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IGNORED

"Migrantenschreck"


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Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb GustavGans:

Hast du den Koran überhaupt mal gelesen?

Wer den Koran liest der findet die ganzen Idioten noch viel lächerlicher und dümmer als die ganzen Katholiken.

 

Der Koran ist in seiner Dümmlichkeit schon fast in der Lage das Traktat des Gefreiten aus Braunau in Dummheit zu überbieten. 

Geschrieben
Am 16.12.2018 um 17:18 schrieb GustavGans:

Na ja... Was ich da lese entspricht für mich dem was ich oben schrieb.

 

Der Grund für alle religiösen Probleme wird für mich aber immer die jeweilige Auslegung der entsprechenden Schriften sein.

 

Beste Grüße

 

 

Der Koran ist das Wort Gottes.

Er kommt direkt von Gott.

Daher darf er nicht interpretiert werden.

Er ist wortwörtlich zu befolgen!

Geschrieben
Am 16.12.2018 um 16:35 schrieb WOF:

Juden und Christen zählen auch bei den Muslimen als

Gläubige, dazu zähle ich mich aber nicht.

Ungläubige darf man töten. Steht ausdrücklich im Koran.

Jep ist so, deswegen haben die IS die Jesiden umgebracht und deren Frauen als Sklaven gehalten. Aber bei Heletz ist ja alles anders...

Geschrieben

Nach Sayyid Qutb, auf den viel des modernen Islamismus zurückgeht, sind ja die überwiegende Mehrzahl der sich selbst als solche sehenden Muslime in Wirklichkeit nicht nur Ungläubige sondern vom Glauben Abgefallene, die damit der Todesstrafe anheimgefallen sind wenn sie sich nicht bessern wollen. Aus Sicht eines richtigen Gotteskriegers gibt es außer den erleuchteten Anhängern seiner Terrorgruppe im Grunde nur zwei Sorten von Menschen: Solche, die schon immer Ungläubige waren, und solche, die vom Glauben abgefallen sind.

Geschrieben

Hat eigentlich nun jemand mitbekommen warum der genau verurteilt wurde ?

 

Weil er Deutscher ist und im Ausland einen Waffenhandel betrieben hat ?

oder

weil er an Deutsche verkauft hat ?

oder

weil er dafür Werbung in Deutschland gemacht hat ?

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb micky123:

Hat eigentlich nun jemand mitbekommen warum der genau verurteilt wurde ?

 

Weil er Deutscher ist und im Ausland einen Waffenhandel betrieben hat ?

oder

weil er an Deutsche verkauft hat ?

oder

weil er dafür Werbung in Deutschland gemacht hat ?

 

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-berlin-verurteilung-wegen-unerlaubten-handeltreibens-mit-schusswaffen-ueber-internetseite-migrantenschreck

 

Geschrieben
Zitat

.............in Untersuchungshaft gesessen hat, wurde von der weiteren Untersuchungshaft gegen strenge Meldeauflagen verschont.

 

Da wird wohl nicht nur das persönlich, regelmäßige erschgeinen bei der Polizei, sondern viel mehr damit gemeint sein, dass er die Namen und Adressen seiner deutschen Ex-Kunden melden musste, um aus der Untersuchungshaft zu kommen.

 

Geschrieben

@ CH aus S

danke dafür.

Wenn ich mir das so durchlese dann kommt mir ein ganz komischer Gedanke.

Kann es ein das das Gericht auf den Typen deutsches Strafrecht anwendet weil er deutscher Staatsbürger ist , und er im Ausland sich der deutschen Rechtsnorm zu fügen hat ?

Hier in Schweden gibt es nämlich auch die bestrebungen, das schwedische Staatsbürger in Zukunft sich im EU Ausland gemäß den schwedischen Gesetzen zu verhalten haben, das heißt wenn ein Schwede

z.b. in Deutschland Urlaub macht oder dort arbeitet und in Deutschland etwas macht was dort völlig legal ist, aber es in Schweden verboten ist, dann soll er in Schweden dafür verurteilt werden können.

 

Andererseits finde ich das mit der Strafbarkeit komisch weil er die Sachen nach Deutschland verkauft habe und dabei besonders perfide Werbung gemacht hat.

Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie auch dem Handelsrecht.

 

Ich denke mir der wird mit Sicherheit in Revision gehen, es wäre interessant das ganze Urteil zu bekommen,bzw. die dort aufgeführten §§.

Denn wenn diese Rechtsprechung bestand hat, könnten deutsche Firmen gleich reihenweise dichtmachen weil sie sich nicht mehr darauf berufen könnten das ihr Verkauf nach deutschem Recht konform war.

 

Es geht aber noch weiter, der freie europäische Warenverkehr und die Dienstleistungsfreiheit wäre damit unterbunden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb micky123:

Kann es ein das das Gericht auf den Typen deutsches Strafrecht anwendet weil er deutscher Staatsbürger ist , und er im Ausland sich der deutschen Rechtsnorm zu fügen hat ?

 

Warum ist das eine Frage? Das steht in den ersten paar Paragrafen des StGB. Sozusagen Basiswissen ...

 

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG000302307

 

 

Ohne Urteilsbegründung ist es schwierig, die genaue Argumentationd des Gerichtsn nachzuvollziehen.

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben

ne ne ne,

das bezieht sich auf ganz andere Fälle die dort auch abschließend aufgeführt sind.

In den meisten Fällen muß sogar die Situation so sein das generell am Tatort keine Strafverfolgung existiert.

Am geilsten ist immer die Begründung das der Täter deutscher Staatsbürger ist.

Mir ist bisher noch kein Fall bekannt geworden wo die StA dem Täter nachgewiesen hat das dieser deutscher Staatsbürger ist.

(Um es gleich vorweg zu nehmen, der Besitz eines bundesdeutschen Persos oder eines Reisepasses sind strafrechtlich kein Beweis dafür das jemand die deutsche Staatsbürgerschaft innehat)

 

Ich bin da immer generell am staunen mit welcher Leichtigkeit deutsche Gerichte in ihren Urteilen und Beschlüssen ausführen das jemand deutscher Staatsbürger ist.

 

Für einen Schweden ist das Führen eines Kraftfahrzeuges mit 200 km/h immer eine Straftat, deswegen kann der zu Hause nicht dafür verurteilt werden wenn der Nachts mit 200 km/h über eine deutsche Autobahn gefahren ist.

Ein 19 Jähriger aus SE darf in Deutschland hochprozentigen Alkohol konsumieren, weder er noch der Verkäufer machen sich strafbar nur weil das schwedische Gesetz das da oben anders sieht.

 

Alkoholwerbung ist hier oben auch im TV verboten, und trotzdem strahlt das deutsche Fernsehen hier jeden Tag sein Program mit Alkwerbung aus.

Das würde endlos werden.

Begehen die jetzt auch Straftaten da das Program hier hereinreicht?

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb micky123:

Mir ist bisher noch kein Fall bekannt geworden wo die StA dem Täter nachgewiesen hat das dieser deutscher Staatsbürger ist.

 

Aus welchem Grund sollte sie das tun?   :confused:

Geschrieben
Gerade eben schrieb micky123:

,für bestimmte Straftaten must du deutscher Staatsbürger sein

 

Zwar kommen die Reichis oft mit dieser Forderung daher, aber das sagt nichts über die Relevanz dieser Forderung aus.

 

Rönsch ist Deutscher, hatte eine Wohnadresse in Erfurt und ist dran.

 

Ganz einfach.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb micky123:

Einfach mal den vorherigen beitrag durchlesen,für bestimmte Straftaten must du deutscher Staatsbürger sein.

Aber nicht für illegalen Waffenhandel.

 

Ohne das Urteil zu kennen oder Jurist zu sein, würde ich eine Kiste Bier verwetten, daß man ihn wegen §9 gehängt hat.

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