Jump to content
IGNORED

Frage an alle "Patient bei Psychologe"


Shahbaz2204

Recommended Posts

Wende dich an die Waffenbehörde. Es ist deren Job sowas zu prüfen und nicht deine.

Psychische Behandlung bedeutet nicht automatisch, dass er mit Waffen unzuverlässig umgehen wird.

Sorry, aber wenn der Anwärter bekanntermaßen ein Arschloch und unzuverlässig ist und von vielen Vereinsmitgliedern abgelehnt wird,werde Ich als Vorstand einer solchen Person gar nicht erst den Beitritt zum Verein nahelegen. Hier kommt es darauf an, wer alles der Aufnahme zustimmen muss - meist reicht der Vorstand manchmal muss auch die Mitgliederversammlung zustimmen. Eine Aufnahme zu verweigern hilft afaik allen beteiligten mehr ,als hinterher einen - nennen wir es - schwierigen Charakter (mit Ansage) im Verein zu haben.

LG:Steam

Link to comment
Share on other sites

Mit dem persönlichen Gespräch kann erreicht werden

1. Denjenigen auf den Boden zu holen, wenn er krank aber einsichtig ist, dass das mit dem Schießen _derzeit_ keine gute Idee ist und er es lieber gleich freiwillig lässt, als sich weitere Probleme einzuhandeln (behördlicherseits) bzw. er abgeschreckt wird, dass man ihn eben nicht ohne Weiteres versuchen lassen wird, an Waffen zu kommen, sondern er dann zumindest seinen Zustand wird überprüfen lassen müssen.

2. Möglichst in Erfahrung bringen, welche Erkrankung in welcher Schwere vorlag oder noch vorliegt und ob er noch aktiv in Behandlung ist; bzw. wenn nicht, warum nicht mehr.

Wenn z.B. jemand ein Mal durch Stress und Überlastung eine Auszeit brauchte, regulär die Therapie abgeschlossen hat und wieder voll im Leben steht, ist es etwas anderes, als wenn jemand z.B. wiederkehrende depressive Episoden hatte und sagt, er habe irgendwann die Therapie abgebrochen, "weil das eh alles nichts bringt".

Es ist schon ein Spagat, einen psychisch Kranken nicht zu stigmatisieren und wieder einzugliedern, zugleich aber sich aus der Erkrankung evtl. ergebenden Gefahren vorzubeugen, besonders beim Thema Waffen.

Der Verein ist in dieser Situation nicht zu beneiden.

Wenn ernsthafte Zweifel bestehen, ist halt der institutionalisierte Weg über Behörde und MPU die einzig anerkannte, juristisch sichere Lösung.

Wie rechtfertigt es denn der Vorstand, nichts zu unternehmen, worauf basiert dessen Einschätzung?

Link to comment
Share on other sites

Das Attest wird vom Hausarzt ausgefüllt. Der kennt seine Patienten und weiß an welchen Facharzt und warum er sie überwiesen hat.

Anlasslos ist es auch nicht, der Anlass ist die Beantragung einer (weiteren) Waffe.

Da wird auch nicht groß eine Untersuchung gemacht da der Hausarzt gewöhnlich seine Patienten kennt.

Neben diesem Attest ist dann noch eine Bescheinigung des Schießstandbetreibers nötig in der bescheinigt wird das der Antragsteller regelmäßig schießt, das der Stand für das beantragte Kaliber abgenommen ist usw.

Ich hatte damit bisher keine Probleme, aber ich bin auch nicht paranoid.

Andererseits kommen gelegentlich Gastschützen aus der deutschen Eifel auf unseren Stand um mit ihren ARs mal so richtig die Sau rauszulassen. Bei jedem Besuch dieser seltsamen Vögel denke ich das in Deutschland das eine oder andere schief läuft

Will hier noch jemand ernsthaft über dass DDR Regime diskutieren?

Link to comment
Share on other sites

Gerade bei Depressionen und Angststörungen könnte ich mir sogar eine therapeutische Wirkung von Schießsport vorstellen.

Wer in D entweder über 10 Jahre 60 Tagessätze an sonstigen Strafen kumuliert oder gegen Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht verstößt, ist seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit höchst amtlich los.

Möchte gar nicht wissen (ist Privatsache), wer sich u. A. aus ähnlichen Beweggründen / Defiziten mit (meditativem) Schießen, oder dem (herausfordernden / verantwortungsvollen) Waffen-Umgang & Besitz befasst.

Da kann auch noch das ständige Zusammenreißen / Wiederstehen der Versuchung von Drogen, Kriminalität, oder extremer pol. Positionen mitspielen.

Status "vollwertiger Bürger" wird durch Präsenz der "stählernen Anstandsdame(n)" erhalten.

Was heist "über 10 Jahre 60 Tagessätze" ?

Es werden doch nicht in älteren Urteilen verhangene, geringere Tagessätze über einen bestimmten Zeitraum zusammengerechnet ?

Es müssen doch "am Stück" 60 (einschl.) Tagessätze rechtskräftig geworden sein, um waffenrechtl. zu wiederrufen ?

Oder gehe ich da fehl ?

Es MUß nicht sofort bei einmaligem Verstoß gegen Waffenrecht wiederrufen werden.

Link to comment
Share on other sites

Das Attest wird vom Hausarzt ausgefüllt. Der kennt seine Patienten

kommen gelegentlich Gastschützen aus der deutschen Eifel auf unseren Stand um mit ihren ARs mal so richtig die Sau rauszulassen. Bei jedem Besuch dieser seltsamen Vögel denke ich das in Deutschland das eine oder andere schief läuft

Auch so eine Sache.

Wer "zu gesund" ist und keinen "Hausarzt" hat, der ihn "kennt", kann sehen, wo er bleibt.

Find ich gaaar nicht lustig.

Wie lässt man denn "die Sau raus" ? Mehr als Magazine halbautomatisch entleeren kann man dort bestimmt auch nicht ?

Link to comment
Share on other sites

So was kann doch vereinsintern geregelt werden.

Jeder Verein hat eine Satzung. Da sollte u. a. drin stehen wie viel % der Mitglieder erforderlich sind um eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu erwirken.

In dieser Versammlung wäre dann der einzige Tagespunkt: Dulden des Herrn Müller, oder nicht.

Wenn die Mehrheit der Mitglieder dagegen sind muss der Vorstand Euren Willen umsetzen.

Wenn nicht, gehörst Du wohl zur Minderheit. So was nennt man Demokratie.

Link to comment
Share on other sites

Hab ich da irgendwas verpennt, und es gibt ein Gesetz, welches mittlerweile auch Vereinen, Clubs und anderen privaten Gemeinschaften auferlegt, jeden dahergelaufenen Unsympathen auch bei Missfallen der Person aufzunehmen?

Link to comment
Share on other sites

Das Problem bei der Attestierung "geistiger Gesundheit" ist, dass man da der subjektiven Beurteilung (um nicht zu sagen Willkür) eines Psychologen mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert ist. Und dessen Urteil hat dann wesentlich mehr Gewicht als eine Ahnung oder ein Tipp vom Vereinsvorstand oder SB.

Sehe ich ähnlich, nach der Pilotengeschichte würde man das ohnehin neubewerten, dann wäre jede "psychische Störung" ein

Ausschlussgrund, es gibt "Störungen" wie etwa Waschzwänge in der Regel stellen die Betroffenen für sich und ihre Umwelt

keine Gefahr dar ebendso bestimmte "Zwangshandlungen" jemand schaut 10mal nach ob die Autotür wirklich geschlossen ist

die handlungen sind meistens auch nur auf bestimmte Gegenstände oder Situationen gerichtet.

Meistens wurden sie erlernt, können durch eine Ersatzhandlung auch wieder verlernt werden oder auf ein vernüftiges Maß

zurückgeschnitten werden.

Nicht selten wurden Menschen die sich fünf bis sechsmal am Tag duschen und schrubben in ihrer Kindheit Sexuell missbraucht.

Das haben sie als schmutzig empfunden deshalb reinigen sie sich übermäßig.

Wie will man überhaupt MPU mäßig testen? Gespräch irgendwelche IQ-Tests die überhaupt nicht aussagefähig sind?

Vor kurzem wurde einem Arbeitslosen in einem "Gutachten" bestätigt er sei "Intelligenz gemindert" wohlgemerkt ein ehem.Student

er erstach daraufhin den Gutachter!

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article134981419/Angreifer-hatte-Termin-im-Jobcenter-und-ersticht-Gutachter.html

Wie entwürdigent muss für ihn das alles gewesen sein?!

Nein wir brauchen nicht noch mehr MPUs selbst wenn jemand heute eine popelige EU-Rente (im Schnitt 670,-EUR) beantragt

kann er zu einem Psychiater geschickt werden, wir haben in diesen System nur noch Kontrolle,Überwachung, voranschreitende

Psychiatrisierung der gesammten Gesellschaft.

Fragt Arbeitslose oft werden sie, wenn sie sich über etwas beschweren sofort zum Psychologischen Dienst geschickt vor noch

30ig Jahren so gut wie undenkbar oder wirklich nur wenige Einzelfälle.

Die dortigen Tests "Drahtbiegen" Rechenaufgaben etc. sagen überhaupt nichts aus.

Zudem dürfen normalerweise bei Menschen die Dyskalkulie haben die Ergebnisse nicht verwendet werden, werden sie oft aber!

Noch mehr Schikanen, noch mehr Tests führen zu noch mehr Frustration in der Bevölkerung.

Was dabei rauskommt sieht man täglich an Vorfällen auf Ämtern, so das De Maiziere Strafen verschärfen will, als ob das die

Lösung sei, er sollte lieber Ursachenforschung betreiben.

Dann wird er sehen das man besser nach dem Motto leben, und leben lassen handeln sollte, dann normalisiert sich auch wieder die Lage.

Edited by rüdiger400
Link to comment
Share on other sites

Mir und einigen anderen Vereinsmitgliedern ist bekannt, dass dieser Max Müller vor nicht allzu langer Zeit unter psychischen Störungen litt/immer noch leidet (ist nicht ganz sicher). Er konnte aufgrund dieser Krankheit seiner Arbeit in der Firma, in der er angestellt war, nicht ausüben und war langzeit-krankgeschrieben.

Neben der Information, dass Max Müller psychisch nicht ganz auf der Höhe ist/war ist er unberechenbar, was sein Verhalten betrifft.

Interessant und wenig spezifisch.

Genauso gut könntes du selbst - rein hypothetisch- zb ne F60.x an der Backe haben.

Ich selbst find es hald nur immer Sonderbar wenn Leute mit ~ 15 Postings solch derbe Themen aufs Tablett schmettern.

Eigendlich klärt man solche Dinge zunächst untereinander und mit dem Betreffenden.

Huhn oder Ei - I dont know.

Edited by 2011-Jack
Link to comment
Share on other sites

Ein schwieriges Feld. :closedeyes:

Es gibt inzwischen Islamophobie, Homophobie, Genderphobie, Rechtsstaatphobie, Demokratiephobie, Amerikaphobie, Russlandphobie, heletzphobie ( daran leide ich :grin: ), BdMP-Phobie, Analphobie (kennt Alfred sich gut mit aus), Flüchtlingsphobie, LWB-Phobie, u.s.w., und natürlich die politisch korrekte Deutschlandphobie!

Wo fängt der Wahnsinn an, wo hört er auf, und wieder weiss man es nicht. :crazy:

Link to comment
Share on other sites

In beiden Fällen wird man bei Bekanntwerden des Namens des Anzeigenden mit Titulaturen wie "Blockwart" oder "Kamerdaenschwein" zu rechnen haben.

anoym .

Was für ein Schwein Herr Oberlehrer ?,Entschuldigung , aber Du gehst mir auf den Sack .

Link to comment
Share on other sites

Hab ich da irgendwas verpennt, und es gibt ein Gesetz, welches mittlerweile auch Vereinen, Clubs und anderen privaten Gemeinschaften auferlegt, jeden dahergelaufenen Unsympathen auch bei Missfallen der Person aufzunehmen?

Das hängt vor allem von der Satzung des Vereins ab. Wenn in der Satzung nicht irgend eine Notbremse gegen die Aufnahme ungewollter Mitglieder steht, hat der Verein kaum noch Möglichkeiten, die Aufnahme zu verweigern. Das gilt ganz besonders dann, wenn der Verein gemeinnützig ist.

Klaas

Link to comment
Share on other sites

Möchte gar nicht wissen (ist Privatsache), wer sich u. A. aus ähnlichen Beweggründen / Defiziten mit (meditativem) Schießen, oder dem (herausfordernden / verantwortungsvollen) Waffen-Umgang & Besitz befasst.

...

Wahrscheinlich außer mir niemand. Aber ich mag es nicht, wissenschaftlichen Texte zu erstellen - ein Haufen Formerfordernisse, bei dem Du massenhaft schreibst, was die Leser eh wissen oder nachlesen könnten, wenn es sie interessierte - locker bis zu geschätzten ~ 80% Dummschwarzerforderins ohne Erkenntniswert mindestens.

Denn für die Betroffenen macht es aus ihren Störungen heraus nicht wirklich Sinn. Die Depressiven sind eh kaum zu irgendwas zu bewegen und bei den Angststörungen wäre Schießsport häufig neutral und in einigen Fällen auch mittelbar negativ besetzt - würde so halt sogar vermieden werden.

...

Was heist "über 10 Jahre 60 Tagessätze" ?

Es werden doch nicht in älteren Urteilen verhangene, geringere Tagessätze über einen bestimmten Zeitraum zusammengerechnet ?

Es müssen doch "am Stück" 60 (einschl.) Tagessätze rechtskräftig geworden sein, um waffenrechtl. zu wiederrufen ?

Oder gehe ich da fehl ?

Es MUß nicht sofort bei einmaligem Verstoß gegen Waffenrecht wiederrufen werden.

Mein Fehler. :sorry:

  • Entweder eine (allgemeine) vorsätzliche Straftat oder
  • eine fahrlässige Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen
  • einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat mit einer Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätze oder
  • zwei Straftaten mit weniger als 60 Tagessätzen

Also 1x mit mind. 60 Tagessätzen oder 2 Straftaten, egal wie klein die Strafen sind, und tschüß!

Bei Owi gegen das WaffG etc. muss nicht aber m.W. wird dann i.d.R. § 5 Abs.1 Nr. 2 WaffG gezogen: "... bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ..." und tschüß!

Dein

Mausebaer

Link to comment
Share on other sites

ps: mal so'n paar Klassiker als Beispiele (Quelle: http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/verbraucher/22-alltagssuenden-und-welche-strafen-drohen-bid-1.565941 )

  • Diebstahl eines Hotelhandtuchs 10 bis 30 Tagessätze
  • Betrug beim Obst abwiegen im Supermarkt 20 bis 30 Tagessätze
  • wiederholte Beförderungserschleichung (Schwarzfahren) 20 bis 30 Tagessätze
  • erstmaliges Schwarzbaden in Freibad 10 bis 20 Tagessätze
  • geringfügige Steuerhinterziehung z.B. ein paar km mehr zur Arbeitsstätte 20 bis 30 Tagessätze
  • Kleidung aus Altkleidersammlung mitnehmen 20 Tagessätze
  • Fahrerflucht nach kleinem Parkrempler 90 Tagessätze + Fahrverbot
  • Nachbarns Zeitung klauen 30 Tagessätze

Tagessätze gibt es ab 1€

Link to comment
Share on other sites

Ähm...

Meines Erachtens sollte es im Eigeninteresse der Schützenvereine liegen, ungeeigneten Mitglieder keine Befürwortung auszustellen. Wenn man ein Jahr in einem Verein zusammen trainiert, lernt man einen Menschen einigermaßen kennen. Jedenfalls scheint sich der Herr im Beispiel des TE ja schon nach kurzer Zeit einen gewissen Namen gemacht zu haben. Wenn dann zahlreiche Schützen Bedenken äußern, sollte man diese auch ernst nehmen. Dann kann man ihm ja klarmachen, dass er gerne hier mit Luftdruckwaffen weiterschießen kann, man ihm aber keine Befürwortung für den Erwerb einer scharfen Waffe ausstellen wird.

Link to comment
Share on other sites

Dann kann man ihm ja klarmachen, dass er gerne hier mit Luftdruckwaffen weiterschießen kann, man ihm aber keine Befürwortung für den Erwerb einer scharfen Waffe ausstellen wird.

Ich glaube Du verwechselst "Verein" mit "Verband". Der "Verein" und um den geht es hier, bestätigt nur die Teilnahme am Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen sowie das Vorhandensein eines ausreichenden Schießstandes. Das Ausstellen einer Befürwortung für ein Bedürfnis macht der "Verband".

Dein Tipp wird auch deshalb nicht funktionieren, weil der Vorstand des Vereins ja kein Problem mit dem Mitglied sieht, sondern nur andere Mitglieder ein Problem haben bzw. ein Problem sehen.

PS an den Threadersteller: Stell doch mal ein Foto des betroffenen Mitglieds incl. einer, wenn möglich etwas umfangreicheren, Schriftprobe und optimalerweise einem Mitschnitt eines "Ausrasters" hier ins Forum, dann können wir gemeinsam eine Beurteilung des Sachverhalts vornehmen. Bitte mach dann noch einen Termin aus an dem sich alle interessierten aus dem Forum bei einem Gastschießen einen "Vor-Ort-Eindruck" des potentiellen bzw. neuen Mitglieds machen können. Es ist immer sehr schwer eine fundierte psychologische Beurteilung bzw. selbst eine Beurteilung von Sachverhalten aufgrund einer Forums-Frage zu erstellen. Schön wäre es auch, wenn Du die Kontaktdaten von ein oder zwei Vorständen hier einstellen könntest, damit wir, falls diese Vorstände nicht in WO aktiv sind, uns deren Seite bzw. deren Beweggründe für die Ignoranz Eurer Vorschläge, anhören können. Wenn dies aus datenschutzrechtlicehn Gründen nicht möglich ist, dann reicht auch ein Link zur Homepage des Vereins oder wir fragen dann beim Vor-Ort-Termin nach.

Link to comment
Share on other sites

Sorry, aber wenn der Anwärter bekanntermaßen ein Arschloch und unzuverlässig ist und von vielen Vereinsmitgliedern abgelehnt wird,werde Ich als Vorstand einer solchen Person gar nicht erst den Beitritt zum Verein nahelegen. Hier kommt es darauf an, wer alles der Aufnahme zustimmen muss - meist reicht der Vorstand manchmal muss auch die Mitgliederversammlung zustimmen. Eine Aufnahme zu verweigern hilft afaik allen beteiligten mehr ,als hinterher einen - nennen wir es - schwierigen Charakter (mit Ansage) im Verein zu haben.

LG:Steam

Dann ist es ja eher der persönliche Unwille gegen die Person.

Das müsst ihr dann Vereinsintern klären. Entweder wird er gegangen oder ihr geht. Wir leben ja in einem freien Land.

Link to comment
Share on other sites

Bin gerade am überlegen wie ist es möglich das jeder der nicht vorbestraft ist in der Schweiz sich ohne diesen Riesen Zirkus eine Waffen kaufen kann und nicht mehr passiert als im Nachbarland...

Und ich bin mir sicher Arschlöcher sowie psychisch Kranke Leute haben wir genau so viel wie in D.

Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.