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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 12 Minuten schrieb Hunter375:

Zum einen das und es dürfte auch interessant werden wenn die Behörden von den Händlern Infos einsammeln wer so Zeug gekauft hat.

Barverkauf. Keine rechnung. Was will man da einsammeln? Wo der Anfangsverdacht herkommen?

Wie der Verbleib geklärt werden?

Sorry, aber das ist albern.

Es ist nebenbei keine Nachweispflicht angedacht. lediglich eine Meldepflicht.

...und wer dies nicht tut... Tel Aviv, wie der Spanier so treffend sagt. ;)

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vor 7 Minuten schrieb Hunter375:

Da hast du zwar Recht, aber die kaufen ihr Zeug in der Regel eher nicht bei Klein und Garagenhändlern.

Na, da hast du Ahnung. Mithin verkauft man mit 40(4) weiter an alle möglichen Berechtigten (In- und Ausland)
 

Zitat

kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes,

 

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vor 1 Stunde schrieb Jack_Oneill:

Morgen werden die Änderungsanträge erst mal im Innenausschuß beraten. Da kann noch nix neues drinstehen. Es sind ja auch im Anhang noch die Wüsche des Bundesrats.

Ich habe morgen Geburtstag. Vielleicht sollte ich da mal anrufen und stelle meinen einen freien Wunsch.

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vor 11 Stunden schrieb Waffen Tony:

Barverkauf. Keine rechnung. Was will man da einsammeln? Wo der Anfangsverdacht herkommen? Wie der Verbleib geklärt werden?

 

 

Also, ich habe auch schon ein paar Magazine (20 Sch. HA-Langwaffe) sehr günstig vom Händler-Grabbeltisch auf einer Messe gekauft. Ich habe sogar überraschenderweise noch einen Kaufbeleg (war so in den frühen 2000ern).

 

Das "Blöde" dabei - wenn die nächstes Jahr der Behörde als "Altbestand" angezeigt werden sollen, steht da auf meinem alten knittrigen Händler-Beleg nur handschriftlich: "3 Magazine", und der Kaufbetrag.  

 

Somit muss eben glaubhaft geltend gemacht werden, dass sich die "3 Magazine" auf 3 ganz bestimmte Mags im Bestand beziehen...

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vor 4 Minuten schrieb Globus:

Laut GRA solls wohl recht übel aussehen, außerdem gäbe es nur noch auf Gelbe WBK auf maximal nur 10 Stück. 

 

Heißt es (u.a.)....

 

Bei den Magazinen soll es wohl bei der "Mag.-Körper"-Regelung" bleiben.  Bei WBK "Gelb" wurde eine Deckelung von 10 Stück genannt.

 

Niemand kennt aber Details (z.B. wie es bei Magazinen bzw. "Gelb-Deckelung" bezüglich Bestand aussieht). 

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Also, ich habe auch schon ein paar Magazine (20 Sch. HA-Langwaffe) sehr günstig vom Händler-Grabbeltisch auf einer Messe gekauft. Ich habe sogar überraschenderweise noch einen Kaufbeleg (war so in den frühen 2000ern).

 

Das "Blöde" dabei - wenn die nächstes Jahr der Behörde als "Altbestand" angezeigt werden sollen, steht da auf meinem alten knittrigen Händler-Beleg nur handschriftlich: "3 Magazine", und der Kaufbetrag.  

 

Somit muss eben glaubhaft geltend gemacht werden, dass sich die "3 Magazine" auf 3 ganz bestimmte Mags im Bestand beziehen...

Das sind doch alles einfach zu lösenden Dinge.
Und ich wiederhole nochmal: Es sind derzeit gar keine Belege geplant. Die Meldung ist gefordert.

Ein Beleg ist auch die persönliche Erklärung. Die muss zu deinem Beleg ausreichen. Andere haben ev. private Kaufverträge oder geben einfach an, die Magazine seit langem zu besitzen.

Das wars dann auch schon.

In zwei Tagen liest es dann auch der Rest udn dann bleibt ja auch noch ein wenig Zeit , um zu reagieren.

Noch ist alles legal.

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Hat jemad auf Besserung gehofft?

Es wird doch wohl keiner enttäuscht sein.

 

Schaut mal welche ideologische Vorhaben rücksichtslos umgesetzt wurden, und da glaubt jemand diese Regierung schert sich um ein Anliegen der LWB.

 

Diese Verschärfung kommt genau so wie sie am Anfang war mit Minikosmetik.

Nächster Step HA Verbot , Kurzwaffenverbot, oder beides.  Der Fahrplan ist ganz klar vorgezeichnet. Nur will es wieder mal keiner sehen.

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vor 16 Minuten schrieb Valdez:

Diese Verschärfung kommt genau so wie sie am Anfang war mit Minikosmetik.

Nächster Step HA Verbot , Kurzwaffenverbot, oder beides.  Der Fahrplan ist ganz klar vorgezeichnet. Nur will es wieder mal keiner sehen.

Absolut. Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser, dass wir uns damit schonmal befassen können.

Bearbeitet von MAHRS
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vor 39 Minuten schrieb Valdez:

 

Nächster Step HA Verbot , Kurzwaffenverbot, oder beides.  Der Fahrplan ist ganz klar vorgezeichnet. 


Das würde dann auch bedeuten: massenhafte Widerrufe erteilter, bestandskräftiger waffenrechtlicher Erlaubnisse.

Schon alle mit tauglicher Rechtsschutzversicherung ausgestattet?

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Das mit der Beschränkung auf 10 Waffen für WBK Gelb ist für mich die ganz grosse (böse) Überraschung. Konnte man mit dem überhaupt rechnen? Sowas wurde ja auch nie von der EU gefordert, eine Begrenzung von Waffen der Kategorie B/C einzuführen! Was ist mit Altbestand/Altbesitz von mehr als 10 Waffen auf gelber WBK? Gibt es da dann eine grosszügige Altbesitz bzw. Altbestandstegelung für WBK-Gelbinhaber mit 11 oder mehr Waffen?

 

Es gibt ja nicht wenige LWB's in Deutschland die mehr als 10 Waffen auf gelber WBK haben. Wäre der ultimative Hammer, wenn man nachträglich seine damals legal erworbenen Waffen auf WBK Gelb veräussern (zwecks Reduktion) müsste um auf den Bestand von nicht mehr als 10 Waffen zu kommen! Bleibt nur zu hoffen, dass es nicht so drastisch werden wird. Es bleiben viele Fragen offen diesbezüglich.

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vor 4 Minuten schrieb karlyman:


Das würde dann auch bedeuten: massenhafte Widerrufe erteilter, bestandskräftiger waffenrechtlicher Erlaubnisse.

Schon alle mit tauglicher Rechtsschutzversicherung ausgestattet?

Oder irgendwer schreibt eine Petition ;)
 

 

 

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vor 2 Minuten schrieb mühli:

Wäre der ultimative Hammer, wenn man nachträglich seine damals legal erworbenen Waffen auf WBK Gelb veräussern (zwecks Reduktion) müsste um auf den Bestand von nicht mehr als 10 Waffen zu kommen! Bleibt nur zu hoffen, dass es nicht so drastisch werden wird. Es bleiben viele Fragen offen diesbezüglich.

 

Ich kenne reihenweise Leute mit WBK "Gelb", die mehr als 10 Waffen (meist ein paar Flinten und mehrere Ordonnanzbüchsen) haben; mich eingeschlossen.

 

Die erteilte WBK "Gelb" (ich habe alt und neu) ist bestandskräftig und enthielt nicht die genannte Beschränkung.

 

Dass der Erwerb in einem derart delikt-unrelevanten Bereich gekappt wird, ist schlimm genug. Aber bevor ich mir meinen Bestand wegnehmen lasse, klage ich durch bis ganz oben. 

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