Zum Inhalt springen
IGNORED

Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?


Multivan

Empfohlene Beiträge

Honecker hat ja auch viele gute Sachen gemacht.

 

Zum Beispiel hat er uns gut 40 Jahre lang die Ossis vom Hals gehalten.

 

Im Ernst: Habt ihr mal gesehen, wie ein großer Hund und eine starke Sau miteinander kämpfen?

 

Ich würde nur zu gerne sehen, wie ein Saarländer mit einem belieb langen Messer gegen eine Wildsau kämpft. 

 

Am Liebsten aus sicherer Entfernung 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 54 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ich würde nur zu gerne sehen, wie ein Saarländer mit einem belieb langen Messer gegen eine Wildsau kämpft.

Ich bin eine Weile in Westpfalz und Bliesgau auf die Jagd gegangen. Da haben die Saarländer mit den Messern sich immer durchgesetzt... Manche haben aber auch ganz konventionell geschossen, wenn grad kein Hund an der Sau war.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Jagdausübungsberechtigten ansprechen und fragen, ob er Hilfe bei der Schwarzwildbejagung brauchen kann. Falls ja, Jagdschein machen, Begehungsschein ausstellen lassen und mit Hund, Messer und der 45/70 Gassi gehen und so ganz nebenbei auch noch den Kühlschrank füllen.

 

Falls nein, 42a-konformes Messer mitnehmen und sicher sein, dass die 10cm mehr oder weniger Klingenlänge bei einer annehmende Sau genau Null Unterschied machen würde. Der Effekt wird bei beiden nicht messbar sein. Wenn du auf 22 cm Klingenlänge bestehst (weil besseres Gefühlt und so), nimm einfach 2 mit 11cm mit oder einen Zweihandklapper mit meinetwegen 25 oder 30cm KL.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 49 Minuten schrieb tar:

Darf ich mit der Machete in den Wald um einen mit Ranken zugewachsenen Weg etwas freizumachen ohne Jagdpächter o.ä. zu sein oder dürfen Pflanzen nicht beschädigt werden?

Würde es dir als Waldbesitzer gefallen, wenn ein tar dahergelaufen käme, der meint, in deinem Wald Rückegassen anlegen zu müssen?

 

Darf ich mit der Machete eigentlich Blümchenmuster in das Auto am Waldrand schnitzen ohne Jagdpächter o.ä. zu sein?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Ja, das wird auch in den USA empfohlen, wenn man wandern geht wo Bären wohnen. Oft in Verbindung mit Glöckchen an der Kleidung.

 

 

Was ist ein ab und zu festzustellendes Merkmal  von Bären-Scheixxe in den Rocky Mountains?

 

Sie enthält kleine Glöckchen und duftet nach Bären-Spray...

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb shruggman:

 und sicher sein, dass die 10cm mehr oder weniger Klingenlänge bei einer annehmende Sau genau Null Unterschied machen würde. Der Effekt wird bei beiden nicht messbar sein. 

Doch! Wenn er denn doch aus irgendwelchem glücklichen Umstand heraus die annehmende Sau ansticht dann ist die Garantie da dass der Sau oder Rotte die Aufmerksamkeit auch bei dir lässt bis das Thema "beloppter Spaziergänger mit Zahnstocher" auch stabil in Richtung Umgebungstemperatur abwettert.

Vorher hätte er noch die nicht unberechtigte Hoffnung dass die nach einer Runde die Biege machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb shruggman:

Würde es dir als Waldbesitzer gefallen, wenn ein tar dahergelaufen käme, der meint, in deinem Wald Rückegassen anlegen zu müssen?

 

Darf ich mit der Machete eigentlich Blümchenmuster in das Auto am Waldrand schnitzen ohne Jagdpächter o.ä. zu sein?

Ich hatte nur das Mora dabei, aber das hackt nicht so gut.

Die Brombeerranken haben sich in Jacke und Hose verhakt und kratzen an den schönen Wildlederschuhen.

Bearbeitet von tar
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb Paddy85:

Bin mal auf die Begründung gespannt warum Wandern nicht unter allgemein anerkannter Zweck fallen sollte.

 

Extra für dich nochmal rausgesucht, hatte vor 8 Jahren mal das Innenministerium zu dem Thema angeschrieben.

 

Danke für die Information. Wusste ich es doch, wir Saarländersind halt liberaler ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb karlyman:

Pfefferspray und grobe Sau .... Mmmh das nimmt die morgens schon als Deo

??

So ein einzelner Wolf kommt nicht unbedingt auf die Idee eine grobe Sau auf en Speiseplan zu setzen, und ein Rudel muss schon richtig Hunger haben es zu riskieren. Jetzt kommen Vorschläge wie Pfefferspray, Alustock und Bowiemesser . Das ist im Ernstfall dann Deodorant, Zahnstocher und 

Fingernagelfeile für die Sau. 

Nee im Ernst, wenn ich solch eine Muffe hätte früh Morgens in den Wald zu gehen , würde ich meinen Gassigang in die Innenstadt verlegen ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Stunden schrieb Paddy85:

Da ein Richter, im Fall der Fälle, alle Umstände der "Tat" in seinem Urteil abwägen muss, würde ich mich sehr wundern wenn bei der Sachlage kein "Freispruch" drin wäre.

 

Wie sollte die Begründung aussehen?

Die Begründung wird sich an die waffenrechtliche Einschätzung der Behörde zum aktuellen Fall anlehnen!

Im Wald sehe ich mit dem Bowiemesser eigentlich  kein Problem, es sei denn der Jagdpächter/Förster hat dich beim beschädigen von Pflanzen oder Tieren erwischt.

Das Problem ist eher das Führen zum und vom Wald zurück.

Das ist dann aber eine Owi die zuerst bei der Ordnungsbehörde geahndet wird und nicht wie bei Straftaten fast direkt auf dem Richtertisch landet.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Die Begründung wird sich an die waffenrechtliche Einschätzung der Behörde zum aktuellen Fall anlehnen!

Im Wald sehe ich mit dem Bowiemesser eigentlich  kein Problem, es sei denn der Jagdpächter/Förster hat dich beim beschädigen von Pflanzen oder Tieren erwischt.

Das Problem ist eher das Führen zum und vom Wald zurück.

Das ist dann aber eine Owi die zuerst bei der Ordnungsbehörde geahndet wird und nicht wie bei Straftaten fast direkt auf dem Richtertisch landet.

 

Das wurde mir in dem Schreiben aber auch recht genau erklärt.

Zitat

Ich bitte aber hierbei zu beachten, dass, sofern die jeweilige Tätigkeit (z.B. Wandern oder Bergsteigen in Bayern)nicht ortsnah erfolgt, das Führen nicht schon auf dem Weg nach Bayern erfolgen darf, sondern erst im zeitlichen Zusammenhang mit der Wanderung, dem Bergsteigen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Normalerweise liegt mir der Aluhut fern. Es gibt jedoch meines Erachtens in der deutschen Rechtsprechung bei manchen Urteilen eine gewisse "Böswilligkeit". Will meinen, dass bei unbescholtenen Bürgern bisweilen hart durchgegriffen wird, besonders in Waffenangelegenheiten. Darauf würde ich es, wenn ich als LWB Kosten und nutzen abwäge, nicht ankommen lassen. Ich gönne jedem sein Bowiemesser, keine Frage... Ich frage mich aber trotzdem, was man mit so einem Erlaubnisschreiben erreichen wird. Ist in meinen Augen substanzlos. Gerade weil die Gesetzesstelle so viel Interpretationsspielraum erlaubt. Und darauf zu vertrauen, ist ein bisschen "typisch deutsch", sorry...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Ich kenne keinen einzigen Fall wo man einem unbescholtenen/unauffälligen Bürger irgendein Messer grundlos abgenommen hat

Das ist jetzt aber nicht dein Ernst?

Hier bei uns stehen jeden Tag im Polizeibericht abgenommene Einhandmesser bei unbescholtenen / unauffälligen Bürgern.

@Mausebaer dokumentiert das auch regelmäßig hier:  https://forum.waffen-online.de/topic/451652-deutschland-ist-wieder-etwas-sichererer-geworden/

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb WOF:

Gab es da nicht mal ein ganzes Battalion Soldaten

denen Ihr dienstliches Taschenmesser abgenommen

wurde (incl. Anzeige latürnich)...

Wenns im Internet steht dann war das so sicher wie in der Bild.

 

Belegt sind einzelne Fälle von Soldaten bzw. ehemaligen Soldaten mit den Messern in der Freizeit. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.