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IGNORED

Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften


Rubberduck70

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb detlef86:

 


Zu meiner Schulzeit war das alles noch recht übersichtlich. Einzig gesetzgebendes Organ war die Volkskammer.

Damals musste man sich noch nicht soviel merken. emoji16.png

HEute ist das noch einfacher: Die Füjrerin hat das in der Volkskammer ja so gelernt. SIe entscheidet allein und fragt keines der Organe mehr. Selbst vielfachen Rechtsbruch darf sie befehlen ohne belangt zu werden.

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Sinnvoll finde ich tatsächlich

 

"4. §12Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.

b) Folgende Nummer 6 wird angefügt: „6. in Fällen der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung diesen ein wesentliches Teil entnimmt und mit sich führt; mehrere mitgeführte wesentliche Teile dürfen nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.“

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vor einer Stunde schrieb inst200:

Nun hat man auch die Aufbewahrung von SSW definiert.

 

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter

Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen

aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition,

deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

Inst

Mit Waffen sind doch alle Waffen gemeint, oder? Also nicht nur Schußwaffen

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vor 1 Stunde schrieb schmitz75:

Nicht nur für Schreckschusswaffen auch für Hieb und Stoßwaffen.......

 

Ja, wenn das da so steht. War mir zuerst auch nicht so aufgefallen.

 

Vielleicht merken "die da"noch rechtzeitig, das auch dieses Gesetz handwerklich schlecht gemacht ist.

Vielleicht lesen " die " aber auch hier mit und kommen über WO darauf, den Text zu ändern.

Vielleicht ist "denen" das auch völlig egal.

 

Bleibt das aber so, werden mit einem Schlag  Millionen Bürger kriminalisiert.

 

Vielleicht sollte man dann mal nachhacken.

 

Inst

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vor 3 Minuten schrieb schiiter:

Küchenmesser sind doch keine Waffen ;)

 

Na, ich weiß nicht.

Bei einem sehr großen Teil der mit Stichwaffen verübten Tötungsdelikte kommen handelsübliche Küchenmesser zum Einsatz, insbesondere bei den sog. Beziehungstaten und in den zahlreichen Fällen von häuslicher Gewalt.

Dagegen muss man doch was tun!

 

CM

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vor 12 Minuten schrieb inst200:

 

 

 

 

Vielleicht lesen " die " aber auch hier mit und kommen über WO darauf, den Text zu ändern.

 

Ganz bestimmt. Nur gaaaanz fest dran glauben.

 

Wir sind jetzt auf der zweiten Seite und die eigentlichen Punkte interessieren schon jetzt nicht mehr.

Bearbeitet von chapmen
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vor 12 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

Fällt so 'ne Hacke eigentlich auch unter den Waffenbegriff?

 

@cartridgemaster

Ja sorry, Schreibfehler...........

vor 9 Minuten schrieb chapmen:

Wir sind jetzt auf der zweiten Seite und die eigentlichen Punkte interessieren schon jetzt nicht mehr.

 

ganz im Gegenteil, hier werden schon mögliche Auswirkungen aufgezeigt.

 

Inst

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Es wird wieder rumgegurkt, bis die Logik abhandenkommt, die Intention verschleiert ist und die Anwendung so schwierig wird, daß jeder Fehler machen muss, irgendwann. Nur dem Ziel, die Gesellschaft mit der Kontrolle von Waffen besser und sicherer zu machen, kommt man nicht näher. Das ist für viele bestimmt eine große Überraschung: Gewalttäter halten sich einfach nicht an Gesetze. (Nein, Doch, OOohh !) Echt, das ist das Geheimnis, warum Waffen-Gesetze nicht richtig wirken.

 

Was übrigens wirkt sind einfache, klare Regeln und eine gutbezahlte, motivierte Polizei. Das kostet natürlich mehr als ein paar Millionen Seiten Papier.

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vor 3 Stunden schrieb heletz:

Die neue Aufbewahrungsvorschrift verteuert die Sache für Neueinsteiger ohne einen erkennbaren Sicherheitsgewinn.

Darüberhinaus ist es fraglich, ob die Decken die schwereren Schränke so einfach tragen.

Wiederum ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn.

Die Amnestie hingegen ist sinnvoll.

 

Zustimmung bei der Kritik an dem Aufbewahrungsblödsinn!

 

Da wird es bald darauf ankommen, die Abgeordneten zu bearbeiten und das Gesetz weg von 0 / 1 hin zu S1 / S2 zu ändern. Genauso ist die getrennte und abgeschlossene Lagerung von SSW und Munition Blödsinn. Hier wurde ja bei Zeiten darauf rum geritten, dass Selbstverteidigung kein Bedürfnis sei und man schon deswegen Waffen nicht geladen lagern dürfe. Bei SSW ist aber Selbstschutz ja gerade das Bedürfnis (im weiteren Sinne). Ergo muss man diese zwingend nahe an der Munition oder gar geladen lagern können.

 

Keine Zustimmung von mir zur Amnestieregelung!

 

Eine sinnvolle Amnestieregelung wäre so gestrickt, dass man die Waffen und Munition nach Anmeldung auch behalten dürfte.

 

 

vor 31 Minuten schrieb inst200:

Vielleicht merken "die da"noch rechtzeitig, das auch dieses Gesetz handwerklich schlecht gemacht ist.

Vielleicht lesen " die " aber auch hier mit und kommen über WO darauf, den Text zu ändern.

Vielleicht ist "denen" das auch völlig egal.

 

Ob "die" hier mitlesen? Einige vielleicht.

 

Ob "die" was merken? <_<

 

Ich würde mich eher an diejenigen wenden, die weniger Wählerstimmen spürbar merken. Das ist ja mittlerweile nicht mehr alles alternativlos, was die da veranstalten. Und das muss man denen genau und exakt so sagen. Einige hundertausend kleine Waffenscheine (per definitionem zuverlässige Bürger), dazu der millionenfache Altbestand. Bei den LWBs über 1,5 Miollionen zuverlässige Bürger. Und dann wollen sie die strenger regulieren, während man nebenan mit 14 verschiedenen Identitäten durchs Land spatzieren und Sozialleistungen einstreichen kann?

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vor 26 Minuten schrieb Tyr13:

Es wird wieder rumgegurkt, bis die Logik abhandenkommt, die Intention verschleiert ist und die Anwendung so schwierig wird, daß jeder Fehler machen muss, irgendwann.

 

Dachte ich mir auch .... möglicherweise ja auch gewollt.

Sind ja schlaue Leute die sowas "erstellen" und da gehe ich mal schwer von aus das die das bemerken sollten und wenn nicht könnte man zu

Not einem durchschnittlichen Menschen das vorlesen und fragen wie bzw ob er es verstanden hat.

Allerdings denke ich auch so ein Waffengesetzt ist in erster Linie für die staatlichen Institutionen wichtig und zwar das es möglichst viel hergibt

und am besten schön verzwickt ist.

 

Aber warten wir mal ab bis es in Reinschrift vorliegt ...

 

@Iggy

 

Bau dir n Tresorhaus Stufe 0 dann gibts keine Probleme.

Im Winter mußt dann hald nur aufpassen das du nicht nass aus der Badewanne steigst :D

 

Bearbeitet von 2011-Jack
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vor 1 Minute schrieb knight:

Eine sinnvolle Amnestieregelung wäre so gestrickt, dass man die Waffen und Munition nach Anmeldung auch behalten dürfte.

 

Das geht auch so. Es wird doch keiner dazu gezwungen der Amnestie Folge zu leisten.

 

Die Lex-Winnenden wird/soll auch wieder abgeschafft werden.

 

Solange die Schranknormen ohne Not angehoben werden ist dieses Machwerk abzulehnen. Der Gesetzgeber muss begründen warum eine Regelung geschaffen wird. Dies kann er hier nicht. Die Euronorm EN 14450 (S1 und S2) entspricht in etwa der VDMA 24992 (A und B), erfüllt also durchaus die derzeitigen Vorgaben. Erkennt man diese an und schreibt diese Norm anstelle der VDMA 24992 ins Gesetz lässt eine Besitzstandwahrung auch zu die alten Schränke nach wie vor zu nutzen. Kann ich einen A oder B Schrank nicht mehr verkaufen, sind diese quasi wertlos. Auch das ist eine gewisse Enteignung. Leute wendet euch dagegen und versucht nicht wieder Kleinigkeiten zu finden mit denen wir leben können. Es reicht.

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