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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Verboten? Tee, daneben eine Flasche Rum


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Geschrieben (bearbeitet)

Mich interessiert Eure Meinung zu folgender Geschichte:

 

Event:

Weihnachtsschießen in der Form eines „geselligen Spaßschießens“ mit gestellter Waffe (5 Schuss KK-Revolver auf Westernziel für 1 Euro)

 

Gelände:

mehrere separate Stände, nur einer exklusiv für das Spaßschießen geöffnet, dort die (Leih)-Waffe, die alle benutzen müssen, an der Feuerlinie auf 15 Metern vor dem Kugelfang unter Aufsicht des Leiters (der auch selbst lud).

 

Teilnehmer:

ca. 40 volljährige sachkundige Personen

 

Teestand:

In Absprache mit dem verantwortlichen Schießleiter der Veranstaltung wird - in der Türöffnung zur Hütte von einem anderen, ca. 10 Meter entfernten, ungenutzten Schießstandes (ohne unmittelbare Verbindung mit dem Stand für das Spaßschießen aber über denselben Wiesenweg erreichbar) -  in ca. 25 Meter Entfernung vom Schießgeschehen durch ein Vereinsmitglied kostenfrei heißer Tee für alle angeboten. Neben den Teekocher stellt der Sponsor - wie bereits bei einer Veranstaltung in einem der vorangegangenen Jahre - eine angebrochene Flasche Rum (40 Vol%). Die Schießstand-Ordnung verbietet auf dem Gelände der betreffenden Schießanlage weder das (bloße) Vorhandensein von Alkohol noch dessen Konsum.

 

Informationen:

Zu Beginn des Pokalschießens und auch später im Verlauf nochmal wird vor allen Teilnehmern auf die Einladung zum kostenlosen Teetrinken hingewiesen (weil zu weit weg, um gesehen und erkannt zu werden) und - nach den üblichen Wortspielen wie „ohne Rum geht nix“ - ausdrücklich hinzugefügt, dass es dort zwar tatsächlich Rum gäbe, der aber selbstverständlich, was jeder anwesende Teilnehmer wusste, nur und erst genossen werden dürfe, wenn man gar nicht oder jedenfalls danach nicht mehr schießen würde.

 

Wutanfall:

Der Schießstandbetreiber macht später seine Runde und kommt auf den Stand des Spaßschießens. Er sieht den Rum, tobt und sucht den „Schuldigen“, der den Schnaps hingestellt hat. Er identifiziert sich vor allen Teetrinkern und sonst Anwesenden als Standbetreiber und belehrt diese, dass bereits das „Hinstellen von Schnaps“ ein grober Verstoß gegen das Waffengesetz sei, da dieses Alkohol streng verbiete.

 

Weder der Hinweis, dass es im WaffG kein Verbot von Alkohol in (Glas)-Flaschen auf einer Schießanlage gibt, noch dass der Teestand mit der Rumflasche völlig abseits vom Schießbetrieb stand, fanden Beachtung. Der „Sünder“ musste auf Geheiß den kompletten Teestand sofort abbauen und wurde vor versammelter Mannschaft lautstark als "Rechtsbrecher" hingestellt. Beim "weihnachtsfeierlichen" Abschluss im Vereinsheim wurde dann Alkohol angeboten und Wein in Flaschen verschenkt.

 

Wie beurteilt Ihr das Verhalten und die geäußerte Rechtsauffassung des Standbetreibers?

Liegt ein Rechtsverstoß des Sponsors vor, wenn ja, wogegen?

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb webnotar:

Wie beurteilt Ihr das Verhalten

Alkohol auf dem Schiessstand? Komplett daneben.

 

Aber wir sind hier halt in Deutschland, scheinbar ist das ja nicht anders auszuhalten...

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Geschrieben

Kein Bruch des WaffG. Trotzdem nicht optimal. Abseits des rechtlichen Rahmens folgend meine Einschätzung:

 

1) Kein Alk auf dem Schießstand 

 

2) Schlechte bzw. zumindest mangelhafte Absprache mit dem Standbetreiber 

 

3) Dem Standbetreiber ist die Tonspur entglitten - das geht souveräner.

 

Was hätte ich gemacht? 

 

Konsum von Getränken, insbesondere von Alkohol nicht auf dem Stand zugelassen (als Betreiber) oder angeboten  (als Veranstalter). 

 

Wenn ich als Betreiber mitbekommen hätte, dass Alkohol ausgeschenkt wird, hätte ich diskret und höflich darum gebeten, keinen Alkohol auszuschenken. Meine Erwartung wäre hierzu, dass mir als Hausherr in der Bitte ohne Diskussion gefolgt wird.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)

Herr Notar wünschen ein Gutachten?

 

Der Standbetreiber S könnte einen Verstoß gegen das WaffG geltend machen, er könnte aber auch einfach auf sein Hausrecht verweisen.

 

Ein Verstoß gegen das WaffG setzt voraus, dass der Genuß von Alkohol in Zusammenhang mit der Schießausübung geregelt wäre.

Der §6 (1) WaffG führt aus, dass von Alkohol Abhängige Personen nicht die erforderliche eignung besitzen 

 

...

 

Ok, usw. usf. im juristischen Gutachtenstil, wie im Studium gelernt .... - aber keine Lust darauf.

 

 

--> Ich teile Chirons Einschätzung teilweise. NACH dem Schießen ist jeder Teilnehmer selbst für seinen Alkoholkonsum verantwortlich. Wer selbst Auto fährt und dabei Waffen transportiert, sollte sich bei der aktuellen Lage des Richterrechtes auf 0,0 beschränken. Der Standbetreiber hat Hausrecht und kann natürlich selbst den Ausschank von Kamillentee oder Leitungswasser verbieten, wenn er will. Wobei zu prüfen ist, ob er nicht das Hausrecht infolge einer vertraglichen Regelung nicht an den Veranstalter des Spaßschießens übergeben hat.

 

Das Fremdladen des KK-Revolvers ist zwar durch die Schießstandaufsicht halbwegs legal gedeckt (Aufsicht darf ja auch geladene Waffe vom Schützen nehmen), aber doch recht grenzwertig beim beschriebenen Klientel.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Chiron:

1) Kein Alk auf dem Schießstand 

2) Schlechte bzw. zumindest mangelhafte Absprache mit dem Standbetreiber 

3) Dem Standbetreiber ist die Tonspur entglitten - das geht souveräner.

 

 

Nach meinen Erfahrungen gibt es auf jedem Stand Alkohol. Meist in Form von Bier im Vereinshaus oder wie auch immer das jeweils genannt wird. 

Es gehört zur Selbstverantwortung des Schützen Waffen und Alkohol zu trennen.

Ansonsten gab es IMO nur einen Fehler des Veranstalters. Ihr hättet besser absprechen sollen was ihr vorhabt. Halt erst  Spaßschießen und danach Weihnachtstee und genau in dieser Reihenfolge und genau das dem Standbetreiber sagen. Dem Standbetreiber ist sein Ruf wichtig.

 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Shiva:

 

Nach meinen Erfahrungen gibt es auf jedem Stand Alkohol. Meist in Form von Bier im Vereinshaus oder wie auch immer das jeweils genannt wird.

 

 

Bei uns mußte letztens Bier mit MHD 2011 entsorgt werden......

Sonstige Alkoholischen Getränke sind nicht mehr vorhanden, da keine Nachfrage besteht!

Irgendwie hat sich die Zeit geändert! 

 

Ich finds OK und kann sehr gut damit leben!

 

Geschrieben

Vereinsheim ist nicht Stand.

 

Davon abgesehen wie weit und in welcher Form jetzt Alkoholausschank und Schießbetrieb baulich und örtlich voneinander getrennt sind, geht es mir eher um den zeitliche bzw. organisatorische Nähe. Nach "Hahn in Ruh" kann ja im Vereinsheim machen was er will bzw. was die Zuverlässigkeit hergibt. 

 

Während des Schießens Alkohol ausschenken ist eben unglücklich. Besser wäre es gewesen, das ganze schön zu trennen. Dafür bietet sich ja die anschließende Weihnachtsfeier an.

Geschrieben

Es liegt an dem Betreiber ,Pächter, Vereine wie die es unter sich ausgemacht haben bzw. festgesetzt haben mit dem Alkohol.

Bei uns darf man absolut kein Alkohol trinken weil unser Verein Pächter von den LW und KW Stand ist, bei der Weihnachtsfeier

" Weihnachtsschießen " gibt es aber Preise von Sponsoren wie zb. Wurst und auch Alkohol aber trinken darf man es trotzdem nicht

auf den Ständen.

 

Geschrieben

Das ist einfach, auf dem Stand kein Alkohol, egal ob vor oder nach dem Schiessen.. Wenn der Standbetreiber das in der Hausordnung hat (und das sollte auf jedem Stand so sein) dann ist laut werden nicht soverän, aber er hat in der Sache recht.

Für mich ist das gesunder Menschenverstand, das man auf dem Weg zum Stand keinen Alkohol anbietet.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb webnotar:

Mich interessiert Eure Meinung zu folgender Geschichte:

 

Liegt ein Rechtsverstoß des Sponsors vor, wenn ja, wogegen?

Kommt drauf an was in der Hausordnung / AGB / Mietvertrag steht.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

Wer selbst Auto fährt und dabei Waffen transportiert, sollte sich bei der aktuellen Lage des Richterrechtes auf 0,0 beschränken. 

Moin,

 

das bitte steht wo im Gesetzbuch? Ich bin schon angehalten worden mit Waffen im Auto und einen Bier 0,3l.

 

Ohne Folgen......

 

ciao

 

Weissblau

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Chiron:

Kein Bruch des WaffG.

 

das wäre ein Anlass neue § einzuführen im total unterregulierten Deutschland :)

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb weissblau:

das bitte steht wo im Gesetzbuch?

Nirgendwo. Das hat ein Bundesverwaltungs-RICHTER so entschieden und seine Kollegen halten sich in der Regel an die hohe richterliche Entscheidung. Darum schrieb ich "Richterrecht". Ob der Polizist das verfolgt, steht auf einem anderen Blatt.

 

Siehe Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. BVerwG 6 C 30.13

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
Gerade eben schrieb boarhunter416:

das wäre ein Anlass neue § einzuführen im total unterregulierten Deutschland :)

Absolut unnötig....

 

Was nicht absolut, ausdrücklich und auf dem Klageweg bewiesen erlaubt ist, ist verboten.

 

Wer sich an diesen Grundsatz hält hat relativ gute Chancen unbeschadet durchs Leben zu kommen...

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb weissblau:

Moin,

 

das bitte steht wo im Gesetzbuch? Ich bin schon angehalten worden mit Waffen im Auto und einen Bier 0,3l.

 

Ohne Folgen......

 

ciao

 

Weissblau

 

es gab da tatsächlich mal einen Fall, habe ich auch in einer Jagdzeitschrift gelesen. Könnte aber auch eine Erstinstanzliche Entscheidung gewesen sein die später wieder aufgehoben aber nie kommuniziert wurde. Wäre aber interessant wie es wirklich rechtlich aussieht.

In Nachbarländern wie Tschechien ist es einfacher: dort ist 0 Promille im Straßenverkehr Vorschrift. In Österreich ist es so viel ich mich erinnern kann so geregelt, dass die Zuverlässigkeit erst bei mehrfachen - also dem zweiten - Delikt weg ist.

 

Für alle die sich der Folgen von Alkohol am Steuer nicht bewusst sind:

https://www.polizei.bayern.de/lka/verkehr/recht/index.html/2148

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb boarhunter416:

Könnte aber auch eine Erstinstanzliche Entscheidung gewesen sein

Leider nein. Er hat sich bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgeklagt und verloren. Mit Folgen für uns alle.

vor 6 Minuten schrieb Sal-Peter:

Siehe Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. BVerwG 6 C 30.13

 

Geschrieben

Das BVerwG hatte darüber zu entscheiden, ob man zuverlässig ist, wenn als Jäger Alkohol getrunken und einen Schuss abgegeben hat. Ergebnis dürfte klar sein.

Kein obiter dictum zum bloßen Transport/Umgang, aber Tendenz dürfte auch hier klar sein.....

Geschrieben
Zitat

22. Oktober 2014, Az. BVerwG 6 C 30.13

Am 13. Juni 2008 fuhr der Kläger mit seinem Pkw von seinem Haus aus zu einem nahegelegenen Wald zur Jagd, nachdem er zwei Gläser Rotwein - zusammen 0,5 l mit ca. 13 % Alkohol - und ein Schnaps-Glas Wodka - 30 ml mit ca. 40 % Alkohol - getrunken hatte. Von einem Hochsitz aus erlegte er einen Rehbock mit einem Schuss.

Wenn ich erst Trinke, dann ins Revier fahre, schieße und dann zurück fahre...., hätte er erst den Bock geschossen und dann seinen Schnaps getrunken wäre alles ok

 

Fehler ist hier Eindeutig: Nur Angaben zu den Personalien machen, sonst gräbt man sich selbst sein Grab. Erst durch seine Schilderung ist überhaupt eine Strafbare Handlung entstanden.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BlackBull:

Einfach schlechte Kommunikation, und zwar in beide Richtungen.

Gepaart mit Halbwissen und auf dem, was ich die Deutsche Krankheit nenne (bei dem, der den Aufriss gemacht hat).
 

Wer sagt, dass nicht nach dem Schießen ein Tee mit Rum getrunken werden kann? Und warum sollte die bloße Anwesenheit einer Schnapsflasche verboten sein?
Wenn jemand bei einem Westernschießen als reine Deko ein paar Flaschen Jack Daniels hinstellt, darf dann auch nicht geschossen werden?

Geschrieben

@daimler01@SCR@scotty600

siehe oben im Eingangsposting:

"Die Schießstand-Ordnung verbietet auf dem Gelände der betreffenden Schießanlage weder das (bloße) Vorhandensein von Alkohol noch dessen Konsum."

Diese Ordnung ist vom Betreiber im Internet selbst veröffentlicht. Der - einzig ersichtliche - Alkohol betreffende Passus lautet wörtlich:

"Personen, welche unter Alkoholeinfluss stehen, heben keinerlei Möglichkeit einen Schießstand zu betreten".

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb webnotar:

siehe oben im Eingangsposting:

"Die Schießstand-Ordnung verbietet auf dem Gelände der betreffenden Schießanlage weder das (bloße) Vorhandensein von Alkohol noch dessen Konsum."

Wir sollten uns darüber einig sein das das gar nicht verboten werden brauch, weil Alkohol und Schiessen  ein No Go sind.

 

vor 8 Minuten schrieb webnotar:

Diese Ordnung ist vom Betreiber im Internet selbst veröffentlicht. Der - einzig ersichtliche - Alkohol betreffende Passus lautet wörtlich:

"Personen, welche unter Alkoholeinfluss stehen, heben keinerlei Möglichkeit einen Schießstand zu betreten".

 Und auch das würde ich voll Unterschreiben.

 

Und wenn der " Veranstalter " dann " in der Nähe ", also in Bezug auf seine Veranstaltung Alkoholausschank ermöglicht ist er eine Kritik imho selber Schuld. Wer denkt das alle Schützen nur NACH dem Schiessen dahingehen oder nach dem Trinken NICHT nochmal zum Schiessen kommen der denkt auch das Zitronenfalter Zitronen Falten. Hier wurde der Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt und sich dann beschwert wenn einer Einlocht. Über den Ton des Schiesstandbetreibers kann man dann wieder reden, aber recht hat er.

Bearbeitet von PetMan

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