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IGNORED

"Migrantenschreck"


micky123

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Hallo WOF

 

und wo ist da die Strafbarkeit?

Vergleichbar wäre, ein Amerikaner schickt mir ein Laserzielgerät, das ich bei Ebay USA ersteigert und bezahlt habe. Gut, ich hätte mich strafbar gemacht. Aber wieso der US-Bürger? Die Teile sind in den USA frei verkäuflich.

 

Steven

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Ein Geständnis hat er ja schon abgelegt.

 

Ob das eigener Erkenntnis entspringt oder ob er damit dem Rat seines Anwalts folgt, spielt keine Rolle.

 

Allerdings sieht er Waffen, die Geschosse mit 60 oder 80 J verschießen, als "Alarm- und Signalgeräte".

 

Selbstverständlich  darf ein Angeklagter jeden Blödsinn erzählen. Ob ihm das aber nützt, ist etwas anderes.

 

Zitat

Der Angeklagte gibt an diesem zweiten Verhandlungstag den Handel unumwunden zu. Es habe sich bei den Waffen aus ungarischer Sicht um Alarm- und Signalgeräte gehandelt, die dort nicht verboten seien, erklärt er.

 

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vor 3 Minuten schrieb heletz:

Selbstverständlich  darf ein Angeklagter jeden Blödsinn erzählen. Ob ihm das aber nützt, ist etwas anderes.

In diesem Fall ist es allerdings kein Unsinn sondern geltendes Recht.

Oder ist Ungarn schon wieder von Deutschen besetzt?

 

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vor 22 Stunden schrieb Longhair:

Ich für mein Teil, kann nur hoffen, das er nicht in Legislative, Judikative oder Exekutive, tätig ist.

Zitat

Da sich die Berichte über das in WO Gelesene auch in der Akten der Staatsanwaltschaften niederschlagen mit Ausdrucken von Postings, ist das kein Schätzen sondern Wissen.

Zitat

Der Verfassungsschutz liest hier auch mit, das weiß man schon länger.

Rate mal, von wem diese Beiträge sind und Bild Dir Deine Meinung. Fettdruck durch mich.

Bearbeitet von Gast
Rechtschreibung
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mal so zu Helez

Also bei uns hier oben fallen alle VL- die im Original vor 1890 hergestellt wurden nicht einmal unter das Waffengesetz.

Es sind keine Waffen im Sinne des waffengesetz, es gibt keine Aufbewahrungsvorschriften und ein Führverbot auf öffentlichen Plätzen besteht lediglich weil es ein gefährlicher Gegenstand ist.

 

Auf gut deutsch, wenn du im Fjäll wandern gehst dann kannst du dir einen .44er Colt umschnallen, wenn du irgendwo hinkommst wo ein öffentlicher Platz ist, Stadt/Wohnsiedlung/öffentliche Strasse /Eisenbahn usw. dann must du den einpacken damit er nicht zugriffsbereit ist.

Das selbe gilt auch für eine Doppelflinte usw.

 

Und jeder deutsche der sich hier so ein Teil kaufen möchte, dem wird eines verkauft, hauptsache er ist über 18 jahre alt. man muß nicht einmal notieren wer er ist.

Und wenn ein Kunde sich das Teil nach Deutschland schicken lassen möchte und uns versichert das er das Teil einführen darf, dann wird das auch mit der Post geschickt.

Und beim Postversand orientieren wir uns hier einfach an das Gesetz, also was das Waffengesetz hier sagt.

Man möge doch bitte die waffe Zerlegen und mit mehreren Sendungen verschicken, da so ein Mißbrauch bei abhandenkommen ausgeschlossen ist.

 

Ich habe auch kein Problem damit das wir Luftdruckwaffen über 10 Joule nach Deutschland verschicken.

 

Und wenn Helez möchte, fahre ich auch nach Norwegen rüber (80 km) und kaufe ihm da ein Luftgewehr mit 40 Joule und schicke ihm das zu, er muß mich nur beauftragen und mir bestätigen das er das einführen darf.

Da ist nichts strafbares dabei.

Er kann auch so eine alte Sigpi von der Wehrmacht bekommen, alles kein Thema. Wo ist also das Problem ?

 

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Am 6.12.2018 um 18:47 schrieb steven:

und wo ist da die Strafbarkeit?

Vergleichbar wäre, ein Amerikaner schickt mir ein Laserzielgerät, das ich bei Ebay USA ersteigert und bezahlt habe. Gut, ich hätte mich strafbar gemacht. Aber wieso der US-Bürger? Die Teile sind in den USA frei verkäuflich.

Ist doch ganz einfach: "Nazischreck" wäre straffrei geblieben oder hätte Bundesfördermittel bekommen. "Migrantenschreck" ist hundepfui und muss bestraft werden. Ein klarer Marketingfehler. 

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Zur Strafbarkeit des Verkaufs von Migranten-Schreck-Waffen aus dem Ausland nach Deutschland:

 

Selbst österreichische Waffenhändler, die legal in Österreich Waffen (Flinten) an Deutsche verkauft haben, wurden in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

Diese Verfolgung war durch die besonderen Rechtshilfeabkommen mit Österreich sogar sehr effektiv.

 

Mit Umsetzung der EU Waffenrichtlinien in der Vergangenheit, ist der erlaubnisfreie Flintenerwerb in Österreich Geschichte.

 

frogger

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vor 1 Stunde schrieb frosch:

Selbst österreichische Waffenhändler, die legal in Österreich Waffen (Flinten) an Deutsche verkauft haben, wurden in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

Hallo frosch

 

das würde heißen, dass, wenn ich einem Österreicher ein Scheckkartenmesser bzw "Dogtack" verkaufe, mache ich mich in Österreich strafbar und Deutschland könnte mich zum Prozess an Österreich ausliefern?

Irgendwo geht hier was schief.

 

Steven

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vor 24 Minuten schrieb steven:

das würde heißen, dass, wenn ich einem Österreicher ein Scheckkartenmesser bzw "Dogtack" verkaufe, mache ich mich in Österreich strafbar und Deutschland könnte mich zum Prozess an Österreich ausliefern?

Irgendwo geht hier was schief.

Wenn du das Ding an eine Adresse in Österreich lieferst, ja.

 

Das Problem in dem vorliegenden Fall war, dass sich die Seite explizit an ein deutschsprachiges Publikum richtete und die bestellten Waren auch an Adressen dort geliefert wurden.

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vor 50 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Wenn du das Ding an eine Adresse in Österreich lieferst, ja.

Hallo Ch. aus S.

 

das würde bedeuten, grob ausgedrückt, dass ich irgendwo immer anecken kann. Obwohl ich keine Deutschen Gesetze breche und in Deutschland bin.

Beispiel: in Kenia sind Plastiktüten verboten. Verstoß wird mit immensen Geldstrafen geahndet. Jetzt mache ich einen Onlinehandel mit günstigen Sonnencremes auf. Diese Cremes werden in Plastiktüten verschweißt, bevor ich sie versende. Weiter sind einige Kenianer, die diese Cremes ordern. Ich verschweiße die Ware in PLASTIKTÜTEN und ab geht's nach Kenia. Der Zoll findet die Plastiktüten, die kenianische Justiz ermittelt, stellt ein Auslieferungsgesuch an Deutschland und ab, nach Kenia zur Verurteilung.

Irgendwie ist das nicht richtig.

Setze Creme gegen Migrantenschreck, Kenia gegen Deutschland und Deutschland gegen Ungarn.

 

Steven

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vor 39 Minuten schrieb steven:

 

das würde bedeuten, grob ausgedrückt, dass ich irgendwo immer anecken kann.

 

Ja. Wenn du bzw. dein Betrieb Sachen ins Ausland lieferst, ist das durchaus möglich. In größeren Betrieben gibt es deswegen extra Einweisungen zum Thema Exportkontrollvorschriften.

 

Besonders pikant wird es bei Geschäften mit Ländern, die die USA nicht mögen.

 

Ich weiß jetzt nicht, was der große Aufreger daran sein soll? Business as usual.

 

Welche Staatsbürgerschaft hatte der Migrantenschreckverkäufer eigentich?

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vor 33 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Ich weiß jetzt nicht, was der große Aufreger daran sein soll? Business as usual.

 

Welche Staatsbürgerschaft hatte der Migrantenschreckverkäufer eigentich?

Hallo CH. aus S.

 

Ja, die Staatsbürgerschaft wäre interessant. Kann eigentlich nur Deutsch sein. Ein Ungar, der von Ungarn nach Deutschland ausgeliefert wird, wäre zu makaber.

Und der Aufreger: ich kann nie mehr sicher sein. Irgendwo kann ich immer was falsch machen. Auch wenn ich mich in meiner Heimat gesetzeskonform verhalte.

Hier wurde geschrieben, dass dies ein Politischer Prozess ist. Sehe ich auch so. Weiter schrieb einer, wenn der "Migrantenschreck" nicht Migrantenschreck sondern "Nazischreck" tituliert worden wäre, wäre nichts passiert. Sehe ich auch so.

 

Steven

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vor 39 Minuten schrieb steven:

Ein Ungar, der von Ungarn nach Deutschland ausgeliefert wird, wäre zu makaber.

Es gibt praktisch kein Land das eigene Staatsbürger an

andere Nationen ausliefert. Könnte ich mir auch nur für

Deutschland vorstellen - obwohl es auch da gesetzlich

ausgeschlossen ist. Aber wen stören in Absurdistan noch

gesetzliche Regeln?

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Also das kein Land eigene Staatsbürger ausliefert ist innerhalb der EU längst kalter Kaffe und träumerei.

 

Ob es strafrechtliche Maßnahmen gegen österreichische Händler gegeben hatte ist auch unerheblich, es gab da wohl keine Verurteilungen.

Und das ist worauf es ankommt.

 

Also laut EU Recht darf ich kein Geoblocking betreiben und auch keine Kunden aus bestimmten EU Ländern ausschließen.

Und wenn ein 18 jähriger US Bürger in DE Alkohol bestellt so macht sich der Versender doch nicht strafbar.

Man Leute wenn das so anfangen tut dann kann man ja die Konkurenz innerhalb der EU locker so aus dem Weg räumen.

Ich würde einfach etwas bestellen das in DE legal ist, hier in Schweden aber illegal und schon wäre Ende im Gelände.

 

Dann geht es noch weiter, ich habe auch einen Einkaufservice, sagen wir also der Kunde beauftragt mich, ihm in Polen einen VL Revolver zukaufen.

Ich kaufe das Teil für ihn und schicke ihm das gemäß seinen Auftrag zu.

 

Und dann ?

 

Ich wundere mich sowieso warum der Typ das in Ungarn nicht so gemacht hat.

Der Kunde bestellt bei ihm und bezahlt, ein vom Kunden Beauftragter holt im Geschäft ein Paket ab und läßt es dem Kunden zukommen.

Der Händler hat nichts Versand, der Dienstleister weiß nicht was er verschickt und ende.

 

https://www.bild.de/news/ausland/royals/gefaehrliche-partydroge-daenemark-will-altersgrenze-fuer-sahnekapseln-57459182.bild.html

Ich kenne keine Firma in DE die nicht kartonweise Sahnekapseln nach Dänemark liefern würden.

Bearbeitet von micky123
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vor 19 Stunden schrieb steven:

 Ein Ungar, der von Ungarn nach Deutschland ausgeliefert wird, wäre zu makaber.

Warum? Das wäre andersrum auch ohne größere Probleme möglich.

 

Und sicher bist du, solange du nichts an Adressen im Ausland lieferst bzw. wenn du das machst, dich an die Gesetze des Landes hältst, in das du lieferst.

 

Ich verstehe immer noch nicht, wo der Aufreger ist. Business as usual ...

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vor 35 Minuten schrieb Ch. aus S.:

dich an die Gesetze des Landes hältst, in das du lieferst.

Ist halt die Frage, ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, das jedesmal überprüfen zu müssen. Gut, wenn ein Deutscher auf Deutsch und damit gezielt an den deutschen Markt gerichtet anbietet, auch nicht einfach mit einer Übersetzung der ungarischen Beschreibung sondern auf landestypische Probleme in Deutschland abgestellt, dann wird's schwierig zu sagen, daß ihm die deutsche Rechtslage gar nicht erst bekannt war und er sie auch nicht hätte kennen müssen. Aber ist man wirklich bei jeder grenzüberschreitenden Transaktion verpflichtet, die oft eher schlecht überschaubare und manchmal wegen anhängiger Prozesse oder unterschiedlicher Verwaltungspraxis unklare Rechtslage im Zielland zu prüfen? Das dürfte doch schon wegen mangelnder Sprachkenntnisse auch innerhalb der EU nahezu unmöglich sein. Weißt Du z.B. ob ein von der Farbe und Form her realistisches aber zum Üben der Abwehr aus Gummi gemachtes und deswegen in der Verletzungsgefahr ziemlich geringes Kampfmesser in Dänemark oder England legal ist? Weißt Du, welche Magazine in welchem Land OK sind? Abgesehen davon ist auch die maßlose Ausdehnung von Straftatbeständen vom Territorium eines Staates auf die ganze Welt schon prinzipiell eher problematisch. Würden wir es z.B. OK finden, wenn jemand in Deutschland sich dahingehend äußert, daß die Aktion 1989 auf dem Platz des Himmlischen Friedens eher weniger gut gewesen sei, und dann bei einer Reise nach China deshalb dafür verhaftet würde oder gar noch von einem bereisten Drittland nach China deswegen ausgeliefert würde? Und ja, die chinesische Regierung findet die Erwähnung dieser Vorfälle mindestens genauso bedrohlich wie die Bundesregierung eine getunte Schreckschußpistole bedrohlich findet, und manche Chinesen stimmen ihrer Regierung darin auch zu weil ihnen halt "Harmonie" und nationale Ehre in einem gewissen Verständnis wichtiger sind als historische Wahrheit.

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Am 8.12.2018 um 10:09 schrieb Ch. aus S.:

Das Problem in dem vorliegenden Fall war, dass sich die Seite explizit an ein deutschsprachiges Publikum richtete und die bestellten Waren auch an Adressen dort geliefert wurden.

Ja, vermutlich wegen:

https://dejure.org/gesetze/StGB/9.html

 

So, wie sein Marketing lief, ist der Erfolg wohl in DE eingetreten.

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vor 46 Minuten schrieb _peti:

Verstehe ich nicht.

Zitat

"Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist."

Wann handelt denn der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland? Hä?

Und wenn jede Tat im Ausland nach deutschem Strafrecht behandelt werden kann, dann machen sich aber eine Menge Menschen strafbar. 

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vor 16 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Natürlich muss man die Gesetze des Ziellandes im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr beachten. Alles andere wäre absurd.

Die spannende Frage ist nur, wer dafür verantwortlich ist, die Gesetze zu kennen und einzuhalten - Verkäufer oder Kunde. 

(Nicht falsch verstehen - der Verkäufer des "Migrantenschreck" wusste doch genau, was er tat und hat versucht, Lücken auszunutzen. Aber die Betrachtung ist generell spannend.) 

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