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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Mal gucken was jetzt das BKA mit den bisherigen Feststellungsbescheiden macht und wie zukünftige hinsichtlich der Feststellung der Erwerbsmöglichkeit aussehen.

Kann mir nicht vorstellen das das BKA mit dem Urteil einverstanden ist.

Das dürfte denen egal sein. Allerdings wäre es mal interessant, ob alle Feststellungsbescheide für Selbstlader widerrufen und neu geschrieben werden, die den Passus enthalten "von Jägern auf JS erwerbbar" oder entsprechend sinngemäß.

Weiterhin habe ich mal in der WaffVwV gesucht und die Erläuterung zum § 13 WaffG angeschaut. Da steht:

"13.3 Nach dem BJagdG nicht ausdrücklich verbotene Langwaffen können allein auf Grund eines gültigen Jahresjagdscheines erworben werden."

Ausdrücklich verbotene Waffen sind demnach nur Vollautomaten.

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Aber Grundsätzlich müsste ja jeder Fall einzeln geprüft werden!! Jeder könnte dagegen wieder vor Gericht ziehen und die müssten dem Urteil nicht folge Leisten, könnten in der Theorie wie das Gericht in Münster entscheiden, habe ich das nun richtig verstanden oder nicht?

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Ausdrücklich verbotene Waffen sind demnach nur Vollautomaten.

Sorry, falsch.

Einfach mal den § 19 BJagdG richtig lesen:

(1) Verboten ist

...

2. c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

Nach dem BJagdG wäre theoretisch (!!!) sogar ein 3-schüssiger Vollautomat zulässig.

CM

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Ich kenne aus 30 Jahren aktiver Jagd, langjährigem Vorsitz einer Jägerkameradschaft (rd. 50 Mitglieder) sowie 15 Jahren Jungjägerausbildung und Schießstandbetrieb im regional größten Jagdverein gerade mal 5, in Worten: fünf, Jäger, die einen Selbstlader besitzen und diesen gelegentlich auch jagdlich nutzen, 3 x SL-Flinte und 2 x SL-Büchse.....Selbst auf großen Bewegungsjagden sind Halbautomaten nach wie vor Exoten.

Der Hype um die Selbstlader wird von wenigen Enthusiasten weit übertrieben....,

Seltsam, wie sich die Erfahrungen unterscheiden. Man sollte nicht so verallgemeinern.

Grob geschätzt ein Drittel bis die Hälfte der mir bekannten Jäger hat Selbstladebüchsen und/oder -Flinten. In den letzten Jahren hat sich da einiges geändert, und die Halbautomaten sind verbreiteter geworden. Auch bis hinein in "konservativere" Kreise (S303, Merkel SR1 & Co. machen's möglich; oder man nehme die in Försterkreisen bei uns zu sehende HK SL7).

Und nur, weil dir die Leute diese Waffen nicht stolz alle präsentieren, heißt das nicht, dass sie keine solchen hätten.

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Meine Vorschläge sind ja einigen hier bekannt, eintreten in eine Partei und die Politik aus den Fugen heben, was anderes wird dort auch nicht verstanden. Nur wenn es um Ihre Posten geht werden die Damen und Herren wach.

Welche Partei hier langfristig den meisten Erfolg hat ist klar oder?

...

Mit der AfD hebt man keine Politik aus den Fugen weil die keine Regierungsbeteiligung bekommt.. evtl. begünstgt man meine Rot/Grüne Regierung.. und die nützt in diesem Fall garantiert nichts.

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Moin Moin,

nach 46 Seiten voller Wut, Unverständniss und Verwirrung mal meine Frage:

In dem Urteil stellt das höchste deutsche Gericht fest:

Das Halbautomaten mit wechselbaren Magazin "einem generellen gesetzlichen Erwerbs- und Besitzverbot für jagdliche Zwecke" unterliegen.

Jeder HA-Besitzer "hat in seiner Eigenschaft als Jäger kein zum Besitz berechtigendes waffenrechtliches Bedürfnis."

Das bedeutet, alle Jäger in Deutschland dürfen keinen HA mit Wechselmagazin besitzen.

Entscheidend:

Ist das Urteil jetzt geltendes Recht oder ist es nur bindend zwischen den streitenden Parteien?

Darf ich ab sofort mit der MR308 noch zur Jagd?

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Grundsätzlich ja.

Zumindest muss es für jede Waffe (waffenrechtliche Erlaubnis) ein einzelnes Widerrufsverfahren geben.

Das heißt also wir reden hier von 5-6 Jahren in dehnen zig 1000sende von Gerichtfällen anfallen werden, und in dieser Zeit müssen sie ihre Waffen ja nicht verkaufen oder umbauen. Ich glaube nicht das sich das die Verwaltung antuen möchte.

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Grundsätzlich ja.

Zumindest muss es für jede Waffe (waffenrechtliche Erlaubnis) ein einzelnes Widerrufsverfahren geben.

Ist das wirklich so ?

Kann die Behörde nicht sinngemäß schreiben: "Für nachstehend aufgeführte Waffen ...usw."

Wenn wirklich pro Waffe ein eigenständiger Verwaltungsakt notwendig ist - dann gute Nacht liebe Behörden...

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Ist das wirklich so ?

Kann die Behörde nicht sinngemäß schreiben: "Für nachstehend aufgeführte Waffen ...usw."

Wenn wirklich pro Waffe ein eigenständiger Verwaltungsakt notwendig ist - dann gute Nacht liebe Behörden...

Das ziehen die wenn gewollt auch einzeln durch.

Hier muß einfach ein Passus in das jeweilige Gesetz - fertig.

Grüße

Bearbeitet von südwest
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Mit der AfD hebt man keine Politik aus den Fugen weil die keine Regierungsbeteiligung bekommt.. evtl. begünstgt man meine Rot/Grüne Regierung.. und die nützt in diesem Fall garantiert nichts.

Quatsch, weil rot/ grün dann nicht reicht. Sieht man doch gerade in drei Ländern. Obermaat hat völlig Recht. Wählen ist das eine. Wenn das nicht reicht und die AFD auf einmal Mitgliederzulauf ohne Ende hat......... Wie auch hier so oft so schön gesagt. Manchmal muss man etwas tun und je mehr vernünftige Leute dabei sind......

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Ist das wirklich so ?

Kann die Behörde nicht sinngemäß schreiben: "Für nachstehend aufgeführte Waffen ...usw."

Wenn wirklich pro Waffe ein eigenständiger Verwaltungsakt notwendig ist - dann gute Nacht liebe Behörden...

Na erst mal werden sie dich Fragen müssen ob deine ein festes Magazin haben oder nicht.. du könntest ja eines haben...und dann wird's erst weiter gehen...

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Im Bund:

SPD 20%

Grüne 11%

Also die sind so weit von einer Regierungsbildung entfernt.

Wenn dann schwarz 30/ SPD 20/ grüne 12.

Aber noch liegt die afd ja auch nur bei 13^^ und nicht den realistischen 20

Also 62-7=55% , aber bei 350.000 Jäger mit Familien geht bestimmt noch was

Es bleibt spannend

Bearbeitet von kulli
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Na erst mal werden sie dich Fragen müssen ob deine ein festes Magazin haben oder nicht.. du könntest ja eines haben...und dann wird's erst weiter gehen...

ja, könnte ich. Ziemlich schnell wenn's sein muss...

Wobei ja noch die Frage bliebe, wie man denn fest jetzt definiert. Vorgeschriebene Mindestzugkraft zur Überwindung des Ausziehwiderstandes...? :bump:

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ja, könnte ich. Ziemlich schnell wenn's sein muss...

Wobei ja noch die Frage bliebe, wie man denn fest jetzt definiert. Vorgeschriebene Mindestzugkraft zur Überwindung des Ausziehwiderstandes...? :bump:

Für den Fall gibt es noch keine Definierung, also können sie dir auch nicht vorschreiben..

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Globus in Posting #880 hat recht, dass § 45 WaffG den Oberbehörden einen gewissen Spielraum in der Reaktion und Umsetzung lässt, weil es ja um den Bedürfnisbereich geht und nicht um den Zuverlässigkeitsbereich. Ich möchte das hier aber nicht so breittreten. Eigentlich müssten die im FWR zusammengeschlossenen Verbände jetzt schnellstmöglichst Fühlung mit dem BMI und mit den Länderinnenministerien aufnehmen, um die Entwicklung mitzusteuern, und nicht nur gelähmt-ängstlich abzuwarten. Vielleicht tut der Kollege Göpper ja soeben auch schon genau das. ;-)

Zweitens: viel wichtiger wäre die Option einer reaktiven Gesetzesänderung, die wohl vorrangig § 19 BJG betreffen würde (weil er eh' geändert werden soll, und das diesbezügliche Gesetzgebungsverfahren schon läuft), und weniger § 13 WaffG. Fertig ausformulierte Änderungsvorschläge gibt es auch schon; das war ja nicht schwierig.

Carcano

Bearbeitet von carcano
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Den Versuch, Argumente zu finden, in Ehren.... Aber ausgerechnet dieses Argument ist alles andere als "dick".

Selbstschutz ist fraglos ein bedürfnisgrund als Jäger - historisch und auch heute noch, denn ein JJS reicht als Teilnahmevoraussetzung an Verteidigungsschiesskursen aus (für Sportschützen etc. sind solche Kurse streng verboten).

WENN (!) das Urteil in die Richtung geht, dass für Jäger generell kein Bedürfnis für halbautomatische Schusswaffen (lies den Urteilstext und das BJagdG, da steht nicht "halbautomatische Langwaffen"), die wechselbare Magazine und/oder feste Magazine > 2 Schuss Kapazität haben, dann wird es dünn, auch für Pistolen. Und dann halte ich das Argument Selbstschutz sehr wohl für wichtig und richtig. Da das sonst niemand auf den 46 Seiten erwähnt, habe ich mir mal erlaubt, es ins Feld zu führen. Wenn dieses Argument allerdings für Dich und schiiter zu anstößig ist, lassen wir es eben und geben als Jäger brav ALLE B-Waffen ab.

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Na dann gute Nacht. Wollte gerade eine B&T APC bestellen auf JS, das lass ich mal lieber ruhen fürs erste. Mal sehen ob sich das Urteil auf die Verwaltungspraxis tatsächlich auswirken sollte.

Wieso denn?

Du hast doch damit die Möglichkeit, das auszuprobieren!

Und falls das nicht eingetragen wird und falls das mit diesem Urteil begründet wird, ist doch das die beste Gelegenheit, gegen die Argumentation dieses Urteils von der ersten Instanz an anzugehen!

Mit entsprechendem Anwalt natürlich.

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Ich habe heute Vormittag den LJV BW angeschrieben. Nach inhaltlicher Erklärung endete mein Schreiben mit dem Satz, wie es der LJV sieht, positioniert und wie er auf dieses Urteil reagieren wird.

Bin auf Antwort sehr gespannt.

Sie werden dich belügen.

Und du, du wirst die Lüge glauben.

Und damit ist beiden gedient.

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Was ich erschreckend finde ist die teilweise schon wieder zu sehende "Lagerbildung " . Hab gestern das Urteil an einen befreundeten Jäger, auch Sportschütze, per email weitergeleitet. Der erste Satz seiner Antwort lautete :

"Dann müssen konsequenter Weise die Sportschützen die Dinger auch abgeben, da man hier von der "Man kann Regelung" ausgegangen ist. Auch bei einer Sportschützenwaffe, die mit einem 10-Schuß-Magazin nur verkauft werden darf, kann man ein 20iger oder 30iger Magazin aufgrund der Bauart einlegen. "

Wenn wir LWB , egal ob Jäger oder Sportschüzue, DSB,BDS DSU usw , es schon nicht schaffen mal mit EINER Stimme zu sprechen sind wir alles was uns Widerfährt selbst schuld .

Peter

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