Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Munition zusammen mit der Knifte im Koffer


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb karlyman:

Heute aktuell - die USA drohen mit Angriffen auf syriische Raketenstellungen. Die mit Syrern verbündeten Russen drohen den USA mit Abschuss von deren Raketen bzw. mit "Vergeltung".

Der dritte Weltkrieg wird nicht in Syrien ausbrechen. Die Russen haben durchsetzen können, dass die OPCW die angeblichen Giftgaseinsatz untersucht. Bis dahin wird gar nichts passieren. Möglicherweise gibt es ein Techtelmechtel in der Art das Putin einen Bombenabwurf erlaubt, wenn er zuvor über Ort und Zeit des Abwurfs unterrichtet wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Nur so nebenbei....

Heute aktuell - die USA drohen mit Angriffen auf syriische Raketenstellungen. Die mit Syrern verbündeten Russen drohen den USA mit Abschuss von deren Raketen bzw. mit "Vergeltung".

Vor dem Hintergrund mutet das Gezerfe um Schlösschen, Pappschachteln, Fächer und Nebenfächer für Kleinwaffenmunition nur noch grotesk an.   

Mit solchen Totschlagargumenten kann man natürlich alles abwürgen, was nicht von lebenswichtiger Bedeutung ist.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Der DSB wird in seinem Merkblatt fehlinterpretiert ;)

Ich habe die korrekte Lesart genannt.

Wenn ich deine Aussagen richtig interpretiere, dann meinst du damit, dass eine Waffe nicht nur nicht fertiggeladen (=Patrone im Patronenlager), sondern auch nicht teilgeladen/unterladen (=Patronenlager frei, aber mindestens eine Patrone im in der Waffe befindlichen Magazin) transportiert werden darf. Da gehe ich voll mit. Und du sagst, dass Magazine, die sich nicht in der Waffe befinden, mit Patronen gefüllt sein dürfen. Auch das sehe ich genauso.

 

Jetzt sagst du, dass das DSB-Merkblatt fehlinterpretiert wird. Betrachtet man aber nochmal den genauen Wortlaut in dem DSB-Merkblatt, dann heißt es dort:

Die Waffe ist nicht schussbereit, d.h. entladen (auch evtl. vorhandene Magazine dürfen nicht gefüllt sein), in


einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.

 

Waffe (Singular)

Magazine (Plural)

 

Der Wortlaut des Satzes bezieht sich also eindeutig nicht nur auf ein einziges, in der Waffe steckendes Magazin. So wie der Satz dort steht, ist er meiner Meinung nach nicht richtig.

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Mit solchen Totschlagargumenten kann man natürlich alles abwürgen, was nicht von lebenswichtiger Bedeutung ist.

 

War nicht als Totschlagargument gedacht - fiel mir nur spontan angesichts dieser Weltlage, und zeitgleich auftauchender, gefühlt 365. Schlösschendiskussion, ein.

Geschrieben

Wie wäre das eigentlich, wenn ein volles Magazin an der Waffe angebracht ist, aber nicht in der Waffe? So wie ich das verstehe, sollte das rechtlich in Ordnung sein. Gab es vielleicht schonmal den Fall, dass ein Richter sich dieser Frage annehmen musste (und falls ja, wie ging das aus)?

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb LTB:

Wie wäre das eigentlich, wenn ein volles Magazin an der Waffe angebracht ist, aber nicht in der Waffe? So wie ich das verstehe, sollte das rechtlich in Ordnung sein

Ich glaube gelesen zu haben,  das Magazine nicht geladen sein dürfen!!

Leute, nutzt die Zeit und geht auf den Schießstand bei dem schönen Wetter. Das ist besser als hier Haarspalterei zu betreiben:awm:

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb passat345:

Ich glaube gelesen zu haben,  das Magazine nicht geladen sein dürfen!!

Dann überleg mal wo du das zu Lesen geglaubt hast und Teile uns diese Fundstelle mit. Sollte aber aus einem Gesetzestext oder einer Verwaltungsvorschrift sein und nicht aus einem Flyer oder sonst was. Sollte schon verbindlich sein .

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb passat345:

Ich glaube gelesen zu haben,  das Magazine nicht geladen sein dürfen!!

...

 

O mann, ich geb's auf. Wozu wurden hier eigentlich 3 Seiten geschrieben, wenn jetzt schon wieder so ein Müll kommt ....

 

vor 28 Minuten schrieb passat345:

...

Leute, nutzt die Zeit und geht auf den Schießstand bei dem schönen Wetter. Das ist besser als hier Haarspalterei zu betreiben:awm:

 

Das allerdings ist ein durchaus zu beherzigender Vorschlag! :pro:

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb passat345:

Ich glaube gelesen zu haben,  das Magazine nicht geladen sein dürfen!!

Leute, nutzt die Zeit und geht auf den Schießstand bei dem schönen Wetter. Das ist besser als hier Haarspalterei zu betreiben:awm:

Ich fasse es nicht. Lauter korrekte Antworten und nun kommt er wie Zieten aus dem Busch und glaubt, gelesen zu haben... 

Alzi!! 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb LTB:

Der Wortlaut des Satzes bezieht sich also eindeutig nicht nur auf ein einziges, in der Waffe steckendes Magazin. So wie der Satz dort steht, ist er meiner Meinung nach nicht richtig.

Es gibt, wenn wir schon bei Chips und Cola sind, auch Waffen, die aus mehr als einem Magazin futtern, am bedeutendsten wohl bei Flinten mit zwei Röhrenmagazinen. In diesem Fall müssten beide Magazine leer sein.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb EBR:

... Gilt der Gurt selber da als Verpackung?

Bei der fertig gegurteten 3:2 in den grünen Plastikboxen mit Zerfallgurt ja. Die normalen Gurte sind EW-codiert, also keine Verpackung zum wegwerfen, aber immerhin vereinfacht auszusondern. 

Geschrieben

HERR, SCHMEISS` VIEL HIRN VOM HIMMEL UND TRIFF`!

 

 

(Ich hab auch mal gehört, also von einem, den mein Onkel kennt, der mal einen getroffen hat, der gemeint hat, daß ein Bekannter von ihm mal mitbekommen hätte, daß blafasel...)

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb LTB:

Wie wäre das eigentlich, wenn ein volles Magazin an der Waffe angebracht ist, aber nicht in der Waffe? So wie ich das verstehe, sollte das rechtlich in Ordnung sein. Gab es vielleicht schonmal den Fall, dass ein Richter sich dieser Frage annehmen musste (und falls ja, wie ging das aus)?

Es kann ja nicht sein, dass dadurch eine Schussbereitschaft hergestellt wird. Z.B. bei einer Aufbewahrung für Patronen im Kolben eines Jagdgewehres, mit Klappe verschlossen. Ich vermeide deshalb auch stets das Wort "Schaftmagazin", auch wenn das ein Kampf gegen Windmühlen ist.

Geschrieben

Da kann man auch Karnickelzüchter befragen.

Auch wenns der Einfachheit geschuldet richtig ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Bislang wurde nicht erwähnt, dass es für den Transport von Munition im Straßenverkehr gefahrgutrechtliche Vorschriften im Hinblick auf die Verpackung gibt. Das schafft Risiken, die schwer zu bewerten sind.

Laut DSB-Merkblatt gilt:

Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen.

Damit ist doch wohl ALLES KLAR - oder?

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben (bearbeitet)

Dazu muss man ja auch in den GGVS Bereichen sein

 

Zitat

Für den privaten Gebrauch können nun folgende Gesamtmengen, ohne die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen, im PKW (nicht pro Person) transportiert werden:

3 kg Schwarzpulver

50 kg Munition (Bruttomasse)

Zitat

1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder

Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;“

Zitat

Unter den Begriff „einzelhandelsgerecht abgepackt“ fällt nach Auslegung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auch der Transport in sogenannten Schießkisten oder Behältern für geladene Kartuschen

Nun wäre zu diskutieren wie aufmunitionierte Magazine in sogenannten Schießkisten zu werten wären ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden schrieb schiiter:

Nun wäre zu diskutieren wie aufmunitionierte Magazine in sogenannten Schießkisten zu werten wären ;)

Es gibt z.T. Mun in dicken Plastikbeuteln, nicht wie bei Y-Tours Plastikbeutel mit Pappschachteln sondern nur "lose .308", z.B. von PPU.

PPU_308_Win_145gr_FMJ-BT.JPG

dcbz052dp7.jpg

Die Beutel lassen sich prima weiter nutzen wenn nur eine Ecke aufgerissen wird. Die 100er Beutel werden auch so einzeln von Händlern verkauft, daher halte ich immer einen ungeöffnet zurück. So kann jegliche Schüttmun "handelsüblich" transportiert werden :)

 

 

Bearbeitet von Jacko5000
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb schiiter:

Nun wäre zu diskutieren wie aufmunitionierte Magazine in sogenannten Schießkisten zu werten wären ;)

Bei nicht wenigen Waffen aus der Hochzeit des industriellen Zeitalters war die Intention ja, daß Munition in Einwegmagazinen oder -clips geliefert wird. Wenn ich mich recht entsinne war doch z.B. beim AR die Idee ursprünglich Einwegmagzine aus Alu zu verwenden. Damit sollten geladene Magazine eigentlich einzelhandelsgerecht sein. Beim AR hat sich das zwar nicht durchgesetzt, bei Stripper Clips oder Garand en bloc Magazinen aber schon (auch wenn der Sportler sie natürlich wiederverwendet).

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.