuerzündung, die eine Ladekapazität von mehr als 10 Patronen (bei Magazinen für Langwaffen) bzw. mehr als 20 Patronen (bei Magazinen für Kurzwaffen) aufweisen, werden künftig zu verbotenen Gegenständen.

Bearbeitet von Axel Junghans
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Am 17.1.2019 um 22:11 schrieb mühli:

Anderswo habe ich gelesen, dass Dekowaffen die vor 2016 unbrauchbar gemacht wurden, es hierfür Sachkunde und ein Bedürfnis braucht. 

 

Eine Dekowaffe ist keine Waffe mehr. Das ist ein Gegenstand aus Holz (selten Kunststoff) und Stahl, der mal eine Waffe war, dem aber sämtliche ihrer Eigenschaften fehlen.

 

Dafür "Sachkunde und Bedürfnis" zu fordern, wäre, wie wenn man für einen ehemaligen Pkw, der keinen Motor hat und dessen Räder festgesetzt wurden, eine Fahrerlaubnis Klasse B bräuchte....

Ich halte die Meldung für Bullshit. 

 

Im derzeitigen heftigen Gerüchte-Dschungel muss man zu speziell diesem Thema aufpassen, nicht Salutwaffen (= umgebaute Originalwaffen, fähig zum Verfeuern von Kartuschenmunition) und Dekos (= total deaktiviert) zu verwechseln. 

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vor 17 Stunden schrieb Waffen Tony:

Abschaffung von Waffenscheinen wäre schlecht für Leute, welche die benötigen (beruflich wie privat).

Ich würde auch verbotene Waffen nicht abschaffen wollen. Man kann ja dennoch Besitzgründe haben.

ad 1: Bei den pöhsen Amis, die sich jeden Tag high noon Schießereien um den Parkplatz für den big block liefern, nennt man das constitutional carry. Google hilft bestimmt weiter.

ad 2: Ja, so eine ganz besondere Privilegierung mit Ausnahmegenehmigung vom BKA ist schon was ganz Edles. Macht sich in des Disko besser als das Angebot mit der Briefmarkensammlung. Habe ich in meiner Jugend getestet, ehrlich.

Bearbeitet von Gast
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