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GustavGans

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  1. Würde mich auch interessieren. Auf Outdoor Ständen sollte sowas wohl auch reichen, aber was ist mit Indoor bei Kalibern ab .223 aufwärts, bzw. 12/76? Da reicht mir persönlich auch der normale Peltor Mickymaus nicht aus und ich schiebe mir zusätzlich drunter Ohrenstöpsel rein. Gruß
  2. Na ja... Was ich da lese entspricht für mich dem was ich oben schrieb. Der Grund für alle religiösen Probleme wird für mich aber immer die jeweilige Auslegung der entsprechenden Schriften sein. Beste Grüße
  3. Hast du den Koran überhaupt mal gelesen? Der Koran ruft NICHT ausdrücklich dazu auf Ungläubige zu töten, im Gegenteil - Moslems haben andersgläubige Angehörige von Buchreligionen zu schützen (diese sollen lediglich Steuern zahlen und dürfen dann sogar Ihren Glauben unter dem Schutz der Moslems weiter ausüben). Einzige Ausnahme andersgläubige zu töten beziehen sich darauf wenn diese angreifen und man sich oder seinen Glauben verteidigen muss. Das der Koran wie jedes Werk eines Propheten (wie auch die Bibel und die Thora) natürlich immer Auslegungssache sind ist klar und wird leider von vielen Menschen als Vorwand genutzt Grausamkeiten zu rechtfertigen, was Bullshit ist. Aber die Christen kennen das Thema ja noch von den Kreuzzügen... Grüße, Gustav Gans (der 30 Jahre lang katholisch war und sich irgendwann entschieden hat gar nichts mehr zu glauben)
  4. Soooo.... Was lange währt ist nun endlich gut. Heute kam die Mitteilung das meine WBKs zur Abholung am Landratsamt bereitliegen. Nachdem die Bedürfnisbescheinigung vom Verband ankam, bin ich zum Landratsamt und habe den Antrag ausgefüllt. In das Feld zum Thema Aufbewahrung habe ich wie von Harald beschrieben eingetragen: "Waffenschrank befindet sich noch nicht in meinem Besitz, wird aber bis zur Abholung der WBKs nachgereicht". Das wurde vom SB auch fast ohne Murren so akzeptiert. Als Bearbeitungsdauer wurden mir gut drei Wochen genannt, die jetzt auch fast eingehalten wurden. Heute kam dann endlich die erlösende E-Mail und der Schrank wurde vor zwei Stunden bestellt (nochmals ca 2 Wochen Lieferzeit) dann sollte alles passen. Nun gehöre ich also auch bald zu den LWBs. Ich habe mich hier schon ein paar Mal bedankt und möchte es erneut tun. Ich habe hier von den meisten ? sehr nützliche Tipps bekommen und vor allem hat es mir einige Sorgen genommen. Es ist ja auch ein ernstes Thema, aber es erleichtert mich natürlich jetzt auch ungemein, dass mir meine Jugendsünde nicht ewig nachhängt. Also nochmals Herzlichen Dank - ich freu mich schon drauf euch vielleicht in anderen Threads wieder zu treffen! Beste Grüße
  5. Hallo zusammen! Wollte ein kurzes Update geben. Anfang August habe ich mir von meinem Schützenmeister die Bedürfnisbestätigung unterschreiben/abstempeln lassen und diese an den Verband geschickt. Das mein Antrag dort bereits bestätigt wurde weiss ich schon, er sollte dann die kommenden Tage wieder bei mir eintreffen. Dann gehts zum Landratsamt und wird wirklich interessant, insbesondere wie die Reaktionen sein werden, wenn ich ohne bereits vorhandenen Schrank den Antrag abgeben möchte. Aber wir werden sehen. Sollte die SBine damit einverstanden sein, rechne ich nochmals gute vier Wochen bis zur endgültigen Entscheidung. Werde dann berichten. Danke euch allen und bis dahin. Beste Grüße
  6. Hallo zusammen! Kurzes Update hierzu. Ich habe mich ja an den Rat von cartridgemaster gehalten und eine unbeschränkte Selbstauskunft angefordert. Diese habe ich gestern bei meinem Amtsgericht eingesehen. Ich muss ehrlicherweise gestehen, dass ich mir nach dem ganzen Wirbel, der um so eine Auskunft veranstaltet wird, etwas mehr erwartet habe. Ich dachte das es sich hier um einen kompletten Auszug meines "Lebensweges" handelt, und nicht nur um eine andere Art von Führungszeugnis (den genauso sah es aus). 40km Hin und Rückweg zum Gericht, Kontrolle via Metalldetektor am Eingang, Protokollführung über das Öffnen des versiegelten Briefes und Anschliessender Vernichtung im meinem Beisein, Verbot von fotografieren des Auszuges usw, usw... Man möchte meinen ich hüte irgendwelche Staatsgeheimnisse. Das Ergebniss im Endeffekt: Keine Eintragungen. Im Nachhein wohl eigentlich zu erwarten gewesen nach über 14 Jahren. Trotzdem war es mir das wert, da ich nun zumindest ruhiger der Beantragung entgegesehen kann. Anfang August ist es soweit, dann werde ich das erledigen und sehen was passiert. Werde dann berichten. Vielen Dank euch allen nochmals für die vielen guten Tipps und Kommentare. Hat mir wirklich sehr geholfen! Beste Grüße
  7. Vielen Dank nochmals für eure Einschätzungen! Ich habe vor ca 1,5 Wochen den Einblick in das BZRG zu meiner Person angefordert. Dieser sollte im Laufe der kommenden Woche bei meinem Amtsgericht eintreffen. Dann schau ich mir den mal an. Lustigerweise habe ich die netten Damen und Herren auf dem Amtsgericht damit total überfordert (wollte nur wissen wann und wie ich erfahre wenn ich Ihn einsehen kann). Das scheint vor mir wohl noch nie jemand freiwillig gemacht zu haben, daher musste ich mich erstmal durch mindestens vier Abteilungen durchfragen wie das nun funktioniert. Aber wird schon werden. Einem persönlichen Gespräch mit dem SB zu meiner Person und Einstellung würde ich ruhig entgegen sehen, ich hoffe in so einem Fall lediglich auf eine objektive und faire Bewertung meiner Person. Aber ich weiss, es macht sehr wenig Sinn sich im Vorfeld über alles Gedanken zu machen.. - ist nur nicht so einfach. Beste Grüße!
  8. Danke für die Erklärung! Ich konnte Carcano hier leider nicht ganz folgen. Ich wusste nicht das diese Möglichkeit besteht, ich dachte ohne Safe zuhause ist eine Beantragung gar nicht möglich. Das heisst ich kann es so machen und das Foto dann zur Abholung der WBKs vorlegen?
  9. Grüne WBK: Hier können Jäger, Erben, Sportschützen und Waffenscheinbesitzer mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), halbautomatische Langwaffen wie Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten sowie Repetierflinten erworben werden. Jede Waffe muss vorher einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Voraussetzungen Der Antragsteller muss für den Erwerb und Besitz von Kleinkaliberwaffen das 18. Lebensjahr bzw. für großkalibrige Waffen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Bei Personen, die unter 25 Jahre sind und eine Großkaliberwaffe beantragen wollen, muss ein psychologisches Gutachten vorgelegt werden. Eine Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein – mindestens seit 12 Monaten und Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband muss bestehen. Der Antragsteller muss die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen – wird von der zuständigen Behörde geprüft. Er muss die erforderliche Sachkunde sowie ein Bedürfnis nachweisen. Ausnahme: Bei Erben werden keine Sachkunde- (§ 7 WaffG) und Bedürfnisnachweise gefordert. Es muss der Nachweis über die sichere Aufbewahrung der Waffen erbracht werden (Foto vom Typenschild oder Kaufvertrag vom Tresor). Das ist zumindest mein aktueller Wissenstand - lasse mich aber gerne belehren. Beste Grüße, Gustav
  10. Wow! Vielen vielen Dank euch allen für eure Antworten! Hätte nicht mit soviel gutem Input gerechnet, - tolles Forum! Ich kann dich beruhigen, ich bin kein Troll der Grünen, sondern tatsächlich auf der Suche nach Informationen und Lösungen. Das ich mich vorinformiere ist für mich selbstverständlich, ich möchte eure Zeit ja auch nicht verschwenden. Danke, gute Idee! Das werde ich machen. Wie schon gesagt, es gab und gibt sonst keinerlei Vorkomnisse. Aber müßte ich die Löschung des von mir geschilderten Falles aus den polizeilichen Datenbanken selbst veranlassen? Wie geht man da vor? Muss ja nicht sein, dass ich solche Sachen ewig in meiner Akte mit herumschleppe wenn es nicht sein muss. RS Versicherung mit Verwaltungsrechtschutz ist bereits vorhanden und könnte genutzt werden. Ich hoffe natürlich das mir der Klageweg erspart bleibt. Aber gut zu wissen das die Möglichkeit besteht. Auch allen anderen die ich hier nicht jetzt nicht zitiert habe vielen Dank! Natürlich muss man jetzt sehen was kommt, aber eure Kommentare bringen in jedem Fall etwas Licht ins Dunkel. Ich muss ja zur WBK Beantragung wie gesagt auch meinen 0er Schrank bestellen, fände es dann sehr unpraktisch einen 120 Kilo Stahlklotz für 800€ im Keller stehen zu haben der mir nichts bringt, daher wollte ich zumindest die Höhe meiner Chancen kennen. Wenn noch jemand einen Input oder Tipp haben sollte bitte gerne her damit. Beste Grüße, Gustav
  11. Schönen Guten Abend zusammen! Auch wenn es nicht die feine Art ist, ohne Vorstellung mit der Tür ins Haus zu fallen, hoffe ich doch auf eure Hilfe und euren Rat. Mir ist bewusst, dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung erhalte, aber ich denke das einige von euch ein wenig Ahnung von der Materie haben. Kurz zu mir: Ich bin 38 Jahre alt und nun seit 1,5 Jahren begeisteter Sportschütze (dazu seit August 2017 auch Mitglied im BSSB). Ich schiesse zudem auch seit meiner Jugend Bogen, bevorzugt Compound auf dem Jagdparcour. Im kommenden August wären meine 12 Monate um, regelmäßiges Training kann ich ebenfalls nachweisen. Ich könnte mir also dann ein Bedürfnis für eine eigenen Waffe ausstellen lassen und meine WBKs beantragen. Nun plagt mich allerdings eine gewisse Sorge dabei... Meine Vorgeschichte: Vor 14 Jahren kaufte ich mir auf einer Feier an meinem damaligen Wohnort eine Ecstasy Pille, welche ich dann auch nahm. Nach der Feier fuhr mich ein Freund nach Hause. Am nächsten Tag kam ich nach sehr wenig Schlaf am späten Vormittag auf die glorreiche Idee, mit dem Auto zu meiner Freundin zu fahren, - wurde prompt angehalten und positiv getestet. Es folgte der Verlust des Führerscheins, MPU und meinen Schein bekam ich dann nach gut 1,5 Jahren wieder. Wegen des Erwerbs der Pille (den ich zugab) wurde ich damals zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 15€ verurteilt. Seitdem war ich nie wieder auffällig, habe nicht mal einen Punkt in Flensburg. Ich bin nun seit 9 Jahren verheiratet, habe zwei Kinder und bin leitender Angestellter in einem internationalen Konzern - führe also ein ganz normales Spießerleben (und erfreue mich daran). Ich habe die letzte Zeit natürlich die Gesetzestexte zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, sowie viele Gerichtsurteile gelesen, in denen es um dieses Thema ging. Diese sind mir also denke ich bekannt. Die Urteile beziehen sich aber meist auf Fälle, in dem eine bestehende Besitzerlaubnis aufgrund Verfehlungen widerrufen wurde. Was ich nicht weiss ist, wie aber in meinem Fall in der Realität mit so etwas in der Behörde umgegangen wird. Grundsätzlich sollte diese (Straf)Tat ja nach spätestens 10 Jahren aus dem BZR getilgt worden sein, aber der zuständige Sachbearbeiter kann Sie ja immer noch sehen, auch wenn er Sie nicht verwerten darf (falls ich das richtig verstanden habe?). Ich bin ja lediglich zu 10 Tagessätzen verurteilt worden, allerdings gibt es ja folgenden Passus bezüglich der waffenrechtlichen Eignung: "Erlangt die für die jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse zuständige Behörde Kenntnisse von Auffälligkeiten eines Waffenbesitzers wegen Drogenkonsums oder Alkoholkonsums steht nicht selten der Verdacht im Raum, der Erlaubnisinhaber besitze nicht (oder nicht mehr) die notwendige waffenrechtliche Eignung. Gefordert wird in diesen Fällen teilweise die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Feststellung der Eignung oder die Behörde beabsichtigt die sofortige Einziehung bzw. den Widerruf von jagd- oder waffenrechtlichen Erlaubnissen." Wie gesagt, das ganze ist 14 Jahre her und ich kann seitdem ein ganz normales Leben ohne negative Auffälligkeiten vorweisen. Allerdings treibt mich die Sorge um, dass mir die zuständige Behörde wegen meiner damaligen Dummheit keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zugestehen könnte. Was dann natürlich größere Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Ich muss dazu ja z.B. einen Waffenschrank kaufen und bei der WBK-Beantragung vorweisen, - finanziell ungünstig wenn ich dann mein Sportgerät gar nicht erwerben darf, welches ich darin aufbewahren möchte. Daher nun meine Fragen: - besteht die Gefahr, dass mir die Behörde aufgrund dieser Faktenlage keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zugesteht? - kann und darf mich die Behörde zu einer MPU schicken wegen einer Sache die 14 Jahre zurückliegt und für die es seitdem keinerlei Anhaltspunkte mehr gibt? (mir wurde im Sachkundelehrgang mal erzählt, dass diese nicht zu bestehen wäre) - obliegt dem SB ein persönliches Ermessen über meine Zuverlässigkeit oder ist er grundsätzlich daran gebunden getilgte BZR Einträge nicht zu werten? Ich habe viel darüber gelesen, dass man einfach zum Amt gehen sollte und offen mit dem SB reden solle - aber auch genauso viele Beiträge dass man das lieber lassen solle (schlafende Hunde wecken und so). Auch der Tipp mit dem KWS ist mir bekannt, - der kostet hier aber mal eben 100€ - daher wollte ich jetzt erstmal diesen Weg gehen. Ich hoffe Ihr habt den ein oder anderen nützlichen Rat oder Hinweis für mich und nagelt mich nicht gleich an die Wand. Meine Dummheit lasse ich mir gerne ankreiden, ich kann aber versichern, dass ich damals daraus gelernt habe und seitdem auch nie wieder gegen jegliche Gesetze verstossen habe. Vielen Dank schon mal! Beste Grüße, Gustav
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