Ich habe das was vom DSB gefunden. Das liest sich so:
Befindet sich die Waffe beim Transport „nicht zugriffsbereit“ und „nicht schussbereit“ in einem
verschlossenen Behältnis, so gibt es hinsichtlich des Transports von Munition in kleineren Mengen, wie sie
normalerweise Verwendung findet, keine besonderen Vorschriften. Sie kann ohne weiteres zusammen mit
der Waffe in einem Behältnis transportiert werden. Hier ist nur dafür zu sorgen, dass die Munition von der
Schusswaffe getrennt ist (Zugriffsverhinderung). Das kann ein Beutel oder Tasche sein, auch die
Verpackung der Munition reicht aus. Diabolos sind keine Munition und können ohne weiteres zusammen mit
der Luftdruckwaffe transportiert werden.
Da der Transport keine Aufbewahrung im waffenrechtlichen Sinne ist, finden die Vorschriften hinsichtlich
der getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 36 Waffengesetz (WaffG) keine
Anwendung. Trotzdem sind immer die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um zu verhindern,
dass Dritte Zugriff auf Munition oder Waffe nehmen können. Empfehlenswert ist es deshalb, die Munition
separat mitzunehmen.
Da habe ich wohl vorhin etwas falsches behauptet, Asche auf mein Haupt.
So weit ich mich erinnern kann, hatte ich es aber in der Waffensachkunde mal so gelernt, wie ich es oben behauptet habe.
Man lernt halt nie aus...