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IGNORED

Aufbewahrung in 0 Tresor mit geladenen Magazin?


hgc.micha

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb Bautz:

Ich frag mich aber, ob ich mich nicht durch den Besitz von Schalfkanzeln verdächtig mache. Ich werde da wohl Schränke mit Widerstandsgrad 1 nachrüsten müssen.

Bei mir sind die Kanzeln deswegen auch ständig bewohnt. 

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  • 4 Jahre später...
vor 5 Minuten schrieb Raiden:

Warum?

Warum Warum Warum? Das wurde doch schon x mal hier diskutiert. Die Behörden unterstellen dir dass du so auf die Idee kommen könntest deine Waffe schnell schussbereit zu machen um dich unverschämter Weise gegen eine Bande Homeinvader zu verteidigen!

Bearbeitet von LordKitchener
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vor 24 Minuten schrieb LordKitchener:

Doch gibt es! Gefülltes Magazin ist nicht erlaubt.

unsere Gesetze erlauben normal nix. Sie verbieten es, etwas bestimmtes zu tun und Sanktionieren das . Ich kann aber nirgends was zu Munitionslagerung in Magazinen finden. Was man findet ist das Verbot Munition in Magazinen IN der Waffe zu " lagern "  . Wenn ich die Munition laut Typ des Tresors " neben " der Waffe lagern darf und ich die Munition auch in einem Magazin lagern darf sehe ich kein Verbotskriterium. Was irgendein Gericht in erster Instanz geurteilt hat weiß ich nicht. Ich denke aber nicht das so ein Urteil die Revision übersteht. Aber..........vor Gericht und auf hoher See...................

Wenn ich meine Ruger 10/22 Schiessen gehe lade ich mir zu Hause alle meine Magazine für die Waffe vor. Spart mir auf dem Stand Zeit. Ich habe zu allen meinen Pistolen geladene Magazine im Munitionstresor sitzen( hab keinen 0er oder 1er ). ICH sehe da keinen Verstoß, weil es einfach nicht normiert ist worin ich meine Munition Lagere. Andere haben die in Natokisten mit auf dem Stand. Manchmal hab ich Munition in Plastikdosen mit auf dem Stand. Die großen Munitionsboxen vom Kaufland, da wo die immer Schaumerdbeeren rein tun ...................

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  • 3 Wochen später...

Die mir bekannten Urteile beziehen sich auf die Lagerung von geladenen Waffen. Im einzelnen ging es um einen Revolver mit geladener Trommel oder den k98 mit geladenem Kastenmagazin aber leerem Patronenlager. 

 

Tenor ist weithin, dass die Lagerung geladener Waffen der Sorgfaltspflicht des Waffenbesitzers zuwider läuft und daher regelmäßig von einer nicht vorhandenen Eignung zum Waffenbesitz ausgegangen werden kann. 

Nach AWaffV ist eine Waffe mit eingeführtem, vollem Magazin ja geladen. 

 

Auf der anderen Seite habe ich aber nichts  dazu gefunden, dass lediglich geladenen und im Tresor gelagerte Magazine die Unzuverlässigkeit vermuten lassen.

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Wo ist das Problem? Es ist doch jedem freigestellt dies vor Ort mit der jeweiligen Behörde in Verbindung mit der Kontrolle der Aufbewahrung auszudiskutieren.

Sicherlich zielführender, für wen sei mal dahingestellt.

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